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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 63.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19380100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19380100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 21 und 43 und die Seiten 177, 178, 189, 190, 365 bis 368, 565 bis 570, 625, 626
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 46 (11. November 1938)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 63.1938 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1938) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1938) 25
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1938) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1938) 43
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1938) 53
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1938) 65
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1938) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1938) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1938) 103
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (4. März 1938) 117
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (11. März 1938) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (18. März 1938) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (25. März 1938) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (1. April 1938) 179
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (8. April 1938) 191
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (15. April 1938) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (22. April 1938) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (29. April 1938) 241
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1938) 253
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1938) 265
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1938) 287
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1938) 299
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1938) 313
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1938) 325
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1938) 337
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1938) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1938) 355
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1938) 387
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1938) 401
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1938) 411
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (5. August 1938) 421
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (12. August 1938) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (19. August 1938) 441
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (26. August 1938) 451
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (2. September 1938) 463
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (9. September 1938) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (16. September 1938) 483
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (23. September 1938) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (30. September 1938) 507
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1938) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1938) 531
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1938) 551
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (4. November 1938) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (11. November 1938) 585
- ArtikelNeon-Beleuchtung ist werbewirksam 585
- ArtikelModernisierung der Schaufensterbeleuchtung 587
- ArtikelSchaufensterarbeiten - leicht gemacht 588
- ArtikelRichtlinien für die Weihnachtswerbung 590
- Artikel100 Jahre Hölscher, Solingen 590
- ArtikelGesteigerte Mittel - erhöhter Erfolg! -
- ArtikelJedes Weihnachts-Schaufenster muß in diesem Jahr vorbildlich ... -
- ArtikelGerüstet zum Weihnachtsfest in Laden und Werkstatt -
- BeilageSteuer und Recht (Folge 4) 7
- ArtikelFür die Werkstatt 591
- ArtikelWochenschau der U 592
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 594
- ArtikelFirmennachrichten 594
- ArtikelPersonalien 594
- ArtikelFragekasten 595
- ArtikelInnungsnachrichten 595
- ArtikelTerminkalender 595
- ArtikelAnzeigen 596
- ArtikelUnsere Ostmark 597
- ArtikelUnser Sudetenland 599
- ArtikelAnzeigen 600
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1938) 601
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (25. November 1938) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1938) 627
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1938) 639
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1938) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1938) 669
- BandBand 63.1938 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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592 DIE UHRMACHERKUN51 Nr. 46 WotUtMcUau dcc Von Hanneken leitet die Hauptabteilungen I u. II des RWM Amtlich wird mitgeteilt: Reichswirtschaftsminister Funk empfing den in das Reichsluftfahrtministerium zurückverseßten Generalmajor Löb zur Verabschiedung. Bei dieser Gelegen heit sprach der Reichswirtschaftsminisfer dem Generalmajor Löb seinen Dank und seine Anerkennung für die wertvolle Mitarbeit aus, die er als Leiter der Hauptabteilung I des Reichs wirtschaftsministeriums geleistet hat. Mit der Leitung der Hauptabteilung I des Reichswirt schaftsministeriums hat Reichswirtschaftsminister Funk den Leiter der Hauptabteilung II, Generalmajor von Hanneken, be auftragt, der von jeßt ab beide Hauptabteilungen gemeinschaft lich führen wird. (VI 1/10 070) Reichsgruppe Industrie vereinheitlicht Auf Grund des § 2 des Gesekes zur Vorbereitung des organischen Aufbaues der deutschen Wirtschaft vom 27. Fe bruar 1934 wird vom Reichswirtschaftsminister im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern verordnet: Die Hauptgruppen der Reichsgruppe Industrie fallen weg. Die Aufgaben und Befugnisse der Leiter Vier Hauptgruppen gehen auf den Leiter der Reichsgruppe Industrie über. Den Beirat der Reidisgruppe Industrie beruft der Leiter der Reichs gruppe Industrie mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers. Entgegenstehende Bestimmungen der Ersten Verordnung zur Durchführung des Geseßes zur Vorbereitung des organischen Aufbaues der deutschen Wirtschaft vom 27. November 1934 treten außer Kraft. Diese Verordnung, die nicht die sudeten deutschen Gebiete betrifft, tritt am 1. November 1938 in Kraft (VI 1/10 071) Arisierungen im Handwerk Die nichtarischen Betriebe spielen innerhalb der Hand werkswirtschaft zahlen- und umsaßmäßig nur eine unbedeu tende Rolle. Immerhin werden in der lebten Zeit im Zuge der Arisierung der deutsdien Wirtschaft verschiedentlich auch nicht- arische Handwerksbetriebe aufgelöst. Da anscheinend bei manchen Handwerkern Interesse besteht, sich durch Übernahme solcher Betriebe eine selbständige Existenz zu gründen oder geschäftlich zu verbessern, gibt der Reichsstand des deutschen Handwerks einige Hinweise darauf, dab Verträge für solche Übernahmen der behördlichen Genehmigung bedürfen. Es be steht, wie gesagt wird, ein öffentliches Interesse an der Len kung dieser Dinge, hauptsächlich, um die Weiterführung volks wirtschaftlich unerwünschter Betriebe, Schleuderbetriebe, Ramschgeschäfte usw. zu verhindern. Im ganzen sei bei der Übernahme nichtarischer Betriebe Vorsicht und Zurückhaltung geboten. (V I 1/10 072) Werbung entjudeter Betriebe Im Zusammenhang mit der fortschreitenden Entjudung des wirtschaftlichen Lebens taucht die Erage auf, ob entjudete Betriebe die Zeit, in der das Unternehmen in jüdischem Besib war, werblich auswerten dürfen. Die Übernahme jüdischer Be triebe durch arische Geschäftsleute ist nicht einem normalen Geschäftsübergang und Inhaberwechsel gleichzuseßen. Das in arische Hände ubergegangene Unternehmen soll sich vielmehr loslösen von den Bindungen und dem Geschäftsgebaren des vordem jüdischen Gewerbebetriebes. Das entjudete Unter nehmen soll daher, wie der Werberat der deutschen Wirtschaft )eßt in einer Verlautbarung feststellt, auch nicht mit Ge sichtspunkten werben, die auf den früher jüdischen Betrieb zurückgehen. Nach den Richtlinien des Werberats hat der Werbung treibende bei der Ausübung und Gestaltung seiner Werbung als ehrbarer Kaufmann zu handeln. Es entspricht . nicht den An orderungen, die in Anwendung dieser Bestimmungen an die Werbung gestellt werden müssen, wenn der arische Geschäfts inhaber auf die Tätigkeit jüdischer Kaufleute zurückgreift. Manchmal wird die Erwähnung von Umständen, aus denen auf D "\ qe aus der jüdischen Vergangenheit des Unternehmens ge schlossen werden kann, allerdings unvermeidbar sein. Es sind auch Fälle denkbar, in denen eine beiläufige Bezugnahme auf den früheren jüdischen Betrieb unbedenklich ist. Unzulässig ist es )edoch, wenn entjudete Betriebe z. B. auf das Gründungsjahr des ehemals jüdischen Unternehmens hinweisen oder bei der Berechnung des Geschäftsalters oder bei Jubiläen die Zeit, in der der Betrieb jüdisch war, mitrechnen. Im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Werberates der deutschen Wirtschaft hat der Reichswirtschaftsminister in einem Erlaß an die Industrie- und Handelskammer zu § 3 seiner Anordnung über Sonderveranstaltungen vom 4. Juli 1935 für das Gebiet der Jubiläumsverkäufe erklärt, daß bei der Ver anstaltung von Jubilaumsverkäufen die Besitzzeit des jüdischen Geschäftsinhabers nicht mit gerechnet werden dürfe. (VI 1/10074) Budihaltungskurse für die feinmechanische und optische Industrie Der Herr Reichswirtschaftsminister hat in seinem Erlaß vom 12. November 1936 bekanntlich den Wirtschaftsgruppen die Aufgabe übertragen, Sorge für die Einrichtung und Ent wicklung eines geordneten betrieblichen Rechnungswesens bei ihren Mitgliedern zu tragen. Aus der Erkenntnis heraus, daß die Grundlage eines jeden brauchbaren Rechnungswesens die Buchhaltung bildet, wurden als erste Arbeit auf diesem Gebiet bestimmte Mindestrichtlinien für die Ausgestaltung der Buch haltung geschaffen, die gewissermaßen die Vorausseßung bilden für den für den Bereich der feinmechanischen und opti schen Industrie entwickelten und nunmehr durch besondere An ordnung des Leiters der Wirtschaftsgruppe Feinmechanik und Optik ausnahmslos für jede Mitgliedsfirma verbindlich ge machten „Einheitlichen Kontenplan". Durch diese Mindestbuchhaltungsvorschriften (Anordnung Nr. 20/37, 24/38 und 27/38) wird jede Mitgliedsfirma ohne Aus nahme verpflichtet, ab 1. Januar 1939 die doppelte Buchführung in ihrem Betrieb einzurichten. Zugleich werden hinsichtlich der Ausgestaltung dieser Buchführung bestimmte Mindestforde rungen gestellt. Durch diese Vorschrift wurde mit einem Male so mancher Betrieb, der bisher überhaupt ohne Buchführung oder nur mit einer einfachen auszukommen glaubte, vor die Notwendigkeit gestellt, sich die notwendigen Kenntnisse der doppelten Buch führung anzueignen, vorausgesetzt, daß er es nicht vorzog, sich zur Einrichtung und Durchführung eines entsprechenden Rechnungswesens der Unterstüßung betriebsfremder Personen zu begeben. Die Wirtschaftsgruppe war deshalb ständig bemüht, für ihre Mitgliedsfirmen die Möglichkeit des Besuches von be sonderen Buchhaltungskursen zu schaffen. Solche Kurse, deren Durchführung den Industrieabteilungen der Wirtschaftskammern übertragen wurde und die vor allem für die Firmen der Fein mechanik und Optik bestimmt sind, laufen zur Zeit bereits in Berlin, Triberg (Schwarzwald) und Pforzheim. Weiterhin wird ein besonderer Kursus für die Mitgliedsfirmen der Wirtschaftsgruppe Feinmechanik und Optik, die in Rathenow und Umgebung ansässig sind, am 9. November 1938 in Rathenow beginnen, der von der Industrieabteilung der Wirtschafts kammer Berlin-Brandenburg, Zweigstelle Regierungsbezirk Potsdam, veranstaltet wird. Als Leiter des Kurses wurde Herr Bücherrevisor Knappe, Rathenow, gewonnen. Die Wirtschaftsgruppe ist ferner bemüht, weitere Kurse für ihre Mitglieder an solchen Orten zu ermöglichen, wo auf Grund der Zahl der dort ansässigen Firmen die Vorausseßung zur Abhaltung eines besonderen Kurses gegeben ist. Außer dem soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, daß inter essierte Einzelfirmen Buchhaltungskurse für Angehörige ver schiedener, wenn möglich jedoch verwandter, Wirtschafts gruppen besuchen können. Im Hinblick auf die Kürze der für eine Einrichtung oder Umstellung der Buchhaltung noch zur Verfügung stehenden Zeit empfiehlt es sich daher, die Möalichkeit zur Teilnahme an einem Buchhaltungskursus nicht unbenußt vorübergehen zu lassen, sondern eventuell sogar bei der zuständigen Wirt schaftskammer auch unaufgefordert sein Interesse an einem solchen Kursus zum Ausdruck zu bringen. (VI 1/10 073) Das Glashütter Schülerschafts-Vergnügen Am Sonnabend, dem 22. Oktober 1938, veranstaltete die Schülerschaft der Deutschen Uhrmacherschule in Glashütte ihr Herbstvergnügen unter dem Motto: Es rinnt die Zeit ...! In dem festlich geschmückten Saal des Hotels „Stadt Dresden“ nahm das Vergnügen um 20.30 Uhr seinen Anfang. Der Schülerschaftsführer Günter Epding begrüßte herzlich die anwesenden Gäste. Er sprach dann über die Vorbereitungen des Festes und betonte, daß hierfür nur wenig Zeit zur Ver fügung stand. Hiernach folgte die Ansprache des Herrn Schul leiters Dr. Giebel, der darauf hinwies, daß die geniale Politik des Führers es ermöglichte, diesen Abend in Frieden zu ver leben. Mit einem dreifachen Sieg-Heil grüßten wir unseren Führer.
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