Delete Search...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 59.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19340100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19340100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 15-18, 35-38, 75 und 76 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (25. Mai 1934)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Nachwort zur 14. Lehrlingsarbeitenprüfung des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher und der Gesellschaft der Freunde des Lehrlingswesens in Leipzig am 30. April 1934 in Leipzig (I)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 59.1934 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1934) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1934) 13
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1934) 23
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1934) 33
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1934) 43
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1934) 57
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1934) 69
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1934) 83
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1934) 95
- AusgabeNr. 10 (2. März 1934) 111
- AusgabeNr. 11 (9. März 1934) 125
- AusgabeNr. 12 (16. März 1934) 139
- AusgabeNr. 13 (23. März 1934) 153
- AusgabeNr. 14 (30. März 1934) 167
- AusgabeNr. 15 (6. April 1934) 181
- AusgabeNr. 16 (13. April 1934) 193
- AusgabeNr. 17 (20. April 1934) 207
- AusgabeNr. 18 (27. April 1934) 221
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1934) 235
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1934) 249
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1934) 263
- AusgabeNr. 22 (25. Mai 1934) 277
- ArtikelDas neue Handwerksgesetz ist da 277
- ArtikelDie Aufgaben des neuen Landes-Handwerksführers 279
- ArtikelAus der Arbeit der Geschäftsstelle 280
- ArtikelSprechsaal 280
- ArtikelSteuerfragen 281
- ArtikelNachwort zur 14. Lehrlingsarbeitenprüfung des Zentralverbandes ... 282
- ArtikelVerschiedenes 283
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 285
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 285
- ArtikelFirmennachrichten 289
- ArtikelPersonalien 289
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 289
- ArtikelNach Redaktionsschluß eingegangen: 289
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 290
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1934) 291
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1934) 301
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1934) 311
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1934) 321
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1934) 331
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1934) 343
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1934) 357
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1934) 371
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1934) 385
- AusgabeNr. 32 (3. August 1934) 399
- AusgabeNr. 33 (10. August 1934) 413
- AusgabeNr. 34 (17. August 1934) 427
- AusgabeNr. 35 (24. August 1934) 437
- AusgabeNr. 36 (31. August 1934) 449
- AusgabeNr. 37 (7. September 1934) 463
- AusgabeNr. 38 (14. September 1934) 479
- AusgabeNr. 39 (21. September 1934) 491
- AusgabeNr. 40 (28. September 1934) 507
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1934) 523
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1934) 537
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1934) 549
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1934) 563
- AusgabeNr. 45 (2. November 1934) 577
- AusgabeNr. 46 (9. November 1934) 591
- AusgabeNr. 47 (16. November 1934) 605
- AusgabeNr. 48 (23. November 1934) 623
- AusgabeNr. 49 (30. November 1934) 635
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1934) 649
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1934) 665
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1934) 677
- BandBand 59.1934 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Nr. 22 DIE UHRMACHERKUNST 283 im Messingstück entstehenden Grat durch einen Senker wegzunehmen und nochmals zuleßt mit einer feinen Feile über die Oberfläche zu gehen, halte ich für eine solche Selbstverständlichkeit, daß ich mich wundern muß, wenn wir die Unterlassung als Fehler an verschiedenen Stücken kritisieren mußten. Angelassene Schrauben sollen auch nicht verwandt werden, die Anlaßfarbe deckt manches zu. Diese meine Ausführungen galten für die Stücke der Meisterlehre. Bei den Schulfachklassen konnten ähnliche Beanstandungen festgestellt werden, wenn auch nicht in so großem Maße. Hier sanken die Zensuren auch nicht unter 7,75 Punkte. Bei der Aufgabe für das zweite Jahr hatte ich eine Befürchtung. Ich glaubte, sie sei zu schwer. Jedoch bin ich angenehm enttäuscht, denn es war in diesem Jahrgang eine gute Einsendung zu verzeichnen. Es mag dies daran liegen, daß es sich um eine fasf ausschließliche Dreharbeit handelte. Wenn auch die Kleinheit für das Stück eines Werkzeuges zum Spiralenabnehmen verhältnis- 1 mäßig hohe Anforderungen an den Lehrling stellt, so kann man doch sagen, daß heute am Ende des zweiten Jahres weit mehr Kleinarbeiten Vorkommen als früher. Unser ganzer Lehrplan wird auch eine Umänderung er fahren müssen, wie sich in Kürze zeigen wird. Das Stück stand noch in keiner Ausschreibung, man war also an frühere Besprechungen noch nicht gehalten. Und wie wurde die Aufgabe gelöst? Im ganzen gut! Der Messingfuß ist an sich eine noch große Arbeit, die gar keine Schwierigkeiten in sich birgt. Etwas anders ist es mit den beiden kleinen Stahleinsäßen, die kleine Bohrungen enthalten und