Delete Search...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 64.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19390100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19390100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 29, 49 und die Seiten 139, 140, 169, 170 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1939)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unsere Ostmark
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 64.1939 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1939) 1
- ArtikelZum Neuen Jahre 1939! 1
- ArtikelDas Uhrmacherhandwerk im Jahre 1938 2
- ArtikelDie Ostmark zum Jahreswechsel! 5
- ArtikelNeu im Sudetenland! 5
- ArtikelPreisausschreiben des RIV. des Uhrmacherhandwerks 6
- ArtikelAufruf des Reichshandwerksmeisters zum Jahreswechsel 7
- ArtikelDer Forschungsausschuß des RIV 8
- ArtikelDer Fachausschuß des RIV 9
- ArtikelDer Kreis unserer Mitarbeiter 10
- ArtikelAltersversorgung des Handwerks gesichert 11
- ArtikelDie Leistung der "Fliegenden Uhrmacherschule" 1938 12
- ArtikelDie "Fliegende Schule" für Werbung und Betriebswirtschaft 13
- ArtikelDie Abteilung "Berufsförderung" des RIV 14
- ArtikelDie Vereinigung für Zeitmessung und Feintechnik 16
- ArtikelDie Betriebswirtschaftsstelle des Reichsinnungsverbandes des ... 17
- Artikel1919 - 1939 / Aus der Geschichte der Uhrmacher-Organisationen 18
- ArtikelProbleme des Jahres 19
- ArtikelUnsere Ostmark 22
- ArtikelUnser Sudetenland 25
- ArtikelWochenschau der U 26
- ArtikelFirmennachrichten 27
- ArtikelPersonalien 27
- ArtikelAnzeigen 27
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1939) 29
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1939) 41
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1939) 53
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1939) 67
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1939) 83
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1939) 101
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1939) 113
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1939) 127
- AusgabeNr. 10 (3. März 1939) 141
- AusgabeNr. 11 (10. März 1939) 155
- AusgabeNr. 12 (17. März 1939) 171
- AusgabeNr. 13 (24. März 1939) 181
- AusgabeNr. 14 (31. März 1939) 195
- AusgabeNr. 15 (7. April 1939) 207
- AusgabeNr. 16 (14. April 1939) 229
- AusgabeNr. 17 (21. April 1939) 241
- AusgabeNr. 18 (28. April 1939) 255
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1939) 269
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1939) 283
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1939) 299
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1939) 313
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1939) 327
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1939) 339
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1939) 349
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1939) 359
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1939) 369
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1939) 383
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1939) 411
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1939) 439
- AusgabeNr. 32 (4. August 1939) 459
- AusgabeNr. 33 (11. August 1939) 475
- AusgabeNr. 34 (18. August 1939) 489
- AusgabeNr. 35 (25. August 1939) 499
- AusgabeNr. 36 (1. September 1939) 511
- AusgabeNr. 37 (8. September 1939) 517
- AusgabeNr. 38 (15. September 1939) 523
- AusgabeNr. 39 (22. September 1939) 529
- AusgabeNr. 40 (29. September 1939) 535
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1939) 541
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1939) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1939) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1939) 561
- AusgabeNr. 45 (3. November 1939) 569
- AusgabeNr. 46 (10. November 1939) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1939) 581
- AusgabeNr. 48 (24. November 1939) 589
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1939) 603
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1939) 611
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1939) 617
- BandBand 64.1939 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
