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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 63.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19380100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19380100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 21 und 43 und die Seiten 177, 178, 189, 190, 365 bis 368, 565 bis 570, 625, 626
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13 (25. März 1938)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Personalien
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Fragekasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 63.1938 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1938) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1938) 25
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1938) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1938) 43
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1938) 53
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1938) 65
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1938) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1938) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1938) 103
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (4. März 1938) 117
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (11. März 1938) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (18. März 1938) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (25. März 1938) 161
- ArtikelGemeinschaftswerbung für "anständige" Uhren? Warenhäuser, ... 161
- Artikel"Die Uhr von morgen" 163
- ArtikelWir Uhrmacher wünschen uns . . . 165
- ArtikelKann ein Formwerk die Leistung der Taschenuhr verbessern? 165
- ArtikelAto-Uhrenanlagen mit Synchronisierung 167
- ArtikelSelbständige Abfallregulierung für Pendeluhren 170
- ArtikelFür die Werkstatt 170
- ArtikelWochenschau der U 171
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 172
- ArtikelFirmennachrichten 173
- ArtikelFoto-Studie der Uhrmacherkunst: 173
- ArtikelPersonalien 173
- ArtikelFragekasten 175
- ArtikelWirtschaftszahlen 176
- ArtikelTerminkalender 176
- ArtikelInnungsnachrichten 176
- ArtikelAnzeigen 176
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (1. April 1938) 179
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (8. April 1938) 191
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (15. April 1938) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (22. April 1938) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (29. April 1938) 241
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1938) 253
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1938) 265
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1938) 287
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1938) 299
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1938) 313
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1938) 325
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1938) 337
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1938) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1938) 355
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1938) 387
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1938) 401
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1938) 411
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (5. August 1938) 421
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (12. August 1938) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (19. August 1938) 441
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (26. August 1938) 451
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (2. September 1938) 463
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (9. September 1938) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (16. September 1938) 483
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (23. September 1938) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (30. September 1938) 507
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1938) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1938) 531
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1938) 551
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (4. November 1938) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (11. November 1938) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1938) 601
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (25. November 1938) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1938) 627
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1938) 639
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1938) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1938) 669
- BandBand 63.1938 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 13 DIE UHRMACHERKUNST 175 Pforzheim. Nach langem, schwerem Leiden starb am 9. Marz im Alter von 73 Jahren der Gründer und Seniorinhaber der Uhren- und Uhrgehäusefabrik Julius Epple. Der Verstorbene machte sich im Jahre 1903 mit einem Berufskameraden unter der Firma Seitter & Epple selbständig. Vom Jahre 1907 an führte er das Geschäft allein. Im Anfang wurden Schmucksachen und Ketten hergestellt, aber durch die Herstellung von Uhren und Uhrgehäusen nahm das Geschäft einen raschen Aufschwung. (VI 3/Ö537) Tca%ekavke*i Sonnenrollos Antwort 5619. Vor zwei Jahren kaufte ich mir für mein Schaufenster ein derartiges Sonnenrollo. Ich habe diese Rollos schnellstens wieder entfernt und durch eine Markise erseht. Die Sonneneinstrahlung in meinem Fenster geschah in der Zeit von 1 bis 6 Uhr. Die Uhren wurden troßdem so heiß und die Ab hilfen waren derart stark — auch der Zaponlack von den ver silberten Waren plaßte ab -, daß ich mich schnell entschloß, eine Markise anzubringen. (X/1327) E. Gutschmidt. Glasglocken gesucht! 