Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 55.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19300100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19300100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 44 und 45 fehlen, Seiten 892, 939 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (6. Juni 1930)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 55.1930 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1930 II
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1930) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1930) 17
- BeilageAnzeigen Nr. 3 1
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1930) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 1
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1930) 63
- BeilageAnzeigen Nr. 5 1
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1930) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1930) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1930) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1930) 141
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1930) 155
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (7. März 1930) 171
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (14. März 1930) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (21. März 1930) 219
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (28. März 1930) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (4. April 1930) 259
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (11. April 1930) 279
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (18. April 1930) 297
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (15. April 1930) 321
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1930) 341
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1930) 365
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1930) 383
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1930) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1930) 429
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1930) 449
- ArtikelArbeitskraft und Persönlichkeit 449
- ArtikelSechste Jahresversammlung der Schweizerischen Gesellschaft für ... 450
- ArtikelZweck und Ziel der Gmünder Fachtagung der Juweliere vom 11. bis ... 451
- ArtikelDie bruchsichere Uhr 452
- ArtikelDie elektrische Uhr im Uhrmacherschaufenster 453
- ArtikelDie Rechtsabteilung 454
- ArtikelSteuerfragen 455
- ArtikelSprechsaal 456
- ArtikelVerschiedenes 457
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 460
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 460
- ArtikelGeschäftsnachrichten 462
- ArtikelBüchertisch 463
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 464
- ArtikelEdelmetallmarkt 464
- ArtikelAnzeigen 13
- ArtikelZum 18. Verbandstag des Niedersächsischen ... 14
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 16
- ArtikelAnzeigen 16
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1930) 465
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1930) 485
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1930) 509
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1930) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1930) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1930) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1930) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (1. August 1930) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (8. August 1930) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (15. August 1930) 677
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (22. August 1930) 697
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (29. August 1930) 717
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (5. September 1930) 739
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (12. September 1930) 759
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (19. September 1930) 779
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (26. September 1930) 795
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1930) 815
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1930) 837
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1930) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1930) 879
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (14. November 1930) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (21. November 1930) 961
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (28. November 1930) 979
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1930) 997
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1930) 1015
- BeilageAnzeigen Nr. 51/52 -
- AusgabeNr. 51/52 (19. Dezember 1930) 1033
- BandBand 55.1930 I
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- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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456 DIE UHRMACHEBKUNST Nr. 25 Zur Frage der Mitunternehmerschaft bei Mitarbeit er wachsener Söhne im Geschäft Eine Mitunternehmerschaft sefet die Beteiligung auch an den Vermögenswerten des Unternehmens voraus. Audi bei Handwerkern kann im allgemeinen nicht bei erwachsenen Söhnen, welche im Betriebe mitarbeiten — ohne in einem besonderen vertraglichen Angestellten verhältnis zum Vater zu stehen —, Mitunternehmerschaft angenommen werden. Ihre Hilfe kann ebensogut auch in Erwartung späterer Übernahme des Geschäfts, so bald der Vater sich zur Ruhe sefet, oder bei dessen Tode, geleistet sein. Beim Unternehmen wirkt sich dann aber steuerlich die Arbeitskraft des Sohnes nicht als Unter nehmergewinn aus, noch bei dem Sohne steuerlich als Arbeitslohn, und zwar auch nicht insoweit, als er Unter halt im väterlichen Haushalt geniest. Die freie Station kann nur bei Vorliegen besonderer UmständetAngestellten- verhältnis) als Arbeitslohn gelten. Die blofje Arbeitshilfe, verbunden mit Unterhalt, ge nügt nicht, um den Sohn deswegen als Mitunternehmer anzusehen. Mitunternehmersdiaft wird meist schriftlich geregelt, vor allem die beabsichtigte Gewinnverteilung und die Einlagen. Unter ganz einfach gelagerten Ver hältnissen mag ein solcher Gesellschaftsvertrag zwar auch als stillschweigend zustande gekommen angenommen werden können; es bedarf dann aber immer noch der Darlegung, welche Tatsachen — abgesehen von der Mitarbeit — Mitrechte des Sohnes am Betriebsvermögen und Gewinn als ernsthaft begründet erscheinen lassen sollen (Urteil RFh. vom 23. 10. 29 VI A 1548; siehe auch Urteil vom 8. 8. 28 UHRMACHERKUNST Nr. 46, 1928). (11/205) mmiiiiiiiiiimiiiiiiiiimimiiiiiiiiiiimiiiiimiiimmiiiiiiiiiiiiiimiiiiiimimmiimimiiiiimmiiiiiiiiiimiiiiimmiimimimiiiiiiiimmiiiiimiiMiiiiiiiimiiiiiiimimiiimmiiiiiiiiimiiMmiiiimiiiiimmiiiii Sprechsaal Belebung der Innungsversammlungen Wer wie ich viele Jahre als Schriftleiter Zeuge von Versammlungen und Sitzungen in kleineren oder größeren Vereinen war; wer beobachten konnte, wie solche Zu sammenkünfte am Einerlei der Tagesordnungen litten, wie die Langeweile grinsend an den Tischen safj und einer nach dem ändern gähnte, der wird wissen, wie bitter notwendig eine Reform dieser Hinsicht nottut. Ich habe früher da und dort versucht, ähnliche Bei sammensein unterhaltsamer zu gestalten, allein nur in wenigen Fällen war man dafür empfänglich: sie hatten sich schon zu sehr an die Einförmigkeit gewöhnt und standen dem Neuen schwerfällig gegenüber. Wenn ich nun um die Erlaubnis bitte, meine Ansicht zu dem neuen Gesprächstoff in der UHRMACHERKUNST (von der Kunst, die Innungsversammlung anregend zu gestalten) zu äufjern, so möchte ich noch weitergehen als der Verfasser des Leitartikels in Nr. 19, der für die Abhaltung von Vorträgen eintritt: ich möchte die klingende, singende Kunst zu Gaste bitten, damit sie die Trockenheit der Versammlungs stunden belebe, erhebe und würze! Man lächle nicht über meinen Vorschlag, sondern höre zu, wie ich das meine: Selbstverständlich kommt erst der Vortrag. Ist er nicht langweilig, wird er mit Begeisterung gehalten, dann wird sich jedermann auf die nächste Versammlung freuen und die lauen Mitglieder werden nicht fehlen. Nun weifj ich aber aus Erfahrung, wie wunderbar es sein kann, wenn die holde Kunst mit ihrem Zauber erscheint, um die Herzen aus dem Tief land der Gewohnheit ins Reich der Höhenluft zu ent führen. Freilich kann es sich hier nur um die ganz reine Kunst handeln. Und da es bekanntlich in der Kunst nur einen einzig guten Geschmack gibt, dürfen die Dar bietungen nichts mit Halbheiten und Liebhabereien zu tun haben. Es wird wohl kaum möglich sein, da& sich innerhalb eines Innungskreises ein Gesangverein gründen könnte, da die Mitglieder nicht immer in einer Stadt wohnen, sondern im Bezirke verteilt sind. Aber man wird mir doch zugeben, dafj der eine oder der andere bei einem Gesangverein mitwirkt und dafs es ihm möglich wäre, dafür zu sorgen, dafj seine Gesangskollegen bereit wären, an einem Innungsabend ein paar Lieder zu singen, wenn nicht der ganze Verein auf der Bildfläche erscheinen kann. Oder aber, was noch besser wäre, die Leitung (es könnte ja ein kleiner Ausschuß für diese Einrichtung ge schaffen werden) sähe sich nach einem guten Quartett um oder nach einem Solisten oder einer Solistin. Wenn ich es auch nicht behaupten möchte, so glaube ich doch, dafj es innerhalb einer Innung entweder Mit glieder gibt, die mehr oder weniger so begabt sind, da[j sie entweder vortragen, singen oder auf einem Instrument spielen können. Und wenn es nidd der Vater kann, so doch vielleicht die Mutter, oder der Sohn oder die Tochter. Vorbedingung wäre natürlich eine gewisse Reife, da es im anderen Falle lächerlich wirkte, wenn der blutigste Dilettantismus aufträte mit seinen bekannten Nebenerschei nungen. Es brauchte ja nicht immer die Uhr von Loewe gesungen zu werden, obwohl ich dieses Lied selber liebe und singe; es gibt so viel schöne Lieder, es gibt so viel Herrliches zum Vortragen, da& man tausend Programme und noch mehr zusammenstellen könnte. Wo ein Wille, ist meistens auch ein Weg. Und wenn erst einmal der Anfang damit gemacht worden ist, dann wird man selber seine Freude daran haben und wird nicht müde werden, solche Versammlungen nach Möglichkeit auszugestalten und auf einen höheren Stand zu bringen. (V 191) H. B. * Zur zehnten Lehrlingsarbeitenprüfung In dankenswerterweise hat sich Herr Kollege Oswald Firl (Erfurt) auch in diesem Jahre der Mühe unterzogen, einen ausführlichen Bericht über die eingesandten Arbeiten zu bringen. Aus diesem Bericht ist manches zu lernen, nicht nur für den Lehrling, sondern auch für den Meister. Und so möchte ich an dieser Stelle alle Meisterkollegen, deren Lehrlinge sich an den Prüfungsarbeiten beteiligen, bitten, doch ihre Erfahrungen und etwaige Arbeitsmethoden bekanntzugeben. Kollege Firl erwähnt z. B. zu der Arbeit für das erste Lehrjahr unter anderem die Schwierigkeit der Aus führung der Löcher und gibt dazu den praktischen Wink, die Lödier zum Schluß mit einem Dorn aufzutreiben. Da& sie dadurch scharfkantig und sauber ausfallen, dürfte wohl jedem einleuchten. Jedoch wäre wohl mancher Kollege nicht auf diesen Gedanken gekommen. Ferner bemängelt Herr Firl den Schliff einzelner Teile, der vermutlich mit der Schmirgelfeile hergestellt ist. Lefetere eignet sich durchaus nicht dazu, größere Stücke flach zu schleifen. Dabei gibt es doch eine sehr einfache Methode, um einen flachen, geradlinigen Schliff herzustellen. Ich habe dazu zwei Bruchstücke von dicken Spiegelplatten auf beiden Seiten mit Schmirgelpapier in vier verschiedenen Körnungen, fein bis grob (für lefetere nimmt man am besten Schmirgelleinen), glatt beklebt. Ich schleife auf einer der größten Platten zunächst flach, dann gehts auf den feineren Platten bis zur gewünschten
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