Delete Search...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (12. Februar 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bericht der Geschäftsstelle des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher für die Zeit seit der Reichstagung Frankfurt (Main) bis zur Hauptausschußsitzung am 8. Februar 1932 in Halle (Saale)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- ArtikelBericht der Geschäftsstelle des Zentralverbandes der Deutschen ... 97
- ArtikelSteuerfragen 106
- ArtikelVerschiedenes 108
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 112
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 113
- ArtikelGeschäftsnachrichten 114
- ArtikelEdelmetallmarkt 115
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 116
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- BandBand 57.1932 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
DIE UhRMACHERKUNST Bericht der Rechtsabteilung Von Rechtsanwalt Dr. Fritz Hehler in Halle (Saale) Eine der wichtigsten Aufgaben unseres Verbandes ist die Verteidigung seiner Mitglieder gegen unberechtigte Beeinträchtigungen ihres Gewerbebetriebes. So mannig faltig diese Beeinträchtigungen sind, so vielgestaltig ist die in dieser Richtung entwickelte Betätigung unseres Verbandes. An erster Stelle steht die freundliche Auf klärung, das bewußte hinwirken auf gerechtes Denken und sachliches handeln. „Der Weisheit eister Schluß ist: alles anzuklagen, der lebte: sich mit allen zu ver tragen!“ Gewi|: „Es kann der Frömmste nicht in Frieden bleiben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefallt!“, und es wäre eine schwächliche Weisheit, sich gegen die Willkür des „bösen Nachbarn“ nicht zu wehren. So soll der Ausspruch aber auch gar nicht gemeint sein! Was er als lebten Schlufj der Weisheit rühmt, ist das ehrliche Bemühen, Verständnis zu suchen für den anderen, sei es für den eigenen Mitbewerber oder für den Fabri kanten und Grobhändler, für die Mitarbeiter in der Werk statt und hinter dem Ladentisch, für die Kundschaft und für alle, mit denen uns das Leben auf längere oder kürzere Dauer zusammenführt. Nicht Gehässigkeit, Argwohn und Willkür, sondern Freundlichkeit, Vertrauen und Gerechtigkeit sind die sicheren Stüben eines friedlichen Zusammenlebens und eines gedeihlichen Zusammenwirkens, sind vor allem auch die Stüben unseres Verbandes. Freundlichkeit, Vertrauen und Gerechtigkeit werden ständig Gutes schaffen, Gehässigkeit, Argwohn und Willkür aber niemals etwas Grobes und Schönes voll bringen. Wenn wir unserem Bericht diese Gedanken voraus schicken, so geschieht es im Hinblick darauf, dab wir in einer Zeit leben „der zunehmenden Vergiftung des öffent lichen Lebens durch Verunglimpfung anderer und der wachsenden Vertiefung im politischen Kampf“. Dieser unheilvolle Zeitgeist geht auch an unserem Verbands leben nicht spurlos vorüber, und deshalb möge auch bei uns mehr denn je die Mahnung Goethes Beherzigung finden, dab man wenigstens einander gelten lassen solle, wenn es nicht gehen will, für einander einzustehen und miteinander zu arbeiten. I. Oie Prozesse des Verbandes 1. Die Prozesse gegen die Inhaberin des unter der Firma „Hansa-Export“ Ernst P. Claus betriebenen Ver sandgeschäftes in Leipzig, Elisabeth Helth, stehen un mittelbar vor ihrem Abschluß Da die Gegenstand jener Prozesse bildenden Vor gänge nunmehr fast zwei Jahre zurückliegen, wird hier über folgendes kurz wiederholt. Das Versandgeschäft befabte sich mit dem Vertrieb von Shampoon und lieb zu diesem Zwecke Werbedruck schriften als Zeitungsbeilagen verbreiten. Auf diesen stand unter anderem folgendes: „Nur für die Leser der von uns beauftragten Zeitungen kommen mehr als 1000 Uhren zur Verteilung! Einzigartig! Wertreklame! Neuartig! Zwecks grob zügiger Wertreklame haben wir uns entschlossen, jedem