Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 59.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19340100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19340100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 15-18, 35-38, 75 und 76 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 48 (23. November 1934)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 59.1934 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1934) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1934) 13
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1934) 23
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1934) 33
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1934) 43
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1934) 57
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1934) 69
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1934) 83
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1934) 95
- AusgabeNr. 10 (2. März 1934) 111
- AusgabeNr. 11 (9. März 1934) 125
- AusgabeNr. 12 (16. März 1934) 139
- AusgabeNr. 13 (23. März 1934) 153
- AusgabeNr. 14 (30. März 1934) 167
- AusgabeNr. 15 (6. April 1934) 181
- AusgabeNr. 16 (13. April 1934) 193
- AusgabeNr. 17 (20. April 1934) 207
- AusgabeNr. 18 (27. April 1934) 221
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1934) 235
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1934) 249
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1934) 263
- AusgabeNr. 22 (25. Mai 1934) 277
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1934) 291
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1934) 301
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1934) 311
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1934) 321
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1934) 331
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1934) 343
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1934) 357
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1934) 371
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1934) 385
- AusgabeNr. 32 (3. August 1934) 399
- AusgabeNr. 33 (10. August 1934) 413
- AusgabeNr. 34 (17. August 1934) 427
- AusgabeNr. 35 (24. August 1934) 437
- AusgabeNr. 36 (31. August 1934) 449
- AusgabeNr. 37 (7. September 1934) 463
- AusgabeNr. 38 (14. September 1934) 479
- AusgabeNr. 39 (21. September 1934) 491
- AusgabeNr. 40 (28. September 1934) 507
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1934) 523
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1934) 537
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1934) 549
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1934) 563
- AusgabeNr. 45 (2. November 1934) 577
- AusgabeNr. 46 (9. November 1934) 591
- AusgabeNr. 47 (16. November 1934) 605
- AusgabeNr. 48 (23. November 1934) 623
- ArtikelWeihnachtswerbung - die Erfolg verspricht! 623
- Artikel"Der gedeckte Tisch" 625
- ArtikelDie Gemeinschaftswerbung der deutschen Uhrmacher 627
- ArtikelDas Richten der Ankerunruh 628
- ArtikelElektrisch-oxydiertes Aluminium, ein neuer, ... 630
- ArtikelVerschiedenes 631
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 632
- ArtikelFirmennachrichten 633
- ArtikelPersonalien 634
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 634
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 634
- AusgabeNr. 49 (30. November 1934) 635
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1934) 649
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1934) 665
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1934) 677
- BandBand 59.1934 -
