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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 58.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19330100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19330100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 105, 106, 145, 146, 361, 362, 407, 408 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (9. Juni 1933)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ein Briefwechsel mit der WMF
- Autor
- Hölscher, Heinz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 58.1933 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1933) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1933) 17
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1933) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1933) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1933) 53
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1933) 67
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1933) 79
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1933) 95
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1933) 107
- AusgabeNr. 10 (3. März 1933) 119
- AusgabeNr. 11 (10. März 1933) 135
- AusgabeNr. 12 (17. März 1933) 147
- AusgabeNr. 13 (24. März 1933) 161
- AusgabeNr. 14 (31. März 1933) 173
- AusgabeNr. 15 (7. April 1933) 187
- AusgabeNr. 16 (14. April 1933) 199
- AusgabeNr. 17 (21. April 1933) 213
- AusgabeNr. 18 (28. April 1933) 227
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1933) 241
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1933) 255
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1933) 267
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1933) 281
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1933) 295
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1933) 307
- ArtikelSchuldnerschutz 307
- ArtikelTag der Uhr 308
- ArtikelSchließung der Handwerksbetriebe in allen Warenhäusern 309
- ArtikelZur Besteckfrage 309
- ArtikelEin Briefwechsel mit der WMF 310
- ArtikelWir stellen vor 311
- ArtikelEin Briefwechsel mit der WMF 312
- ArtikelSteuerfragen 312
- ArtikelSprechsaal 313
- ArtikelVerschiedenes 313
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 315
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 315
- ArtikelGeschäftsnachrichten 318
- ArtikelBüchertisch 319
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 319
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 319
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 320
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1933) 321
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1933) 335
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1933) 349
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1933) 363
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1933) 381
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1933) 395
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1933) 409
- AusgabeNr. 32 (4. August 1933) 423
- AusgabeNr. 33 (11. August 1933) 435
- AusgabeNr. 34 (18. August 1933) 447
- AusgabeNr. 35 (25. August 1933) 461
- AusgabeNr. 36 (1. September 1933) 473
- AusgabeNr. 37 (8. September 1933) 487
- AusgabeNr. 38 (15. September 1933) 499
- AusgabeNr. 39 (22. September 1933) 511
- AusgabeNr. 40 (29. September 1933) 525
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1933) 539
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1933) 551
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1933) 565
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1933) 579
- AusgabeNr. 45 (3. November 1933) 593
- AusgabeNr. 46 (10. November 1933) 607
- AusgabeNr. 47 (17. November 1933) 619
- AusgabeNr. 48 (24. November 1933) 633
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1933) 645
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1933) 659
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1933) 671
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1933) 683
- BandBand 58.1933 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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312 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 24 für die Sie systematisch jefet selbst den Verkauf über nehmen wollen. Damit kommen wir zu einer grund legenden Frage des Einzelhandels überhaupt. Soll den Fabriken für die Zukunff das Recht des Selbstvertriebes durch eigene Verkaufsstellen eingeräumt werden? Das kann und darf niemals, allein nadi volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten, in Frage kommen und ist aus dieser Erkenntnis heraus ja auch im Programm unserer jetzigen Regierung verankert. Verwunderlich bleibt dann aller dings, wie das inzwischen erlassene Geseb zum Schule des Einzelhandels vom 12. Mai noch in dieser Fassung zustande kommen konnte. Pflicht jedes einzelnen, ins besondere aber der Innungen, Verbände und Spifeen- organisationen bleibt es, dies heute immer wieder und erst recht zu betonen, mit dem Endziel, daß die Forderung der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels, das Geseb mit rückwirkendem Datum, mindestens auf den 1. April, zu ändern, durchgeführt und erreicht wird. Die WMF. muß