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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 38 (16. September 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- ArtikelDie Garantiefrage, insbesondere bei Armbanduhren 559
- ArtikelDie Drehbühne im Schaufenster 560
- ArtikelDie Rechtsabteilung 561
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 563
- ArtikelSprechsaal 563
- ArtikelSteuerfragen 564
- ArtikelVerschiedenes 565
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 566
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 568
- ArtikelGeschäftsnachrichten 569
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 569
- ArtikelEdelmetallmarkt 569
- ArtikelEine neue Trauring-Umarbeitungstabelle 570
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- BandBand 57.1932 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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DIE UHRMACHERKUNST Nr. 38 Gangleistungen deutscher Gebrauchs-Wanduhren Dieser Aufsab hat sehr interessiert, und die ge machten Untersuchungen sind sicher sehr wichtig. Beim Lesen ist mir ein Vorkommnis eingefallen, das ich hier gern zum Nuben alter wiedergeben möchte. Ich hatte eine 14-Tage-Federzug-Rahmenuhr ge kauft und in einer Gastwirtschaft aufgehängt. Beim Ausprobieren in der Werkstatt ging die Uhr richtig. Als sie aber in der Gastwirtschaft aufgehängt war, ging sie völlig unzuverlässig, entweder nach oder auch vor. Da ich ein Prellen an den Begrenzungsstiften für die Gabel vermutete, entfernte ich die Stifte. Es half aber nichts, sie war nunmehr überhaupt nicht mehr zu regulieren. Bei der gründlichen Untersuchung des Ganges stellte ich dann fest, dab das Prellen beim Eingangshaken statt fand. Durch zuviel Rückfall stieb die Spibe des Ein gangshakens auf die Rückfläche des Steigradzahnes, so da| sich in dieser kurzen Zeit ein ganz grober Ansab auf der Hakenfläche gebildet halte. Durch Heraus schleifen dieses Ansabes mit meinem kleinen Facetten schleifstein bekam der Gang weniger Rückfall. Auber- dem schaffte ich noch Plab durch Schlankerfeilen der Sfeigradzähne. Die frühere Form dieser Zähne war mehr die Form eines Weckersteigrades, und deshalb fehlte es an Plab für die freie Bewegung des Eingangshakens. Nunmehr war die Uhr genau zu regulieren. (V 870) Robert Matthay. Jeder sichere Zeitmesser mub eine bestimmte Grobe des Werkes besiben. Dies ist eine unumstöbliche Grund bedingung, sonst sinkt er herab zur Spielerei, zum Scherz und zur Lächerlichkeit! (V/918) Zur Frage der unzerbrechlichen Uhrgläser Sollen die Uhren von den Fabrikanten an die Uhr macher mit unzerbrechlichen Uhrgläsern geliefert werden? Uber diese Frage ist auch im Zenlralverband gesprochen worden. Es müssen folgende Punkte dabei beachtet werden: 1. Das schönste unzerbrechliche Uhrglas beeinträchtigt das Aussehen der Uhr, da ein Kristallglas immer noch feiner wirkt. Eine Uhr mit Kristallglas ist also besser zu verkaufen. 2. Der Verkaufspreis der Uhr mit un zerbrechlichem Glas ist höher, was den Verkauf nicht beschleunigen wird. 3. Der Verkauf dürfte dadurch er leichtert werden, dab der Uhrmacher dem Kunden an bietet, ihm nachträglich ein unzerbrechliches Glas ein- zuseben. Jede Uhr wird sich aber nicht dazu eignen. Man könnte nun sagen, am besten kann dies der Uhr macher beurteilen. Und es ist auch von einer Seite vorgeschlagen worden, die Fabrikanten der unzerbrech lichen Uhrgläser sollten ihre Fabrikate nur an Detaillisten verkaufen. Wie stellen sich die Kollegen zu dieser Frage? (V/852) , .. mm mm um um mm um immun Steuerfragen Bearbeitet von Dr. Hornung. Sleuersyndikus de# Zentralverbandcs der Deulsdien Uhrmadier lEinhcitsverbond) Steuergutscheine über 40°/n der