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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 55.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19300100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19300100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 44 und 45 fehlen, Seiten 892, 939 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (14. März 1930)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 55.1930 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1930 II
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1930) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1930) 17
- BeilageAnzeigen Nr. 3 1
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1930) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 1
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1930) 63
- BeilageAnzeigen Nr. 5 1
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1930) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1930) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1930) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1930) 141
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1930) 155
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (7. März 1930) 171
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (14. März 1930) 201
- ArtikelWenn Laien über Uhren schreiben 201
- ArtikelElektrische Magneta-Uhrenanlagen und Magneta-Hausuhren 202
- ArtikelHeiteres - oder Trauriges? - aus dem Fach 204
- ArtikelUmsturz im Schaufenster - Erfolg im Geschäft 204
- ArtikelDie Frühjahrsmesse 1930 207
- ArtikelDie Rechtsabteilung 210
- ArtikelSteuerfragen 211
- ArtikelVerschiedenes 212
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 213
- ArtikelGeschäftsnachrichten 217
- ArtikelBüchertisch 217
- ArtikelPatentschau 218
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 218
- ArtikelEdelmetallmarkt 218
- ArtikelAnzeigen 11
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (21. März 1930) 219
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (28. März 1930) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (4. April 1930) 259
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (11. April 1930) 279
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (18. April 1930) 297
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (15. April 1930) 321
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1930) 341
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1930) 365
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1930) 383
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1930) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1930) 429
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1930) 449
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1930) 465
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1930) 485
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1930) 509
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1930) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1930) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1930) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1930) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (1. August 1930) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (8. August 1930) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (15. August 1930) 677
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (22. August 1930) 697
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (29. August 1930) 717
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (5. September 1930) 739
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (12. September 1930) 759
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (19. September 1930) 779
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (26. September 1930) 795
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1930) 815
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1930) 837
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1930) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1930) 879
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (14. November 1930) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (21. November 1930) 961