von einer solchen Fassung ja wohl sehr gut unterrichtet gewesen sein, was sich in ihrer Hast und Eile, in der die Filialen Anfang Mai eröffnet wurden, kundtut. Sind diese doch zum Teil telegraphisch gemietet und telegraphisch zum Gewerbe angemeldet worden. In diesem Handeln drückt sich ja auch einleuchtend für jedermann die Sabotage des Gesekes aus. Diese ganze Art und Weise beleuchtet aber so recht die Verbundenheit der WMF. mit ihren Abnehmern. Und einen solchen Schlag ins Gesicht muh man auf die gleiche Art parieren. Denn Gott sei Dank gibt es auch noch andere Firmen, die die gleichen Artikel in bestimmt gleich guter Qualität herausbringen, von denen ich aber jeßt bei der ersten Besichtigung einiger solcher Läger fest stellen muhte, dah sie in geschmacklicher Hinsicht der Muster derWMF. überlegen und, was die Preise anbelangt, weitaus vorteilhafter sind. Hier gilt es jefet, der WMF. in einmütiger Geschlossenheit zu zeigen, dah wir allesamt entschlossen sind, diesen Weg zu gehen. Selbst die kleinsten der kleinen Pläfee müssen sich eines solchen An-die-Wand-Drückens erwehren und diese Firma in die Schranken ihrer Fabrikation zurückweisen — denn wer gibt uns sonst die Gewähr, dah nach Ablauf der Gesebes- sperre nidit alle möglichen anderen Fabriken den gleichen Weg beschreiten, dann aber könnte der Einzelhandel ja die Jahre seiner Existenz bald zählen. Leider gibt es in unseren Reihen ja viele, die durdi laufende Verbindlich- keiten dieser Firma gegenüber gezwungen sind, sich nicht an dieser Diskussion zu beteiligen. Aber in ihrem Handeln sind sie immer noch frei und wissen deshalb hierdurch den einzigen Weg, der gegen die WMF. noch übrigbleibt. Besonders aber auch die Kollegen an Plähen, an denen bisher keine Filiale eröffnet wurde, muh ich dringend an die Unterstützung gemahnen, denn „Gemeinnutz geht vor Eigennutz.“ Solingen, den 23. Mai 1933. Heinz Hölscher, (I 136) in Firma Heinrich Hölscher. iiiiimiiimimmiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiMiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiimiiiiiiimiiiiiiii Steuerfragen Bearbeitet von Dr. Mornurig, Sleuersyndikus des Zentralverbundes der Deutschen IJliimucher (tünlieilsverbond) Rückstellungen, die steuerfrei, und solche, die steuerpflichtig sind Die Werte der Steuerbilanz sollen sich tunlichst den Werten der Handelsbilanz anpassen. Die Bilanz soll nicht, soweit sie als Handelsbilanz Verwendung findet, ein günstiges, soweit sie als Steuerbilanz der Steuerbehörde vorgelegt wird, ein ungünstiges Resultat zeigen. Handelsrechtlich und steuerrechtlich ist die Zulässig keit von Reserven nicht die gleiche. Nach dem Handels recht ist es zulässig, gröbere Rückstellungen vorzunehmen, während steuerlich nur solche anerkannt werden, die über das nach den steuerlichen Bewertungsgrundsähen zulässige Mah nicht hinausgehen. Eine zu hohe Abschreibung, d. h. eine solche, die über den Wert hinausgeht, wird steuer lich als eine echte Reserve bezeichnet. Da sie keine tatsächliche Vermögensminderung darsfellt, darf sie auch den Gewinn nicht mindern. Der über den Wert hinaus zurückgestellte Betrag wird daher bei der Einkommen steuer dem Gewinn hinzugerechnet. Dies geschieht auch hinsichtlich einer Rücklage (Reserve) für eine zwar sicher bevorstehende, aber erst in ein künftiges Bilanzjahr fallende Ausgabe. Im Gegensah zu den echten Reserven bringen die unechten Reserven eine bereits feststehende Vermögens minderung zum Ausdruck. Das im Bestandsvergleidi ausgewiesene Vermögen ist also auch tatsächlich um den reservierten Beirag (Abschreibung auf der Aktivseite oder Einsebung eines Gegenpostens auf der Passivseite) ge ringer. Handelt es sich bei einer Rückstellung um die Bewertung einer am Bilanzschlußtage bereits bestehenden, nur ihrem Betrage noch nicht feststehenden Schuld, so darf sie am steuerpflichtigen Gewinn abgesebt werden. Eine Reserve, die ohne weiteres aus der Bilanz und Gewinn- und Verluslrechnung durch besonders dafür ein- gesebten Posten ersichtlich ist, bezeichnet man als offene Reserve. Demgegenüber hegt eine stille Reserve z. B. dann vor, wenn Gegenstände mit zu niedrigen Werfansäben in der Bilanz erscheinen, was beim Lesen der Bilanz nicht unmittelbar zu ersehen ist. Aus dem Inhalt früherer Nummern: Der Reichsstand des deutschen Handwerks Nr 23 Seile 297 So arbeitet die Würltembergische Metallwarenfabrik für das „Ge meinwohl“ 22 M 281 Das Geseb zum Schutze des Einzel handels 21 272 Gleichschaltung und Neuaufbau im deutschen Handwerk .... .. 20 »1 256 Wer kauft Stoppuhren? .... .. 10 H 241 Höchstgrenze der Zuschläge bei der preußischen Gewerbesteuer Die Gemeinden dürfen für das Rechnungsjahr 1933 keine über dem Landesdurchschnittssab hegenden Zu schläge erheben. Dieser Durchschnillssab beträgt bei der Gewerbeerlragsfeuer 300° (| . bei der Gewerbekapital sfeuer 1000 u / und bei der Lohnsummensteuer 1360° <r Zulässigkeit einer Berichtigungsveranlagung und vorläufige Steuerbescheide Das Finanzamt braucht nicht alle in einer Steuer erklärung gemachten Angaben besonders nachzuprüfen Es kann aber nicht davon absehen, Zweifelsfragen, die
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