Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 62.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19370100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19370100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 33, 35 und 41 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 52 (22. Dezember 1937)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mitteilung der Fachgruppe Juwelen, Gold- und Silberwaren, Uhren der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 62.1937 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1937) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1937) 21
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1937) 31
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1937) 45
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1937) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1937) 69
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1937) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1937) 89
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1937) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (5. März 1937) 111
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (12. März 1937) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (19. März 1937) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. März 1937) 143
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (2. April 1937) 153
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (9. April 1937) 163
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (16. April 1937) 173
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (23. April 1937) 183
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (30. April 1937) 193
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1937) 207
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1937) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1937) 227
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1937) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1937) 247
- BeilageAnzeigen Sondernummer Berlin -
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1937) 261
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1937) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1937) 317
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1937) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1937) 361
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1937) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1937) 381
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (6. August 1937) 397
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (20. August 1937) 417
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (3. September 1937) 443
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (10. September 1937) 453
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (17. September 1937) 467
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (24. September 1937) 481
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1937) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1937) 527
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1937) 541
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1937) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (5. November 1937) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (12. November 1937) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (19. November 1937) 597
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (26. November 1937) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1937) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1937) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1937) 659
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1937) 673
- ArtikelDas Vertrauen der Kundschaft, Ihr edelstes Werbemittel! 673
- ArtikelBernstein-Ausstellung in Nürnberg 674
- Artikel"Prosit Neujahr" im Schaufenster 676
- ArtikelReichsinnungsmeister H. Flügel zur Preissenkung 677
- ArtikelMan sollte es nicht für möglich halten . . . 677
- ArtikelDem Meisterstück ein Ehrenplatz! 678
- ArtikelFür die Werkstatt! 679
- ArtikelWieviel Meisterprüfungen wurden im Uhrmacherhandwerk abgelegt? 680
- ArtikelWochenschau der U 681
- ArtikelMitteilung der Fachgruppe Juwelen, Gold- und Silberwaren, Uhren ... 682
- ArtikelWirtschaftsgruppe Feinmechanik und Optik der Hauptgruppe II der ... 683
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 683
- ArtikelFirmennachrichten 683
- ArtikelPersonalien 684
- ArtikelBüchertisch 684
- ArtikelFragekasten 684
- ArtikelWirtschaftszahlen 685
- ArtikelInnungsnachrichten 685
- ArtikelWarum brechen die Uhrfedern? 686
- ArtikelAnzeigen -
- BandBand 62.1937 -
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\ 682 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 52 forstwirtschaftlichen Erzeugnissen handeln, und zwar auch dann, wenn sie einen Wandergewerbeschein nicht brauchen. Wichtig ist, daß der Wandergewerbe-Steuer' tarif, abweichend von der bisherigen Regelung, auf den geschätzten Gewerbeertrag abgestellt ist. Die Wandergewerbe-Steuer beträgt z.B. für die ersten \2W JMt 2 o des geschähen Gewerbeertrages, für die weiteren 1200 .».Ä 4%, für die weiteren 1200 MJl 6% usw. Alle Betrage die 6000 Gewerbeertrag übersteigen, sind mit 12% zu versteuern. Die Wandergewerbesteuer wird von den Finanzämtern er hoben. Das Reich überweist jedoch die gesamte Wander gewerbesteuer — abzüglich 4% für die Verwaltung der Steuer — den Ländern. Der Steuerpflichtige erhält seinen Wandergewerbeschein erst dann wenn er beim Finanzamt die Wandergewerbesteuer entrichtet’hat. Wichtig ist, daß Unternehmen, die das Wander- gewerbe von Angestellten ausüben lassen, eine Z u s a t z ~ Steuer zu entrichten haben. Auf diese Weise werden gro&ere Unternehmen die den Betrieb eines Gewerbes im Umherziehen ausüben, entsprechend ihrer größeren Leistungsfähigkeit steuer lich stärker belastet. 1/8056) Beschränkungen in der Ausübung des Wandergewerbes und Stadthausiergewerbes Der Beauftragte für den Vierja’nresplan, Geschäftsgruppe Arbeitseinsatz, hat unter dem 14. Dezember 1937 eine Anord nung über Beschränkungen in der Ausübung des Wander gewerbes und Stadthausiergewerbes erlassen. Die Anordnung geht davon aus, daß sich bei der Durchführung des Vierjahres- planes ein steigender Mangel an Arbeitskräften zeigt, so daß alle Arbeitskräfte unter Berücksichtigung staats- und wirt- schaftspoliiisch bedeutsamer Aufgaben nach Maßgabe üirer Eignung planvoll eingesetzt werden müssen. Das gilt auch für das Wandergewerbe und Stadthausiergewerbe, für das fol gendes angeordnet wird: . Ein Wandergewerbeschein oder Stadthausierschein dar! von der zuständigen Stelle nur dann erteilt werden, wenn das für den Wohnort des Antragstellers zuständige Arbeitsamt der Erteilung zugestimmt hat. Das Arbeitsamt soll die Zustimmung versagen, wenn eine zweckvollere Ausnutzung der Arbeitskraft aus staats- und wirtschaftspotitischen Gründen erforderlich ist Unter denselben Vorausseßungen ist ein bereits erteilter Wan dergewerbeschein oder Stadthausierschein zu entziehen, wenn das Arbeitsamt dieses beantragt. Zur Durchführung dieser Maß nahmen wird die Geltungsdauer der Wandergewerbesdieinc und Stadthausierscheine bis 31. Januar 1938 verlängert; ein be sonderer Verlängerungsvermerk im Wandergewerbeschein oder Stadthausierschein ist nicht erforderlich. IV11/805/J Hinausschiebung der Vermögensteuerveranlagung Nach §21 des Reichsbewertungsgeseßes werden die Ein heitswerte für die wirtschaftlichen Einheiten des Betriebsver mögens in Zeitabständen von je drei Jahren festgestellt. Der Reichsfinanzminister kann jedoch bestimmen, daß die Feststellung der Einheitswerte, die sogenannte Hauptfeststellung, in kürzeren oder längeren Zeitabständen vorgenommen wird. Die leßte Ein heitsbewertung für gewerbliche Betriebe fand auf den 1. Januar 1935 statt. Nach § 12 des Vermögensteuergeseßes wird die allgemeine Veranlagung der Vermögensteuer (Hauptveranlagung) für drei Rechnungsjahre vorgenommen. Auch hier kann der Reichs- finanzmimster bestimmen, daß die Hauptveranlagung für einen kürzeren oder längeren Zeitraum vorgenommen wird. Der leßten Hauptveranlagung zur Vermögensteuer lag der Wert des steuer pflichtigen Vermögens zugrunde, der auf den 1. Januar 1935 er mittelt wurde. Nach diesen Bestimmungen müßte auf den 1. Januar 1938 eine neue Hauptfeststellung für die wirtschaftlichen Einheiten des Betriebsvermögens vorgenommen werden. Die dabei er mittelten Werte wären der Vermögensteuerveranlagung auf den gleichen Stichtag zugrunde zu legen. Der Reichsfinanzminister beabsichtigt jedoch, von der Möglichkeit der Hinausschiebung der Einheitsbewertung und der