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- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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632 DIE UHRMACHERKL1N5T Nr. 48 Ordnung ohne eine solche Einwilligung getroffen werden, sind nichtig. § 3. Der Weg der Waren vom Erzeuger zum Verbraucher soll durch Einschaltung volkswirtschafllich entbehrlicher Zwischen stellen aller Art nicht erschwert, verlangsamt oder verteuert werden. Ob eine Zwischenstelle volkswirtschaftlich entbehrlich ist, unterliegt in jedem einzelnen Falle meiner Entscheidung. §4. Es ist verboten, Handlungen vorzunehmen, durch die mittelbar oder unmittelbar die Vorschriften der §§ 1 bis 3 umgangen werden oder umgangen werden sollen. § 5. Wer den Bestimmungen der §§ 1, 2 und 4 und den zur Durchführung der Bestimmungen des §3 erlassenen Anordnungen und Entscheidungen fahrlässig oder vorsäblich zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis und mit Geldstrafe, deren Höchstmaß un beschränkt ist, oder mit einer dieser Strafen bestraft. § 6. Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Für die nicht in dieser Verordnung aufgeführten Güter und Leistungen bleiben die Vorschriften der Verordnung gegen Preis steigerungen vom 16. Mai 1934 (RGBl. I, S. 3Ö9) in Verbindung mit der Zweiten Verordnung gegen Preissteigerungen vom 7. August 1934 (RGBl. I, S. 565) in Kraft. Berlin, den 12. November 1934. Der Reichskommissar für Preisüberwachung. Dr. Goerdeler. (VI 1/Ö92) Pforzheim ln der Umschau der UHRMACHERKUNST berichteten wir vor einiger Zeit über den Rücktritt des Vorsifeenden und des Ge schäftsführers des Reichsverbandes der deutschen Armband uhrenindustrie e.V., Pforzheim. Als Grund des Rücktritts führten wir den Ebauches-Vertrag an. Wie wir von zuständiger Seite inzwischen erfahren haben, ist der Ebauches-Vertrag nicht die Ursache des Rücktritts der genannten Herren gewesen. (VI 1/890) Laurin-Normung und -Werbung Die Laurin-Werbung hat sich tatkräftig in den Dienst der Weihnachtspropaganda gestellt und bringt in groben illustrierten Blättern Anzeigen, die auf den Laurin-Schmuck hinweisen. Für die Insertion in Tageszeitungen sind die Anzeigen auch ge zeichnet worden. Galvanos oder Matern stellt der Verband der Grossisten des Edelmetallgewerbes, Berlin W 35, kostenlos zur Verfügung. Für das Schaufenster stellt der Verband leihweise und kostenlos einen „Zauberspiegel” zur Werbung bereit, der an die Lichtleitung angeschlossen wird und in bestimmten Ab ständen den Schriftzug „Laurin” erscheinen läjjt. Auch werden Versuche mit Laurin-Schaufenstern gemacht, die für Laurin- Werbewochen Verwendung finden sollen. Eine erste Laurin- Schmuck-Werbewoche fand vom 1. bis 10. November in Meiningen statt. Ein Rundschreiben über die Laurin-Normen unterrichtet über die Voraussetzungen zur Laurin-Fähigkeit. In unserer Auf- sabserie „Warenkunde für den Schmuckverkäufer” haben wir diese neuen Normen bereits veröffentlicht. (VI 1/896) Etwas über die Poliertücher Die Beschränkung, die wir uns aus volkswirtschaftlichen Gründen bei der Einfuhr ausländischer Erzeugnisse auferlegen müssen, lenkt unseren Blick auch auf die Frage der Poliertücher, von denen noch sehr viel ausländische Tücher in Gebrauch sind. Die Firma Wilh. Lüddecke, Hannover, stellt ein Velvet-Poliertuch her, das aus Pfirsichhautsamt hergestellt wird. Während ge wöhnliche Velvet-Tücher einseitig sind, besibt dieses Tuch auber der Velourseite eine pfirsichhautartige Abseite, die zum Vor polieren benubt werden kann. Audi durch Waschen werden die Eigenschaften dieser Poliertücher nicht beeinträchtigt, weil Pfirsichhautsamt aus bestem Faserstoff, ägyptischem Mako, in Köperbindung als deutsche Wertarbeit hergestellt wird. Durch ein besonderes Verfahren wird das Gewebe chlorfrei bearbeitet, so dab ein Anlaufen der Gegenstände nicht eintreten kann. (VI 1/898) Die deutsche Trompeteruhr Eine Neuheit bringt die Firma J. M. Jäckle in Schwenningen auf den Markt, die an Stelle des Kuckuckrufes oder Wachtelrufes einen altdeutschen Krieger aus der bekannten Türöffnung treten läbh aus dessen Horn der Ruf: „Volk ans Gewehr” ertönt. Der Hornbläser tritt zur halben oder vollen Stunde heraus und bläst die betreffende halbe oder ganze Stunde. (VI 1/897) Neuer 8-Tage-Wecker Die Jahresuhrenfabrik G. m. b. H. Aug. Schab & Söhne bringt soeben einen 8-Tage-Wecker auf den Markt. Geh- und Wecker werk besiben getrennte Aufzüge. Dies hat den Vorteil, dab beide Teile, also Uhr und Wecker, ganz aufgezogen werden. Bei einem Aufzug mit Friktionskupplung für Gehwerk und Wedcer besteht die Möglichkeit, dab beim Versagen der Friktion nur die Uhr ganz aufgezogen ist, der Wedcer hingegen nur für einige Tage. Einstellung des Weckers auf 24 ständige Weckzeit und genügend langes Wecken sind gut gelöst. Das Zifferblatt ist in 12 Stunden eingeteilt, die Weckerskala