24 DIE UHRMACHERKUNST Einführung steuerrechtlicher Vorschriften in der Ostmark Durch die Verordnung vom 17. Dezember 1938 sind für die Oslmark mit Wirkung ab 1. Januar 1939 die nach stehenden Vorschriften in Kraft gesebt worden: 1. über die Einkommensteuer; Die erste Veranlagung nach den neuen Bestimmungen erfolgt für das Kalenderjahr 1938. Bis zur Erteilung des Einkommensteuerbescheides 1938 und der darin stattfindenden Festsebung künftiger Vorauszahlungen sind die alten Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer, Krisensfeuer vom Einkommen, Sonderkrisensteuer für Ledige (Ledigensteuert, Sonderabgabe vom Einkommen und Sonderabgabe für Ledige, Besoldungssteuer und Rentensteuer weiterzuleisten. Bei stark abweichendem Einkommen kann auf Antrag eine Herabsebung der Vorauszahlungen gewahrt wer den. Andererseits können die Finanzämter bei ver mehrtem Einkommen die Vorauszahlungen herauf- seben. 2. über den Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer); Der Abzug ist erstmalig vorzunehmen: a) bei laufendem Arbeitslohn auf den Arbeitslohn, der für den Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, der nach dem 31. Dezember 1938 endet; b) bei sonstigen (insbesondere einmaligen) Bezügen auf den Arbeitslohn, der nach dem 31. Dezember 1938 gezahlt wird. 3. über den Steuerabzug vom Kapitalertrag (Kapital ertragsteuer); 4. über den Steuerabzug von Aufsichtsratsvergütungen; 3. über den Steuerabzug von Einkünften bei beschränkt Steuerpflichtigen; 6. über die Körperschaftsteuer; Wegen der erstmaligen Anwendung und der vor läufigen Vorauszahlungen gilt das zum Einkommen- steuergeseb Gesagte. 7. über die Gewerbesteuer; Sie ist das erste Mal bei Durchführung der Veran lagung für das Rechnungsjahr 1939 (für die Zeit vom 1. April 1939 bis 31. März 1940) anzuwenden. Für den Zeitraum vom 1. Januar 1938 bis 31. März 1939 findet eine Veranlagung zur allgemeinen Erwerb steuer, wie sie bisher bestand, nicht statt. Die Steuer ist durch die Vorauszahlungen, die in dem eben genannten Zeitraum fällig und entrichtet werden, ab gegolten. Bis zur Erteilung der neuen Gewei besteuei bescheide sind zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen, erstmalig am 15. Mai 1939, Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels des Jahresbetrages der allgemeinen Erwerb steuer für das Kalenderjahr 1937 zu entrichten. - Bei juristischen Personen, also AG., G. m. b. H., Komman ditgesellschaften auf Aktien, Genossenschaften usw.) beträgt jede Vorauszahlung 2 % des der Besteuerung zugrunde gelegten, auf 100 Ml nach unten ab gerundeten Reinertrages des Wirtschaftsjahres, das im Kalenderjahr 1937 geendet hat. Genau wie bei der Einkommensteuer können die Vor auszahlungen, wenn sich das als notwendig erweist, herab- und heraufgesefet werden. 8. über die Wandergewerbesteuer; Sie findet das erste Mal auf die Steuererhebung für das Kalenderjahr 1939 Anwendung. 9. über die Wehrsteuer; Die Bestimmungen finden nur auf solche deutsche Staatsangehörige Anwendung, die vor dem 14. März 1938 österreichische Bundesbürger waren und nach dem 31. Dezember 1915 geboren sind. Für sie beginnt die Wehrsfeuerpflicht frühestens am 1. Januar 1940, wenn sie im Kalenderjahr 1916 geboren sind 10. über die Stundung von Steuern (§§ 127, 132- 141 der Reichsabgabenordnung). Entsprechend der Einführung der allgemeinen Steuer vorschriften treten die analogen alten Bestimmungen des Landes Österreich, als da sind: das Personalsteuergeseb, das Budgetsanierungsgeseb, das Bundesgeseb über die Einführung einer Sonderabgabe, die Vorschriften über die Tantiemesteuer, dab Geseb über die Erwerbsteuer der Körperschaften, das Geseb über die allgemeine Erwerb steuer, die Vorschriften über die Erhebung einer Für sorge (Lohn) abgabc, aujjer Kraft. Die Fürsorge (Lohn)- abgabe wird bis zum 31. März 1939 noch erhoben. Anerkennung handwerklicher Prüfungen. Die Wiener Magistratsabteilung 4 hat auf Veran lassung des Gewerbeverbandes der Stadt Wien beiin Ministerium für Wirtschaft und Arbeit den Antrag gestellt, dab die im ehemaligen tschecho-slowakischen Gebiet ab gelegten Meisterprüfungen und dortselbs! erbrachten Vor- aussebungen für die Ablegung der Meisterprüfungen wechselseitig auch für das übrige Gebiet Grobdeutsch lands anerkannt werden. Auf diese Weise soll erreicht werden, dab in Zukunft derartige Prüfungen nicht wiederholt bzw. nicht um eine ispens von der Prüfung oder deren Voraussebungen an gesucht werden mub. Mitgliedschaft der Lehrlinge bei der HJ. Dei Reichsstand des deutschen Handwerks verweis in einem Rundschreiben darauf, dab nach den Anord nungen des Reichsjugendführers die Einstellung als Lehr- 9 grundsabhdi nicht von dem Vorhegen der Mitglied schatt bei der HJ. abhängig gemacht werden darf. Das Bestreben der Reichsjugendführung geht nach wie vor da hin, die Jugend nur auf Grund freiwilliger Meldung in der HJ. und im BDM. zu sammeln. Jeder Zwang zum Eintritt in die HJ. durch die Lehrherren usw. mub daher unter bleiben.
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview