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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 56.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19310100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19310100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 7, 10, 22, 23, 26, 36, 38, 39 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 51 (18. Dezember 1931)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Silvester-Schaufenster
- Autor
- Rautenberg, E.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 56.1931 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 (1. Januar 1931) -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1931) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1931) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1931) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1931) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1931) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1931) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1931) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1931) 165
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (13. März 1931) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (20. März 1931) 235
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (27. März 1931) 251
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (3. April 1931) 271
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (10. April 1931) 291
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (17. April 1931) 309
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (24. April 1931) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1931) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1931) 367
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1931) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1931) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1931) 471
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1931) 489
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1931) 535
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1931) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1931) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1931) 589
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1931) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (7. August 1931) 625
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (14. August 1931) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (21. August 1931) 657
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (28. August 1931) 673
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (11. September 1931) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1931) 753
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1931) 771
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1931) 789
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1931) 805
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1931) 819
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (6. November 1931) 835
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (13. November 1931) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (20. November 1931) 875
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (27. November 1931) 891
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1931) 907
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1931) 923
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1931) 937
- ArtikelZwischen Katalog und Rechnung 937
- ArtikelDie Frage eines Kunden entscheidet das Lebensschicksal eines ... 939
- ArtikelFinden Sie, daß der Uhrmacher sich richtig verhalten hat? 942
- ArtikelSchaufensterkurse in Halle (Saale) 943
- ArtikelDas Silvester-Schaufenster 944
- ArtikelSteuerfragen 945
- ArtikelVerschiedenes 946
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 948
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 949
- ArtikelFachlehrer-Vereinigung 949
- ArtikelGeschäftsnachrichten 949
- ArtikelPersonalien 950
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 950
- ArtikelBüchertisch 950
- ArtikelPatentschau 951
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 951
- ArtikelEdelmetallmarkt 951
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 952
- ArtikelAnzeigen 952
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1931) 953
- BandBand 56.1931 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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DIE UHRMACHERKUNST 945 Hals der Flasche, Eis im Kühler und oberer Teil des Korkens Silber, das Wort „Silvesler“ Gold, Texlplakal weih mit roter und schwarzer Beschriftung, farbige Papiei - bander. Die weihen Linien von der Flasche zu dem Wort Silvester sind weihe Faden, die an kleinen Stiften straff gespannt sind. Rah in den Uhrengeschäften aus Reguemhchkeit nur ganz vereinzelt Silvester - Dekorationen gezeigt werden, ist zwar eine kühne Behauptung von mir, aber die Erfahrung gibt mir recht. Es gibt eine Reitie von Uhrengeschäften, die Weihnachtsdekorationen noch bis weit in den Januar im Fenster haben. Sorgen Sie dafür, dah Tannenzweige, Plakate, Schildchen und alles, was an Weihnachten er- schwmden. Wenn es auch noch so schön war, und wenn damit auch Unkosten verknüpft waren, es gehört nicht mein ins Fenster. Vor dem Fest haben alle diese Sachen dazu beigetragen, das Geschäft zu beleben. Das