Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 60.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19350100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19350100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 37 (6. September 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Eigene Arbeit in das Schaufenster!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Fotograf
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 60.1935 -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2/3 -
- AusgabeNr. 2/3 (11. Januar 1935) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (18. Januar 1935) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (25. Januar 1935) 47
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (1. Februar 1935) 61
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (8. Februar 1935) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (15. Februar 1935) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (22. Februar 1935) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (1. März 1935) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (8. März 1935) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (15. März 1935) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1935) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (29. März 1935) 175
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (5. April 1935) 189
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (12. April 1935) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (19. April 1935) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1935) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1935) 243
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1935) 257
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1935) 271
- BeilageAnzeigen Festnummer 1
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1935) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1935) 311
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1935) 329
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1935) 343
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1935) 357
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1935) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1935) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1935) 399
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1935) 413
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1935) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (2. August 1935) 445
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (9. August 1935) 459
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (16. August 1935) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (23. August 1935) 491
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (30. August 1935) 505
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (6. September 1935) 519
- ArtikelDie Straßenuhr 519
- ArtikelDie Straßenuhr ohne Hauptuhr! 521
- ArtikelDie Weltzeit auf Ihren Uhren! 521
- AbbildungUhrmacher in fremden Ländern 521
- ArtikelDie Welt-Zeit-Uhr als Schaufenster-Blickfang 522
- ArtikelDie Weltzeiten unter der Glasglocke! 522
- ArtikelDie einstellbare Weltzeituhr! 523
- ArtikelGenaue Zeit im Schaufenster des Uhrmachers! 524
- ArtikelWieviel Uhren gehen falsch? 524
- ArtikelDie Uhr geht links herum! 525
- ArtikelEigene Arbeit in das Schaufenster! 525
- ArtikelSteuerfragen 526
- ArtikelDer Internationale Uhrenverband tagte in Berlin 527
- ArtikelWochenschau der U 528
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 529
- ArtikelInnungsnachrichten 530
- ArtikelFirmennachrichten 532
- ArtikelPersonalien 532
- ArtikelBüchertisch 532
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 532
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 532
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (13. September 1935) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (20. September 1935) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (27. September 1935) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1935) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1935) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (18. Oktober 1935) 603
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1935) 617
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (1. November 1935) 633
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (8. November 1935) 647
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (15. November 1935) 661
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (22. November 1935) 675
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (29. November 1935) 689
- BeilageDeutsche Uhrmacher-Gehilfen-Zeitung Nr. 49 (29. November 1935) 121
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1935) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1935) 715
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (20. Dezember 1935) 729
- BandBand 60.1935 -
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- Die Uhrmacherkunst
