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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 63.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19380100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19380100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 21 und 43 und die Seiten 177, 178, 189, 190, 365 bis 368, 565 bis 570, 625, 626
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 46 (11. November 1938)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unsere Ostmark
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unser Sudetenland
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 63.1938 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1938) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1938) 25
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1938) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1938) 43
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1938) 53
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1938) 65
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1938) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1938) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1938) 103
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (4. März 1938) 117
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (11. März 1938) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (18. März 1938) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (25. März 1938) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (1. April 1938) 179
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (8. April 1938) 191
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (15. April 1938) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (22. April 1938) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (29. April 1938) 241
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1938) 253
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1938) 265
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1938) 287
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1938) 299
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1938) 313
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1938) 325
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1938) 337
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1938) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1938) 355
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1938) 387
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1938) 401
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1938) 411
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (5. August 1938) 421
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (12. August 1938) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (19. August 1938) 441
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (26. August 1938) 451
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (2. September 1938) 463
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (9. September 1938) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (16. September 1938) 483
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (23. September 1938) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (30. September 1938) 507
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1938) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1938) 531
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1938) 551
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (4. November 1938) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (11. November 1938) 585
- ArtikelNeon-Beleuchtung ist werbewirksam 585
- ArtikelModernisierung der Schaufensterbeleuchtung 587
- ArtikelSchaufensterarbeiten - leicht gemacht 588
- ArtikelRichtlinien für die Weihnachtswerbung 590
- Artikel100 Jahre Hölscher, Solingen 590
- ArtikelGesteigerte Mittel - erhöhter Erfolg! -
- ArtikelJedes Weihnachts-Schaufenster muß in diesem Jahr vorbildlich ... -
- ArtikelGerüstet zum Weihnachtsfest in Laden und Werkstatt -
- BeilageSteuer und Recht (Folge 4) 7
- ArtikelFür die Werkstatt 591
- ArtikelWochenschau der U 592
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 594
- ArtikelFirmennachrichten 594
- ArtikelPersonalien 594
- ArtikelFragekasten 595
- ArtikelInnungsnachrichten 595
- ArtikelTerminkalender 595
- ArtikelAnzeigen 596
- ArtikelUnsere Ostmark 597
- ArtikelUnser Sudetenland 599
- ArtikelAnzeigen 600
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1938) 601
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (25. November 1938) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1938) 627
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1938) 639
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1938) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1938) 669
