Delete Search...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 64.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19390100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19390100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 29, 49 und die Seiten 139, 140, 169, 170 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (10. März 1939)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vierjahresplan und Handwerkswirtschaft
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 64.1939 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1939) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1939) 29
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1939) 41
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1939) 53
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1939) 67
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1939) 83
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1939) 101
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1939) 113
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1939) 127
- AusgabeNr. 10 (3. März 1939) 141
- AusgabeNr. 11 (10. März 1939) 155
- ArtikelVierjahresplan und Handwerkswirtschaft 155
- ArtikelDie "Fliegende Schule" für Werbung und Betriebswirtschaft 156
- ArtikelDeutsche Uhren beherrschen den Balkan 157
- ArtikelUnsere Ostmark 164
- BeilageSteuer und Recht (2. Jahrg. / Folge 3) 5
- ArtikelWer rechnet richtig? 165
- ArtikelWochenschau der U 165
- ArtikelFachgruppe Spezialhandwerke 167
- ArtikelFirmennachrichten 167
- ArtikelPersonalien 168
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 168
- ArtikelFragekasten 168
- ArtikelInnungsnachrichten 168
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 12 (17. März 1939) 171
- AusgabeNr. 13 (24. März 1939) 181
- AusgabeNr. 14 (31. März 1939) 195
- AusgabeNr. 15 (7. April 1939) 207
- AusgabeNr. 16 (14. April 1939) 229
- AusgabeNr. 17 (21. April 1939) 241
- AusgabeNr. 18 (28. April 1939) 255
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1939) 269
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1939) 283
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1939) 299
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1939) 313
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1939) 327
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1939) 339
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1939) 349
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1939) 359
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1939) 369
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1939) 383
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1939) 411
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1939) 439
- AusgabeNr. 32 (4. August 1939) 459
- AusgabeNr. 33 (11. August 1939) 475
- AusgabeNr. 34 (18. August 1939) 489
- AusgabeNr. 35 (25. August 1939) 499
- AusgabeNr. 36 (1. September 1939) 511
- AusgabeNr. 37 (8. September 1939) 517
- AusgabeNr. 38 (15. September 1939) 523
- AusgabeNr. 39 (22. September 1939) 529
- AusgabeNr. 40 (29. September 1939) 535
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1939) 541
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1939) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1939) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1939) 561
- AusgabeNr. 45 (3. November 1939) 569
- AusgabeNr. 46 (10. November 1939) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1939) 581
- AusgabeNr. 48 (24. November 1939) 589
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1939) 603
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1939) 611
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1939) 617
- BandBand 64.1939 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Bezugspreis für Deutschland: viertel- lahrlich 3,75 Ml (einschließlich Versandkosten), für das Ausland nach Anfrage. Die „ Uhr macherkunst“ erscheint an icdem Freitag. Anzeigenschluß: Mittwoch mitlag. Briefanschrift: Verlag der „Uhrmacherkunst“ Halle (Saale), Miihlweg 19. HRMACHERKU Preise der Anzeigen: Grundpreis ‘/i Seite 184 Ml '/ioo Seite — 10 mm hoch und 48 mm breil — für Geschäfts- und vermischte Anzeigen 1,84 ÄM. für Stellen-Angebote und -Gesuche 1,38 Ml. Aul diese Preise Mal- bzw. Mengen-Nachlaß It. Tarif. Postscheck-Konto: Leipzig 16933. Telegramm- Anschrift :„Uhrmacherkunsl“ Ilallesaale. Fernsprecher: 26467 und 28382. Offizielles Organ des Reichsinnungsverbandes des Uhrmacherhandwerks Vereinigt mit der „Fachzeitung der Uhrmacher Österreichs" (Wien) und mit der „Mitteleuropäischen Uhrmacher-Zeitung" (Tiefenbach a. d. Desse) 64. Jahrgang Halle (Saale), 10. März 1939 Reichswirtschaftsminister Funk hat die erste Durchführungsverordnung erlassen über die „Durchkämmung" des Hand werks. Das Löschungsverfahren ist insbesondere bei den übersetzten Handwerkszweigen durchzuführen, zu denen Bäcker, Meßger, Friseure, Herrenschneider und Schuhmacher zählen. Wir haben den Geschäftsführer des Reichsinnungsverbandes des Uhrmacherhandwerks, Assessor H. Natorp, gebeten, zu dieser wichtigen Frage klarstellende Ausführungen zu machen. Vierjahresplan und Handwerkswirtschaft Die neueste Zeit hat manches Wort geprägt, das schnell zum Begriff wurde. Schlaglichtartig läßt es Schwierigkeiten und Sorgen erkennen, deren Bewältigung Aufgabe der Führenden und Geführten ist. Eines der umfassendsten ist das Wort „Facharbeitermangel“. Eine Million Facharbeiter werden nach den Berechnungen des Staatssekretärs Dr. Syrup benötigt, um die staatspolitisch, wehr- und volkswirtschaftlich wichtigen Aufgaben aus zuführen. Gewaltige Anstrengungen werden gemacht, um dieser Lage Herr zu werden. Maßnahmen auf lange Sicht begegnen sich mit befristeten Anordnungen. Bevölkerungs politische Bestrebungen, die Aktion „Jugendliche aufs Land", die Ansiedlung von Handwerkern und sonstigen Gewerbetreibenden, Berufswerbung, Berufslenkung, För derung der Jugendlichen; sie lassen ein Vielfaches an Mitteln erkennen, die nur ein Ziel verwirklichen sollen; Steigerung der Produktion durch gesunde, arbeitsfreudige, am richtigen Arbeitsplan stehende Menschen. Im Vierjahresplan kommt es nun darauf an, daß die Mangellage so schnell wie möglich behoben wird. Nach Ausführungen des Obersten von Schell hat Generalfeld marschall Göring die Zahl der Menschen, die am falschen Arbeitsplan stehen, auf etwa drei Millionen geschänt. Das gilt nicht nur für Arbeiter und Angestellte, sondern auch für Gewerbetreibende. Hier gilt es, den Hebel anzusenen. Es begannen Umschulungen; das Handwerk machte ungesunde Betriebe ausfindig; in gütlichen Ver handlungen versuchten die Handwerksorganisationen, die selbständigen Handwerker dazu zu bewegen, eine Stellung als Beschäftigte anzunehmen. Eine nicht zu unterschäßende Förderung erhielten diese Versuche durch die dritte Handwerksverordnung, deren Übergangsbestimmung den Nachweis der Meister prüfung verlangte. Gar mancher lief; sich aus freien Jeder Arbeitsplatz ist ein Ehrenplatz. ( Reichshanciiverksmeister Schramm) Stücken in der Handwerksrolle löschen und wurde Arbeiter. Dabei zeigten sich allerdings auch unerfreuliche Neben erscheinungen; beispielsweise liefen sidi im Uhrmacher handwerk einige Uhrmacher in der Handwerksrolle löschen, und was wurden sie? Sie behielten das Ladengeschäft bei und wurden Uhrenhändler. Dabei sollte doch klar sein: Wenn ein Mann so gegenüber den Anord nungen des Geseßgebers versagt, dann hat er auch in einer anderen Sparte der gewerblichen Wirtschaft keinen Plaß mehr. An die Stelle der behelfsmäßigen Eingliederung von Handwerkern ist am 22. Februar 1939 eine umfassende Regelung des Reichswirtschaffsminisfers getreten. Sie ist eine folgerichtige Fortsetzung der Handwerksgeseß- gebung. Nach dem Aufbau der Handwerksorganisation als eines Führungsinstrumentes des Leiters der gewerb lichen Wirtschaft, wurde der Auslesegrundsaß in Gestalt des großen Befähigungsnachweises angebahnt und für die Zukunft sichergestellt. Die Übergangsbestimmungen ermöglichen aber vielen die Ausübung eines Gewerbebetriebes, ohne daß sie fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten be- sißen. Wie oft hörte man die Meister von ihren Be rufsangehörigen sagen: „Das ist ja gar kein Handwerker“. Dazu kamen die „Unzuverlässigen“, wenn einmal diese Zusammenfassung erlaubt ist. Moralisch, persönlich oder wirtschaftlich unzuverlässige Handwerker konnten im Schatten der Geseßesbestimmungen Arbeiten annehmen und ausführen, sehr oft zum Schaden des Auf traggebers und des Ansehens des Handwerks schlechthin, ohne daß eine Untersagung der ge werblichen Betätigung möglich war. Eine dritte Frage tauchte immer wieder in den Innungsversammlungen auf; man versuchte nachzuweisen, daß am betreffenden Wohnort das Gewerbe überseßt i
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview