Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 62.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19370100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19370100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 33, 35 und 41 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 31 (30. Juli 1937)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Fragekasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wirtschaftszahlen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 62.1937 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1937) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1937) 21
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1937) 31
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1937) 45
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1937) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1937) 69
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1937) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1937) 89
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1937) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (5. März 1937) 111
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (12. März 1937) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (19. März 1937) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. März 1937) 143
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (2. April 1937) 153
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (9. April 1937) 163
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (16. April 1937) 173
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (23. April 1937) 183
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (30. April 1937) 193
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1937) 207
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1937) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1937) 227
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1937) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1937) 247
- BeilageAnzeigen Sondernummer Berlin -
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1937) 261
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1937) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1937) 317
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1937) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1937) 361
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1937) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1937) 381
- ArtikelFür Sie, Herr Gehilfe! 381
- ArtikelDie schwierige Gehilfenwahl! 382
- ArtikelIn der neuen Stellung 383
- ArtikelZehn Gebote für den Gehilfen! 383
- ArtikelGehilfe oder Mitarbeiter? 384
- ArtikelWie ein Uhrmachergehilfe den Arbeitsdienst erlebte 384
- ArtikelSelbstgefertigte Werkzeuge! 385
- ArtikelWerkzeuge - selbstgefertigt! 386
- ArtikelUnser oberstes Berufsgesetz: Qualitätsarbeit! 387
- ArtikelNach Glashütte! 388
- ArtikelDas lockende Ziel! 389
- Artikel60 Jahre Georg Jacob, Leipzig 391
- ArtikelWochenschau der U 392
- ArtikelInnungsnachrichten 393
- ArtikelFirmennachrichten 395
- ArtikelPersonalien 395
- ArtikelFragekasten 395
- ArtikelWirtschaftszahlen 396
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (6. August 1937) 397
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (20. August 1937) 417
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (3. September 1937) 443
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (10. September 1937) 453
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (17. September 1937) 467
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (24. September 1937) 481
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1937) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1937) 527
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1937) 541
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1937) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (5. November 1937) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (12. November 1937) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (19. November 1937) 597
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (26. November 1937) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1937) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1937) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1937) 659
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1937) 673
- BandBand 62.1937 -
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- Die Uhrmacherkunst
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396 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 31 Antwort 5560 (Kündiauna.) Gemäfj § 122 GewO, kann das Arbeitsverhältnis zwischen Gehilfen und Arbeitgeber — sofern nichts anderes vereinbart ist — durch eine jedem Teil frei stehende, 14 Tage vorher erklärte Aufkündigung gelöst werden. Da abweichende Vereinbarungen in Ihrem Fall augenscheinlich getroffen sind, war Ihr Sohn berechtigt, am 1. Juli zu lösen. Das Vorbringen des Chefs, erst Ersah haben zu müssen, ist da her völlig unbeachtlich; zur Verlängerung des Arbeitsverhält nisses kann es nicht geltend gemacht werden. (X/968) Dr. Hartmann. Antwort 5460. Ihr Sohn b rauchte sich an nichts zu stören und konnte seine Absicht — am 15. Juli zu gehen — un- gehindeit austuhren. Sofern er es nicht getan hat, muh er mit 14 tägiger Frist abermals kündigen, falls eine andere Frist nicht vereinbart ist. (X/972) A. B. in W. Antwort 5461 (Fortsebung der Lehre). Die Lehrzeit soll nach § 130 a GewO, in der Regel drei Jahre dauern. Für die Uhrmacher ist die vierjährige Dauer festgelegt, was auch meist von den Handwerkskammern anerkannt wird, da unser Berut schwierig zu erlernen ist. — Die Zahlung von Lehrgeld kann vertraglich vereinbart werden. Der Lehrvertrag ist binnen vier Wochen rach Beginn der Lehre schriftlich abzuschlieben. Ge- mäb § 126 b GewO, muh derselbe enthalten: a) Bezeichnung des Gewerbes, in dem die Ausbildung erfolgen soll; b) Dauer der Lehrzeit; c) Angabe der gegenseitigen Leistungen (z. B. Lohn oder Lehrgeld); d) Voraussebungen, unter denen die vorzeitige Auflösung des Vertrages zulässig ist. Die Art und Weise der Ausbildung braucht — mit Ausnahme etwaiger Wünsche — nicht festgelegt zu werden. Der Vertrag ist von Ihnen und dem Lehr- herrn zu unterschreiben; er unterliegt nicht dem Urkunden- steuergeseb- (X/969) Dr. Hartmann. Antwort 5463 (Trauring-Aushilfe). Nübliche Auskunft ist nur möglich, wenn man den Grund des Prozesses und noch wichtiger sogar die Art des Prozesses kennt. — Das Aushelfen mit einem Trauring ist und bleibt eine Gefälligkeitssache, und kein Kollege wird es deswegen zu einer Privatklage kommen lassen. Ich vermute Strafprozesse wegen Umsabsteuerhinter- ziehung, und da können Sie nur hoffen, mit Billigkeitsgründen an einer Bestrafung vorbeizukommen, „üblich" ist das Aus helfen mit Ware nicht, es bleibt „Aushilfe“, und das Umsab- steuergeseb behandelt das Hingeben von Ware als ein umsab- steuerpflichtiges Geschäft und das Hergeben als ein zweites umsabsteuerpflichtiges Geschäft. (X/970) A. N. in W. Antwort 5463 (Trauring-Aushilfe). Leider gibt es noch viele „Kollegen", die das Wort „Kollegialität“ nicht kennen. Ich halte es für eine Selbstverständlichkeit, meinen Kollegen zu helfen. (X/971) Ernst Eckelt, Blumenthal. Frage 5465. In einer neuen Kuckucksuhr ist trob gründ lichen Olens und Fettens ein guietsdiendes Geräusch beim Gang der Uhr zu hören. Woran kann dies liegen? (X/972) P. B. in K. Antwort. Da alle Teile geölt und gefettet sind, kann es nur an einer rauhen Stelle od. dgl. liegen. Ich fand einmal bei einer Wanduhr, dab der Ganghaken an der Eingangsseite noch einen besonderen schrägen Absab hatte, der beim Gang ein solches Geräusch hervorbrachte. Der Haken mub also sehr gut poliert sein — auch die Zähne des Gangrades sollten Sie daraufhin untersuchen. (X/972) Zu folgenden Fragen erbitten wir wieder Zuschriften aus dem Leserkreis: 5466. Für Flugzeugmodelle mit kleinem Verbrennungsmotor soll ich Kurzzeitmesser liefern, die nach fünf oder zehn Mi nuten die Benzinzufuhr oder die Zündung abstellen. Die Uhr mub möglichst leicht sein. Gibt es bereits solche Uhren und wo sind sie zu erhalten? (X/973) F. S. in O. 5467. Ein älterer Herr aus meiner Kundschaft hat grobes Interesse an Uhren und wünscht von mir ein Buch, in dem er über alle. Uhren, von der Stubenuhr bis zur heutigen modernen Uhr, Aufschlub finden kann über Behandlung und Konstruktion. Welches Buch könnte man da empfehlen? (X/974) G. N: in G. 5468. Da ich die Absicht habe, meine Meisterprüfung ab zulegen, bitte ich um Angabe, wo ich am besten ein besseres 8 U Markenwerk und die zugehörigen Rohteile bekommen kann. (X/975) K. D. in N. WitUcUaföcsakte** Die Preise im Altgoldankauf Sie können an Ihre Kunden etwa zahlen: Für Bruchgold Fein je Gramm 3,20 Ml 900 „ 2,08 „ 750 „ 2,40 „ ♦ 585 „ 1,87 „ 333 „ 1,06 „ Sie bekommen beim Verkauf etwa: Für Bruchgold Fein je Gramm L,Us Ml 900 „ L,BU „ 750 „ A,RA „ 585 „ A,SD „ 333 „ B.BR „ Steuergutschein - Kurse. Die Mitglieder des Verbandes der Grossisten des Edelmetallgewerbes E. V. und des Reichs verbandes des Deutschen Uhrengrobhandels E. V. nehmen vom 21. bis 29. Juli 1937 Steuergutscheine zu folgenden Kursen in Zahlung: Durchschnittskurs für kleine Stücke (bis 100 Mt) mit Tageskurs vom 13. Juli 1937 110,89 °/ 0 Für grobe Stücke (von 100 Mt an) Fälligkeiten °/ 0 1934 103,50 1935 107,50 1936 111.50 1937 115,75 1938 116.10 Inlands - Konventionspreis. Die Errechnung und Bekannt gabe des Inland-Konventionspreises (gültig für Silber ware bei getrennter Berechnung von Silberwert und Fasson) unterbleibt in Zukunft, weil auch für Korpusware die Totalpreise handelsüblich geworden sind. Verkehr mit Danzig: Bei Voreinsendung des Silbers ist für Bestecke nur ein Gewichtsschwund von 10%, bei Korpusware auberdem noch ein Zuschlag von 5 Ml je Kilo für Verarbeitungs kosten zu berechnen. Für Berechnung von Verzugszinsen für den Monat Juli 1937 mabgebender Zinssab 6%. Eingesandtes Brucfasilber wird zum Geldkurs der Berliner Börse vom Vortag des Eintreffens im Werk vergütet. Für Fein silber wird der Briefkurs bezahlt! Die Notierungen der Berliner Börse waren am: Brief Geld 22.7.37 38,40 41,40 23. 7. 37 38,50 41,50 24.7. 37 38,50 41,50 25. 7. 37 38,70 41,70 26. 7. 37 38,70 41,70 27. 7. 37 38,90 41,90 29.7.37 38,80 41,80 Silberne Bestecke werden bis auf weiteres nach Preisliste Nr. 10 E (lachs) berechnet. Für eine Silbermark werden etwa 0,18 Mt gezahlt. Börsen - Edelmetallpreise in Pforzheim (XI) (Miigeteilt von der Dresdner Dank, Filiale Pfonheim) Datum Barrengold p. g. Feinsilber p. kg Platin p. g Brief Geld Brief Brief 21. 7. 2,840 38,60 41,60 gestrichen 22. 7. 2,840 38,45 41,45 23. 7. 2,840 38,50 41,50 24. 7. 2,840 38,50 41,50 26. 7. 2,840 38,70 41,70 27. 7. 2,840 38,90 41,90 Die nflehste Hummer erscheint um 6. August Schluss!DO 1 Qr Texf om ' ' * 2 iron 8 wnr —■■■ii * lUr Anzeigen am . 4. August irUh 8 Uhr
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