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (28. November 1930) 979
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1930) 997
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1930) 1015
- BeilageAnzeigen Nr. 51/52 -
- AusgabeNr. 51/52 (19. Dezember 1930) 1033
- BandBand 55.1930 I
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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212 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 11 Verschiedenes Die Handwerkskammer zu Harburg teilt uns mit, daß die am 29. November 1929 stattgefundene Vollversammlung der Kammer für den Kammerbezirk Harburg (Regierungsbezirke Lüneburg und Stade) die Einführung einer vierjährigen Lehrzeit im Uhrmadierhandwerk beschlossen und daß dieser Beschluß die Genehmigung des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe gefunden hat. (VI 1/331) Die parlamentarische Behandlung des Berufsausbildungs- geseßes. Bekanntlich ist in der Vollversammlung des Reichs verbandes des deutsdien Handwerks am 1ö. Februar 1930 auf Antrag der bayerischen Handwerkskammern eine Entschließung wegen des Berufsausbildungsgeseßes angenommen worden. Diese Entschließung bezeichnet in der Einleitung den Regierungs entwurf als äußerst bedenklidi und stellt sich dann gesddossen hinter die gemeinschaftlichen Abänderungsvorschläge der Spißen- verbände von Industrie, Handel und Handwerk. Die Entschließung unterstreicht weiter die sonst noch vorliegenden Befürchtungen, die eine Zurückstellung des Geseßentwurfs erwünscht erscheinen lassen. Zum Schluß heißt es wörtlich: „Unter allen Umständen müssen Handwerk und Gewerbe die restlose Berücksiditigung der Vorschläge der Spißenvertretungen von Industrie, Handel und Handwerk fordern.” Der Vorsißende des Sozialpolitischen Ausschusses im Reichs tag, Herr Vizepräsident Esser, hat danach an die Geschäfts führung des Reichsverbandes die telephonische Anfrage gerichtet, ob diese Entschließung dahin aufzufassen sei. daß das Handwerk unbedingt gegen eine weitere parlamentarische Beratung des Geseßentwurfes sei. Diese t rage mußte auf Grund des Wort lautes der Entschließung und der vorangegangenen Aussprache im Ausschuß und in der Vollversammlung des Reichsverbandes verneint werden. Das Handwerk verlangt vor allen Dingen, daß eine tarifvertragliche Regelung des Lehrlingswesens unterbleibt und daß die berufsständisdie Regelung des Lehrhngswesens durch die Handwerkskammern und Eachverbände gesichert wird. Diese Forderung kann nach Lage der derzeitigen Rechtsprechung nur durdi eine geseßhdie Regelung erfüllt werden. Insoweit das Berufsausbildungsgeseß die geseßliche Sicherheit für die berufs- sländische Regelung des Lehrhngswesens schaffen kann, hat das Handwerk an einem soldien Geseß ein sehr erhebliches Interesse. Vorausseßung dafür ist allerdings unbedingt die Berücksichtigung der Vorschläge, die die Spißenverbände von Industrie, Handel und Handwerk zu dem Geseß eingereidit haben. Sollten die Anträge der Spißenverbände zum Berufs ausbildungsgeseß im IX. Ausschuß des Reichstags keine Berück sichtigung finden, dann würde das Handwerk gesddossen gegen die weitere Beratung dieses Geseßes Stellung nehmen. Fine einfache Ablehnung des Regierungsentwurfs würde aber audi dann nicht genügen, es müßte vielmehr an dessen Stelle eine andere positive geseßliche Regelung zur Sidierung der berufs ständischen Regelung des Lehrhngswesens im Handwerk verlangt werden. RH. (VI 1/316) Die Ausbildung der Gewerbelehrer. Erklärungen des Handels ministers Dr. Schreiber. Im Rahmen eines Pressetees äußerte sich am 6. März Handelsminister Dr. Schreiber über seine Plane zur Neuregelung der Ausbildung von Gewerbelehrern und Ge werbelehrerinnen. Im einzelnen legte der Minister dar, daß eine vollständige Veränderung hinsichtlich der Anwärtersdiaft ein getreten ist. Dem zahlenmäßigen Rückgang der Volks- sdiullehrer stehe ein starkes Anschwellen der Absol venten höherer Eachsdiulen und der Praktiker gegen über. Diplomingenieure, Absolventen der höheren Each- schule mit Nachweis der Bewährung in verantwortlicher praktischer Tätigkeit werden ohne Prüfung zum Studium für den Gewerbelehrerberuf zugelassen. Abiturienten und Volksschullehrer haben beim Nachweis einer mindestens zweijährigen Praxis eine fachliche Eignungsprüfung