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526 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 37 „Diese in eigener Werkstatt konstruierte Uhr kon trolliert automatisch zu jeder vollen und halben Stunde die Glockenschläge von St. Marien. Eine eventuelle Störung wird sofort durch eine Alarmglocke ange zeigt.“ Die eigene Arbeit sagt dem Kunden stets sofort, daß der Inhaber des Geschäftes ein Fachmann ist, der sein Fach versteht. Wer kennt nicht das Wort: „Wer ist Lehrling? — Jedermann. — Wer ist Geselle? — Der was kann. — Wer ist Meister? — Der was ersann.“ (1/835) Steuerfragen Bearbeitet von Dr. Hornung, Steuersyndikus des Reichsinnungsverbandes für das Uhrmacher- Keiner ohne Wareneingangsbuch ab 1. Oktober 1935! In der Verordnung über das Wareneingangsbuch ist gesagt, daß diejenigen Unternehmer, die zur Führung von Handelsbiichern ver pflichtet sind und diese ord nungsmäßig führen, von der Verpflichtung zur Füh rung eines Wareneingangsbuches befreit sind. Damit ist lediglich zum Ausdruck gebracht, daß eine von der neuen Formvorschrift abweichende Art und Weise der Buchung der Wareneingänge zugelassen ist; sachlich umfassend aber müssen die Aufzeichnungen den Er fordernissen der Verordnung entsprechen. Die Feststellung, daß irgendein geschäftlicher Vor gang, z. B. ein Wareneingang, eine Privatentnahme, ein Umsaß, unverbucht geblieben ist, würde zur Folge haben, daß die Befreiung nicht Plaß greift. Beim Fehlen des Wareneingangsbuches in der durch die Verordnung bestimmten Form würde alsdann Bestrafung (Ord nungsstrafe bis zu 10000 3M) wegen Zuwiderhandlung gegen die Verordnung eintreten können, da diese nur ordnungsmäßig buchführende Kaufleute von der vor geschriebenen Form befreit. Der Begriff der Ordnungsmäßigkeit der Handels bücher ist durch die Verordnung erweitert; es sollte daher auch der Uhrmacher, dessen Betrieb im Handels register eingetragen ist und der demzufolge Handels bücher, wie im § 38 HGB. vorgeschrieben, zu führen hat, vorsorglich ein Wareneingangsbuch nach Form der Ver ordnung führen. * Berichtigungsveranlagungen und Lohnsteuer nachforderungen Wenn das Finanzamt nach Prüfung des Sachverhaltes einen schriftlichen Steuerbescheid erteilt, so findet eine Änderung des Bescheides durch Berichtigungsveranlagung oder Berichtigungsfeststellung nur unter gewissen Voraus- seßungen statt. So z. B., wenn neue Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden, die eine höhere Veranlagung rechtfertigen. Bedingung dabei ist, daß die Verjährungs frist von fünf, bei hinterzogenen Steuern von zehn Jahren noch nicht abgelaufen ist. Verhältnismäßig geringfügige und unwesentliche neue Tatsachen sollen zwar nicht aus reichen, um die Durchführung einer Neuveranlagung zu begründen. mit mim mmmmmmi ist die erste Bedingung des Vorwärtskommens. w Kollegen, führt Bücher) Benußt dazu unsere Verbandsbuchführung mit der genauen Anleitung. Preis mit Abschlußbuch 4,70 Mk. Reichsinnungsverband für das Uhrmacherhandwerk, Berlin NW 7, Bauhofstr. 7 Postscheckkonto: Leipzig 13953 Ordnung Berichtigungsveranlagungen können auch eintreten, wenn Umsaß und Gewinn nur geschäßt war. Ergibt sich z. B. aus vorher nicht durchgeprüften weiteren Buchungs unterlagen und Belegen bei der nachträglichen Prüfung, daß die Wareneinkäufe größer gewesen waren, als bei der Umsaßschäßung angenommen, so ist das eine neue Tatsache. Lohnsteuer kann stets bis zum Ablauf der Ver jährungsfrist nachgefordert werden. Denn beim Steuer abzugsverfahren bedarf es keiner Steuerfestseßung und keiner Steuerveranlagung. Der Arbeitgeber hat vielmehr einen Lohnteil als Steuer einzubehalten und die ein behaltenen Steuerbeträge abzuführen. Ob der Arbeit nehmer zu veranlagen ist oder nicht, ist für die Ver pflichtung des Arbeitgebers zur Vornahme des Steuer abzuges ohne Belang. Hierbei sei darauf aufmerksam gemacht, daß Sozialversicherungsbeiträge oder Beitrags teile, die der Arbeitgeber über seine geseßliche Ver pflichtung hinaus übernimmt, Teile des Arbeitslohnes des Arbeitnehmers und daher lohnsteuerpflichtig sind. Dies gilt auch z. B. für Abfindungen, die einem Angestellten beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis gewährt werden. Beim Einkommen aus Vermietung keine Abschreibung wegen Entwertung, sondern nur Abseßung wegen Abnußung Beim Bestandsvergleich zum Zwecke der Ermittlung des gewerblichen Gewinnes sind die Waren als Teile des Betriebsvermögens mit dem „gemeinen Wert“ einzuseßen. In diesem Werte finden dann die allgemeinen Wert minderungen oder Preissenkungen beim Warenlager am Stichtage der Bilanz Ausdrude. Solche Abschreibung wegen Entwertung oder, was dasselbe ist, Abschreibung auf den gemeinen Wert, ist bei dem Einkommen aus Vermietung und Verpachtung nicht zulässig. Hier ist auch ein solches Verfahren nicht möglich, weil als Einkommen nicht der durch Bestands vergleich ermittelte Gewinn gilt, sondern der Überschuß der Einnahmen über die Ausgaben. Der normalen Ab nußung (dem Verzehr) des Gebäudes wird durch Ab- seßungen in Prozenten des Friedensfeuerkassenwertes oder des Einheitswertes, eventuell auch des Her stellungspreises Rechnung getragen mit dem Ziel, diese Abseßungen nach der Nußungsdauer, also der Ver wendbarkeit 'des Hauses zur Vermietung zu bemessen. Zuweilen sind als Hilfsmittel zur Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung Pauschsäße für Werbungskosten auf gestellt; durch die Pauschsäße sollen auch die Abseßungen für Abnußung mit abgegolien werden. Wer z. B. in den Jahren 1927/29 gebaut hat, wo der Baukostenindex um ein Drittel höher gewesen sein mag als heute, kann keine Sonderabseßung wegen Über teuerung der Baukosten oder wegen des verlorenen Bau aufwandes vornehmen. Er kann die Abnußungsabseßungen lediglich nach den höheren Herstellungskosten des Hauses berechnen und nur insofern wird bei ihm bis zu einem gewissen Grade ein Ausgleich geschaffen gegenüber den Abseßungsmöglichkeiten bei einem später mit erheblich niedrigeren Kosten errichteten Hause.
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