Vermögensteuerver anlagung Gebrauch zu machen. Ein Erlaß vom 2. Dezember 1937 (S. 3106 — 60 III) kündigt eine Verordnung dieses Inhalts an. Die Hauptfeststellung der Einheitswerte für gewerbliche Betriebe und die Hauptveranlagung zur Vermögensteuer sollen um ein Jahr verschoben werden, d. h. sie werden erst nach dem Stand vom 1. Januar 1939 vorgenommen. (VI 1/8041) Uhren mit Musik Ein reizendes Hörspiel brachte der Deutschlandsender am 19. Dezember um 19 10 . In zwangloser Zusammenstellung spielten Kunstuhren von Kauffmann, Kleemeyer, Röntgen und anderen. Melodien von Haydn — bisher völlig unbekannt — ertönten auf einer Flötenspieluhr. Die berühmte Trompetenuhr aus dem Char lottenburger Schloß — die seinerzeit Napoleon aus dem Schlafe schreckte — wurde ebenfalls vorgeführt. Es war überraschend, zu hören, mit welcher Anmut und Sicherheit diese alten Spieluhren auch heute noch das Ohr ent zücken. Nur selten einmal gab es einen leisen Mißton. Für das Manuskript und die Spielleitung zeichnete Werner Thümmler verantwortlich. Die Aufnahmen waren — wie schon in unserer UHRMACHERKUNST erwähnt - in der Werkstatt Steggemann gemacht worden. Nach übereinstimmenden Aus sagen gibt es kaum noch irgendwo so gut erhaltene oder wieder hergestellte Kunstspieluhren. Dies ist auch der Grund, warum der Rundfunk die Aufnahmen für sein Archiv zur Verwendung in anderen Sendern auf Wachsplatten wiederholt hat. Die weiter von uns angekündigte Sendung des Reichs senders Frankfurt war ein niedliches Hörspiel, in dem zur Geister stunde kleine Uhrenkobolde in dem Furtwanger Uhrenmuseum ihr Unwesen trieben und die einzelnen Uhren zum Leben er weckten. 1/8073) Mitteilung der Fachgruppe Juwelen, Gold- und Silberwaren, Uhren der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel Preissenkung von Markenuhren Mit Rundschreiben Nr. 96/37 haben wir sämtlichen deutschen , Uhreneinzelhändlern Kenntnis gegeben von der Notwendigkeit der Durchführung der Preissenkungsaktion für deutsche Marken uhren und dabei gezeigt, wie am zweckmäßigsten diese Preis senkung dem Publikum verständlich gemacht wird. Wir hatten weiterhin zum Ausdruck gebracht, daß im Schaufenster des Einzelhändlers die bisher geltenden Preisauszeichnungen bis auf weitere Anweisung belassen werden sollten. Im Einvernehmen mit dem Herrn Reichskommissar für die Preisbildung ist mit sofortiger Wirkung auch im Schaufenster — vom Publikum sofort erkennbar — an den ausgestellten, der Preissenkung unterworfenen deutschen Markenuhren der bisher gültige Verkaufspreis mit roter Tinte oder Farbe durch zustreichen und der neue um 8% gesenkte Verkaufspreis dazu- zuseßen. Mit dieser schon im Schaufenster gezeigten Preis- gegenüberstellung von alten zu gesenkten Verkaufspreisen soll ein größerer Kaufanreiz gegeben werden. Wir erwarten von allen deutschen Uhreneinzelhändlern, daß sie troß großer Inanspruchnahme im Weihnachtsgeschäft sich auch der vom Reichskommissar für die Preisbildung erwarteten Mühe unterziehen und die Umzeichnung in ihren Schaufenstern gemäß dieser Anweisung durchführen. Vom 15. Januar 1938 ab sind die von der Preissenkung er faßten deutschen Markenuhren allein nur mit dem um 8% ge senkten Verkaufspreis im Schaufenster und im Laden aus zuzeichnen und herauszustellen. Von diesem Tage ab ist die Gegenüberstellung von alten zu gesenkten Verkaufspreisen zu unterlassen und bei den in Betracht kommenden Märkenuhren nur noch der um 8% gesenkte Geschäftsverkehr anzuwenden. Weiterhin bitten wir, davon Kenntnis zu nehmen, daß nach Einspruch der Uhrenindustrie der von uns angenommene Rück vergütungstermin des 12. Oktober 1937 nicht aufrechterhalten werden kann, sondern für die Rückvergütung das Datum vom 18. Oktober 1937 einzuseßen ist. Die Rückvergütung an den Einzelhandel nach Maßgabe unseres Rundschreibens Nr. 96/37 beginnt also für alle Liefe rantenrechnungen mit dem Datum vom 18. Oktober 1937. Dabei machen wir noch einmal darauf aufmerksam, daß die Anmeldung des Anspruchs bei dem einzelnen Lieferanten in der Zeit vom 1. Januar 1938 bis 31. März 1938, jedoch keinesfalls später, erfolgt sein muß. D/11/8058) Fachgruppe Juwelen, Gold- und Silberwaren, Uhren. Flamm, Leiter der Fachgruppe. Rieh. Sander, Leiter der Fachuntergruppe Uhren. L e i d i c k e , Hauptgeschäftsführer.
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