in dem von ihnen selbst gewählten Lach abzulegen, sofern sie nicht die Gesellenprüfung bestanden haben. Prak tiker, Meister und Fadiarbeiter haben eine Eignungs prüfung abzulegen und den Nachweis einer ausreichen den Allgemeinbildung zu erbringen, die sich auf Reife des Urteils und des Denkens erstrecken soll. Die Aus bildung erfolgt auf vier pädagogisdien Instituten. Die Zusammenarbeit mit der Hochsdiule erfolgt aus Spar samkeitsgründen, ist aber auch begründet in den großen Aufgaben des Gewerbelehrers der Zukunft. (VI 132'/) Änderung der Handwerksnovelle. Der Reichstag hat am 25. Februar 1930 das Geseß zur Änderung der Hand werksnovelle verabschiedet. Das Geseß gelangt in den nächsten Tagen zur Veröffentlichung und tritt bereits am Tage nach der Verkündigung in Kraft. Es bezweckt, Unzuträglichkeiten, die bei der ersten Anlegung der Handwerksrolle in die Erscheinung getreten sind, zu beseitigen, und bestimmt, daß ein nur von der Industrie- und Handelskammer eingelegter Einspruch die Eintragung eines Ge werbetreibenden in die Handwerksrolle nicht hindert, wenn dieser nidit selbst binnen einer Frist von zwei Wochen nach Inkraft treten des Geseßes der Handwerkskammer die Zustimmung zu dem Einspruch erklärt. Ob er dies tun will, soll nach der von allen Beteiligten gebilligten Auffassung seiner freien Entschließung überlassen sein. Die Durchführung des in der Handwerksnovelle vorgesehenen Einspruchsverfahrens wird durch das Geseß nicht berührt, wohl aber wird der Weg dafür freigemacht, daß die Handwerksrolle nunmehr in Kürze für angelegt erklärt werden kann und die Neuwahlen zu den Handwerkskammern vorgenommen werden können. RH. (VIT 314) Eine Neugründung in der französischen Uhrenindustrie. In Paris wurde die Societe Centrale de la Montre sans Remontoir Harwood mit einem Kapital von 12 Mill. Er. gegründet. Be absichtigt ist die Erhöhung des Aktienkapitals auf 50 Mill. Er. Die Produktion der remontoirfreien Taschenuhr soll in der Schweiz, Produktion und Verkauf in ganz Europa, ausgenommen Groß britannien, Spanien, Portugal und Rußland, stattfinden. Außer französischen Kapitalisten erscheint im Verwaltungsrate der britische Großfinanzier Philippe Alexander, Park Lane, London. (VI 1/321) Haftglas oder Brille? Verschiedene Zuschriften unserer Leser beweisen, daß die Zeitungsmeldungen über Augenhaftgläser infolge ihrer sensationellen Aufmachung in der Allgemeinheit bedenkliche Beunruhigung hervorgerufen haben. Damit unsere Kollegen imstande sind, Anfragen der Kundschaft ausführlidi zu beantworten, führen wir hier die hauptsächlichsten Punkte über die „neuen” Augenhaftgläser auf. Um 1öö7 wurden Haft gläser erstmalig hergestellt, docti vor etwa 100 Jahren sdion trug man sidi mit dem Gedanken, die Brille durch unsichtbare, auf der Hornhaut zu tragende Haftgläser zu erseßen. 1912 seßten sich unter anderem die Zeißwerke in Jena dafür ein, ohne daß es gelang, die Brille zu verdrängen. Während man damals die Haftgläser in erster Linie für krankhafte Eehlsiditigkeit anwandle, ist es das Verdienst des als „Erfinder” gerühmten Geheimrats Heims, die Anwendung der Gläser audi bei kurz- und über sichtigen, astigmatischen und staroperierten Augen erprobt zu haben. Obwohl diese Versuche längst nicht abgeschlossen sind, hat sich in vielen Fällen die Ungeeignetheit der Gläser erwiesen, weil bei vielen Menschen die Hornhaut zu empfindlich ist. Hinzu kommt, daß die sehr dünnen und zerbrechlichen Gläser etwa 100 JtH das Paar kosten, ihre Lebensdauer jedoch nur zwei oder drei Jahre beträgt, weil sie durch die Tränenflüssigkeit angegriffen werden. Wer obendrein genötigt ist, Zweistärkenbrillen zu tragen, kann Augenhaftgläser erst recht nicht tragen. Das Herausnehmen und Wiedereinseßen der Haftgläser ist nicht nur umständlich, es verbietet sich bei empfindlichen Augen schon von selbst. (VI 1/307) Zwei bemerkenswerte Uhren. Eine Schreibtischuhr und eine Weckuhr, die mit ie einer roten Kontrollampe für eine Einbruchssicherung sowie mit Druckknöpfen für Licht, Rund funk, Signale usw. vereinigt sind, zeigen die nachstehenden Abbildungen. Es handelt sich um einmalig angefertigte Lieb haberarbeiten, die sich durdi besonders geschmackvolle Aus-
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