genau eingepaßt sein müssen. Bei dem Messingfuß, der zum Teil aus Bronze gefertigt war, schien die Ausdrehung für die Sfahlstücke die größte Schwierigkeit zu machen, denn diese war manchmal recht rauh und unflach gedreht. Mir scheint auch in einem Falle nicht der Support, sondern der Handstichel verwandt worden zu sein. Leider und selbstverständlich ist diese Ausdrehung schlecht ausgefallen, sehr zum Schaden des Stückes. Wo kein Plandrehstuhl vorhanden ist, sollen solche Arbeiten entweder nicht gemacht werden, oder der Meister soll sich seiner Pflicht bewußt sein, daß er, wenn er Lehrlinge ausbilden will, jene Werkzeuge halten muß, die man billigerweise nicht von jedem Lehrling verlangen kann. Das habe ich auch in meinem Entwurf für die Reform des Lehrplanes der Uhrmacherlehre klar zum Ausdruck gebracht. Wie soll ein Lehrling als Ge hilfe arbeiten können, wenn er es nicht gelernt hat, mit dem Werkzeug umzugehen? Wir haben beobachten können, daß selbst da, wo der Plandrehstuhl verwandt worden ist, sich Ungleichheiten und unvollendete Aus drehungen zeigten. Selbst am oberen Kopfstück, bei dem es gar keine Mühe macht, eine flache Fläche zu drehen, waren Ungleichheiten zu bemerken. Die Säule war, wie schon anderweitig erwähnt, auch wieder durch das Nachpolieren mittels falscher Hilfsmittel zum Teil um ihren scharfen Schnitt gekommen. Wenn aber noch der Boden des Messingfußes nicht flach ist, so ist dies recht bedauerlich. Die Stahleinsäße zeigten auch in ver schiedenen Fällen am Boden eine unflache Ausführung, seitlich waren sie auch nicht rechtwinklig, sondern rund und schief gedreht. Ebenso war durch falsche Polier anwendung die ehemals noch flache Dreharbeit verdorben. Der Glanz allein macht es nicht bei einer solchen Arbeit. Hier ist allein die Peinlichkeit der Ausführung maßgebend. Die Bohrungen ließen auch manchen Wunsch hinsichtlich Genauigkeit offen. Wie schön muteten die guten Arbeiten an. Flächen wirklich flach, Politur flach und rissefrei, solche Stücke machen Freude. Zum Teil waren die Einsäße auch zu groß belassen und klemmten derart stark, daß sie beim Herausnehmen verdorben werden können. Was mir auffiel war, daß bei verschiedenen Stahleinsäßen die Politur mit einem Schleifzirkel oder auf dem Drehstuh! mit der Scheibe ausgeführt war. Nur waren in fast allen diesen Fällen die Kreise noch deutlich zu sehen; man hatte auch für den Zweck nicht das richtige Poliermaterial genommen. Die Fachklassen schnitten in diesem Jahrgang nicht besonders gut ab, hier sank die Zensur bis auf 5,25 Punkte. Besonders war ein Stück vorhanden, bei dem die Maße völlig ungenügend waren. Sonst wäre über diese Arbeiten dasselbe zu berichten; die Mängel traten an den meisten Stücken nicht so stark auf. Allgemein sei auch hier gesagt, daß die Stahlfeile nicht anzulassen sind, es geht dies auch gegen die Vorschrift. Die Stahlteile waren zum Teil auch an gerostet, es ist also eine saubere Behandlung der Stücke notwendig. (I 408) (Schluß folgt.) V erschiedenes Bei der Finstellwig eines Gehilfen das Gesetz zur Regelung des Arbeitseinsatzes beachten — Die Schweiz stempelt kein !)karä/if/es Gold mehr — Die Schweizer Uhrenausfuhr ist gegenüber dem Vormonat etwas zurückgegangen — Emil Speck Führer der Industriegruppe Uhren und Schmuck — Neuerrichtung ron Fabriken für Rundfunk apparate verboten — Pforzheim erhält eine Rundfnnkapparatefabrik — Das Forschungsinstitut Gmünd hält fachliche Kurse ab Was betrifft uns von dem neuen Geseß zur Regelung des Arbeitseinsaßes ? Wie unsere Leser schon aus den Tageszeitungen erfahren haben werden, hat die Reichsregierung am 15. Mai ein Geseß zur Regelung des Arbeitseinsaßes erlassen. Der § 1 dieses Geseßes besagt, daß der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung für Bezirke mit hoher Arbeitslosigkeit anordnen kann, daß dort Personen, die in diesem Bezirke am Tage des Inkrafttretens der Anordnung nicht wohnen, nur mit seiner vorherigen Zustimmung eingestellt wesden dürfen. Es wird also Sache unserer Leser sein, sich zu vergewissern, wo Bezirke als Sperrgebiet erklärt werden. Sollte irgendeiner unserer Leser einen Gehilfen von außerhalb einstellen wollen, so könnte er, wenn er im Sperr gebiet wohnt und der Gehilfe vorher wo anders tätig ist, den Gehilfen nur mit Zustimmung des Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung einstellen. Diese Neuregelung durch die Reichsregierung sdieint sich besonders um die Verlagerung des Arbeitslosensaßes von Gebieten mit hoher Arbeitslosenzahl auf die anderen Gebiete zu drehen. Besonders ist dabei wohl an den Zuzug von landwirtschaftlichen Arbeitern in die Stadt ge dacht, so daß sich bei der Einstellung von Uhrmachergehilfen keine Schwierigkeiten ergeben dürften. (VI 1 18) 9 Karat Gold in der Schweiz nicht mehr gestempelt Wie wir der Schweizerischen Uhrmacher-Zeitung entnehmen, hat der Schweizer Bundesrat plößlich den Entschluß gefaßt, das sction jahrelang vorbereitete Kontrollgeseß zum 1. Juni 1934 in Kraft treten zu lassen. Hiernach wird die Neuerung eingeführf, daß 9 Karat Gold nicht mehr gestempelt wird und auch nicht mehr unter der Bezeichnung Gold verkauft werden darf. Von seiten der Schweizer Uhrmacher und Bijouterie-Grossisten ist seinerzeit gegen diese Bestimmung Protest eingelegt worden, da sehr wahrscheinlich sehr viele kleinere Uhrenfachgeschäfte viel von diesem Gold am Lager haben. Man befürchtet auch, daß in der Schweiz eine Überschwemmung von 14 Karat Gold, die dem Auslande und den Warenhäusern zugute kommt, ein- treten würde. Es ist abzuwarten, wie sich die neue Bestimmung auswirken wird. (VI 1/20) ,d Ki. : i /
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview