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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 52.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 49 (2. Dezember 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer- und Aufwertungsfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Berichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 52.1927 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1927) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1927) 27
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1927) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1927) 57
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1927) 73
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1927) 89
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1927) 107
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1927) 127
- AusgabeNr. 10 (4. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (11. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (18. März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (25. März 1927) 201
- AusgabeNr. 14 (1. April 1927) 221
- AusgabeNr. 15 (8. April 1927) 241
- AusgabeNr. 16 (15. April 1927) 261
- AusgabeNr. 17 (22. April 1927) 283
- AusgabeNr. 18 (29. April 1927) 301
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1927) 321
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1927) 341
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1927) 363
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1927) 381
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1927) 399
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1927) 419
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1927) 433
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1927) 455
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1927) 475
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1927) 497
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1927) 513
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1927) 529
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1927) 545
- AusgabeNr. 32 (5. August 1927) 565
- AusgabeNr. 33 (12. August 1927) 581
- AusgabeNr. 34 (19. August 1927) 599
- AusgabeNr. 35 (26. August 1927) XII
- AusgabeNr. 36 (2. September 1927) 633
- AusgabeNr. 37 (9. September 1927) 649
- AusgabeNr. 38 (16. September 1927) 665
- AusgabeNr. 39 (23. September 1927) 683
- AusgabeNr. 40 (30. September 1927) 703
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1927) 721
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1927) 743
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1927) 759
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1927) 777
- AusgabeNr. 45 (4. November 1927) 805
- AusgabeNr. 46 (11. November 1927) 823
- AusgabeNr. 47 (18. November 1927) 841
- AusgabeNr. 48 (25. November 1927) 861
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1927) 879
- ArtikelDie preisverschleiernde Tendenz der Zugaben 879
- ArtikelWas der Uhrmacher von der Elektrizität wissen sollte (14. ... 880
- ArtikelDas Pendel (15. Fortsetzung) 881
- ArtikelZwölf Tips zum Erfolg (Fortsetzung) 884
- ArtikelZeitschriftenschau 886
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 887
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 888
- ArtikelVerschiedenes 889
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 891
- ArtikelEin neuer Schritt in der Uhren-Gemeinschaftswerbung! 893
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 894
- ArtikelPatentschau 894
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 894
- ArtikelEdelmetallmarkt 894
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1927) 895
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1927) 913
- AusgabeNr. 50 (23. Dezember 1927) 933
- BandBand 52.1927 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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888 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 49 z. B. Frau oder Kind, erst bei der ersten Lohnzahlung, bei der die ergänzte Steuerkarte vorgelegt wird, in Kraft. Die Lohnsteuerpflichtigen müssen also, insbesondere jeßt beim Schluß des Jahres, wo die Karten für 1928 aus gestellt werden, darauf achten, daß die Eintragungen richtig vorgenommen werden. Ist durch Wegfall von Familienangehörigen (Tod, Scheidung, Erreichung der Volljährigkeit bei Kindern, Eintritt in ein Arbeitsverhältnis nach Erreichung des 18. Lebensjahres) eine Änderung gegenüber dem Stande vom 10. Oktober (Personenbestandsaufnahme) eingefreten und bestehen infolgedessen die Voraussehungen für die Ermäßigung nicht mehr, so hat das Finanzamt eine Be richtigung der Steuerkarte vorzunehmen. Es kann zu diesem Zwecke den Arbeitnehmer zur Vorlage der Steuer karte auffordern. Während indessen beim Hinzutreten neuer Familienangehöriger sofort bei der ersten Lohn zahlung auf Grund der vorgelegten ergänzten Karte die entsprechende Ermäkigung zu berücksichtigen ist, tritt hier die Berichtigung nicht vor dem 1. Januar des folgen den Kalenderjahres in Kraft. (11/240) markt aufgenommene Hypothek zu zahlen ist. Was zu solchen Instandseßungsarbeiten zählt, war in Nr. 21 auf S. 372 angegeben. Sogenannte