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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 60.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19350100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19350100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 40 (27. September 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unter der Lupe!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 60.1935 -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2/3 -
- AusgabeNr. 2/3 (11. Januar 1935) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (18. Januar 1935) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (25. Januar 1935) 47
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (1. Februar 1935) 61
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (8. Februar 1935) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (15. Februar 1935) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (22. Februar 1935) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (1. März 1935) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (8. März 1935) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (15. März 1935) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1935) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (29. März 1935) 175
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (5. April 1935) 189
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (12. April 1935) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (19. April 1935) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1935) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1935) 243
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1935) 257
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1935) 271
- BeilageAnzeigen Festnummer 1
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1935) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1935) 311
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1935) 329
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1935) 343
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1935) 357
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1935) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1935) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1935) 399
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1935) 413
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1935) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (2. August 1935) 445
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (9. August 1935) 459
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (16. August 1935) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (23. August 1935) 491
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (30. August 1935) 505
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (6. September 1935) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (13. September 1935) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (20. September 1935) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (27. September 1935) 557
- ArtikelWas Sie von den Synchronuhren wissen müssen! 557
- ArtikelHaben Sie daran schon gedacht . . . ? 562
- ArtikelWas sagen Sie zur Uhrmacherkunst? 564
- ArtikelDie Wirtschaftsgruppe Feinmechanik, Optik und Uhren tagte in ... 565
- ArtikelUnter der Lupe! 566
- ArtikelWochenschau der U 567
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 569
- ArtikelInnungsnachrichten 569
- ArtikelFirmennachrichten 569
- ArtikelPersonalien 569
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 570
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 570
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 570
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1935) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1935) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (18. Oktober 1935) 603
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1935) 617
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (1. November 1935) 633
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (8. November 1935) 647
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (15. November 1935) 661
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (22. November 1935) 675
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (29. November 1935) 689
- BeilageDeutsche Uhrmacher-Gehilfen-Zeitung Nr. 49 (29. November 1935) 121
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1935) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1935) 715
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (20. Dezember 1935) 729
