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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 58.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19330100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19330100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 105, 106, 145, 146, 361, 362, 407, 408 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (3. März 1933)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 58.1933 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1933) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1933) 17
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1933) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1933) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1933) 53
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1933) 67
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1933) 79
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1933) 95
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1933) 107
- AusgabeNr. 10 (3. März 1933) 119
- ArtikelEine gute Reklame - die wenig Geld kostet 119
- ArtikelWie man das Einsegnungsgeschäft steigert 120
- ArtikelPendelschneide und Schwingungsdauer 122
- ArtikelWir stellen vor 123
- ArtikelSprechsaal 123
- ArtikelSteuerfragen 124
- ArtikelVerschiedenes 125
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 129
- ArtikelGeschäftsnachrichten 131
- ArtikelBüchertisch 132
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 133
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 133
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 134
- AusgabeNr. 11 (10. März 1933) 135
- AusgabeNr. 12 (17. März 1933) 147
- AusgabeNr. 13 (24. März 1933) 161
- AusgabeNr. 14 (31. März 1933) 173
- AusgabeNr. 15 (7. April 1933) 187
- AusgabeNr. 16 (14. April 1933) 199
- AusgabeNr. 17 (21. April 1933) 213
- AusgabeNr. 18 (28. April 1933) 227
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1933) 241
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1933) 255
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1933) 267
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1933) 281
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1933) 295
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1933) 307
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1933) 321
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1933) 335
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1933) 349
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1933) 363
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1933) 381
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1933) 395
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1933) 409
- AusgabeNr. 32 (4. August 1933) 423
- AusgabeNr. 33 (11. August 1933) 435
- AusgabeNr. 34 (18. August 1933) 447
- AusgabeNr. 35 (25. August 1933) 461
- AusgabeNr. 36 (1. September 1933) 473
- AusgabeNr. 37 (8. September 1933) 487
- AusgabeNr. 38 (15. September 1933) 499
- AusgabeNr. 39 (22. September 1933) 511
- AusgabeNr. 40 (29. September 1933) 525
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1933) 539
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1933) 551
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1933) 565
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1933) 579
- AusgabeNr. 45 (3. November 1933) 593
- AusgabeNr. 46 (10. November 1933) 607
- AusgabeNr. 47 (17. November 1933) 619
- AusgabeNr. 48 (24. November 1933) 633
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1933) 645
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1933) 659
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1933) 671
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1933) 683
- BandBand 58.1933 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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124 DIE UHRMACHERKUNS1 Nr. 10 vierjährigen Lehrzeit müssen wir unbedingt festhalten, dies muß auch von allen Handwerkskammern eingehalten werden; sollte sich jedoch ein besonders begabter Lehr ling für fähig halten, die Gesellenprüfung schon nach 3!/o Jahren ablegen zu wollen, so steht es demselben ja frei, ein diesbezügliches Gesuch um frühere Zulassung einzureichen. Ein dringendes Bedürfnis wäre ein besseres Zusammenarbeiten aller Prüfungskommissionen. Als Prüfungsarbeiten verlange man überall neu anzu fertigende Stücke. Wie der Schuster seinen Stiefel, der Schneider seinen Anzug, so soll der Uhrmacher als Gesellenstück seine Uhr (eventuell aus einem Roh werk) voxlegen, vor allem weg mit den Flickarbeiten, es sollte keine Innung mehr geben, die nodi Arbeiten, wie „Reparieren einer Uhr“ verlangt und auf schön gefütterte Zapfenlöcher sieht. In meiner langen Tätigkeit als Prüfungsmeister betrachtete ich stets die Arbeiten anderer Berufe, habe aber z. B. noch nie einen Sdineider ge sehen, der einen schön eingesetzten Hosenboden aus gestellt hatte. Also mehr Standesbewußtsein! Laßt uns unsere jungen Leute richtig und voll ausbilden, man er wecke bei ihnen Lust zur Neuarbeit! Früher, als die fertigen Bestandteile noch