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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (5. April 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichsinnungsverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Firmennachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- ArtikelGold gegen Gold 105
- ArtikelGute Ratschläge sollen auch befolgt werden! 106
- ArtikelDer Verlauf der Leipziger Frühjahrsmesse bei der Firma Georg ... 106
- ArtikelDie Warenverteilung im Kriege 106
- ArtikelWem verkaufen wir? 107
- ArtikelFür zielklare Aufklärung sorgen! 107
- ArtikelEiserne Reserve ist notwendig! 108
- ArtikelAn Lagerauffüllung denken! 108
- AbbildungEin schönes Eckgeschäft in Rendsburg 108
- ArtikelDie Ware im Schaufenster 109
- ArtikelKundendienst heute notwendiger denn je! 109
- ArtikelDisziplin im Ein- und Verkauf 109
- AbbildungEin stattliches Kleinstadtgeschäft 109
- ArtikelWochenschau der U 110
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 111
- ArtikelFirmennachrichten 111
- ArtikelPersonalien 112
- ArtikelWirtschaftszahlen 112
- ArtikelAnzeigen 112
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 15 DIE UHRMACHERKUNST 111 Unfall des Lehrlings bei der Gesellenprüfung und in der Pflichtberufsschule Ein in einem Betriebe beschäftigter Lehrling ist auch bei solchen Tätigkeiten reichsgesetzlich gegen Unfall versichert, die er ausführt, nicht um eine ihm etwa nach dem Lehrvertrag ob liegende Verpflichtung zu erfüllen, sondern um sich selbst durch die Verrichtung der Arbeit zur einstigen Wahrnehmung oder Leitung ähnlicher Geschäfte zu befähigen. Es wird deshalb auch die Gesellenprüfung dem Betriebe zugerechnet, soweit sie sich als Betriebstätigkeit darstellt oder unter Inanspruchnahme der Betriebsmittel des Lehrherrn erfolgt. Ein Lehrling, der z. B. wäh rend der üblichen Betriebszeit an der Betriebsstätte oder unter Inanspruchnahme der Betriebsmittel ein Gesellenstück anfertigt, steht sonach unter Unfallversicherungsschutz. Dagegen ist der Versicherungsschutz nicht gegeben bei der Ablegung einer theoretischen Gesellenpiüfung, die außerhalb der Betriebsräume und ohne Inanspruchnahme der Materialien und Einrichtungen des Betriebes stattfindet; denn in diesem Ealle besteht ein Zusammenhang mit dem Betriebe selbst dann nicht, wenn der Lehrherr im Lehrvertrage die Verpflichtung über nommen hatte, den Lehrling zur Ableistung der Gesellenprüfung anzuhalten. Was hier von der Gesellenprüfung gesagt wurde, gilt ent sprechend auch für die Facharbeiterprüfung. Wenn ein Lehrling bei der theoretischen Ausbildung in der Pflichtberufsschule einen Unfall erleidet, so steht er nicht unter dem Schutz der reichsgesetzlichen Unfallversicherung; denn nach ausdrücklicher Gesetzesvorschrift unterliegt nur der fachliche, technische, d. h. der praktische Unterricht der Versicherung, nicht aber der theoretische. Der Anspruch auf Unfallentschädi gung kann auch nicht etwa damit begründet werden, daß die vom Lehrling in der Berufsschule erworbenen Kenntnisse der Betriebstätigkeit zugute kommen. Dieser Umstand macht den Besuch der Berufsschule nicht zu einer versicherten Betriebstätig keit, zumal da es sich bei der Pflichtberufsschule nicht um die Teilnahme an einer theoretischen Ausbildungseinrichtung des Betriebes selbst, sondern um die Erfüllung einer allgemeinen Pflicht zum Besuch der Berufsschule handelt. Selbst wenn der Lehrling einer ausdrücklichen Weisung seines Lehrherrn zum pünktlichen Besuch der Berufsschule nachgekommen war, besteht keine den Versicherungsschutz begründende Beziehung zum Be triebe; denn er wurde damit nicht vom Lehrherrn zu einem ver sicherten Dienst herangezogen. Vielmehr hat ihn der Lehrherr nur zur Erfüllung einer gar nicht dem Lehrherrn gegenüber be stehenden, sondern ausschließlich im öffentlichen Schulwesen wurzelnden Verpflichtung angehalten. Künftig kein Annahmezwang für Steuerguischeine Durch die Vierte Durchführungsverordnung zum Neuen Finanzplan vom 20. März 1940 ist angeordnet worden, daß ab 1. April 1940 Zahlungen nicht mehr in Steuergutscheinen zu leisten sind. Das Recht der gewerblichen Unternehmer, Liefe rungen oder sonstige Leistungen untereinander bis zu 40 °/o des Rechnungsbetrages in Steuergutscheinen zu bezahlen, fällt von diesem Zeitpunkt an fort. Die Steuergutscheine haben damit ihre Funktion als Zahlungsmittel endgültig verloren. Sie sind vom 1. April 1940 an nur noch Wertpapiere. Verpflichtung zur Führung des Trödelbuches Der Reichswirtschaftsminister hat bereits gegen Ende des vorigen Jahres den Standpunkt