laufende Instandsehungs arbeiten sind aus der Miete zu decken. Dies gilt auch zum Teil für die vorerwähnten grohen Arbeiten, insoweit die Zinsen der aufgenommenen Darlehen 6 °/ 0 der Friedens miete nicht übersteigen. Beispiel: Friedensmiete 4000 Mk.; für Instand sehungsarbeiten aufgenommene Hypothek 3000 Mk. zu 10 °/ 0 == 300 Mk. Die Steuer würde sich um 60 Mk. (300 — 240 Mk.) jährlich bzw. 5 Mk. monatlidi ermäßigen. Ist auf dem Grundstück eine Hypothek, z. B. Rest kaufgeld, höher als 25°/ 0 aufgewertet, so tritt Stundung und Niederschlagung der Hauszinssteuer um den über 25°/ 0 der Hypothek hinausgehenden Zinsbetrag ein. Beispiel: 20 000 Mk. Hypothek aufgewertet mit 50°/ 0 = 10000 Mk. Bei normaler (25 °/ 0 ) Aufwertung würden 1927 nur 150 Mk. anstatt 300 Mk. Zinsen zu zahlen sein. Das Mehr von 150 Mk. (im Jahre 1928 250 Mk.) kann von der Hauszinssteuer abgezogen werden. Wird gewerblicher Raum in Wohnraum, was jeht seltener vorkommt, umgewandelt, so wird die Steuer um den Differenzbetrag der Miete, wie sie für den gewerb lichen Zwecken dienenden Raum und für denselben Raum als Wohnraum sich ergibt (lehtere Miete muh dann natürlich niedriger sein), niedergeschlagen. (11/235) * Die Bedeutung der Steuerkarte bei Berechnung der Lohnsteuer Ein zu Unrecht beigetriebener Steuerbetrag ist zurück zuerstatten. Dies gilt auch, wenn eine Steuer für Rech nung eines Steuerpflichtigen gezahlt wird, wie dies beim Steuerabzug vom Arbeitslohn der Fall ist. Hier ist aber stets die Eintragung in der Steuerkarte mahgebend (siehe Nr. 42, S. 749, der UHRMACHERKUNST). Solange die Steuerkarte nicht dem Familienstand entsprechend be richtigt ist, kann von einer zu Unrecht gezahlten Steuer nicht die Rede sein, denn nach dem § 72 des Einkommen steuergesetzes tritt bei Änderung des Familienstandes die Ermähigung für eine hinzugekommene Person, iiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii mini Berichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden Steuertermine für Dezember 1927 Reichssteuern 5. Dezbr.: Steuerabzug vom Arbeitslohn für die Zeit vom 16. bis 30. November. 25. Dezbr.: Steuerabzug vom Arbeitslohn für die Zeit vom 1. bis 15. Dezember 1 ). Gewerbesteuern 8. Dezbr.: Württembergische Gewerbesteuer. 15. Dezbr.: Preuhische Lohnsummensteuer, soweit monatlidi zu entriditen. 15. Dezbr.: Sächsische Gewerbesteuer (vierteljährlich). 1 / 4 °/ 0 des Betriebsvermögens. 15. Dezbr.: Mecklenburg - Strelißsche Gewerbe steuer, soweit monatlich' zu entriditen. (11/236) 1) Wenn diese gesamten Steuerbetrage den Betrag von 200 Mk. noch nicht übersteigen, kann die Abführung auch erst am fünften des folgenden Monats erfolgen. Wie man den Eindruck der Werkstatt verbessern kann. Man liest heute und hört von fortschrittlichen werktätigen Kollegen, wie die Werkstatt mit in den Dienst der Kundenwerbung gestellt wird. Für diejenigen Kollegen, die von Großvaters Zeiten gewöhnt sind, die in der Werkstatt benötigten Flüssigkeiten, wie Benzin, Spiritus, Salmiakgeist, Oie usw., in allerlei möglichen Flaschen und Gefäßen auf einem Schrank oder in der Werkstattecke aufzübewahren, ist folgendes zu empfehlen: Zunächst Beschaffung durch den befreundeten Drogisten sogenannter Standflaschen mit Glasstöpsel und der deut schen Inhaltsbezeichnung, in einer Größe, die dem Werk stattsverbrauch entspricht. Dann kauft man ein einfaches, aber stabil befestigtes Wandbrett, wer viel Geld hat, schafft sich einen verschließbaren Schrank mit Glastür an. Sind die Flaschen auf dem Brett schön ausgerichfet aufgestellt, so wird man beim nächsten Besuch eines Kunden in der Werkstatt mit großer Befriedigung fest stellen müssen: die Ausgabe hat sich gelohnt. Der Kunde bewundert die Autmachung, Flüssigkeiten so ordnungs liebend aufzubewahren, und meist ist er sehr erstaunt, was ein Uhrmacher alles in seiner Werkstatt gebraucht. Fragen über diese und jene Flüssigkeit bekunden dieses. Die Achtung bei dem Kunden steigt wieder um einige Prozent für uns und bei Bedarf gibt es einen Trumpf mehr, nur bei dem ordnungsliebenden Uhrmacher X zu kaufen. (III/238) P. Jell. * Staubabdichtung an Armbanduhren. Wer hat sich wohl schon einmal darüber gefreut, daß die ipeisten Arm banduhrgehäuse so schöne weite Löcher besißen, die zur Einführung der Aufzugwelle und aber auch des Schmußes dienen. Wenn uns auch ein verschmußtes Werk Arbeit verschafft, so kann aber ein allzu rasch verschmußtes Werk nicht immer gerade Freude bringen. Um Verdruß mit der Kundschaft zu vermeiden, kann man ja die Löcher auf allerlei Art enger machen. Ein einfaches, schnelles und solides Mittel sind die Futter der ab gebrochenen Taschenuhrstundenzeiger. Diese werden nach Art der Torpedobügelfutter in das Mittelteil ein getrieben und geben dann der Welle oder dem Kronen- pußen sichere Führung. Ein wenig Remontoirfett ver bessert die Sache noch. Je nach Raum drückt man die Futter von außen oder innen ein. Würde der Hersteller der Torpedobügelfutter etwas zartere und obigem Zweck mehr entsprechende Futter herausbringen, so könnte man wohl die Meinung ver treten, daß damit ein guter Absaß erzielt werden dürfte. (III/239) P. Jell.
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