hingegen in 2X12 Stunden für Tag- und Nachtzeit. Die Nachtzeit von abends 6 Uhr bis morgens 6 Uhr ist durch einen schwarzen Halbkreis gekenn zeichnet. Wird die Uhr nicht rechtzeitig aufgezogen, so dab dieselbe zum Stehen kommt, dann kann bei jedem 8-Tage- Wecker Vorkommen, dab der Wecker mit der Uhr nicht mehr in Übereinstimmung kommt. Eine sinnvolle Einrichtung in der un teren Hälfte des Zifferblattes zeigt dann an, ob die Uhr Tag oder Nachtzeit hat. Durch diese Einrichtung ist der 8-Tage-Wecker erst zur voll kommenen Gebrauchsuhr mit achttätiger, automatischer Funktion des Läutewerkers geworden. Ein einfach zu bedienender Druck- knopfabsteller ermöglicht es, den Wedcer vor Eintritt der selbst tätigen Abstellung zur Ruhe zu bringen. Die Auslösung geschieht ebenfalls wieder automatisch. Damit ist erreicht, dab der „Schab- 8-Tage-Wecker”, nachdem er einmal aufgezogen und auf die ge wünschte Weckzeit eingestellt ist, acht Tage lang nicht mehr be dient zu werden braucht. Solide Konstruktion, beste Materialien und präzise, deutsche Werkmannsarbeit schaffen somit eine hervorragende Qualitätsuhr. (VI 1/929) Innungs- und Vereinsnachrichten Berlin. Am Montag, dem 26. November, abends 8 Uhr, ver sammelt sich das Berliner Handwerk im „Berliner Sportpalast“, Berlin W 57, Potsdamer Strabe 72. Reichshauptamtsleiter Pg. Dr. von Renteln, Bezirkswalter Pg. Engel, Reichshandwerks meister Pg. Schmidt sprechen über den Aufbau und die Auf gaben der Reichsbetriebsgemeinschaft 18 Handwerk, Gau Grob- Berlin, in der Deutschen Arbeitsfront. Die Kundgebung am 26. November im „Berliner Sportpalast“ ist die erste Feierstunde des Berliner Handwerks. Erscheinen aller Meister, Gesellen und Lehrlinge ist Pflicht. Reichsbetriebsgemeinschaft Handwerk, Gau Grob-Berlin. Erfurt. (Uhrmacherinnung.) Unsere nächste Innungsver sammlung findet statt am Sonntag, dem 2. Dezember, in Erfurt, „Gildehaus”, Fischmarkt 13 —16, vormittags 10 Uhr. Tagesordnung: Beschlubfassung über Sabungsänderung; Beschlubfassung über den Haushaltplan; wichtige geschäftliche Mitteilungen. Vortrag derVerkaufsberatung, Berlin, über: Das Weihnachtsgeschäft, seine Belebung usw. Herr Tümena wird den Vortrag halten, und idi iiiiiimiiiiiimimiiiiiimiiniiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiiiiiiniH n miiiiiiiiimii n mm minuniiiiiimiiiiiiiini Kleine Anzelyeny Gehilfengesuche, Reparaturanzeigen, Ge legenheitskäufe usw. gehören in die UHRMACHERKUHST iiiiiiiiiiiiimiiiiiiimiiiHiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiinniiniiniumnmimin,),,,,,,,,,,,'!,,!!'!'","'!' Manuskripte für diesen Teil erbitten wir spätestens zum Montag icder Wodic. andernfalls ist die Aufnahme in der jeweiligen Nummer fraglich bitte alle unsere Mitglieder, das sehr wichtige Thema anzuhören. Auberdem werden noch Referate über Geldwesen usw. gehalten. Die Versammlung ist eine Pflichtversammlung, es ergeht an alle Mitglieder hiermit die Einladung, zu erscheinen. Nicht anwesenheit wird diesmal unler Strafe gestellt. Als Entschuldigung kommen ganz zwingende Gründe in Frage. Ich hoffe, dab kein Mitglied fehlt, da die Verhandlungen sehr bedeutungsvoll für jedes einzelne Mitglied ist. Ein Vertreter der Handwerkskammer wird auch anwesend sein. (VII/1186) Oswald Firl, Obermeister. Jahres-Hauptversammlung der Gesellschaft der Freunde des Lehrlings- und Fachschulwesens im Uhrmachergewerbe. Die Hauptversammlung findet Montag, den 3. Dezember, im Hotel „Sachsenhof”, Leipzig, um 20V 2 Uhr, statt. Es wird hierdurch dazu eingeladen. Die Tagesordnung lautet: 1. Bericht über das Rechnungsjahr 1933/34. 2. Kassenbericht 1933/34. 3. Bericht über das Stiftungsvermögen. 4. Bericht der Kassenrevisoren und Entlastung. 5. Wahl der Revisoren für die nächste Prüfung. 6. Anträge. 7. Unterstübungsfragen. (VII/1191) Paul Magdeburg, Vorsibender. Handwerkerinnung für das Uhrmacherhandwerk (Uhrmacher innung) Stadt- und Landbezirk Ludwigshafen (Rhein), Franken thal, Speyer, Neustadt. Sib: Ludwigshafen (Rhein), Bismarck strabe 52. Am Sonntag, dem 25. November, vormittags 10 Uhr, findet im Saale der „Walhalla”, Ludwigshafen (Rhein), Oggers- heimer Strabe 29, die Gründungsversammlung statt. Nach
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