Leser dieser Zeitung, welcher die vergoldete Fortuna«-Uhrkeite für nur 1,50 Jt}l bestellt, eine zu verlässige, moderne, geschmackvolle Uhr kostenlos (nur gegen Erstattung unserer Selbstauslagen für Porto und Verpackung) zu übersenden “ Wer auf Grund dieses Prospektes die „Forfuna“- Uhrkette bei der Firma „Hansa - Export" bestellte, erhielt zunächst ein Rundschreiben, worin ihm mitgeteilt wurde, 101 dab die Firma „Hansa - Export“ auber Uhren ein „Spezial- Shampoon von erstklassiger, vielfach anerkannter und durch hiesige Sachverständige begutachteter Qualität“ führe, wovon zur Einführung dieses Artikels 25 Päckchen zum Ladenpreis von je 0,25 ,7?W gleichzeitig milgeschickt worden wären. Wörtlich hieb es dann in dem Rund schreiben : „Die heutige Sendung enthält demnach: eine sehr schöne Uhr kostenlos als Geschenk, die bezahlte Uhr- ketfe, eine Liste über Geschenke, 25 Shampoon in Fichtennadel, Veilchen und Kamille ä 25 Pf. = 6,25 ,7?W und ‘/ a Porto 30 Pf. = 6,55 Auberdem erhielt das Rundschreiben einen be deutungsvollen Nachsafe folgenden Wortlautes: „Bedenken Sie, dab, wenn Sie die Original- Shampoon - Packung mit übernehmen, Ihnen die Ge schenkuhr tatsächlich völlig kostenlos zukommt, während bei Nichteinlösung des Paketes die Spesen (Porto und Verpackung) mit 90 Pf. erforderlich sind. Zu dieser Spesenforderung sind wir auf Grund unserer Reklame karten berechtigt, weil es darauf ausdrücklich heifei, dab die Geschenkuhren nur ab Leipziger Versandhaus zum Versand gelangen." Die Werbetätigkeit des Versandgeschäfles „Hansa- Export“ halte einen ganz erheblichen Umfang an genommen, so dab damals bei der Geschäftsstelle des Verbandes täglich zahlreiche Prospekte einliefen, die Zeitungen oder Zeitschriften aus allen Teilen des Reiches beigelegen hatten. Am 22. Februar 1930 erwirkten wir beim Landgericht Leipzig eine einstweilige Verfügung, wonach der Helth verboten wurde, a) denjenigen, die nach ihrem Angebot eine „Fortuna“- Uhrkette für 1,50 Jt}l und die Gratislieferung einer Uhr bestellt haben, diese Gegenstände ohne besonders dahin gehende Bestellung zusammen mit dem von der Be klagten vertriebenen Shampoon unter Nachnahme des für das Shampoon berechneten Preises zuzustellen; b) im geschäftlichen Verkehr, insbesondere in öffent lichen Bekanntmachungen und Mitteilungen, die für einen gröberen Kreis von Personen bestimmt sind, zu be haupten, dab bei Bestellung der „Fortuna" - Uhrkette zum Preise von 1,50 71)1 eine Uhr kostenlos oder gegen Erstattung der Selbstauslagen für Porto und Verpackung abgegeben werde, insbesondere in diesem Zusammen hang das Wort „gratis“ zu gebrauchen. Gegen diese einstweilige Verfügung erhob die Helth Widerspruch, und durch Urteil des Landgerichts Leipzig vom 9. Juli 1930 wurde die einstweilige Verfügung be stätigt. Gegen dieses Urteil legte die Helth Berufung beim Oberlandesgericht Dresden ein. Inzwischen war unter dem 23. Juli 1930 Klage „in der Hauptsache“ beim Landgericht Leipzig eingereicht worden, und in der Verfügungssache wurde deshalb ein Vergleich geschlossen, wonach es bis zur rechtskräftigen Entscheidung des „in der Hauptsache“ anhängigen Pro zesses bei dem durch das angefochtene Urteil bestimmten Zustand zu bleiben hatte und die Kosten des Verfügungs verfahrens der Kostenentscheidung „in der Hauptsache" zu folgen hätten. „In der Hauptsache“ wurde nunmehr durch Urteil des Landgerichts Leipzig vom 8. März 1931 der Helth ihr Vertriebssystem (vgl. oben a) verboten, dagegen wurden wir mit unserem Anspruch auf Unterlassung der Gratis ankündigungen (vgl. oben b) zurückgewiesen. Beide Parteien legten gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig Berufung beim Oberlandesgericht Dresden ein. im Hinblick auf das gegen die Helth schwebende Straf-
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview