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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 64.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19390100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19390100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 29, 49 und die Seiten 139, 140, 169, 170 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 42 (13. Oktober 1939)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Reparaturgemeinschaft
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 64.1939 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1939) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1939) 29
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1939) 41
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1939) 53
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1939) 67
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1939) 83
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1939) 101
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1939) 113
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1939) 127
- AusgabeNr. 10 (3. März 1939) 141
- AusgabeNr. 11 (10. März 1939) 155
- AusgabeNr. 12 (17. März 1939) 171
- AusgabeNr. 13 (24. März 1939) 181
- AusgabeNr. 14 (31. März 1939) 195
- AusgabeNr. 15 (7. April 1939) 207
- AusgabeNr. 16 (14. April 1939) 229
- AusgabeNr. 17 (21. April 1939) 241
- AusgabeNr. 18 (28. April 1939) 255
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1939) 269
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1939) 283
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1939) 299
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1939) 313
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1939) 327
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1939) 339
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1939) 349
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1939) 359
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1939) 369
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1939) 383
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1939) 411
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1939) 439
- AusgabeNr. 32 (4. August 1939) 459
- AusgabeNr. 33 (11. August 1939) 475
- AusgabeNr. 34 (18. August 1939) 489
- AusgabeNr. 35 (25. August 1939) 499
- AusgabeNr. 36 (1. September 1939) 511
- AusgabeNr. 37 (8. September 1939) 517
- AusgabeNr. 38 (15. September 1939) 523
- AusgabeNr. 39 (22. September 1939) 529
- AusgabeNr. 40 (29. September 1939) 535
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1939) 541
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1939) 547
- ArtikelDie Reparaturgemeinschaft 547
- ArtikelWerbung - kurz gefaßt! 548
- ArtikelWinke für die Stoppuhr-Reparatur (Fortsetzung von Nr. 41, Seite ... 549
- ArtikelWochenschau der U 549
- ArtikelMeinem lieben Freund und Berufskameraden Josef Linnartz 551
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 551
- ArtikelFirmennachrichten 551
- ArtikelPersonalien 552
- ArtikelInnungsnachrichten 552
- ArtikelWirtschaftszahlen 552
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1939) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1939) 561
- AusgabeNr. 45 (3. November 1939) 569
- AusgabeNr. 46 (10. November 1939) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1939) 581
- AusgabeNr. 48 (24. November 1939) 589
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1939) 603
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1939) 611
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1939) 617
- BandBand 64.1939 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Bezugspreis für Deutschland: vierteljährlich 3,75 ÄÄ (einschließlich Versand kosten), für das Ausland nach Anfrage. Die „Uhrmacherkunst" erscheint an jedem Frei tag. Anzeigenschluß: Mittwoch mittag. Briefanschrift: Verlag der „Uhrmacherkunst", Halle (Saale), Mühlweg 19. Preise der Anzeigen: Grundpreis '/1 Seite 184 Ml, ’/ioo Seite — 10 mm hoch und 48 mm breit — für Geschäfts- u. vermischte Anzeigen 1,84 Ml, für Stellen-Angebote und -Gesuche 1,38 Ml. Auf diese Preise Mal- bzw. Mengen- Nachlaß laut Tarif. Postscheck-Konto: Leipzig 169 33 Telegramm-Anschrift: „Uhrmacherkunst" Hallesaale. Fernsprecher: 264 67 und 283 82. Offizielles Organ des Reichsinnungsverbandes des Uhrmacherhandwerks Vereinigt mit der „Fachzeitung der Uhrmacher Österreichs" (Wien) und mit der „Mitteleuropäischen Uhrmacher - Zeitung " (Tiefenbach / Desse, Sudetengau) 64. Jahrgang Halle (Saale), 13. Oktober 1939 Nummer 42 Sie KeparoturgemeinfdiDft „Sowohl durch den Wehrdienst als auch durch das Not- dienstgeseß sind zahlreiche Uhrmacher nicht mehr in ihren Geschäften. Die Frau Meisterin führt wohl das Gesdiäft weiter, so gut es geht — aber sie kann doch keine Repara turen selbst ausführen. Haben Sie, Herr Reichsinnungs meister, schon Möglichkeiten erwogen, um hier helfend ein zugreifen?“ „Wir haben schon Berichte erhalten, wonach die in der Heimat gebliebenen Uhrmacher gern den alleinstehenden Meisterfrauen helfen, die Reparaturen zu erledigen. Ich weiß natürlich, daß dies nicht ausreidit, um überall die nötigen Ar beiten auszuführen.“ „Sie, Herr Reichsinnungsmeister, haben bewußt immer den gelernten Uhrmacher in den Vordergrund der Werbung gestellt, in der richtigen Erkenntnis, daß die Werkstatt die Grundlage des Uhrengeschäfts ist. Ich nehme bestimmt an, daß Sie audi )eßt Maßnahmen vorbereitet haben, die diesen Gedanken weiterhin verwirklichen!“ „Die Hilfe für die Meisterfrauen mufe jeßt ein Gemein schaftswerk werden. Dieses Gemeinschaftswerk muß die Ausführung von Reparaturen für Uhrmacher betriebe, deren Betriebsführer eingezogen sind, für die Dauer sichern und damit ihre Existenzgrundlage erhalten.“ „Demnach soll also dieses Gemeinschaftswerk eine groß zügige Einrichtung durch die Innungen werden?“ „Ja! Für die Errichtung dieser Stellen und ihre Arbeit habe ich folgenden Plan aufgestellt: Die Errichtung 1. Der Obermeister der Uhrmacherinnung oder der von ihm beauftragte Fachbeirat bildet eine Reparaturgemeinschaft. 2. Zu der Reparaturgemeinschaft zieht er die Innungs- mitgheder heran, die fachlich tüchtig sind und leistungsfähige Betriebe unterhalten. Dabei ist auf den Arbeitsanfall der ein zelnen Betriebe Rücksicht zu nehmen. Das bedeutet lediglich eine Freistellung der Uhrmacherbetriebe, die unmittelba r für Bedarfsstellen der Wehrmacht arbeiten müssen. Daß ein Betrieb die eigenen Repara turen kaum schaffen kann, gibt kein Recht, die Beteiligung an der Gemeinschaft abzulehnen. Wenn der Betrieb die Reparaturen bisher nur nach vier Wochen ausliefern konnte und wenn nun durch die Hinzunahme neuer Arbeiten eine weitere Verzögerung eintritt, so wird je'der Auftraggeber bei richtiger Aufklärung dafür Verständnis haben. Entsdieidend ist, den Meisterfrauen die Werkstattauf- Jräge ausführen zu lassen und damit den Betrieb zu erhalten. 3. Das Gemeinschaftswerk dient den von Meisterfrauen verwalteten Betrieben. Das sind Betriebe, deren Leiter jebt an der Front sind oder zur Arbeit in anderen Betrieben oder Dienststellen verpflichtet wurden. Weitere Vorausseßungen sind, daß Gehilfen nicht beschäftigt werden und die Reparaturen anderweitig nicht ausgeführt werden können. Diesen Betrieben sind Witwenbetrietze gleichzustellen, wenn der Werkstattleiter eingezogen ist. Die Durchführung der Arbeit 4. Der Leiter der Reparaturgemeinschaft stellt fest: a) die hilfsbedürftigen Betriebe, b) wieviel Reparaturen die Mitglieder der Reparatur gemeinschaft in einem bestimmten Zeitabschnitt über nehmen können. 5. Die Meisterfrauen (kurze Kennzeichnung für die Be triebe gemäß Ziffer 3) bringen oder senden dem Leiter der Reparaturgemeinschaft oder der von ihm beauftragten Sammel stelle die angefallenen Reparaturen. Das darf nicht „klecker weise“ geschehen. Es empfiehlt sich, die Reparaturen von einer Woche oder von zwei Wochen zu sammeln und als Sammel sendung abzuliefern. Die Meisterfrau sorgt dafür, daß sich jede Uhr in einem Reparaturbeutel befindet; sie versieht ihn mit ihrem Firmen stempel. Sie gibt überdies auf dem Reparaturbeutel den dem Kunden veranschlagten Preis an. 6. Der Leiter der Reparaturgemeinschaft verteilt die Re paraturen an die Mitglieder der Gemeinschaft. Nach Rück sprache mit den Mitgliedern seßt er den Termin fest, bis zu welchem die Uhren angeliefert sein müssen. 7. Der beauftragte Uhrmacher prüft den von der Meister frau veranschlagten Preis nach. Ist er zu niedrig gehalten, weil die Meisterfrau z. B. den Umfang der Reparatur nicht er kennen konnte, so muß er die Meisterfrau hierauf aufmerksam machen. Von ihrer Entscheidung hängt dann die Ausführung der Arbeit ab. 8. Die fertiggestellten Uhren sendet der beauftragte Uhr macher an den Leiter der Reparaturgemeinschaft oder an die von diesem bezeidinete Sammelstelle. Die Sammelstelle schickt die Uhren an die Meisterfrau weiter oder sie gibt der Meister frau einen Zeitpunkt zum Abholen der Uhren an. Die Reparaturpreise 9. Der von dem Leiter der Reparaturgemeinschaft beauf tragte Uhrmacher berechnet der Meisterfrau a) die Selbstkosten: Lohnkosten ^ Arbeitszeit + Arbeits lohn, Ersaßteile, Versand- und Verpackungsspesen, b) einen Gemeinkosten- und Reingewinnzuschlag von höchstens 25% auf die Lohnkosten zur Deckung der anteiligen Ausgaben für Licht, Heizung usw. Bei der Berechnung der Löhne sind nur angemessene Löhne, nicht etwa Höchstlöhne anzuseßen. Die Abrechnung 10. Der beauftragte Uhrmacher fertigt die Rechnung drei fach aus. Eine Redinung behält er als Beleg, zwei Redinungen sendet er an den Leiter der Reparaturgemeinschaft ein. Der Leiter der Reparaturgemeinschaft gibt eine Rechnung mit seinem Prüfungsvermerk an die Meisterfrau zur Bezahlung weiter. Die Meisterfrau bezahlt die Redinung innerhalb von 2 Wochen nadi Erhalt unmittelbar an den beauftragten Uhrmadier. 11. Die Meisterfrau und der beauftragte Uhrmacher ver pflichten sidi, Streitigkeiten über Art der Ausführung der Arbeit und die Arbeitspreise im Güteverfahren der Gütestelle der zuständigen Kreishandwerkerschaft auszutragen. J.
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