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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 61.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19360100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19360100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 311 und 312
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 29 (17. Juli 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Fachliche Vorschriften für die Meisterprüfung im Uhrmacherhandwerk
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 61.1936 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1936) 19
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1936) 33
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1936) 47
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1936) 61
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1936) 79
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1936) 93
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1936) 107
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1936) 121
- AusgabeNr. 10 (6. März 1936) 133
- AusgabeNr. 11 (13. März 1936) 147
- AusgabeNr. 12 (20. März 1936) 161
- AusgabeNr. 13 (27. März 1936) 175
- AusgabeNr. 14 (3. April 1936) 191
- AusgabeNr. 15 (10. April 1936) 205
- AusgabeNr. 16 (17. April 1936) 219
- AusgabeNr. 17 (24. April 1936) 229
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1936) 247
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1936) 257
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1936) 271
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1936) 285
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1936) 299
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1936) 313
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1936) 323
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1936) 337
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1936) 351
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1936) 369
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1936) 379
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1936) 393
- ArtikelFachliche Vorschriften für die Meisterprüfung im ... 393
- ArtikelBuchführung, Kalkulation und Steuererklärung (Schluß) 398
- ArtikelDie Uhr auf dem Schützenfest 400
- ArtikelEine gute Uhr für die Küche! 401
- ArtikelWichtig für den Verkauf an Ausländer 401
- ArtikelUnter der Lupe! 402
- ArtikelSteuerfragen 402
- ArtikelWochenschau der U 403
- ArtikelInnungsnachrichten 405
- ArtikelFirmennachrichten 405
- ArtikelPersonalien 406
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 406
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 406
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1936) 407
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1936) 421
- AusgabeNr. 32 (7. August 1936) 439
- AusgabeNr. 33 (14. August 1936) 453
- AusgabeNr. 34 (21. August 1936) 463
- AusgabeNr. 35 (28. August 1936) 477
- AusgabeNr. 36 (4. September 1936) 489
- AusgabeNr. 37 (11. September 1936) 503
- AusgabeNr. 38 (18. September 1936) 517
- AusgabeNr. 39 (25. September 1936) 527
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1936) 541
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1936) 555
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1936) 565
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1936) 579
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1936) 593
- AusgabeNr. 45 (6. November 1936) 607
- AusgabeNr. 46 (13. November 1936) 619
- AusgabeNr. 47 (20. November 1936) 631
- AusgabeNr. 48 (27. November 1936) 645
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1936) 659
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1936) 671
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1936) 683
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1936) 697
- BandBand 61.1936 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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V ER BAND SZ EITU N G DER DEUTSCHEN UHRMACHER 61. JAHRGANG / BERLIN NW 7, 17. JULI 1936 / NUMMER 29 Fachliche Vorschriften für die Meisterprüfung im JJhrmacherhandwerk § i Zuständigkeit Die nachfolgenden Vorschriften umfassen die Meisterprüfung im Uhrmacherhandwerk. Sie sind anzuwenden auf Kleinuhrmacher (Taschenuhrmacher), Großuhrmacher, Chronometermacher. § 2 Allgemeines zu den Grundforderungen und Mindestanforderungen In der Meisterprüfung ist von dem Prüfling der Nachweis zu eibringen, daß er in der Lage ist, die im Uhrmacherhandwerk anfallenden Arbeiten selbständig und meisterhaft auszuführen. Bei der Prüfung der praktischen Leistungen sind an Meister stück und Arbeitsproben in allen Grundforderungen die Mindest anforderungen zu erfüllen. Die Grundforderungen sind Arbeitsverfahren und Hand fertigkeiten, deren Beherrschung für die selbständige Ausübung des Uhrmacherhandwerks unerläßlich ist. Die Mindestanforderungen stellen Gütevorschriften dar, die in den einzelnen Grundforderungen nicht unterschritten werden dürfen. Sie dienen gleichzeitig als Maßstab für die erzielte Güte der Arbeitsausführung und zur Beurteilung der Leistung (Note). § 3 Grundforderungen und Mindestanforderungen Für das Uhrmacherhandwerk sind nachstehende Grund forderungen maßgebend: 1. Feilen; 2. Schleifen und Polieren; 3. Drehen; 4 Bohren; 5. Gewindeschneiden; 6 Härten von kleinen Wei kzeugen und Uhr teilen; 7. Messen und Einpassen; ö. Feinstellen (Regulieren) von Uhren. In den einzelnen Grundforderungen sind folgende Mir desf- anforderungen zu erfüllen: 1. Feilen Nachzuweisen ist die Beherrschung des Schruppens, Schlichtens und Feinschlichtens von Stahl, Eisen, Messing, Neu- silber, Bronze und sonstigen im Uhrmacherhandwei k vor kommenden Metallen, ferner die Beherrschung der für den Uhrmacher in Be tracht kommenden Bearbeifungsverfahren für silberne, goldene und Metallgehäuse. Die Kenntnis der zweckmäßigen und richtigen Verwendung von neuen und gebrauchten Feilen für die Bearbeitung von Metallen verschiedener Art und Härte ist zu verlangen Bearbeitete Flächen haben einen geraden und sauberen Strich aufzuweisen. Parallele Flächen sind durch Kontrolle der Plattenstärke zu prüfen. Geringe Abweichungen in der Platten- stärke, z. B. + 0,05 mm, können zugelassen werden. 2. Schleifen und Polieren Zu verlangen sind Schleifarbeiten mit Schmirgelstein oder auf der Glasplatte. Die Ecken müssen scharfkantig bleiben. Das Schleifen muß an verschiedenen Metallen ausgeführt werden. Wellen sind mit Eisen- oder weicher Stahlfeile zu schleifen. Beim Polieren von Wellen, Flächen und Zapfen ist eine riß- freie Politur zu fordern, Ansäße müssen scharfkantig sein. 3. Drehen Zu verlangen ist das Drehen von Stahl- und Metallteilen. Das Drehen von weichen und harten, langen oder ganz kurzen Wellen, fertig bis zum Schleifen und Polieren, muß beherrscht werden. Zapfen an Zylindern, Unruhwellen und Trieben sind fertig zum Polieren zu drehen. Ansäße sind sdiarfkantig zu drehen. Zu verlangen sind ferner Hohlkehlen, Unterdrehungen, Nuten, Konusdrehen. Beim Drehen mit dem Klammerdrehstuhl ist zu fordern: Schruppen, Längs- und Plandrehen, Schlichten, Ausdrehen unter genauer Beachtung gegebener Maße, Stirnflächen müssen plangedreht werden. Einhaltung von genauen Maßen und Rundlaufen ist bei allen Dreharbeiten Bedingung. 4. Bohren Es ist zu fordern: Bohren von Löchern in Messing, Stahl und anderen Metallen mit Drehbogen und Bohrspindel, ferner Bohren in der Geradbohrmaschine oder im Drehstuhl. Die Löcher müssen den Normalanforderungen an Genauig keit entsprechen. Besonderer Wert ist zu legen auf richtigen Schliff der Bohrer und die Einhaltung der vorgeschriebenen Bohr- richtung. 5. Gewindeschneiden Nachzuweisen ist die Beherrschung des Gewindeschneidens im Schneideisen mit der Hand oder im Spindelstock. Für beide Anforderungen ist gleichmäßiger, genauer Gang, glatter Schnitt und eventuell genaues Rundlaufen zu fordern. Mit dem Gewinde bohrer hergestellte Gewinde müssen glatt und gleichmäßig sein. 6. Härten von kleinen Werkzeugen und Uhrteilen Zu fordern sind Kenntnisse und Fertigkeiten im Härten von Stahl in Wasser, Ol, Wachs, Luft usw. sowie Kenntnisse und Fertigkeiten im Anlassen und Abbrennen verschiedenster Art. Die Härfeverfahren für kleine Werkzeuge, wie Bohrer, Gewinde schneider, Schnittwerkzeuge usw., kleine Uhrteile, wie z. B. Unruh wellen, Aufzugwellen und Sperrfedern, müssen beherrsdit werden. Die Kenntnisse über Härteverfahren in Eisen- oder Kupferbüchse mit Kohlenstaub sind nachzuweisen. 7. Messen und Einpassen Es ist zu fordern das Anreißen oder sonstiges Kenntlich machen an Metallstücken, Messen mit Mikrometer, Zehntelmaß und Schiebmaß mit Nonius sowie das Messen feiner Zapfen. Höchste Maßgenauigkeit ist Bedingung. Eingehende Kenntnis der gebräuchlichen Meßwerkzeuge einer Uhrmacherwerkstatt ist Bedingung, ebenso ihre richtige Anwendung. Ferner ist die Be herrschung des Einpassens durch Einfeilen oder Eindrehen nach zuweisen. ö. Feinstellen (Regulieren) von Uhren Zu fordern ist: Kenntnis der Arten von Spiralfedern und ihrer Metallarten, Herstellung der Spiralfeder, Beschaffenheit der Zapfen an der Unruhwelle oder Zylinder u. dgl., Zusammenarbeit von Spiralfeder und Unruh, die verschiedenen Arten der Spiral klößchen, Lagerung der Steine. Korrekturen von Gang abweichungen bei Temperatur Wechsel, bei verschiedenen Lagen und bei magnetischen Einflüssen. Mittel, um Zeitgleichheit der großen und kleinen Unruh- schwingungen zu erreichen. Für Pendeluhren sind die Kenntnisse der Pendelarten, ihre Metalle, deren Lagerung und Aufhängung, der Pendelfeder und der Gabel nachzuweisen. Das Gangergebnis ist schriftlich niederzulegen.
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