Delete Search...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 60.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19350100
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19350100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (1. März 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Kampf um den Großen Befähigungsnachweis
- Autor
- Breßler
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 60.1935 -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2/3 -
- AusgabeNr. 2/3 (11. Januar 1935) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (18. Januar 1935) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (25. Januar 1935) 47
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (1. Februar 1935) 61
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (8. Februar 1935) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (15. Februar 1935) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (22. Februar 1935) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (1. März 1935) 119
- ArtikelDer Kampf um den Großen Befähigungsnachweis 119
- ArtikelDer Lehrherr als Lehrer und Erzieher 120
- ArtikelDie Uhrmacher der schlesischen Familie Beyer 122
- ArtikelZeitschriftenschau 124
- ArtikelVerschiedenes 126
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 127
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 127
- ArtikelFirmennachrichten 131
- ArtikelPersonalien 132
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 132
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 132
- ArtikelNach Redaktionsschluß eingegangen: 132
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 132
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (8. März 1935) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (15. März 1935) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1935) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (29. März 1935) 175
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (5. April 1935) 189
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (12. April 1935) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (19. April 1935) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1935) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1935) 243
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1935) 257
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1935) 271
- BeilageAnzeigen Festnummer 1
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1935) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1935) 311
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1935) 329
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1935) 343
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1935) 357
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1935) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1935) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1935) 399
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1935) 413
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1935) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (2. August 1935) 445
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (9. August 1935) 459
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (16. August 1935) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (23. August 1935) 491
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (30. August 1935) 505
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (6. September 1935) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (13. September 1935) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (20. September 1935) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (27. September 1935) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1935) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1935) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (18. Oktober 1935) 603
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1935) 617
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (1. November 1935) 633
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (8. November 1935) 647
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (15. November 1935) 661
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (22. November 1935) 675
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (29. November 1935) 689
- BeilageDeutsche Uhrmacher-Gehilfen-Zeitung Nr. 49 (29. November 1935) 121
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1935) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1935) 715
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (20. Dezember 1935) 729
- BandBand 60.1935 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
VERBANDSZEITUNG DER DEUTSCHEN UHRMACHER 60. JAHRGANG / BERLIN NW 7, i. MÄRZ 1935 / NUMMER 10 Der Kampf um den Großen Befähigungsnachweis Ein geschichtlicher Rückblick und seine Folgerungen Von stellvertretendem Generalsekretär Dr. Breßler (Berlin) Die Bedeutung der Dritten Verordnung liegt darin, daß in Zukunft nur derjenige Handwerker selbständig werden darf, welcher durch Eintragung in die Handwerks rolle der Handwerkskammer nachweist, daß er die Meister prüfung abgelegt, die Berechtigung zur Führung des Meistertitels und damit das Recht erworben hat, einen selbständigen Handwerksbetrieb zu eröffnen oder zu leiten. So stark auch der Vorteil des Großen Befähigungsnach weises sein mag, so will es doch scheinen, als hätten viele nicht erkannt, daß damit ein leidenschaftlicher Kampf des Handwerks seit über einem Jahrhundert zum Abschluß gebracht wurde. In Frankreich fielen die Zünfte im Jahre 1791. Für Preußen griffen die Reformen von Stein und Hardenberg die gleichen Grundsätze auf. Durch das Edikt vom 9. Ok tober 1807 wurde jedermann die Ausübung eines Ge werbes ausdrücklich zuerkannt. Wie sehr man sich der Gewerbefreiheit zuwandte, zeigt eine Instruktion an die preußischen Regierungen vom 26. Dezember 1808: „Es ist dem Staat und seinen einzelnen Gliedern am zuträglichsten, die Gewerbe jedesmal ihren natürlichen Grenzen zu überlassen, d. h. keins derselben durch be sondere Unterstützungen zu begünstigen und zu heben, aber auch keins in ihrem Entstehen, ihrem Betriebe und Ausbreiten zu beschränken, insofern das Rechtsprinzip dabei nicht verlebt wird oder sie nicht gegen Religion, gute Sitten und Staatsverfassung verstoßen." Nach dem preußischen Gewerbesteueredikt vom 28. Oktober 1810 war lediglich der Besiß eines aus steuerlichen Gründen eingeführten Gewerbescheines die Vorausseßung für die Ausübung eines Gewerbebetriebes. Mit der Gewerbefreiheit konnte sich das Handwerk nie befreunden. Wenn man in der Geschichte zurück blickt, so berührt es uns eigenartig, daß immer wieder dieselben Forderungen in den Vordergrund treten. So verlangte der Hand werke rkongreß im Jahre 1848 in Frankfurt (Main) eine obligatorische Organisation für das Handwerk und die Wiedereinführung des Großen Befähigungsnachweises. Selbst Bismarck bekannte sich im Oktober 1849 in einer Rede im Preußischen Ab geordnetenhaus zu der Auffassung, daß „die Gewerbe freiheit für das Publikum manche Bequemlichkeiten bieten möge, sie liefere wohlfeile Waren, aber an dieser Wohl feilheit klebe vergiftend das Elend und der Jammer des Handwerks, das seinem Ruin enlgegengehe“. Besondere Beachtung verdient noch eine Stellungnahme des Preußischen Staatsministeriums aus dem Jahre 1849: „Die Leichtigkeit, mit welcher sich jedermann ohne Ausnahme als Handwerker niederlassen kann, ohne durch den Nachweis wirklicher Befähigung eine Gewähr für gesicherte Existenz zu bieten, ja auch nur die nötige Reife des Alters erlangt zu haben, hat zur Folge, daß dergleichen Personen mehr denn zu oft nur Arbeit ver schleudern, um sich durch die Konkurrenz der ungezügelten Wohlfeilheit zu unterhalten. Weil sie aber dann selbst den Gemeindearmenkassen zur Last fallen, teils durch jene verderbliche Konkurrenz den soliden Handwerkern wie ihren Familien ein gleiches Los bereiten, ist es wünschenswert, daß vornehmlich das Erfordernis einer genügenden Vorbereitung und Befähigung zum Hand werkerstande gestellt werde." Der Druck des Handwerks gegen die Gewerbefreiheit war zweifellos so stark, daß durch eine Änderung der Gewerbeordnung den Wünschen des Handwerks 1849 zum Teil wenigstens Rechnung getragen wurde. Im Kampf um den Befähigungsnachweis verdient der allgemeine deutsche Hand wer k er tag zu Weimar aus dem Jahre 1862 wieder eine gewisse Beachtung. In einmütiger Begeisterung beschloß man die Gründung eines allgemeinen deutschen Handwerkerbundes, der nach den Beschlüssen des Frankfurter Handwerker kongresses eine obligatorische Organisation bringen und den Befähigungsnachweis sicherstellen sollte. Die Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes vom Jahre 1869 bekannte sich dann wieder zur Gewerbefreiheit und erlangte durch ihre Einführung als Gewerbeordnung für das Deutsche Reich Rechts gültigkeit für alle deutschen Länder. Die handwerkliche Schußgeseßgebung stellte sich allerdings immer mehr bewußt auf den Gedanken ein, den überall zerstreuten Betrieben des Handwerks durch geeignete Organisationen eine straffe Zusammenfassung und einen starken Rückhalt zu geben. Die erste Erweite rung der Befugnisse der Innungen brachte die Novelle zur Gewerbeordnung von 1881. Die Innungen konnten nun mehr wieder in geregelter Weise Gesellen- und Meister-
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview