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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 61.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19360100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19360100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 311 und 312
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuertermine für Januar 1936
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 61.1936 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- ArtikelZum Neuen Jahr! 1
- ArtikelVon der Theorie zur Praxis 2
- ArtikelWas in einer Nacht geschah 3
- ArtikelÜber die Veredelung der Taschenuhr 5
- ArtikelWas sich die Werkzeuge im neuen Jahre wünschen! 7
- ArtikelSind Uhren "ohne Öl" möglich? 8
- ArtikelDie segenreichste Einrichtung für die Uhrmacher: ... 9
- ArtikelWie darf der Handwerksmeister werben? 10
- ArtikelEin Werbeplan fürs ganze Jahr 12
- ArtikelUnsere Lichtbildervorträge 13
- ArtikelZerlegung 14
- ArtikelSteuertermine für Januar 1936 14
- ArtikelWochenschau der U 15
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 17
- ArtikelInnungsnachrichten 17
- ArtikelFirmennachrichten 17
- ArtikelPersonalien 18
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 18
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 18
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1936) 19
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1936) 33
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1936) 47
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1936) 61
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1936) 79
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1936) 93
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1936) 107
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1936) 121
- AusgabeNr. 10 (6. März 1936) 133
- AusgabeNr. 11 (13. März 1936) 147
- AusgabeNr. 12 (20. März 1936) 161
- AusgabeNr. 13 (27. März 1936) 175
- AusgabeNr. 14 (3. April 1936) 191
- AusgabeNr. 15 (10. April 1936) 205
- AusgabeNr. 16 (17. April 1936) 219
- AusgabeNr. 17 (24. April 1936) 229
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1936) 247
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1936) 257
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1936) 271
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1936) 285
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1936) 299
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1936) 313
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1936) 323
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1936) 337
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1936) 351
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1936) 369
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1936) 379
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1936) 393
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1936) 407
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1936) 421
- AusgabeNr. 32 (7. August 1936) 439
- AusgabeNr. 33 (14. August 1936) 453
- AusgabeNr. 34 (21. August 1936) 463
- AusgabeNr. 35 (28. August 1936) 477
- AusgabeNr. 36 (4. September 1936) 489
- AusgabeNr. 37 (11. September 1936) 503
- AusgabeNr. 38 (18. September 1936) 517
- AusgabeNr. 39 (25. September 1936) 527
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1936) 541
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1936) 555
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1936) 565
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1936) 579
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1936) 593
- AusgabeNr. 45 (6. November 1936) 607
- AusgabeNr. 46 (13. November 1936) 619
- AusgabeNr. 47 (20. November 1936) 631
- AusgabeNr. 48 (27. November 1936) 645
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1936) 659
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1936) 671
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1936) 683
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1936) 697
