Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 56.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19310100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19310100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 7, 10, 22, 23, 26, 36, 38, 39 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (24. April 1931)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 56.1931 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 (1. Januar 1931) -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1931) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1931) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1931) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1931) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1931) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1931) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1931) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1931) 165
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (13. März 1931) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (20. März 1931) 235
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (27. März 1931) 251
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (3. April 1931) 271
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (10. April 1931) 291
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (17. April 1931) 309
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (24. April 1931) 327
- ArtikelWohin steuert das Schmuckgeschäft? 327
- ArtikelUnsere Werbung für den Muttertag 328
- ArtikelDie Zykloiden in der Gewerbeschule 329
- ArtikelZum 50jährigen Jubiläum des "Leipziger Uhrmachergehilfen-Vereins" 331
- ArtikelSteuerfragen 333
- ArtikelSprechsaal 334
- ArtikelVerschiedenes 335
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 339
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 339
- ArtikelGeschäftsnachrichten 342
- ArtikelEdelmetallmarkt 343
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 344
- ArtikelAnzeigen 344
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1931) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1931) 367
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1931) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1931) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1931) 471
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1931) 489
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1931) 535
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1931) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1931) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1931) 589
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1931) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (7. August 1931) 625
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (14. August 1931) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (21. August 1931) 657
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (28. August 1931) 673
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (11. September 1931) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1931) 753
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1931) 771
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1931) 789
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1931) 805
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1931) 819
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (6. November 1931) 835
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (13. November 1931) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (20. November 1931) 875
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (27. November 1931) 891
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1931) 907
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1931) 923
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1931) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1931) 953
- BandBand 56.1931 -
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- Die Uhrmacherkunst
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Dil-: UHRMACHERKUNS1 Nr. 1/ cm Anspruch auf Koslenerstallung nicht mehr ent stehen. Diese neue Bestimmung der Reichsabgabenordnung ist durch die Notverordnung eingeführt. Die Kosten erstattung machte bisher etwa 1 Mill. .'/?)/ jährlich aus, die man dem Reich ersparen will. Im übrigen werden notwendige Auslagen erstattet, wenn die Entscheidung für den Steuerpflichtigen so ausfällt, dab ihm keine Kosten auferlegt sind, das Rechtsmittel also für ihn Erfolg gehabt hat. Anspruch auf Entschädigung für Zeit versäumnis besteht jedodi nicht. * Kosten bei Aufnahme von Kindern als Kom manditisten keine Werbungskosten Die Kosten der Gründung einer offenen Handels gesellschaft oder Kommanditgesellschaft sind im all gemeinen zu den Betriebsausgaben zu rechnen. Wenn es sich aber um die Aufnahme von Kommanditisten handelt, derart, datj Kinder der Gesellschafter aufgenommen werden, so bedeutet dies in der Regel eine Schenkung an die Kinder. Die durch die Aufnahme solcher Kom manditisten sich ergebenden Kosten gehören nidit zu den Ausgaben, die zur Erzielung von Betriebsgewinn aufgewendet werden. (Urteil RPH. vom 1h. Oktober 1930 VI A 1203 30, St. u. W. Nr. 177.) Gewinne und Verluste aus Spekulations geschäften bei der Einkommensteuer veranlagung Einkünfte aus \ eräubei ungsgeschäften unterliegen der Einkommenbesteuerung nur, wenn der im Steuerjahr erzielte Gewinn insgesamt 1000 lR)i erreicht und wenn sie als Spekulationsgeschäfte anzusehen sind. Bestimmte Merkmale dafür, was als Spekulafionsgeschäft anzusehen ist, sind gegeben. So gilt es als Spekulationsgeschäft bei Grundstücken, wenn der Zeitraum zwischen Ankauf und Weiterveräufjerung weniger als zwei Jahre beträgt. Bei anderen Sactien, insbesondere z. B. Wertpapieren, wird Spekulationsgeschäft angenommen, wenn Verkauf inner halb einer Zeit von weniger als drei Monaten wieder erfolgt. Die Besifedauer sind nur äußere Umstände, nach denen die Steuerbehörde etwaige Spekulationsgewinne erfassen will. Kann man den Nachweis führen, dab der veräuberte Gegenstand nicht zum Zwecke gewinnbringender Wiederveräuberung erworben wurde, so soll der ent standene Gewinn auch nicht der Besteuerung unterliegen. Nur spekulativer Erwerb begründet die Steuerpflicht. Wei tläufig in seinem Besife an Wertpapieren einen Wechsel vornimmt, bei dem wird man in der Regel ohne Irrtum Spekulationsabsichten vorausseben können. Termin geschäfte ebenso wie Differenzgeschäfte — bei lebteren unterbleibt ia schon die tatsächliche Lieferung — sind stets mit dem sidi ergebenden Gewinn, sobald er 1000.7?)/ erreicht, steuerpflichtig. Gelangen Gegenstände zur Veräuberung, die, wie z. B. Hausrat, nicht der Vermögensteuer unterliegen, so bleiben Gewinne aus derartigen Verkäufen stets steuerfrei, auch wenn sie über 1000 7?)/ hinausgehen. Das Steuererklärunysformular für die Veranlagung zur Einkommensteuer für 1930 verlangt die Angabe über Gewinne aus Spekulationsgeschäften zusammen mit den Einkünften aus sonstigen Leistungsgewinnen, zu lebteren gehören z. B. solche aus einmaligen gelegentlichen Ein künften. Hat man nun bei Veräuberungsgeschäften Ver luste gehabt, so können diese nur bis zur Höhe der in demselben Steuerjahr erzielten und der Besteuerung unterliegenden Veräuberungsgewinne abgezogen werden. Beträgt z. B. der Gewinn aus den hier in Betracht kommenden Veräukerungsgeschäffen 4000 .'/?)/ und der Verlust aus gleichartigen Geschäften 3000.'/?)/, so kann der über-schiebende Verlust von 1000.'/?)/ beiden übrigen Einkünften nicht in Abzug gebracht werden. (II 354) iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiitiiiiiiiiiiiiiiiiiiMiiiiiiiiiiiiitiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiHiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimimii Sprechsaal Linden Sie, dab sich die Kollegen richtig verhielten? Ort der Handlung: zunächst Kleinstadt mit Kollegen A. Dieser Kollege hat die l eststellung gemacht, dab goldene Armbanduhren in seinem Geschäft kein täglicher Ver kaufsartikel sind, und da er dann einen für sein Geschäft zu groben Bestand hat, sie bei seinem Bankhaus hinter legt, um hierfür unler Umständen sein Konto überziehen zu können. Die Weihnachtszeit kommt. Der Kollege A ist der Meinung, zu dieser Zeit wieder einige goldene Armbanduhren verkaufen zu können, holt sie von der Bank ab und legt sie mit ms Lenster. Im Lenster werden diese Uhren einige läge unler Gang gehallen und, soweit sie nicht genau gehen, nachgesehen. 14 Tage vor Weihnachten wird mit der Gattin des Kollegen A von einem Händler ein Geschäft mit einem Haushallartikel getätigt, wobei dieser Händler erklärt, datur eine goldene Armbanduhr, die er im Lenster be- leits gesehen habe, zu kaufen und den Mehrpreis aul- /uzahlen. Der Händler begibt sich nun zum Kollegen A, labt sich die Uhr zeigen und erklärt, sie kaufen zu wollen. Ls handelte sich um eine 0 1 14 kur. rechteckige Damen- Ripsbanduhr, die früher 79“ .'/?)/ kostete und mit herab gesetztem Preis tiir 59 .'/?)/ im l enster ausgezeichnet war. Es enlspinnl sich eine längere Pi ivatunterhallung uber den gelieferten Haushaltungsyegenstand, dann wird vereinbart, dab der Mehrpreis der Uhr in zwei Raten gezahlt werden solle. Der Händler hat es eilig, da er noch den Zug nach der ürobstadt erreichen will. Auf seine I rage, ob die Uhr auch gut sei, erklärt ihm Kollege A, dab es sich um eine in jeder Beziehung gute Uhr handle, das Gehäuse sei 585 Gold und für den Gang der Uhr werde eine Garantie von einem Jahr schriftlich übernommen. Der Händler fragt weiter, auf wieviel Steinen die Uhr laute, und da auf dem Preisschild 15 Steine verzeichnet waren, so erklärt Kollege A, die Uhr habe ein 15 steiniges Schweizer Ankerwerk. Da die Zeit drängte, wird die Uhr verpackt und dem Käufer ein Garantieschein ausgetiändigt. Nach 8 lagen eihalt A vom Käufer ein Schreibern in dem ihm mifyeteilt wird, dab, zu Hause angekommen, schon Krone und Welle im Verpackungskosten gelegen habe. Da die Uhr als Weihnachtsgeschenk Verwendung linden solle, hälte er keine Gelegenheit mehr gehabt, ihm die Uhr zur Wiederherstellung zu ubersenden. Er habe diese Reparatur bei einem Eachmann in seiner Stadt aus- tutiren lassen, dafür 2 .'/?)/ gezahlt, und werde den Betrag vom Kaufpreis abseben. Dieser Eachmann habe ihm terner gesagt, dab er mit dieser Uhr betrogen worden sei, es wäre ein ganz, minderwertiges Werk, das nicht einmal auf einem Stein liefe. Der Kaufpreis von 39 .'/?)/ wäre um das Doppelte zu hoch! ln der Meinung, dem Händler eine Uhr mit 1 3 Steinen verkauft zu haben, antwortet Kollege A, dab er mit der Absetzung der 2 ,'/?)/ für die Reparatur einverstanden sei.
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