Umsatz-, Gewerbe- und Grundsteuer für ein Jahr als Mittel der Steuererleichterung Die steuerliche Entlastung der Wirtschaft soll nun endlich ernstlich in Angriff genommen werden. Zwar gestattet die Finanzlage des Reiches noch nicht, sofort auf die für die Erleichterung der Belastung angesebten Beträge durch direkte Herabsebung der Steuern zu ver zichten, gleichwohl soll aber vom 1. Oktober 1932 ab Steuernachlab durch ein eigenartiges Verfahren eintreten, nämlich durch Aushändigung von Steuergulscheinen. Mit dem Werte dieser Scheine und der Verwendungsmöglich keit sowie den sich dabei ergebenden Vorteilen wird man sich eingehend vertraut zu machen haben. Ver mutlich werden die Steuergutscheine sich eines regen Interesses seitens der Wirtschaft erfreuen. Einen Anspruch auf Steuernachlab erwirbt: 1. wer in der Zeit vom 1. Oktober 1932 bis 30. September 1933 Umsabsteuer, Gewerbesteuer oder Grundsteuer, soweit sie innerhalb dieses Zeitraumes fällig wird, ent richtet, 2. wer in der Zeit vom 1. Oktober 1932 bis 30. September 1933 innerhalb eines Kalendervierteljahrs in seinem Betrieb im Durchschnitt mehr Arbeitnehmer beschäftigt als im Durchschnitt der Monate Juni, Juli und August 1932. Dieser Steuernachlab wird in der Zeit vom 1. April 1934 bis 31. März 1939 bei der Entrichtung von Reichs steuern durch Annahme von Steuergulscheinen gewährt. Die Gutscheine werden in Höhe von 40°/ o der in der Zeit vom 1. Oktober 1932 bis 30. September 1933 fällig gewordenen und auch entrichteten Umsab-, Ge werbe- und Grundsteuerbelräge ausgegeben. Wer also z. B. in der fraglichen Zeit 1000 Ml Umsabsteuer, 400 Ml Gewerbesteuer und 200 Ml Grundsteuer zahlt, bekommt 640 Ml Steuergutscheine, immer vorausgesebt, dab keine Steuern rüdeständig sind. Für die Ausgabe der Steuergutscheine ist das Finanz amt zuständig. Wer einen Anspruch auf Steuernachlab geltend zu machen hat, mub dort einen Antrag auf Aus fertigung von Steuergutscheinen stellen, spätestens bis zum 31. März 1934. Zur Information der Finanzämter haben die für die Erhebung der Gewerbe- und Grund steuer zuständigen Kassen am Ende eines jeden Kalender vierteljahrs die Beträge, für welche Gutscheine aus gegeben werden können, anzuzeigen. Als BeschäfMgungsprämie (oben unter 2) wird für die Mehrbeschäftigung je eines Arbeitnehmers ein Steuer gutschein im Betrage von 100Ml gewährt. Erstreckt sich die Dauer der Mehrbeschäftigung z. B. auf ein Jahr, so erhält der Arbeitgeber für die vier Vierteljahre je 100 Ml, also 400 Ml in Gutscheinen. Der Antrag mub innerhalb eines Monats nach Ablauf jedes Vierteljahrs, in das die Mehrbeschäftigung der Arbeitnehmer fällt, ge stellt werden. Die Sleuerguischeine werden in Beträgen von 50, 100, 200, 1000 Mi und höher ausgegeben. Sie lauten nicht auf den Namen desjenigen, für den sie ausgestellt sind, sondern auf den Inhaber. Sie sind ähnlich wie Aktien oder Pfandbriefe Inhaberpapiere, die an jeder deutschen Börse zum Handel zugelassen sind; sie können als Kreditgrundlage Verwendung finden und sind reichs- bank-lombardfähig, wobei die Kursentwicklung des neu- eingeführten handelsfähigen Papiers eine Rolle spielt. Kleinere Abschnitte von 10 und 20 Ml werden für Steuer pflichtige, die am 30. September 1933 noch die Ausgabe von Steuergutscheinen für einen Betrag, der niedriger ist als 50 Ml, beanspruchen können, ausgegeben werden. Die Gutscheine können von 1934 ab in Höhe von je einem Fünftel für alle Reichssteuern, mit Ausnahme aller dings der Einkommen - und Körperschaftsleuer, in Zahlung gegeben werden. Da jedes )ahr nur ein Fünftel des Nennbetrages bei den Steuern in Zahlung gegeben werden kann, verteil! sich demnach die Einlösung der Gutscheine
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