- BandBand 60.1935 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 40 DIE UHRMACHERKUNST 567 „Das ist ja ganz praktisch durchdacht. Aber wozu ist denn die ganze Maschinerie hier rechts an der Seite?" „Das sieht nur komplizierter aus als ist. Das ist ganz einfach das Richtlineal, das hier bloß einmal andere Form angenommen hat. Mit der Schraube c stellen Sie es nach oben oder unten, und mit der Rändelschraube D stellen Sie die Spiße auf den Rand der Unruh ein, können also die Spiße nach vorn oder rückwärts schrauben. Das ganze Lineal ist um die große Ansaß- schraube D drehbar, die Wendelfelder zieht es immer nach unten.“ (III/822) ). Steuertermine für Oktober 1935 Reichssteuern 1. Oktober: Wareneingangsbuch als Pflicht; siehe Nr. 37 u. 20. 5. „ Lohnsteuer; siehe Nr. 23. 10. „ Umsaßsteuer der Monatszahler für September, der Vierteljahrszahler für Itf/35; siehe Nr. 49/1934. 21. „ Lohnsteuer (1. bis 15. September) nur, wenn sie 200 IM erreicht. Gewerbesteuern 8. Oktober: Württemberg. 10. „ öremen, Ol denburg, Lippe. 15. „ Preußen: Eventuell Lohnsummensteuer. 15. „ öaden. Wochenschau der Die Aufnahme völlig branchefremder Waren in bestehende Einzelhandelsgeschäfte genehmigungspflichtig — Keine Verwendung des Wortes „ Volk“ in der Wirtschaftswerbung — Was ist unlauterer Wettbewerb — Ausstellung „Das Pommersche Handwerk“ — Die Großhandelslieferungen und ihre Besteuerung — Bezahlung der Hand werker-Rechnungen! Schluß mit der Borgwirtschaft! — Noch einmal das Wareneingangsbuch — Ein französisches Urteil gegen Mißbrauch der Bezeichnung „ Chronometer “ — Stellungnahme zu dem Urteil über die Handelsmarken — Wie machen es die Schuhmacher ? — Die Modernisierung des Handwerks in Italien geschieht zwangsweise — Keine Kleinstbetriebe im Diamantschleifergewerbe mehr — Dürfen durchgebrannte Sicherungs - Patronen geflickt werden? Aufnahme fremder Waren Der Herr Reichs- und Preußische Wirtschaftsminister hat zu der Frage, inwieweit die Neuaufnahme von Waren anderer öranchen in die bestehenden Geschäfte nach den Bestimmungen des Einzelhandelsschußgeseßes statthaft ist, in einem an die Industrie- und Handelskammer Berlin gerichteten Schreiben vom 26. August 1935 — Zeichen: V 13052/35 — wie folgt Stellung ge nommen: „Die Neuaufnahme von Waren anderer Branchen in einem Einzelhandelsgeschäft ist nach den Bestimmungen des Einzel handelsschußgeseßes grundsätzlich statthaft. Ich verweise inso weit auf die Ihnen bekannten Erlasse vom 16. Dezember 1933 und 24. Oktober 1934. Eine andere Beurteilung kann sich aller dings dann ergeben, wenn in eine Verkaufsstelle neben den branchemäßig einschlägigen Waren auch Waren einer ganz an deren Warengattung neu aufgenommen werden (z. B. in einem Schirmgeschäft werden Zigaretten verkauft). In einem solchen Falle wird, wie der Reichsverband deutscher Spezialgeschäfte zutreffend ausführt, die Errichtung einer besonderen Verkaufs stelle innerhalb der bereits vorhandenen angenommen werden können, da jeder innere Zusammenhang zwischen dem Verkauf der verschiedenen Warengruppen fehlt. (VI 1/2711) Im Auftrag: gez. Dr. Michel.” Werbung mit dem Worte „Volk“ Entsprechend früheren Verlautbarungen des Werberates der deutschen Wirtschaft hat die Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in einem Gutachten die Auffassung ver treten, daß die Verwendung des Wortes „Volk" in Firmen ebenso abzulehnen sei, wie Firmenzusäße „deutsch”, „national”, „national sozialistisch" und „vaterländisch". Nachdem im heutigen Staat das Wort „Volk” wieder einen ethisdien und ideellen Wert habe, sei eine Anwendungsmöglichkeit nur für ganz besonders ge artete Fälle gegeben, nämlich dann, wenn sich eine Anwendung dieses Wortes aus Gründen des Gesamtwohls der deutschen Wirtschaft vertreten lasse. Eine Verwendung aus Gründen der Wirtschaftswerbung, die nicht dem Gemeinwohl zu dienen bestimmt sei, müsse grundsätzlich unterbleiben. Danäch sei auch die Firmierung „Volksbedarf" für ein Kleinpreis geschäft nicht zulässig. (VI 1/2712) Was ist unlauterer Wettbewerb? Das Stuttgarter Einigungsamt für Wettbewerbsstreitigkeiten fällte am 6. September einen gutachtlichen Spruch, der für den Uhrenhandel wichtig ist. Es handelt sich um eine sehr 9 ro &p Reklame eines Stuttgarter Uhrenfachgeschäftes C. In dem Spruch heißt es: 1. Die Hervorhebung der billigsten Preise am Ende von mehreren Preisangaben durch Fettdruck in dem Prospekt der Antragsgegnerin „Uhren und Preise für jedermann” ist irre führend und verstößt daher gegen die guten Sitten. 2. Die Ankündigung in der Anzeigenreihe „Die Uhr im Leben des Menschen: „Seit 1905 bis auf den heutigen Tag, also während 30 Jahren, geht die Einwohnerschaft von Stuttgart und weit darüber hinaus, wenn eine Uhr gekauft oder zuverlässig instand geseßt werden soll, ins ...”, ist marktschreierisch und verstößt gegen die guten Sitten. 3. Die Werbung mit dem Bericht über den Betriebsausflug nach . . . verquickt die soziale Einstellung des Antragsgegners mit geschäftlicher Werbung. Diese Verquickung widerspricht jeder guten kaufmännischen Siffe. (VI 1/2707) Ausstellung „Das Pommersche Handwerk“ Eröffnung durch den Reichshandwerksmeister Pg. Schmidt Alle Vorarbeiten für diese gewaltige Schau, an der sich das gesamte Handwerk vollzählig beteiligen wird, sind bereits »STETTIN beendet, und man beginnt schon in den Ausstellungshallen mit dem Aufbau der Stände. Ein gewaltiger Ehrenhof mit den Sym bolen des Handwerks wird die Besucher empfangen.
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