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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 55.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19300100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19300100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 44 und 45 fehlen, Seiten 892, 939 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 29 (18. Juli 1930)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zentralverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 55.1930 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1930 II
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1930) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1930) 17
- BeilageAnzeigen Nr. 3 1
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1930) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 1
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1930) 63
- BeilageAnzeigen Nr. 5 1
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1930) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1930) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1930) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1930) 141
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1930) 155
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (7. März 1930) 171
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (14. März 1930) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (21. März 1930) 219
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (28. März 1930) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (4. April 1930) 259
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (11. April 1930) 279
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (18. April 1930) 297
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (15. April 1930) 321
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1930) 341
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1930) 365
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1930) 383
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1930) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1930) 429
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1930) 449
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1930) 465
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1930) 485
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1930) 509
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1930) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1930) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1930) 575
- Artikel"Herzlich willkommen!" 575
- ArtikelZehn Jahre Einheitsverband 576
- ArtikelDie alte astronomische Uhr im Dom zu Münster 578
- ArtikelVorsicht beim Nachkontrollieren von Lehrlingsprüfungsarbeiten! 589
- ArtikelAbbildungen alter Hausuhren der Zeit um 1500 590
- ArtikelNeue Synchronuhren der AEG 592
- ArtikelDas Hausuhrengeschäft 592
- ArtikelSteuerfragen 593
- ArtikelVerschiedenes 595
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 599
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 602
- ArtikelGeschäftsnachrichten 605
- ArtikelEdelmetallmarkt 606
- ArtikelAnzeigen 39
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 42
- ArtikelAnzeigen 42
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1930) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (1. August 1930) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (8. August 1930) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (15. August 1930) 677
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (22. August 1930) 697
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (29. August 1930) 717
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (5. September 1930) 739
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (12. September 1930) 759
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (19. September 1930) 779
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (26. September 1930) 795
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1930) 815
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1930) 837
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1930) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1930) 879
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (14. November 1930) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (21. November 1930) 961
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (28. November 1930) 979
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1930) 997
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1930) 1015
- BeilageAnzeigen Nr. 51/52 -
- AusgabeNr. 51/52 (19. Dezember 1930) 1033
- BandBand 55.1930 I
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 29 DIE UHRMACHERKUNST 601 Urteile gefällt werden, die auch geeignet sind, den legalen I adi- handel vor dem wilden Handel zu schüfen. 24. Die Reidistagung wolle besdilieben, dab die llhren- zusammenseber, sogenannte Remonteure, eine Lehrzeit von mindestens zwei Jahren bei einem privaten Lehrmeister durdi- zumachen haben, wenn sie zur Uhrmadiergehilfenprüfung zu gelassen werden wollen. Der Beschlub ist allen Handwerkskammern zuzustellen, um eine einheithdie Regelung im ganzen Reichsgebiet zu erzielen. 25. Die Reidistagung wolle besdilieben, dab der Vertrieb der Sparuhren nur durdi das Eadigesdiäft am Plabe erfolgen soll. Mit den in krage kommenden Organisationen sind ent sprechende Verhandlungen umgehend anzubahnen. 26. a) Innungen und Vereinigungen, weldie Prozesse führen, ohne ihrem Landesverband Mitteilung gemadit zu haben, sind für alle aus dem Prozeb entstehenden Kosten und sonstigen Weiterungen allein haftbar. — b) Zusabantrag des Landes verbandes: Landesverbände, weldie Prozesse fuhren, otine dem Zentralverband Mitteilung gemadit zu haben, sind für alle ent stehenden Kosten und Weiterungen allein haftbar. Der Zentralverband haftet nur für Unkosten, die er selbst versdiuldet hat, keineswegs aber für soldie, wie unter a und b angeführt. Alle Streitigkeiten, die eine Vereinigung nicht von sidi aus regeln kann, sind zunächst dem zuständigen Landesverband zuzustellen, weldier diese dann, je nach Sadilage, an den Zentral verband weiterleiten kann. Der Zentralverband hat darüber zu wadien, dab der vor geschriebene Weg eingehalten wird. Unter keinen Umstanden darf die Autorität der Landes verbände umgangen werden. (Innung — Landesverband — Zentralverband.) Wird dieser Weg beschritten und eingetialten, können solche Fehler sich nidit wiederholen. (Baden.) 27. Der Zentralverband möge nadi Möglichkeit dahin wirken, dab die sogenannten wilden Ausverkäufe oder was ziemlich dasselbe ist, das Geben hoher Prozente an den Käufer ver boten werden; oder dab doch wenigstens die dafür bestimmten geseblichen Vorschriften strenger innegehalten werden. 26. Der Zentralverband möge bei den mabgebenden Be hörden dahin wirken, dab ein Geseb geschaffen wird, durdi welches audi das Vorzeigen von Mustern von Hausierern oder Unbefugten in Uhren und Goldwaren im Umherziehen zwecks Entgegennahme von Aufträgen verboten wird. (Norden.) 29. Wir stellen zu der diesjährigen Reichstagung den Antrag, dab die nädiste Reidistagung 1932 stattfindet. Begründung: Die immer drückender werdende Wirtschafts lage veranlabt uns zur Stellung dieses Antrages, da nidit nur dem Zenfralverband, sondern audi den einzelnen Mitgliedern durch die Reichstagung erhebliche Kosten erwadisen und weil viele Einzelmitglieder überhaupt nicht in der Lage sind, Reichs tagungen beizuwohnen. Wir halten auch die Abhaltung der Reidistagungen in dieser schweren Zeit nicht für erforderlich, da alle laufenden Angelegenheiten wirtsdiaftlicher und organi- satorisdier Art durch den Hauplausschub des Zentralverbandes selbständig erledigt werden. (Brandenburg.) 30. Der Zentralverband möge dahingehend bei den ge gebenen Instanzen vorstellig werden, dab die Eichungspflicht von Goldwaagen, die nur in den Werkstuben gebraucht werden, auf gehoben wird. Begründung: In der lebten Zeit wurden im hiesigen Ge biet fast sämtliche Uhrmacher auf geeichte Waagen kontrolliert. Bei verschiedenen wurde festgestellt, dab die Waagen in den Werkstuben nidit geeidit waren. Sie wurden infolgedessen be schlagnahmt und das betreffende Mitglied bestraft. Wir stehen auf dem Standpunkte, dab eine Waage, die nidit dem öffentlidien Verkehr dient, nicht geeicht zu werden braudit. Auberdem kommt dazu, dab immer nur ein paar Tage zur Nacheichung der Waagen ausgesebt werden, und wenn diese Tage verstridien sind, keine Möglichkeit hier in Essen besteht, die Waagen eichen zu lassen. Da wir in der ganzen Handhabung nur eine unnübe Belästigung unseres Handwerks sehen, stellen wir den obigen Antrag. 31. Der Zentralverband möge ein Plakat herausgeben, auf dem die von ihm festgesebten Garantiezeiten mitgeteilt werden. Dieses Plakat mub die Unterschrift des Zentralverbandes tragen. Begründung: Es ist bekannt, dab Einheitspreisgeschäfte und Warenhäuser auf ihre billigen Uhren mehrere Jahre Garantie geben, weil sie sich vollständig klar darüber sind, dab diese Garantie gar keine praktische Bedeutung hat. Wenn aber der Uhrmacher erklärt, dab er auf billige Armbanduhren nur ’/ 2 Jahr, auf bessere 1 Jahr Garantie gebe, dann nimmt die Kundschaft ohne weiteres an, dab die Uhren wegen der kürzeren Garantie zeit schlechter seien. Wenn aber der Zentralverband amtsseitig bekannt gibt, wie die Garantiezeiten von ihm festgesebt sind, dann kann sich das einzelne Mitglied darauf berufen. Es würde zweckmabig sein, in diesen Plakaten kurz auf das Wesen der Garantie überhaupt einzugehen und anzudeuten, warum eine langjährige Garantie sehr wenig praktischen Wert hat. Wir halten es aber für zweckmäbig, die Mindestgaranfie nidit auf ein halbes Jahr, sondern auf ein Jahr festzuseben. 32. Der Zentralverband möge einen kleinen Handzettel herausgeben, auf dem die Ursachen für das Sdiwarzwerden von Doublesadien angegeben'sind. Dieser Zettel soll nidit ganz all gemein verteilt werden, sondern derselbe soll den Kollegen die Möghdikeit geben, falls sich ein Kunde darüber beschwert, dab ein Doublegegenstand schwarz geworden ist, durdi diesen Hand zettel, der die Untersdinft des Zentralverbandes tragen mub, nachzuweisen, dab es sich hier um einen Vorgang handelt, der naturgemäb ist und von dem Uhrmadier nicht verhindert werden kann. 33. DerZentralverband möge geeignete Mabnahmen ergreiten, durdi die die Einstellung von Lehrlingen auf ein gesundes Mab beschränkt werden kann. Insbesondere soll bei der Einstellung von Lehrlingen auf den Bildungsgrad des Lehrlings Wert gelegt werden. Begründung: Es soll der Proletarisierung des Uhrmacher- standes entgegengearbeitet werden. 34. Die Reichstagung möge besdilieben: Den veränderten Zeitverhältnissen ist dadurdi Redinung zu tragen, dab in Zukunft audi in unserer Brandie Inventur- und Saison-Ausverkäufe stattfinden. Begründung: Durch den starken Modewechsel auch in unserer Branche veralten fast sämtliche Warengattungen in kurzer Zeit. Derartige Waren bleiben dann unter den heutigen Verhält nissen unverkauft hegen, so dab das darin investierte Kapital vollständig verloren geht. Es ist deshalb ein unbedingtes kauf- mänmsdies Erfordernis, durdi die Einführung von Inventur- und Saison-Ausverkäufen eine Möglidikeit zur Abstobung dieser Waren zu schaffen. 35. Die Bestimmungen über die Auszahlung des Sterbegeldes sollen bezüglich der Voraussebungen zur Auszahlung wie folgt geändert werden: Die Auszahlung des Sterbegeldes kann nur erfolgen, wenn die Beiträge für das lebte vollendete Vierteljahr am Ersten des laufenden Vierteljahres bezahlt waren. Begründung: Da eine grobe Anzahl der Innungen und Vereine die Beiträge monatlich erheben, so ist es technisch un möglich, dab die Beiträge für das gesamte laufende Vierteljahr bereits innerhalb der ersten sechs Wochen dieses laufenden Vierteljahres an den Zentralverband abgeführt werden können, da die Innungen und Vereine an diesem Zeitpunkt selbst nodi nidit im Besib der Beiträge für die lebten zwei Monate des laufenden Quartals sein können. In der bisherigen Regelung ist deshalb eine unbillige Härte zu erblicken. (VII;'517) (Rheinland-Westfalen). 36. Bei den Wahlen der Vorstandschaft ist darauf zu achten, dab die Ersableute der Vorstandsmitglieder aus den Bezirken I \/
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