5613. Wo kann ich eine Glasglocke von ca. 50 cm Höhe erhallen mit dem Sockelmaße 21 X 50 cm? Ferner wird eine Glasglocke gesucht 39 X 39X 17 cm. (X/130Ö) p. S. in Sch. Wann hat Promoli gelebt? 5617. Wer kann mir Auskunft geben, wann der Uhrmacher Promoli in Wien gelebt hat? (X/1316) F. B. in E. Ist Gasheizung zu empfehlen? 5618. Wie hat sidi in unseren Geschäften Gasheizung be währt? (X/1317) J. A. in A. Tischuhrwerke mit herausnehmbaren Federhäusern. 5622. Wer ist der Hersteller von Tischuhrwerken, deren Federhäuser einzeln herausnehmbar sind? Auf der hinteren Platine befindet sich rechts und links je ein Pfeil. (X/1324) H. D. in St. Zahlungsbefehl 5625. Ich habe von einem Kunden Geld zu bekommen. Er zahlt aber troß mehrfacher Aufforderung nicht. Wie kann ich schnell zu meinem Gelde kommen? (X/132Ö) O. B. in L. Antwort 5625. Wir empfehlen Ihnen, dem Kunden einen Zahlungsbefehl zu schicken. Besorgen Sie sich Vordrucke für den Zahlungsbefehl, die Sie in jeder Druckerei oder Papier handlung erhalten. Der ausgefüllte Vordruck wird in drei Stücken dem Amtsgericht eingereicht, das dann den Zahlungs befehl erläßt und dem Schuldner zustellt. Der Schuldner kann gegen den Zahlungsbefehl Widerspruch erheben. Tut er es nicht, so wird auf Gesuch des Gläubigers der Zahlungsbefehl nach Ablauf der darin bestimmten Frist für vorläufig vollstreckbar erklärt CVollstreckungsbefehl). Der Voll streckungsbefehl steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich. Der Gläubiger kann also durch einen Gerichtsvollzieher beim Schuldner pfänden lassen. Der Schuldner hat auch gegen den Vollstreckungsbefehl noch ein Rechtsmittel: Er kann gegen ihn innerhalb zwei Wochen beim Amtsgericht Einspruch erheben. Es wird dann vom Gericht ein Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt. Erhebt der Schuldner Widerspruch gegen den Zahlungs befehl, so wird auf Antrag des Gläubigers oder Schuldners ebenfalls Termin zur Güteverhandlung angeseßt. Der Antrag kann schon beim Gesuch auf Erlaß des Zahlungsbefehls ge stellt werden. Wichtig isl noch folgendes: Belrägl die Forderung des Gläubigers mehr als 500 Ml, so ist, falls der Schuldner Wider spruch erhebt, das Landgericht zuständig. In solchen Fällen empfiehlt es sich, daß der Gläubiger schon in dem Gesuch um Erlaß des Zahlungsbefehls den Antrag stellt, die Sache an das Landgericht zu verweisen. Dadurch werden Zeit und Kosten gespart. Es braucht dann nicht erst eine mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht stattzufinden, sondern dieses erklärt sidi ohne mündliche Verhandlung durch Beschluß für unzuständig und verweist es an das Landgericht. Zur Verhandlung vor dem Landgericht muß ein Rechtsanwalt mit der Vertretung beauftragt werden. (X/1329) „Bamberger Reiter" 5627. Den Kopf des „Bamberger Reiter” soll idi als Bild- Plakette oder Büste liefern. Wo kann ich dies bekommen? (X/1332) * Th. S. in R. Weiße Gläser 562Ö. Ich benötige 500 Gläser aus weißem Glas mit einem Durchmesser von 41 mm und 1,2 bis 1,4 mm Stärke. Wer über nimmt die Lieferung? fX/1333) F. Pf. in R. Preissenkung und Skonto 5626. Mein Grossist behauptet, den Skonto auf die Preis senkung anrechnen zu können. Ist er dazu berechtigt? (X/1330) R. S. in F. Antwort 5626: Man muß unterscheiden zwischen der Preis minderung durch die Preissenkung und der Preisminderung durch Rabatte, Skonti usw. Neben der Preissenkung laufen Mengen rabatt und Skonto als selbständige Einrichtung. Der Uhrmacher kann daher von seinem Lieferanten einen Nachlaß auf Grund der Preissenkungsvorschriffen und außerdem auch einen Nachlaß auf Grund von Skontovereinbarungen verlangen. Es heißt aus drücklich in dem Rundschreiben der Fachgruppe 12 über die Preis senkung (abgedruckt in der „Uhrmacherkunst" Nr. 50 aus 1937): „Die bisherigen Mengenrabatte werden durch die Senkung nicht verändert!" Diese Anordnung gilt nicht nur für die Mengen rabatte, sondern sie ist sinngemäß auch auf die Skonlogewährung anzuwenden. (X/1331) Sind Schmuckstücke Altgold, wenn die Steine ausgebrochen wurden 5629. Uber die Auslegung des Begriffes „Erwerb von Alt- und Bruchgold” ist in dieser Hinsicht schon oft Zweifel auf getreten. Können Sie mir genaue Auskunft geben? (X 1334) K. R. in B. Antwort 5629: Die Uberwachungsstelle für Edelmetalle gibt über den Begriff des Erwerbs von Alt- und Bruchgold folgende Auskunft: Gewerbsmäßige Händler, Juweliere und andere brechen häufig aus Brillant- und ähnlichen Schmuckstücken die Brillanten oder Steine heraus, um sie ohne die Fassungen zu verkaufen oder um sie mit einer neuen Fassung zu versehen. Wenn die alten Fassungen aus Gold bestanden, so entsteht durch das Aus brechen der Steine und Brillanten Bruchgold, gegebenenfalls auch Altgold, welches dem Eigentümer des Schmuckes (dem ge werbsmäßigen Händler, dem Juwelier und andere) gehört. Dieser Eigentumserwerb steht im Zusammenhang mit der gewerblichen oder, beruflichen Tätigkeit des Eigentümers. Da er die alten Fassungen bei ordnungsmäßigem Verkehr wieder veräußert oder durch Verarbeitung zu neuem, zum Verkauf bestimmten Schmuck verwertet, ist auch diese Art des Erwerbs von Alt- und Bruch gold ein Erwerb zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken. Auch dieser Erwerb ist daher nur mit Genehmigung der Uber- wachungsstelle für Edelmetalle gestattet. (X/1335) „Fachbücher gehören in die Hand aller Schaffenden, denn aus ihnen gewinnt ein jeder zum Wollen das Können“ Generalfeldmarschall Göring.
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