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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 55.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19300100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19300100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 44 und 45 fehlen, Seiten 892, 939 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 41 (10. Oktober 1930)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Was der Uhrmacher von der Wanderlagersteuer wissen muß, um der Konkurrenz der Hausierer mit Wand- und Standuhren entgegenzutreten und sie wirksam zu erschweren
- Autor
- Hornung, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 55.1930 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1930 II
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1930) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1930) 17
- BeilageAnzeigen Nr. 3 1
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1930) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 1
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1930) 63
- BeilageAnzeigen Nr. 5 1
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1930) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1930) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1930) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1930) 141
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1930) 155
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (7. März 1930) 171
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (14. März 1930) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (21. März 1930) 219
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (28. März 1930) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (4. April 1930) 259
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (11. April 1930) 279
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (18. April 1930) 297
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (15. April 1930) 321
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1930) 341
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1930) 365
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1930) 383
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1930) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1930) 429
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1930) 449
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1930) 465
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1930) 485
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1930) 509
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1930) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1930) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1930) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1930) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (1. August 1930) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (8. August 1930) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (15. August 1930) 677
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (22. August 1930) 697
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (29. August 1930) 717
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (5. September 1930) 739
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (12. September 1930) 759
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (19. September 1930) 779
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (26. September 1930) 795
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1930) 815
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1930) 837
- ArtikelWas der Uhrmacher von der Wanderlagersteuer wissen muß, um der ... 837
- ArtikelUnd sie bewegt sich doch!! 838
- ArtikelSchwache Stellen 840
- Artikel"Sei im Besitze, und du wohnst im Recht!" (Schluß) 842
- ArtikelImmer noch Steuerkonflikte 843
- ArtikelVerbandstagung der Kollegen Böhmens in Karlsbad 844
- ArtikelSteuerfragen 846
- ArtikelSprechsaal 847
- ArtikelVerschiedenes 848
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 850
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 851
- ArtikelGeschäftsnachrichten 853
- ArtikelBüchertisch 854
- ArtikelPatentschau 855
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 855
- ArtikelEdelmetallmarkt 855
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 856
- ArtikelAnzeigen 856
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1930) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1930) 879
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (14. November 1930) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (21. November 1930) 961
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (28. November 1930) 979
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1930) 997
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1930) 1015
- BeilageAnzeigen Nr. 51/52 -
- AusgabeNr. 51/52 (19. Dezember 1930) 1033
- BandBand 55.1930 I
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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VERBANDSZEITUNG DER DEUTSCHEN UHRMACHER 55. JAHRGANG / HALLE (SAALE), 10. OKTOBER 1930 / Nummer 41 IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIMIIIIIMIIIIIIIIIIIIIIIIIIMHIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIimilllllllllllllllllllllllllllMIIIIMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIMIIIIIIIIIIIIIIIIIIUIIIIMIIIMIIIIIIIIIIIIIMIIIIIIIIII Was der Uhrmacher von der Wanderlagersteuer wissen muß, um der Konkurrenz der Hausierer mit Wand- und Standuhren entgegenzutreten und sie wirksam zu erschweren Von Dr. W. Hornung, Steuersyndikus des Zenlralverbandes Das Hausiergewerbe mit Wand- und Standuhren tiat so überhand genommen, daß mit Recht das ansässige Uhrmachergewerbe darüber Klage führt. Der Betrieb geht unter Zuhilfenahme von Automobilen in der Weise vor sich, daß Hausierer die Gegend abklappern und vom Auto aus verkaufen. Diesen Hausierern würde die Sache nicht so leicht fallen, wenn die Gemeindebehörden, in denen derartige Verkäufe stattfinden, über das Vorhegen der Voraussetzungen für die Heranziehung zur Wander lagersteuer mehr im klaren sein würden. Viele Ge meinden unterlassen es aus Unkenntnis der gesetzlichen Bestimmungen, Hausiersteuerpflichtige zur Wanderlager steuer heranzuziehen. Den Gemeindebehörden ist aber ausdrücklich, so in Preußen durch Erlaß des Ministers des Innern an die Regierungspräsidenten vom Jahre 192/, zur Pflicht gemacht worden, für Erhebung der Wander lagersteuer in jedem dazu geeigneten Falle Sorge zu tragen. Zweifel bestanden bisher über den Begriff „feste Verkaufsstätte“ im Sinne des Wanderlagersteuergesetzes, und so hatten sich Hausierer, die an verschiedenen Stellen in einem Orte immer nur kurze Zeit mit ihren Wagen verweilten, der Wanderlagersteuer entziehen können. Das ist jetzt nicht mehr möglich, wenn die Gemeindebehörden die Vorschriften kennen und beachten. Denn nacti dem Gesetz zur Änderung des Preußischen Wanderlagersteuer- geseßes vom 12. Juni 1930 (Preuß. Geseßsammlung 1930, Seite 116) gilt auch als feste Verkaufsstätte ein umher fahrendes Fahrzeug, wenn es nicht nur zur Abfertigung der im Augenblick des Anhaltens zufällig anwesenden Kauflustigen hält, sondern für längere Zeit in einem Orte, wenn auch an verschiedenen Stellen, den Mittelpunkt des Feilbietens bildet. Als Feilbieten gilt auch die Ausstellung von Mustern zwecks Aufgabe von Bestellungen (Muster lager), es sei denn, daß das Feilbieten nur gegenüber Wiederverkäufern oder gewerbsmäßig Weiterverarbeiten den stattfindet. Werden die Waren des Wanderlagers an einem Orte in mehreren Verkaufslokalen (gleichzeitig oder nacheinander) feilgeboten, so ist für jedes Ver kaufslokal die Steuer besonders zu entrichten. Die Steuer beträgt für jede Woche der Dauer des Wanderlagerbetriebes in Orten mit mehr als 100000 Einwohnern 60.'/?)/, 30000 „ 30 „ 10 000 ,. 40 „ „ kleineren Orten 30 „ Diese Steuersäße sind zu erheben, wenn der Betrieb von einer Person versehen wird. Sie erhöhen sich aber für jede weitere im Betriebe tätige Person (Mitunter nehmer oder Angestellter) um den gleichen Betrag. Für Gehilfen, die nur mechanische Dienstleistungen verriditen, z. B. Hausdiener, Kutscher, Chauffeur, Laufburschen oder -mädchen usw., erhöht sich die Steuer weiter um den halben Befrag der obigen Säße. Eine Teilung der Steuersaße für einen kürzeren als einwöchigen Betrieb findet nicht statt. Für die Wanderauktionen wird dieselbe Steuer für den Tag erhoben. Nun sind die Gemeinden weiter berechtigt, zu den obigen Sleuersäßen Zuschläge zu erheben, die ohne Genehmigung der Aufsichtsbehörde bis zu 100 ° 0 be schlossen werden können. Höhere Zuschläge als 100 ° () bedürfen der Genehmigung. Es gibt Gemeinden, die keine, andere, die unter 100 ü (| Zuschläge erheben. Die Mehrzahl erhebt indessen 100° so z. B. Barmen, Dortmund, Duisburg, Erfurt, Gleiwiß, Halle a. d. S., Hindenburg, Kassel, Königsberg. Hagen, Hildesheim, Liegniß. Durchaus nicht vereinzelt wird zum Teil aber weit darüber hinausgegangen. So erhob z. B. im Jahre 1929 Hannover 250° () ; Brandenburg, Küstrin, Havelberg, Gudensberg, Lübbecke, Lübbenau, Lüdinghausen 300 °/ 0 . 500 u (1 erhoben Lübben, Swine münde, Greifenberg, Sommerfeld, während Allenstein mit 600 u (l wohl den höchsten Zuschlagssaß hat. Es besteht also wohl die Möglichkeit, dem das ansässige Uhrengewerbe schädigenden Unwesen des Wanderlagergewerbes zu Leibe zu gehen, wenn die Gemeindevertretungen veranlaßt werden, wirk same Zuschläge zu erheben. Vor allem aber muß gefordert werden, daß die säumigen Gemeinden Zu schläge überhaupt nehmen und ferner, daß sie den Wanderlagerbefrieben erhöhte Aufmerksamkeit zu wenden, was bisher meist nicht geschehen ist. Die Ge meinden sind ja so eifrig bei der Erhebung der Gewerbe-
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