eingenommen, daß jede gewerbs mäßige Tätigkeit im Handel mit gebrauchten Waren unter die entsprechenden Vorschriften der Reichsgewerbeordnung fällt. Diesen Standpunkt hat er neuerdings in einem Schreiben an den Reichsstand des Deutschen Handwerks erhärtet. In diesem Schreiben wird zum Ausdruck gebracht, daß es nicht weiter ver tretbar sei, nur solche Betriebe zur Führung des Geschäftsbuches für Gebrauchtwarenhändler anzuhalten, bei denen der Umsatz gebrauchter Waren die Grundlage des Geschäfts bildet und seinen Charakter bestimmt. Der Anteil des Handels mit ge brauchten Waren an dem übrigen Umsatz des Geschäfts ist viel mehr ohne Belang. Daher muß auch in den, Fällen das Ge schäftsbuch für Gebrauchtwarenhändler geführt werden, in denen nur kleine Gebrauchtwarenumsätze erzielt werden. Aller dings setzt der Begriff des Gebrauchtwarenhandels eine gewisse Regelmäßigkeit des Handels mit gebrauchten Waren voraus. Ein nur gelegentlicher An- oder Verkauf gebrauchter Sachen ist kein Gcbrauchtwarenhandcl. Ist aber beim Gewerbetreibenden die Absicht festzustellen, derartige Geschäfte auch in Zukunft bei sich bietender Gelegenheit zu tätigen, so liegt Gebrauchtwaren handel vor, und die einschlägigen Vorschriften sind deshalb an zuwenden. HacUcicUien Verantwortlich: Assessor Hans Natorp, Berlin W 8 Betr.: Lehrgang zur Ausbildung von Regleuren Das Institut für Uhrentechnik und Feinmechanik der Hanse stadt Hamburg veranstaltet einen sechsmonatigen Lehrgang für hervorragend befähigte selbständige Uhrmacher und LJhrmacher- gehilfen, die den Wunsch und das ernste Bestreben haben, sich zu tüchtigen Regleuren ausbilden zu lassen. Bewerbungen für die Teilnahme an diesem Lehrgang sind sofort an den Reichs innungsverband des Uhrmacherhandwerks, Berlin W 8, Mark grafenstraße 35, zu richten. Der Reichsinnungsverband des Uhr macherhandwerks übermittelt den Bewerbern unverzüglich die entsprechenden Anmelde Vordrucke. Der Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks spricht die Erwartung aus, daß sich eine Reihe tüchtiger Uhrmacher für diesen Lehrgang interessieren wird. Betr.: Zwischenprüfung des llhrmacherhandwerksl939,40 Wir erinnern alle Prüfungsausschüsse daran, daß die noch nicht abgehaltenen theoretischen Prüfungen bis zum 20. April abgenommen werden müssen. Die Prüfung der Arbeiten ist dann baldmöglichst vorzu nehmen. Die Arbeiten, die mit 8 Punkten und mehr in der prak tischen wie in der theoretischen Prüfung abgeschnitten haben, müssen bis zum 1. Mai 1940 an den Reichsinnungsverband für das Uhrmacherhandwerk eingesandt werden. Betr.: Reparaturen in Fabriken Es wird darauf hingewiesen, daß die Fabriken keine Repara turen an eingesandten Uhren mehr ausführen können. Die Uhr macher werden gebeten, von der Zusendung solcher Uhren Ab stand zu nehmen, da hierdurch beiderseits ein Zeitverlust ent steht. Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks. Flügel, Natorp, Reichsinnungsmeister. Geschäftsführer. TioneHHOcUcicUUn Biel (Kt. Bern). Fabrique d’horlogerie Welta S. A. in Biel. Oskar Haller ist aus der Verwaltung ausgeschieden; seine Unter schrift ist erloschen. Neu wurden gewählt Flans Kummer-Güggi in Bettlach als Präsident und Eduard Gfeller in Bettlach als Se kretär. Beide führen Einzelunterschrift. Neue Adresse: Falken straße 21. Biel (Kt. Bern). Rene Kuffer, Fabrikation von Rädern und ähnlichen Stücken für die Uhrenindustrie. Geschäftslokal jetzt: Am Höheweg 80. Biel (Kt. Bern). Der Inhaber der Einzelfirma G. Strauß, Zifferblattfabrikation in Biel, verzeigt Geschäftsdomozil an der Spitalstraße 35. Biel (Kt. Bern). Der Inhaber der Einzelfirma Sigmund Lieb mann, Fabrikation der Liban-Uhren, in Biel, verzeigt als Ge schäftsdomizil an der Bahnhofstraße 3. Lengnau bei Bern. Handelsgerichtliche Eintragung. (Neue AG.). Eloga AG., Fabrikation von Uhren und Handel mit solchen. Gesellschaftskapital: 50 000 Er. Die Gesellschaft über nimmt von der früheren Einzelfirma „Fritz Spahr-Benoit Montre Eloga“ die Aktiven und die Passiven gemäß Bilanz vom 31. De zember 1939. Luzern. Handelsgerichtliche Eintragung. Frau H. Kreien- bühl, Handel mit Edelmetallen, Kapellgasse 18. Weggis (Kt. Luzern). Handelsgerichtliche Eintragung. Franz Lottenbach, Uhren, Optik, Bijouterie, Silberwaren. Wien V./55. Handelsgerichtliche Eintragung. Josef Veith, Großhandel mit Uhren, Gold-, Silber- und Chinasilberwaren, un echtem Schmuck sowie deren Bestandteilen, Margaretenstr. 151. Inhaber: Josef Veith, Kaufmann in Wöen. Einzelprokuristin: Hildegard Veith, Wien.
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