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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 61.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19360100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19360100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 311 und 312
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (1. Mai 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unter der Lupe!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 61.1936 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1936) 19
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1936) 33
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1936) 47
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1936) 61
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1936) 79
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1936) 93
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1936) 107
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1936) 121
- AusgabeNr. 10 (6. März 1936) 133
- AusgabeNr. 11 (13. März 1936) 147
- AusgabeNr. 12 (20. März 1936) 161
- AusgabeNr. 13 (27. März 1936) 175
- AusgabeNr. 14 (3. April 1936) 191
- AusgabeNr. 15 (10. April 1936) 205
- AusgabeNr. 16 (17. April 1936) 219
- AusgabeNr. 17 (24. April 1936) 229
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1936) 247
- ArtikelEine schöne Innungslade! 247
- ArtikelHumor in der Werbung 248
- ArtikelDie Ausstellung ist beendet! 249
- ArtikelEin Uhrmacher zieht um! 250
- ArtikelSteuertermine für Mai 1936 250
- ArtikelOrganisation der Fachgruppe 23 251
- ArtikelUnter der Lupe! 252
- ArtikelWochenschau der U 253
- ArtikelInnungsnachrichten 255
- ArtikelFirmennachrichten 255
- ArtikelPersonalien 255
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 256
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 256
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1936) 257
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1936) 271
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1936) 285
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1936) 299
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1936) 313
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1936) 323
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1936) 337
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1936) 351
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1936) 369
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1936) 379
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1936) 393
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1936) 407
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1936) 421
- AusgabeNr. 32 (7. August 1936) 439
- AusgabeNr. 33 (14. August 1936) 453
- AusgabeNr. 34 (21. August 1936) 463
- AusgabeNr. 35 (28. August 1936) 477
- AusgabeNr. 36 (4. September 1936) 489
- AusgabeNr. 37 (11. September 1936) 503
- AusgabeNr. 38 (18. September 1936) 517
- AusgabeNr. 39 (25. September 1936) 527
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1936) 541
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1936) 555
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1936) 565
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1936) 579
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1936) 593
- AusgabeNr. 45 (6. November 1936) 607
- AusgabeNr. 46 (13. November 1936) 619
- AusgabeNr. 47 (20. November 1936) 631
- AusgabeNr. 48 (27. November 1936) 645
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1936) 659
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1936) 671
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1936) 683
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1936) 697
- BandBand 61.1936 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 18 DIE UHRMACHERKUNST 253 „Wenn es nicht viel ist, geht es schon. Aber sicherer ist es natürlich, wenn Sie mit dem Zehntelma& vorher die Länge des Messers abnehmen, damit Sie dann gleich feststellen können, ob und wieviel das Strecken gewirkt hat (Abb. 2). Da sehe ich, daB der Gabeleinschnitt eigentlich auch etwas sauberer aussehen könnte.“ „Das ist doch aber eine ziemlich umständliche Arbeit. Erst das Messer wieder herausnehmen?“ stift ein, und der Anker arbeitet nicht mehr ganz frei. Ein wenig Sdimutj dazu . . ., der Anker klebt 1" „Dann sollte man doch aber auch die Begrenzungs- siifte genau untersuchen!