- BandBand 61.1936 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 1 DIE UHRMACHERKUNST 15 6. Januar: Einbehaltung der Bürgersteuer nach Vermerk auf Steuerkarte; Abführung an die Gemeinde für Dezember. 10. „ Umsaßsteuervoranmeldungund-vorauszahlung der Monatszahler (Jahresumsatz über 20000 Ml) für Dezember, der Quartalszahler für 1V/35. 20. „ Lohnsteuerabführung, wenn der Betrag für 1. bis 15. Januar 200 Ml übersteigt. 20. Januar: Abführung der Bürgersteuer, falls sie für 1. bis 15. Januar 200 Mt erreicht; sonst genügt Ab führung bis zum Sechsten des folgenden Monats. Gewerbesteuern 6. Januar: Baden: Vierteljahrs- und Monatszahler. 8. „ Württemberg: Monatlich. 10. „ Bremen, Oldenburg, Lippe: Vierteljährlich. 15. „ Preußen: Eventuell Lohnsummensteuer. Wochenschau der Zur Garantiegemeinschaft — Postsendungen richtig versichern — Nur ehrlich envorbene Meisterbriefe sind, gültig! — Gesellschaft zum Schutze des Rundfunkmarktes — Aussendung der Kurzzeitzeichen der Deutschen Seewarte über den Deutschlandsender — Filmarbeit des Reichsstandes des Deutschen Handwerks — Reichshandiverkertag 1936 — Ermittlung des reinen Einkaufspreises für das Wareneingangsbuch — Und was sagt die Presse? — Die Siemens- Synchronuhr mit Weckeinrichtung — Für 40 000 Ml Schmuckstücke erbeutet — Die Verbreitung der Juden Zur Garantiegemeinschaft Im Streit um die Wuppertaler Garantiegemeinschaft ist im Widerspruchsverfahren des Reichsverbandes des Deutschen Uhrengroßhandels gegen Doll folgender Vergleich geschlossen worden: „Die Parteien sind sich darüber einig, daß die Klärung aller Fragen, die Gegenstand des vorliegenden Verfügungs verfahrens bilden, zweckmäßigerweise nicht vor den Gerichten erfolgt, vielmehr soll eine Einigung im außergerichtlichen Wege versucht werden, und zwar unter Vermittlung der Reichs wirtschaftskammer. Was die in der Fachpresse veröffentlichte Erklärung der Antragsgegner vom 5. November 1935 anbetrifft, so versichern die Antragsgegner, daß jene Erklärung keineswegs eine per sönliche Verleßung des Herrn Doll, sondern lediglich eine sach liche Stellungnahme der Unterzeidiner des Artikels zu den streitigen Vorgängen enthalten soll. Soweit in dem Artikel eine Schärfe gegen Herrn Doll persönlich erblickt worden ist, erklären die Antragsgegner, daß sie diese nicht beabsichtigt haben. Die Parteien sind sich darüber einig, daß das Verfügungs verfahren bis auf weiteres ruht. Was die den Antragstellern bestimmte Frist zur Einreichung der Klage in der Hauptsache anbetrifft, so bitten beide Parteien das Gericht, diese Frist bis zum 29. Februar 1936 zu verlängern.” (VI 1/5071) Ein schlechtes Geschäft Zur Warnung diene ein Fall, der einen Kollegen um 700 Ml geschädigt hat. Er sandte seiner Großhandlung eine Auswahl sendung im Werte von 1000 Ml zurück, die er jedoch auf der Post nur mit 300 Ml versicherte, um das höhere Porto zu sparen. Die Sendung ging auf nodi nicht geklärte Weise verloren, so daß auf diese Weise dem Kollegen ein beträchtlicher Schaden entstand. Also — lieber richtig versichern! (VI 1/5054) Billige Meisterbriefe In Regensburg haben zwei Angestellte der Handwerks kammer sich Zugang zu den Schreibtischen verschafft, in denen Prüfungsaufgaben aufbewahrt wurden, um die Aufgaben gegen Bezahlung einzelnen Prüflingen mitzuteilen. Diesen war es natürlich ein leichtes, die Prüfung mit Auszeichnung zu bestehen. Zu ihrem eigenen Unglück konnten die neuen Meister aber nicht den Mund halten, und so kam der Schwindel ans Licht. Die Folge war, daß die beiden Angestellten fristlos entlassen und die unredlich erworbenen Meisterbriefe für ungültig erklärt wurden. Es ist nur zu wünschen, daß in so'chen Fällen immer streng genug durchgegriffen wird, um den Großen Befähigungsnachweis wirklich als solchen bestehen zu lassen. (VI 1/5056) Gesellschaft zum Schuße des Rundfunkmarktes Am 27. November ist aus den Kreisen der Rundfunkindustrie in Berlin eine Gesellschaft zum Schuße des Marktes gegründet worden. Damit sind Befürchtungen, daß der Markt mit Schleuder ware überschwemmt wird, gegenstandslos geworden. (Wenn wir Uhrmacher es doch auch so gut hätten!) (VI 1/5058) Neues Zeitzeichen Den in Norddeutschland wohnenden Uhrmachern ist das Kurzzeilzeichen der Deutschen Seewarte, das seit dem 1. Juli 1932 über den Reichssender Hamburg und die angeschlossenen Sender Bremen, Hannover, Flensburg, Magdeburg und Stettin fünfmal am Tage, und zwar zu den Zeiten 7, 11, 15, 19 und 23 Uhr, ausgestrahlt wird, nicht unbekannt. Es besteht nur aus sechs kurzen Punkten, die vor der vollen Stunde zu den Sekunden 45, 50, 55, 58, 59, 0 ertönen. Man kann also auf dem Sekundenblatt einer Uhr viermal zwischen den 5-Sekunden-Strichen das Zeit zeichen beobachten. Die drei leßten Punkte bilden eine Art Schlußsignal. Das Zeitzeichen wurde absichtlich sehr kurz und nur aus Punkten bestehend gewählt, damit es im Programm nicht stört, wenn es in dieses eingeblendet werden muß. Wie 3 1 /* jährige Erfahrung in Hamburg und langjährige in England bewiesen hat, sind die hohen und scharfen Punkte des Zeitzeichens in jeder musikalischen oder retorischen Darbietung leicht hörbar, ohne diese merklich zu stören. Das Zeitzeichen ist natürlich nicht nur für den Uhrmacher geschaffen, sondern soll allgemein dem öffentlichen Zeitdienst zugute kommen, ferner auch wissenschaftlichen Instituten und der Kleinschiffahrt in Nord- und Ostsee. Eine Verbreitung über alle Rundfunksender wäre erwünscht als Ersaß des früher übertragenen Onogo-Signals, doch bereitet dieses technisch unüberwindbare Schwierigkeiten, da von Hamburg nach allen Rundfunksendern fünfmal am Tage Kabelleitungen zur Verfügung gestellt werden müßten. Es war daher schon lange der Wunsch der Seewarte, eine Übertragung dieses Kurzzeitzeichens auf den Deutschlandsender (Welle 1571 m) durchgeführt zu sehen, da diese Welle in ganz Deutschland gut hörbar ist (wie bekannt geworden ist, soll die Energie der Deutschlandwelle etwa mit Beginn des neuen Jahres bedeutend erhöht werden, so daß dann die in einigen Gegenden Deutschlands noch bestehenden Schwierigkeiten behoben sein werden). Hiermit würde dann eine einheitliche Beherrschung des gesamten Zeitdienstes Deutschlands erreicht sein, und die vielen irreführenden und oft sehr ungenauen Zeitansagen durch Gong- schlag oder auf andere Weise wären überflüssig geworden. Das Kurzzeitzeichen besißt die gleiche hohe Genauigkeit wie das Hauptsignal (Onogo-Signal) der Seewarte, da es vom gleichen Signalgeber ausgeht, d. h. es kann stets als absolut richtig an genommen werden. Der Deutschlandsender gibt zwar heute noch das Onogo-Signal um 1 Uhr nachts und 13 Uhr mittags, das mit Vergrößerung der Sendeenergie natürlich auch in ganz Deutschland hörbar sein wird, aber einerseits entspricht die mehrfache Aussendung eines kurzen Zeitzeichens einem Be dürfnis, andererseits ist ein Fortfall der Uberlragung des fünf Minuten langen Schiffahrtssignals über den Deutschlandsender für den Fall nicht ausgeschlossen, daß sich die Schiffahrt in Nord- und Ostsee, für die diese Übertragung 1929 mit Fortfall der Nauener Tonfunkwelle (3100 m) eingeführt wurde, mit dem mehr malig ausgestrahlten Kurzzeitzeichen begnügt. Für die Aussendung dieses Zeitzeichens über den Deutsch landsender mußten nun etwas andere Zeiten gewählt werden als beim Reichssender Hamburg, da die von der Seewarte benußte Leitung des Kabels Hamburg — Berlin, über die alle Zeitzeichen geführt werden müssen, audi anderen Diensten der Seewarte zur Verfügung stehen muß. Statt der fünfmaligen Übertragung mußte daher eine viermalige treten zu den Stunden 7, 12, 18 und 23 Uhr. Auch diese Zeiten dürften den praktischen Bedürfnissen des Uhrmachers noch genügend gut entspredien; andere sind vorläufig nicht erreichbar, die Durchführung etwaiger Wünsche müßte einer spateren Zeit Vorbehalten bleiben. Die bisher der Einführung des Zeitzeichens auf Welle 1571 m entgegenstehenden Bedenken der Sendeleitung konnten nun so weit behoben werden, daß eine versuchsweise Übertragung auf
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