gleiche aber solange nach dem Feste im Fenster erweckt leicht den Eindruck, dah es sich hier um ein rückständiges Geschäft handelt. Auch in dieser Beziehung können wir so manches von den Fenstern anderer Branchen lernen. Lassen Sie keine Gelegenheit, zu verkaufen, un- genußt. Ihr Fenster hilft Ihnen dabei. Scheuen Sie die Muhe mclit. Wechseln Sie sehr oft die Schaufenster dekorationen und versuchen Sie es auch einmal mit einer Silvesfer - Dekoration. Die Mühe wird nicht vergebens sein. innert, sofort nach Weihnachten aus dem Fenster ver- ^ yjy " mm im Steuerfragen Gearbeitet von Dr. Hornung, Sleuersyndikus des Zentrnlverbondes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Außerordentliches Kündigungsrecht des Mieters von Geschäftsräumen Frist: 5. Januar 1932!! Ein vor dem 15. Juli 1951 geschlossener Mietvertrag kann von dem Mieter zum 31. März 1932 gekündigt werden, auch wenn eine solche Kündigung nach Geseb oder Vertrag nicht zulässig wäre. Dies gilt nicht, wenn der Mieter seit dem 15. Juli 1931 von einem ihm gesebheli oder vertraglich zustehenden Kündigungsrechte keinen Gebrauch ge macht hat. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen und dem Vermieter spätestens am 5. Januar 1932 zugehen. Die Kündigung ist ausgeschlossen: 1. wenn der Vermieter im Laufe des Jahres 1931 den Mietzins im Wege der Vereinbarung spätestens mit Wirkung vom 1. April 1932 dauernd um mindestens 20" 0 des zur Zeit der Vereinbarung maßgebenden Betrages ermäßigt hat; 2. wenn der Vermieter auf Wunsch des Mieters in den Mieträumen besondere, mit einem außergewöhnlicher! Kostenaufwand verbundene bauliche Arbeiten vorge nommen tiat. Die Vorschriften gellen auch für Paclitverträge, die vor dem 15. Juli 1931 geschlossen sind. * Ab 1. April 1932 können Läden, die mit Wohnung vermietet sind, gekündigt werden Vom 1. April 1932 ab unterliegen Geschäftsräume, also insbesondere Läden, mit Wohnung nicht mehr dem Mieterschuß- noch dem Reichsmietengeseß, wenn die Jahresfriedensmiete für Wohn- und Geschäftsraum ins gesamt einen bestimmten Betrag erreicht. Dieser Befrag ist verschieden je nacli der Ortsklasse, zu welcher die betreffende Gemeinde nach dem für die Berechnung des Wohnungsgeldzuschusses der Reichsbeamten geltenden Ortsklassenverzeichnis zählt. Mietverträge können vom 1. April 1932 ab gekündigt werden, wenn die Jahres friedensmiete 1. 1600 .'/?)/ und mehr in Berlin, 2. 1400.'/?)/ „ „ in den übrigen Orten der Sonderklasse, 3. 1200.'/?)/ „ „ in den Orten der Ortsklasse A, 4. 900 .'/?)/ „ „ „ „ „ „ „ ß, 5. 600 .'/?)/ „ „ „ „ „ „ E, 6. 450 .'/?>/ „ „ „ „ „ „ „ D steigender Wohnungsgeldzuschuß (Ortszusclilag) sich danach richtet. Man darf hierbei bemerken, daß die Bezeichnung „Zuschuß- nicht gut gewählt erscheint, denn diese sogenannte Ortszulage reicht fast aus, um eine standesmaßige Wohnung zu bezahlen. Damit auch unsere Leser sich über die Art der Ortsklasseneinteilung ein Bild machen können, so führen wir im folgenden einige Städte und deren Eingliederung in die betreffende Orts klasse an. 1. Sonderklasse: Berlin, Frankfurt a. M., Düsseldorf, Köln, München, Ludwigshafen, Wandsbek, Stuttgart, Mannheim, Hamburg, Altona. 2. Ortsklasse A: Wiesbaden, Barmen, Krefeld, Duis burg, Essen, Elberfeld, Breslau, Kiel, Bonn, Trier, Aachen, Braunschweig, Bremen, Hannover, Stettin, Solingen, Oberhausen, Hanau, Koblenz, Kassel, Nürnberg, Franken thal, Saarbrücken, Landau, Leipzig, Chernmß, Dresden, Plauen, Hagen, Ltamm, Herne, Mainz, Recklinghausen, Bielefeld, Gelsenkirchen, Münster, Bottrop, Gladbeck, Llnna, Siegen, Heidelberg, Karlsruhe, Potsdam, Königsberg, Magdeburg, Halle, Erfurt, Wilhelmshaven, Pforzheim. 3. Ortsklasse B: Cottbus, Forst, Guben, Lands berg a. d. W., Küstrin, Frankfurt a. d. O., Sehneidemühl, Elbing, Marienwerder, Gumbinnen, Insterburg, Tilsit, Stargard, Köslin, Kolberg, Swinemünde, Beufhen, Hinden- burg, Gleiwiß, Glogau, Görliß, I.iegmß, Oppeln, Ratibor, Halberstadt, Burg, Gardelegen, Quedlinburg, Aschersleben, Naumburg, Torgau, Wittenberg, Stendal, Mühlhausen (Thür.), Nordhausen, Minden, Hildesheim, Osnabrück, Kamen, I.iibeck, Bamberg, Bayreuth, Regensburg, Döbeln, Baußen, Zwickau, Meißen, Iserlohn, Lüdenscheid, Eisenach, Apolda, Gera, Gottia. 4. Ortsklasse C: Aken, Staßfurt, Oschersleben, Schonebeek, Wiehe, Helbra, Ahaus, Ibbenbüren, Glashütte. Die Beschränkungen, welche hinsichtlich der Miethöhe sowie der Kündigung dem V ermieter auferlegt sind, fallen vom 1. April 1932 ab fort, wenn die Jahresfriedensmiete für Wohn- und Geschäftsraum zusammen nach Maßgabe der Ortsklasse die oben genannten Beträge erreicht. Bleibt die Friedensmiete unter diesen Beträgen, so kommt auch die freie Mietbildung und das freie Kundigungs- recht nocti nicht in Betracht. (II 709) iiiiiiiiMiiiimimiiiiiiimiiiiiiMiiimiiiiiiiiimmimimimiiiiiiiimiimimiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiii beträgt. Bleibt die Miete darunter, so bestellen die Mieterschußbestimmungen nach wie vor weiter. Die Ortsklassen sind nun zwar sehr wohl den Be amten bekannt, weil ein mit der Höhe des Gehalts Ordnung ist die erste Bedingung des Vorwärtskommens. Kollegen, führt Bücher! Benußt dazu unsere Verbandsbudiführung mit der genauen Anleitung. Preis mit Abschlußbuch 6,75 Mk. Zentralverband der Deutschen Uhrmacher, Halle (Saale), Königstraße 84
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