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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 62.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19370100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19370100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 33, 35 und 41 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 45 (5. November 1937)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Buchführungspflicht im Handwerk
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 62.1937 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1937) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1937) 21
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1937) 31
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1937) 45
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1937) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1937) 69
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1937) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1937) 89
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1937) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (5. März 1937) 111
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (12. März 1937) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (19. März 1937) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. März 1937) 143
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (2. April 1937) 153
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (9. April 1937) 163
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (16. April 1937) 173
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (23. April 1937) 183
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (30. April 1937) 193
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1937) 207
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1937) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1937) 227
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1937) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1937) 247
- BeilageAnzeigen Sondernummer Berlin -
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1937) 261
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1937) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1937) 317
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1937) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1937) 361
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1937) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1937) 381
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (6. August 1937) 397
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (20. August 1937) 417
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (3. September 1937) 443
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (10. September 1937) 453
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (17. September 1937) 467
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (24. September 1937) 481
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1937) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1937) 527
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1937) 541
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1937) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (5. November 1937) 571
- ArtikelBuchführungspflicht im Handwerk 571
- ArtikelWortlaut der Anordnung des Reichsstandes des deutschen Handwerks 572
- ArtikelKurzfilm aus Cottbus! 574
- ArtikelEin Werbebrief besonderer Art! 574
- ArtikelEugen Gerlach hat umgebaut! 575
- ArtikelWarum brechen unsere Uhrfedern 576
- ArtikelFabrikant Eugen Schreiber 60 Jahre alt 577
- ArtikelSteuerfragen 577
- ArtikelWorauf es ankommt in der Weihnachtswerbung 578
- ArtikelFür die Werkstatt! 579
- ArtikelDer Leser hat das Wort! 579
- ArtikelWochenschau der U 580
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 581
- ArtikelFirmennachrichten 582
- ArtikelPersonalien 582
- ArtikelFragekasten 582
- ArtikelWirtschaftszahlen 583
- ArtikelInnungsnachrichten 583
- ArtikelTerminkalender 584
- ArtikelAnzeigen 584
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (12. November 1937) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (19. November 1937) 597
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (26. November 1937) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1937) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1937) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1937) 659
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1937) 673
- BandBand 62.1937 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Amtliche Zeitschrift des Reichsinnungsverbandes des Uhrmacherhandwerks 62. Jahrgang / Halle (Saale), 5. November 1937 / Nummer 45 Buchführungspflicht im Handwerk Mit dem 1. April 1938 ist grundsäßlich jeder Hand werker verpflichtet, Bücher entsprechend den Anordnungen des Reichsstandes des Deutschen Handwerks und den Anleitungen der einzelnen Reichsinnungsverbände zu führen. Ich betonte schon in dem Vorwort zu der Buchführungsanleitung des Reichsinnungsverbandes des Uhrmacherhandwerks, dag zahlreiche Uhrmacher ord nungsmäßig Buch geführt haben. Aus einer freiwilligen Einrichtung wird nunmehr eine Pflichteinrichtung der Uhr macherbetriebe. Das ist gut, denn die Buchführung dient sowohl eigenen als auch gesamt-(volks-) wirtschaft lichen Interessen. Nur eine ordentliche Buchführung gibt dem Betriebsinhaber 1. den Überblick über alle ge schäftlichen Vorkommnisse; 2. die laufende Übersicht über seine Einnahmen und Ausgaben und den Stand seines Betriebsvermögens; 3. die Übersicht, ob der Betrieb rationell und rentabel arbeitet, ob und welcher Teil seines Betriebes unwirtschaftlich ist. Mit der Buch führung bekommt der Uhrmacher genaue Kenntnis über seine guten und schlechten Kunden; ihm wird der Mahn- verkehr erleichtert, zugleich erzieht ihn die Buchführung zu unbedingter Vertragstreue. Durch die Buchführung ist der Handwerker in der Lage, den Kreditgebern und allen Behörden sofort genau und klar Auskunft über die wirtschaftliche Lage seines Betriebes zu geben. Aber nicht nur das. Erst, wenn alle Handwerker eine sorgfältige Buchführung haben, kann die einzelne berufs ständische Organisation beweiskräftige Unterlagen über die wirtschaftliche Entwicklung der ihr angeschlossenen Betriebe erhalten. Der aufschlußreiche Betriebsverglefch, den der Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks erst mit einigen Betrieben durchführt, kann dann auf eine erheblich breitere Grundlage gestellt werden, und nicht zuleßt schafft die Buchführung Erleichterungen für die Erhebungen des Staates, mag es sich um statistische Erhebungen handeln oder um die Festseßung der Steuer schulden, die „gefürchtete« Steuereinschäßung wird dann eine Ausnahme sein; wer die Bücher ordnungmäßig führt, gibt dem Finanzamt die Möglichkeit zur genauen Er mittlung der Steuerschuld. Bis zum 1. April 1938 sind nur noch wenige Monate. Während dieser Zeit haben sich alle Handwerker an den Buchführungslehrgängen zu beteiligen. Ich erwarte von meinen Uhrmachern, daß sie sich ohne Ausnahme gewissenhaft auf die kommende Buch führungspflicht vorbereiten. Die Anleitung des Reichs innungsverbandes zur Buchführung für das Uhrmacher handwerk muß bis dahin zum Wissensgut aller Uhrmacher werden. Der Nußen für den Uhrmacher wird dann nicht ausbleiben. Heil Hitler! Hans Flügel, Reichsinnungsmeister. Dje UHRMACHERKUNST hat den Bearbeiter der neuen Buchführung, Rudolf Alsteben, gebeten, unseren Lesern einen Einblick in das Wesen der Einheitsbuchfuhrung für das Uhrmacherhandwerk zu geben. Er ist dazu am besten in der Lage, da er auch das ausführliche Anleitungsbuch dafür ausgearbeitet hat. „Durch den Erlaß des Herrn Reichswirtschaftsministers vom 17. Juli und 12. November 1936 und die Anordnung des Reichs standes des deutschen Handwerks wurde unter anderem auch der Reichsinnungsverband des Uhr macherhandwerks veranlaßt, sich noch mehr als bisher mit der Buchführung der Uhrmacher zu beschäftigen. Der Grund, der den Herrn Reichswirtschaffsminister zu den erwähnten Erlassen veranlaßt hat, ist in dem Erlaß vom 12. November an die Reichsgruppen, darunter die Reichsgruppe Hand werk und die Reichswirtschaftskammer, näher dargelegt. Sie überträgt den genannten Organisationen die Aufgabe, laufend ihre Mitglieder zu größtmöglicher Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit zum Nußen von Volk und Staat zu erziehen. Um dieses Ziel zu er reichen, soll seitens der Organisationen Gemeinschafts arbeit auf technischem und betriebswirtschaftlichem Ge biet (Normung, Buchhaltungs- und Kalkulafionsrichtlinien, Betriebsvergleich usw.) wie auch auf dem Gebiet der Statistik und Markanalyse geleistet werden. Diese Arbeit ist aber den Organisationen nur möglich, wenn viele Mitglieder mitarbeiten.
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