Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 60.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19350100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19350100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 26 (21. Juni 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unter der Lupe!
- Untertitel
- Wie strecken Sie ein Federhaus?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 60.1935 -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2/3 -
- AusgabeNr. 2/3 (11. Januar 1935) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (18. Januar 1935) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (25. Januar 1935) 47
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (1. Februar 1935) 61
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (8. Februar 1935) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (15. Februar 1935) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (22. Februar 1935) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (1. März 1935) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (8. März 1935) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (15. März 1935) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1935) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (29. März 1935) 175
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (5. April 1935) 189
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (12. April 1935) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (19. April 1935) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1935) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1935) 243
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1935) 257
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1935) 271
- BeilageAnzeigen Festnummer 1
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1935) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1935) 311
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1935) 329
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1935) 343
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1935) 357
- ArtikelSynchronuhren-Verkaufsgemeinschaft in Kiel 357
- ArtikelWarum ziehen Sie Ihre Uhr auf? 358
- ArtikelWirb individueller, Herr Uhrmacher! 358
- ArtikelDie Laurin-Werbewoche in Eisenach 360
- ArtikelBesuch in der Nürnberger Uhrmacherschule 361
- ArtikelBewerbungsschreiben 362
- ArtikelUnter der Lupe! 362
- ArtikelSteuerfragen 363
- ArtikelWochenschau der U 364
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 366
- ArtikelInnungsnachrichten 366
- ArtikelFirmennachrichten 368
- ArtikelPersonalien 368
- ArtikelBüchertisch 368
- ArtikelNach Redaktionsschluß eingegangen: 370
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 370
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 370
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1935) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1935) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1935) 399
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1935) 413
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1935) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (2. August 1935) 445
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (9. August 1935) 459
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (16. August 1935) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (23. August 1935) 491
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (30. August 1935) 505
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (6. September 1935) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (13. September 1935) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (20. September 1935) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (27. September 1935) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1935) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1935) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (18. Oktober 1935) 603
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1935) 617
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (1. November 1935) 633
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (8. November 1935) 647
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (15. November 1935) 661
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (22. November 1935) 675
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (29. November 1935) 689
- BeilageDeutsche Uhrmacher-Gehilfen-Zeitung Nr. 49 (29. November 1935) 121
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1935) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1935) 715
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (20. Dezember 1935) 729
- BandBand 60.1935 -
-
358
-
359
-
360
-
361
-
362
-
363
-
364
-
365
-
366
-
367
-
368
-
369
-
370
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
371
-
372
-
373
-
374
-
375
-
376
-
377
-
378
-
379
-
380
-
381
-
382
-
383
-
384
-
-
-
-
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Nr. 26 DIE UHRMACHERKUNST 363 innen nach aujjen getrieben werden und am äufjeren Rand der Zahn bleibt wie er ist?“ Ja, das geht sicher auch ganz gut; aber man wird doch vorsichtig sein müssen, da der Zahn am Grunde dadurch geschwächt wird. Bei einer etwas kräftigen Zugfeder wird man lieber auf die erste Art den Eingriff zu verbessern suchen.“ „Ob es nicht wohl ein Verfahren gibt, bei dem man bequem von oben her die Federhauszähne abschrägt? Denn es ist manchmal direkt nötig, da& man sie ein wenig abschrägt, um ganz sicher eine Streifung unter dem Minutenrad zu vermeiden. Weshalb soll man also nicht einfach zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen?“ „Doch, das habe ich neulich von einem Kollegen gehört. Der hat sich einige Stücke von einer Grofjuhr- feder abgetrennt und sie oben mit einer Rundung ver sehen, die sich der Federhaustrommel anpajjt. Die Rundung läuft am anderen Ende wieder in den flachen Stahl über, der bequem in den Schraubstock gespannt werden kann. Mit dem Hammer kann man nun sicher den Zahnkranz stecken. (Abb. 2.) „Aber nachwälzen muh man doch unbedingt jedes Federhaus!“ „Das ist selbstverständlich. Der Federhauseingriff ist oft ein Stiefkind bei der Reparatur. Der Kollege denkt: Da ist ja soviel Kraft — direkt an der Quelle —, da kommt es nicht so darauf an." „Ganz im Gegenteil! Gerade weil soviel Kraft da ist, verschluckt jede Reibung — ein zu seichter Eingriff hat eine gehörige Portion eingehende Reibung, die sich bis zur richtiggehenden Stauchung steigern^kann — einen guten Teil der zur Verfügung stehenden Kraft.“ rftrr \ iHniiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiih / Abb. 1 „Richtig! Unser Altmeister Schulz hat schon recht, wenn er sagt: Bei einer Uhrreparatur gibt es keine Kleinigkeiten.“ (II1/752) ]. Steuerfragen Bearbeitet von Dr. Hornung, Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Senkungsbetrag der Gebäudeent schuldungsteuer (Hauszinssteuer) und seine Auswirkung beim Haus- besifeer Die Steuersenkung wirkt sich für die Hausbesitzer nicht einheit lich aus. Es sind vielmehr zwei Gruppen bei den einzelnen Steuerobjekten zu unterscheiden: 1. Grundstücke, bei denen das Jahressoll an Gebäude entschuldungsteuer weniger als 200 3M beträgt. Solche Hausbesitzer haben ab 1. April 1935 ein Viertel weniger zu zahlen als im Jahre 1934. 2. Grundstücke, für die diese Steuer 200 3M oder mehr beträgt. Hier zahlen die Hausbesitzer grundsätzlich den gleichen Betrag wie 1934 weiter, und werden ihnen 25°/ 0 des voll eingezahlten Betrags in der Form von Schuldverschreibungen gegeben. Zu 1: Maßgebend für den Grenzbetrag von 200 31)1 ist das volle Jahressoll, das nach den für 1934 geltenden Vorschriften ohne Berücksichtigung etwaiger nieder geschlagener oder erlassener Beträge zu erheben ist. Aus Billigkeitsgründen erlassene Beträge dürfen demnach für die Bemessung des Grenzbetrags nicht abgesefet werden. Die Höhe der Steuer hängt bekanntlich sehr erheblich von der hypothekarischen Belastung am 31. Dezember 1918 ab. Hatte ein Haus z. B. einen alten Grundvermögen steuerwert von 20000.M bei einer Belastung von 50 % dieses Werts, so wäre das normale Jahressteuersoll 403,20 3131, wogegen es bei Nichtbelastung des gleichen Wertobjekts nur 144 3131 sein würde. Im lefeteren Falle käme also eine Einzahlung auf die Anleihe nicht in Frage. Zu 2: 25°/ 0 der entrichteten und der wegen Hilfs bedürftigkeit eines Wohnungsmieters ganz oder teilweise erlassenen Gebäudeentschuldungsteuer gelten als Ein zahlung auf die Anleihe. Beträgt die Steuer z. B. 150 3M monatlich und gelangen davon 50 3M wegen Hilfs bedürftigkeit eines Mieters nicht zur Hebung, so wird dem Hausbesifeer ein Betrag von 37,50 31)1 auf seinem Anleihekonto bei der Finanzkasse gutgeschrieben. Sobald in dem Guthaben ein durch hundert teilbarer Betrag ent halten ist, erfolgt die Ausgabe einer Schuldverschreibung durch das Finanzamt über 100 3M, da dies die kleinste Stückelung ist. Die Anleihestücke sind mit vierprozentigen Zinsscheinen ausgestattet; sie können wie ein Börsen papier verkauft werden und sind auch bei der Reichs bank lombardfähig. Man wird mit einem um 90 °/ 0 herum liegenden Kurs rechnen dürfen. Das Aufkommen aus der Gebäudeentschuldungsfeuer, soweif es seitens der Hausbesitzer für die Anleihe zur Verfügung zu stellen ist, wird auf ungefähr 16 Mill. 3M monatlich geschäht. über Guthaben unter 100 3M kann das Finanzamt auf Antrag Guthabenbescheinigungen auf Befräge, die durch 103M feilbar sind, aussfellen. Diese Bescheinigungen dürfen nicht dem Antragsteller selbst, sondern nur dem von ihm benannten Kreditinstitut (Sparkasse, Bank, Ge nossenschaft) zwecks Ankaufs ausgehändigt werden. Die Guthabenbescheinigungen und der Anspruch auf ihre Aussfellung sind weder übertragbar noch pfändbar. Eine Aufrechnung der für die Anleihe eingezahlten Beträge gegen Steuerschulden ist ausgeschlossen, ebenso auch eine aus irgendwelchen Gründen etwa zu fordernde Erstattung des auf die Anleihe entfallenden Hauszins steuerbetrags. * Steuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen einer Personenvereinigung Mitgliedsbeiträge, die dazu bestimmt sind, die Personenvereinigung in den Stand zu sehen, ihren safeungs- gemäjzen Gemeinschaftszweck für die gemeinschaftlichen Belange sämtlicher Mitglieder zu erfüllen, gelten nicht
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- No fulltext in gridpage mode.
- Show single page
- Rotate Left Rotate Right Reset Rotation
- Zoom In Zoom Out Fullscreen Mode