Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 25 (17. Juni 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zentralverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- ArtikelUhren zwischen Paragraphen 367
- ArtikelGangleistungen deutscher Gebrauchs-Wanduhren 368
- ArtikelSteuerfragen 370
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 372
- ArtikelVerschiedenes 373
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 375
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 376
- ArtikelGeschäftsnachrichten 378
- ArtikelBüchertisch 379
- ArtikelReichstagung der Deutschen Uhrmacher in Berlin 379
- ArtikelEdelmetallmarkt 379
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 380
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
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- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 25 DIE UHRMACHERKUNST 375 kein Wissen hat, würde wohl für möglich halten, dajj das Wort rein sprachlich also mit: unziemlich, unzünftig in Verbindung steht? Woher stammt der Ausdruck Glas? Ergrübeln läbl sidi sprachliche Bedeutung fast nie; historische Forschung und Spradi- vergleidiung sind es, die uns verschollene Grundbedeutungen wieder erhellen. Glas = angelsädisisch glaere = lateinisch glesum = Baumharz. Die alten Germanen nannten den Bernstein so; spätere nannten den von den Phöniziern eingeführten bern steinhellen, bernsteindurchsichtigen Stoff, unser Glas, so. dieser Firma aus dem Jahre 1911 sind aber vernichtet. Im Uhr deckel befinden sidi drei Repa rat urzeichen, und zwar: 1. S. 15341?; 2. 1256; 3. 200Ö1. Wer hat die Uhr zur Reparatur gehabt? Wer ist Eigentümer der Uhr gewesen? Bei Ermittelung bitte Nach richt an die Landeskriminalpolizeistelle Stettin zu L. K. 1 1149/32. (VI1/91) Woher stamml der Ausdruck Diamant? Wort griechisdier Herkunft; es gehört zu adamas - Stahl, eigentlich unbezwinglich, unbezähmbar, nidil zu bändigen. Wer, der von solchen tief im Schachte geschichtlicher Entwickelung ruhenden Zusammenhängen lllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllltlllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllillllllllllllllllllMlllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllll Zentral verbands - Nachrichten Reichstagung 1932. Unter Bezugnahme auf § 16 unserer Sabungen laden wir hierdurch unsere Mitglieder und Kollegen zur diesjährigen Reichslagung ein. Die Reichstagung findet statt am 26. |uni in Berlin, in „Krolls Festsälen”. Für die Reidistagung ist folgende Tageseinteilung vorgesehen: Freitag, den 24. Juni, nadimittags, Sifeung des geschäfls- führenden Vorstandes. Sonnabend, den 25. Juni, 9 Uhr vormittags, Sifcung des Haupt ausschusses in dem Spiegelsaal von „Krolls Festsalen”. Tagesordnung ist die der Reidistagung. Sonntag, den 26. Juni, 9 Uhr vormittags. Beginn der Reidis tagung; 8 Uhr abends, Absdiiedsfeier. Montag, den 27. Juni, Fahrt über die Havel-Seen oder sonstige Ausflüge. Für die Verhandlungen der Reichstagung wird folgende vorläufige Tagesordnung festgesebt. — Die Feslsebung der end gültigen Tagesordnung erfolgt durch den Vorstand und Haupl- ausschub- Tagesordnung: 1. Eröffnung der Reichstagung und Begrünung durch den Vor- sibenden, Kollegen B. Gohlke. 2. Geschäfts- und Kassenberidit, Beridit der sabungsgemäb ge wählten Kassenprüfer, Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung. 3. Wie hat sich der Frankfurter Vertrag ausgewirkt? 4. Kredit und Gesundung des Uhrengewerbes. 5. Anträge. 6. Wahl von zwei Vorstandsmitgliedern (es scheiden sabungs gemäb aus die Kollegen Hoffmeister, Stuttgart, und Inkoferer, Regensburg). Eine Wiederwahl ist zulässig. 7. Wahl der Ausschüsse. 8. Besdilubfassung über die nächste Reichslagung. 9. Verschiedenes. Die Anträge, die auf der Reichstagung behandelt werden sollen, müssen sabungsgemäb vier Wochen vorher bei der Ge schäftsstelle, Halle (Saale), Königstrabe 84, eingehen. Wir ver längerten die Frist zur Einreichung von Anträgen bis zum 11. Juni. Später eingehende Anträge können nicht mehr auf die Tages ordnung gesebt werden. Wir hoffen, dab trob der schweren Notzeit die Reichstagung in Berlin von unseren Kollegen gut besucht werden wird. Gerade die Notzeit erfordert, dab wir auf der Reichstagung eine Aussprache über die brennendsten Fragen herbeiführen, um Richtlinien für unsere weitere Arbeit aufstellen zu können. (VII 630) Im Aufträge des Vorstandes: W. König, Verbandsdirektor. Anträge zur Reichstagung 1. Der Zentralverband wolle auf die noch bestellende Ver pflichtung der Zwangsmitgliedschaft der Mitglieder des Marken uhrvereins ZentRa beim Zenlralverband verzichten. (Nordwest deutscher Uhrmacherverband, Bremen.) 2. Der Zentralverband wolle beschlieben, jedes Jahr neue Ausweiskarten herauszugeben. 3. Der Zentralverband wolle beschlieben: Die Beisiber des Zentralverbandsvorstandes sind nur auf drei Jahre zu wählen. Wiederwahl ist zulässig, jedoch mub nach Wiederwahl nach drei Jahren ein Ausscheiden aus dem Vorstand auf drei Jahre statt finden. Jeder Beisiber kann also nur zweimal drei Jahre amtieren, danach mub eine Pause von drei Jahren folgen. 4. Der Zentralverband wolle die Verbandsbeiträge staffeln, um eine wirtschaftlich lebensfähige Organisation zu erhalten. (Niedersädisisdier Uhrmacherverband. Hannover.) 5. Der Zentralverband der Deutschen Uhrmacher möge durch Vermittlung der mabgebenden politischen Fraktionen im Reichs tag und in den Landtagen einen Antrag auf Erlab einer Ver- waltungsverordnung einbringen, durch die sämtlichen Behörden des Reiches, der Länder und der Gemeinden das Anbringen von Reklameuhren der Elektro-Grobkonzerne untersagt wird und durch welche ferner die Behörden des Reiches, der Lander und Gemeinden angehalfen werden, elektrische Uhrenanlagen nur von Uhrenfachgeschäften, gegebenenfalls durch Vermittlung der zu ständigen Berufsorganisationen, zu beziehen. • 6. Die Reichstagung wolle bei der Aufstellung des Etats 1932/33 beschlieben, die Gehälter und sonstigen Ausgaben der Zentralgesdiäftsleitung herabzuseben und der heutigen Notzeit anzupassen. 7. Der Zentralverband möge sofort Verhandlungen mit den Lieferantenverbänden aufnehmen, um die Bearbeitung wirtschaft licher Schwierigkeiten im Uhren- und Goldwaren-Einzethandel für das ganze Reichsgebiet nadi dem Vorbild des Westdeutschen Verbandes zu vereinheitlichen. (Westdeutscher Verband der Uhrmacher und Goldschmiede, Köln.) 8. Der Vorstand des Zentralverbandes soll während der Notzeit aus Ersparnisgründen nur aus fünf Mitgliedern bestehen. (Provinzialverband Schlesischer Uhrmacher, E.V., Sib Breslau.) 9. Die einlaufenden Anträge wollen in der ersten Hälfte der Tagesordnung zur Erledigung gebracht werden. 10. Die Umsabsteuer mub beseitigt oder aber auf ein er trägliches Mab herabgesebt werden, sie darf nicht verteuernd wirken. 11. Zwischen Banken und Industrie einerseits und Kleinhandel andererseits ist ein Stillhalteabkommen zu treffen, um über die wirtschaftlichen Nöte hinwegzukommen, ohne noch weiterhin Volks- und Vermögenswerte sinnlos zu vernichten. 12. Die Kleinbanken sind ebenso wie die Grobbanken mit ausreichenden Mitteln zu unterstüben, um dem Handwerk wieder eine Kreditmöglichkeit zu schaffen. 13. Bei Grobbanken müssen Abteilungen geschaffen werden, die sich mit Kleinkrediten befassen. 14. Wandergewerbescheine bedürfen einer Prüfung durch die Fachverbände, wenn eine Beseitigung nicht möglich sein sollte. 15. Das Zugabewesen mit Artikeln unserer Branche ist zu verbieten. 16. Schwarzarbeit mub mit allen zu Gebote stehenden Mitteln beseitigt werden. 17. Rückständige Steuern müssen auf Antrag weitestgehende Stundung erfahren. 18. § 56 Absab 3 der Gewerbeordnung mub den Zusab stall Taschenuhren: Uhren aller Art erhalten, ebenso ist der Handel mit silbernen und versilberten Bestecken mit in das Verbot ein zubeziehen. 19. §100f soll lauten: Mitglied einer Innung sind alle Personen und Betriebe, welche sich mit dem Handwerk befassen,
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