- BandBand 63.1938 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 46 DIE UHRMACHERKUNST 599 Abgrenzung der Wirtschaftsbezirke in Österreich Durch Anordnung des Reichswirischafisministers ist nunmehr die Abgrenzung der Wirischaftsbezirke in Österreich vorgenommen worden. Damit sind auch in bezirklicher Hinsidit die Grundlagen für die Tätigkeit der Organisation der gewerblichen Wirtschaft in der Ostmark geschaffen. Vorgesehen sind vier Wirtschaftsbezirke: Wien, Oberdonau, Südmark und Alpenland. Der Wirt schafts bezirk Wien mit dem Wirtschaftskammersiß Wien um faßt die Verwaltungsbezirke Wien und Niederdonau. Der Verwaltungsbezirk Oberdonau erhält, seiner künftigen wirtschaftlichen Bedeutung entsprechend, eine eigene Wirtschaftskammer mit dem Siß in Linz. Die Verwaltungsbezirke Tirol, Vorarlberg und Salzburg werden zu einem Wirtschaftsbezirk Alpenland mit dem Wirtschaftskammersiß in Innsbruck, die Verwaltungs bezirke Kärnten und Steiermark zu einem Wirtschafts bezirk Südmark mit dem Wirtschaftskammersiß in Graz zusammengeschlossen. Die Geschäfte der Wirt schaftskammern werden von den Handelskammern an den betreffenden Orten wahrgenommen. (1/1969) Noch keine Buchführungspflicht in der Ostmark Aber entsprechende Vorbereitungen Nach einer Bekanntmachung des kommissarischen Leiters des Handelsbundes und seiner Gliederungen, Erwin Knauer, tritt die allgemeine Buchführungspflicht für den Einzelhandel zum 1. Januar 1939 in der Ost mark noch nicht in Kraft; auch der einheitliche Konten rahmen wird in Österreich noch nicht eingeführt. Während dem Erlaß der Buchführungspflicht im Alt reich eine längere planmäßige Vorbereitung der Kaufleute in Buchführungskursen, Vorträgen usw. vorausgegangen war, war es in der Ostmark infolge vordringlicher anderer Probleme noch nicht möglich, mit solchen Unterrichtungs- maßnahmert zu beginnen. Diese Unterrichtung wird jedoch mit Beginn des nächsten Jahres in An griff genommen werden, so daß auch die österreichi schen Kaüfleute Gelegenheit bekommen, die Mindest anforderungen, die an eine ordentliche Buchführung gestellt werden, genau kennenzulernen. Zu welchem Zeitpunkt dann die Buchführungspflicht in der Ostmark eingeführt wird, wird durch den Leiter der Wirtschaftsgruppe Einzel handel noch entschieden werden. Wer freilich schon jefet von sich aus in der Lage ist, eine Buchführung nach den Mindestanforderungen der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel einzurichten, soll damit freiwillig zum 1. Januar 1939 beginnen. (1/1971) Un/w SuöeMmö 150 Millionen Reichsmark Garantien für Sudetendeutschland In einem soeben im Reichsgeseßblatt verkündeten Geseß zur Kreditversorgung der sudetendeutschen Ge biete vom 31. Oktober 193Ö werden auf Veranlassung des Reichswirtschaftsministers zur allgemeinen Kredit versorgung und zur Förderung der gewerblichen Wirt schaft in den sudetendeutschen Gebieten Garantien bis zum Höchstbetrage von 150 Mill. W. bereitgestellt. Damit wird eine großzügige Hilfsaktion des Reiches eingeleitet, welche dem sudetendeutschen Einzelhandel, dem Hand werk, der Industrie, sofort ausreichende reichsgarantierte Kreditmöglichkeiten eröffnen wird. Hand in Hand mit diesen Sofortmaßnahmen müssen die Arbeiten beginnen, die den Anschluß der Gewerbe betriebe an die Wirtschaft des Altreiches vorbereiten, die Betriebe unter Wahrung ihrer Exportmöglichkeiten auf den neuen Markf umstellen, stillgelegte Betriebe wieder aufbauen und die ersten Anfänge darstellen sollen, die Auswirkungen einer 20jährigen Verelendung wieder gutzumachen. Auf Veranlassung des Reichswirtschaffsministers haben die deutschen Banken sich sofort in den Dienst der großzügigen Hilfsaktion des Reiches gestellt. Ein Bankenkonsortium unter Führung der sudetendeutschen Kreditinstitute ist bereits gebildet worden. (1/1995) Umsatzsteuersenkung für die sudeten deutschen Gebiete Nach einer Verordnung des Reichsminislers der Finanzen, die im Reichsgeseßblatt erscheint, wird ab 1. Januar 1939 in den sudetendeutschen Gebieten das deutsche Umsaßsteuerrecht gelten. Damit werden die sudetendeutschen Gebiete umsaßsfeuerlich dem übrigen Reichsgebiet gleichgestellt; sie werden umsaßsteuerliches Inland. Bis zuta 31. Dezember 1938 gilt in den sudeten deutschen Gebieten das bisherige Umsaßsteuerrecht. Es werden jedoch sämtliche Steuersäße des bisher im Sudetenland geltenden Rechts, die höher als 2 °/ 0 sind, auf 2 °/ 0 herabgeseßt. Das gilt sowohl für die Pauschal steuersäße, die bis zu 13°/ 0 gehen, als auch für die bis zu 18°/ 0 betragende Luxussteuer. Der allgemeine Steuer saß, der in den sudetendeutschen Gebieten bisher 3 °/ 0 betrug, wird auf den deutschen allgemeinen Steuersaß von 2% herabgeseßt. Lieferungen, die bisher wegen einer vorangegangenen Pauschalversteuerung steuerfrei waren, bleiben bis zum 31. Dezember 1938 steuerfrei. Damit wird den sudeten deutschen Gebieten zur Erleichterung des Wiederaufbaues ihrer Wirtschaft für die Dauer von zwei Monaten eine besondere steuerliche Erleichterung gewährt; denn die Umsaßsteuergesamtbelastung wird in diesen zwei Monaten besonders niedrig sein. (1/1973)
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