nicht so käuflich waren, wurden sie eben von Hand angefertigt, hierdurch erlangte der junge Mann eine gewisse Gewandtheit, eine zu nehmende Sicherheit. Durch die Handausführung wurde der Gedankengang über die Art der Bearbeitung ein regerer, es wirkte anspornend und man erntete zum Schluß ungezählte berufliche Vorteile. Auf den Bezug fertiger Teile sind wir ja immer mehr angewiesen, dodi sollen im Notfall gewisse Teile, wie Hebel, Wellen, Triebe, audi selbst rasch und in guter Beschaffenheit angefertigt werden können. Heutzutage finden nur in allen Stücken gut ausgebildete Uhrmacher dauernde Stellen. Drum keine Stunde weniger als vierjährige Lehrzeit, denn jeder Lehrmeister ist für das weitere Fortkommen seines Aus gelernten moralisch verpflichtet. (V 940) iiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimimmiiiiiiiiimmiiiiiiiiiiiiiiiimiMimiiiiiiiiiHiimiiMiiiiiiiiiMiiiiiiiiiiMiiiiiiiiiiMiiimiiiiiiiiimiiiiiimmiiiiiiHiiiiiiiiiimmimiMmiiiimmiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii Steuerfragen Bearbeitet von Dr. Hornung, Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutsdien Wissenswertes zur Abgabe der Umsaß- und Einkommen steuererklärung — Verlustvortrag — Abzüge und Ab schreibungen — Steuerermäßigung wegen besonderer wirtschaftlicher Verhältnisse — Einkommen aus Vermietung beim Hausbesitzer Bet der Abgabe der Umsa^Steuererklärung ist zu beachten, daß die vereinnahmten Entgelte für vor dem 1. Januar 1932 gelieferte Waren der Umsaßsteuer von nur 0,85 °/ n unterliegen, wenn Zahlung bis zum 30. Juni 1932 erfolgte. Spätere Zahlungen für solche Lieferungen und Leistungen sind mit 2 0 0 umsaßsteuerpflichtig. Wegen etwaiger Umsaßsteuerfreiheit in einzelnen Fällen verweisen wir auf die in Nr. 13 u. 15 der UHRMACHERKUNST 1932 unter „Wann kann beim Uhreneinzelhandel Umsaßsleuer- freiheit eintreten?" gegebenen Ausführungen. Da die seit dem 1. Juli 1931 für Jahresumsäße, die 5000 RH nicht über steigen, eingeführte Freigrenze mit dem 1. Juli 1932 wieder in Wegfall kam, kommt nur noch Befreiung von der Umsaß- steuer für das erste Halbjahr 1932 in Betracht, und nur unter der Vorausseßung, daß der Gesamtjahresumsaß 1932 5000 R)l nicht übersteigt. Für die Einkommensteuererklärung wird bei dem überaus schlechten Geschäftsgang des vergangenen Jahres ein vortragsfähiger Verlust für 1933 sich nicht selten ergeben. Unter Verlust ist hierbei zu verstehen, was nach Verrechnung von Überschüssen, die aus anderen Einnahmequellen, z. B. aus Vermietung oder aus Kapital, Uhrniachei (hinheitsverband) herrühren, als Verlust verbleibt. Der Verlust ist also mit dem Gesamteinkommen bzw. den Ergebnissen aus den ver schiedenen Arten des Einkommens sowie mit den vom Ge- samlbetrag abziehbaren Sonderleistungen auszugleichen. Beispiel!: JiK Nach den Steuervorschriften festgestellter Verlust aus Gewerbebetrieb — 5000 Reineinkünfle aus Kapitalvermögen . . 3000 Reineinkünfte aus Vermietung -i- 800 Lebensversicherung und andere Sonder leistungen - 300 Minuseinkommen — 1500 Hier belrägt der vortragsfähige Verlust 1500 ^W. Beispiel 2: ^ Verlust aus Gewerbebetrieb _ 4000 Verlust aus Vermietung _ 3000 Reineinkünfle aus Kapitalvermögen . . . -j- 1200 Sonderleistungen 500 Aus dem Inhalt früherer Nummern: Verkaufen Sie mehr Armband- oder mehr Taschenuhren ? .... Nr. 9 Seite 107 Umsaß- und Lagerkontrolle für Gold-, Silber-, Schmuck- und Galanteriewaren durch die V.B.- Schmuckkartei 8 Wie der Uhrmacher den Verkauf von Uhrenansaßbändern fördern kann 7 8() Markenuhren für Warenhäuser ge sperrt r? Soll man sich an Ausstellungen be- beteiligen? ... •> J „ j.) Minuseinkommen — 6300 Hier kann der Verlust nicht wie in Beispiel 1 in voller Höhe vorgetragen werden, da der Verlust aus Gewerbe betrieb kleiner ist. Der Abzug des Verlustvortrags kommt nur für das gewerbliche Einkommen in Frage, infolgedessen ergibt sich als vortragsfähiger Verlust auch nur 4000 R)l. Die Zulässigkeit des Verlustvortrags ist auf zwei lahre beschränkt. Demnach können jeßt nur noch Verluste, die in den beiden vorangegangenen Steuerabschnitten, nämlich in den Jahren 1930 und 1931, entstanden sind, vom Gesamteinkommen des Jahres 1932 abgezogen werden. Man wird also zunächst einen etwaigen restlichen Verlust vortrag aus dem Jahre 1930 auszugleichen haben, da infolge der Beschränkung der Ausgleichsmöglichkeit auf die beiden leßten vorangegangenen Jahre ein späterer Ausgleich dieses Verlustes nicht mehr in Frage kommt. Soweit ein Verlustvortrag durch Sanierung beseitigt worden ist, kann solcher Verlust nicht mehr auf spätere Gewinne angerechnet und ausgeglichen werden; solcher Verlust ist also insoweit nicht vortragsfähig. Für die Ermittlung des Einkommens für Zwecke der Einkommensteuerveranlagung ist in erster Linie notwendig, sich darüber zu informieren, welche Abzüge nadi dem Steuerrecht zulässig sind. Hierüber unterrichtet eingehend und übersichtlich eine beim Zentralverband erhältliche Broschüre: „Zulässige Abzüge beider steuerlichen Gewinn ermittlung eines Uhrenfachgeschäfts.Daraus sind auch
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