“ „Jawohl! Nicht nur untersuchen, sondern auch metallisch rein machen, mit einem kleinen Schaber, wie er in Abb. 3 bei a gezeigt ist. Bei b sehen Sie übrigens oben rechts, wie ein solcher Grat die Ankergabel ver stärkt. Vor allem sollen Sie aber hierbei sehen, wie schädlich ein schiefstehender Begrenzungsstift für den Gang der Uhr ist, denn der Anker hat natürlich — je nach dem, wo er steht — mehr oder weniger grojjen Weg!“ Abb. 2 „Das ist doch gar nicht nötig. Madien Sie sich einmal ein kleines Werkzeug, wie in Abb. 2 links. Damit können Sie in jeden Gabeleinschnitt hinein, denn das Pendelfederblech, das vorn in den Halter gestiftet ist, hat an den Seiten so leichten Hieb wie eine Zapfen polierfeile, und mit ihm lä&t sich der Einschnitt gut aus polieren.“ „Und durch das Durchbiegen des Bleches kommt die Wölbung des Einschnittes ganz von selbst heraus.“ „Richtig! Haben Sie eigentlich auch die Seiten kanten der Ankergabel gründlich untersucht und vom Grat befreit?“ „Nein. So schlimm ist das doch nicht!“ „Bei Armbanduhren gibt es keine Kleinigkeiten. Der Grat drückt sich im Laufe der Zeit in den Begrenzungs Abb.3 „Aber man kann doch manchmal nicht umhin, einen Stift etwas zu biegen!“ „Gewijj nicht! Aber dann sollten Sie die Seiten kanten des Stiftes ein wenig zurechtmachen durch Feilen oder Abstechen, damit die Anschlagkanten für die Gabel möglichst senkrecht stehen. Bei dünnen Stiften kann man doch auch den Stift doppelt abkröpfen und ihm so wieder senkrechten Stand geben.“ „So einfach geht das Abwinkeln aber doch nicht.“ „Nehmen Sie einen kleinen Rundlochpunzen — wie in Abb. 3 bei d —, damit können Sie die Begrenzungs stifte sehr einwandfrei bearbeiten und sie auch so doppelt biegen. Ihr Vorteil besteht ja vor allem darin, da& man damit keinen Grat an die Stifte andrückt!“ (111/1019) J. Wochenschau der Erläuterungen der Überwachungsstelle für Edelmetalle, Berlin, über Goldbewirtschaftung — Uhrmacher und Uhrenindustrie in der Volkszählung — Neuordnung des Prüflings- und Bildungswesens im Handwerk — Kein Mißbrauch der Olympia - Symbole xu geschäftlichen Zwecken! — Professor Hunke gegen die vielfachen Mitglied schaften — Ablösung des Ürlaubsanspruches ist unzulässig — Neue Zuständigkeiten für Handelsbeschränkungen Erläuterungen zur Anordnung Nr. 1 der Uberwachungs- stelle für Edelmetalle vom 28. Dezember 1935 1. Allgemein Double fällt nicht unter den Begriff Goldwaren oder Alt- und Bruchgold im Sinne dieser Anordnung. 2. Herstellung goldener Trauringe (§1 der Anordnung). Als Trauringe im Sinne dieser Anordnung gelten alle Ringe, auch ziselierte und facettierte, welche nach deutscher Sitte als Symbol und Kennzeichen der Verlobung oder ehelichen Ver bundenheit getragen zu werden pflegen. Die Herstellung goldener, sogenannter Freundschafts- und ähnlicher Ringe, soweit sie nicht den Vorschriften der Anordnung Nr. 1 entsprechen, ist dem Verdacht einer beabsichtigten Um gehung dieser Anordnung ausgesefet. Bezüglich der Herstellung ist kein Unterschied zu machen, ob Gold aus eigenen Beständen verwendet oder vom Besteller angeliefert und im Werkvertrag verarbeitet wird. Die Umarbeitung alter Trauringe — auch für neue Träger — ist insoweit gestattet, als es sich nicht um eine neue „Herstellung” handelt; eine solche liegt aber vor und untersteht dem Verbot, wenn alte Trauringe eingeschmolzen und aus dem Schmelzgut neue Trauringe „hergestellt” werden. 3. Verkehr mit Alt- und Bruchgold (§2 und 3 der An ordnung). Es wird nur der Erwerb „zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken” an eine Genehmigung gebunden; diese Beschränkung erstreckt sich auch auf § 3. Der Erwerb zu anderen Zwecken, z. B. zum persönlichen Gebrauch, durch Privathand bleibt frei; Ausnahmen siehe § 4. Hinsichtlich der Menge besteht keine Beschränkung. 4. Versteigerungen (§4 der Anordnung). Bei den Versteigerungen sind Privatpersonen ohne Ge nehmigung von dem Zuschlag a) von Alt- und Bruchgold §5 (2) ausgeschlossen §4 (3); b) von Goldwaren nach §5 (1) zugelassen §4 (1), jedoch nur gegen Vorlegung eines Personalausweises. Als Golderwerbslisten können auch die Versteigerungs bücher der Versteigerer dienen, wenn sie die zu versteigernden Goldwaren und das Alt- und Bruchgold hintereinander und ge trennt von den übrigen Gegenständen mit den in der Anordnung geforderten Angaben enthalten.
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