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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (3. Mai 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Preisstop im Kriege
- Autor
- Natorp
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- ArtikelPreisstop im Kriege 135
- ArtikelEin Uhrmachermeister bei der Berichterprüfung des Großdeutschen ... 136
- ArtikelWenn der Kunde nicht mehr kommt, 136
- ArtikelWann und wo unterliegt der Uhrmacherbetrieb der ... 137
- ArtikelFür die Werkstatt 137
- ArtikelWochenschau der U 137
- ArtikelPersonalien 138
- ArtikelWirtschaftszahlen 138
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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I Bezugspreis für Deutschland : vierteljährlich 3,75 ätK; Jahresbezugspreis 13,50 (einschließlich Versandkosten); für Joj Ausland nach Anfrage. — Die „Uhr macherkunst" erscheint an jedem Frei lag. Anzeigenschluß: Mittwoch mittag. Briefanschrift: Verlag der Uhrmocherkunst", Halle (Saale), Mühlweg 19. UH RMACHER Preise der Anzeigen: Grundpreis '/1 Seile 184 0MI, ’/ioo Seite — 10 mm hoch und 48 mm breit — für Geschäfts- u. vermischte Anzeigen 1,84 01H,, für Stellen-Angebote und -Gesuche 1,38 MK. Auf diese Preise Mal- bzw. Mengen- Nachlaß laut Tarif. Postscheck-Konto: Leipzig 169 33. Telegramm-Anschrift: „Uhrmacherkunst" Hallesaale. Fernsprecher: 264 67 und 283 82. Offizielles Organ des Reichsinnungsverbandes des Uhrmacherhandwerks Vereinigt mit der „Fachzeitung der Uhrmacher Österreichs" (Wien) und mit der „Mitteleuropäischen Uhrmacher - Zeitung " (Tiefenbach / Desse, Sudetengau) 65. Jahrgang Halle (Saale), 3. Mai 1940 Nummer 19 jJreisftop int ftrisQe / uo» nneuor nmorp Der Kunderlaß des Rcichskommissars für die Preisbildung vom 3. April 1940 über das Preiserhöhungsverbot im Kriege ist für die ge samte gewerbliche Wirtschaft von größter Bedeutung. Der Erlaß schafft zwar kein neues Recht; er erläutert vielmehr nochmals den Sinn des Preisstops, stellt den Zusammenhang mit der Kriegswirt schaftsverordnung heraus und behandelt besonders markante Fälle des Preisstops. 1. Das Gebot des Festhaltens an den Vorkriegspreisen Die dem Erlaß vorausgeschickten Grundsätze stellen für die ge werbliche Wirtschaft das absolute Gebot auf, an den Vorkriegspreisen fcstzuhalten. Das Gebot gilt für den Erzeuger, Großhandels- und Einzelhandelskaufmann. Der Uhrenerzeuger und der Uhrmacher müssen an den Vorkriegs preisen für ihre Uhren bzw. Leistungen selbst dann festhalten, wenn die Kosten höher geworden sind. Dafür einige Beispiele: Der Uhr macher beschäftigte 1936 einen Gehilfen mit einem Stundenlohn von 1,20 301. Damals nahm er für die Überholung einer Uhr in mittlerer Preislage 6 301. Wenn er dem Gehilfen jetzt 1,40 301 zahlt, darf er von dem Kunden einen Uberholungspreis von 6,80 301 nicht fordern. Oder: eine Aufzugwelle für eine Taschenuhr kostete 1936 0,33 31)1. Jetzt muß der Uhrmacher für sic 0,50 31)1 zahlen — es handelt sich, das sei aus drücklich bemerkt, um theoretische Fälle! —, dann geht es nicht an, daß der Uhrmacher den Mehrpreis von 0,15 301 auf den Kundenpreis aufschlägt. Im Rahmen der Uhrenerzeugung sind folgende Fälle denkbar. In einer Uhrenfabrik liegen die Materialkosten und Materialbeschaffungs- kosten höher als im Verglcichszeitraum 1936. Die Steigerung der Selbstkosten muß der Fabrikant tragen. Er darf sie auf Großhändler und Uhrmacher nicht abwälzen. Ein Fabrikant verwendet für den Bau v «n Großuhren neue Rohstoffe, z. B. Zinklegierungen. Dann entsteht mit Rücksicht auf che Preisgestaltung die Frage, ob der „Zinklegierungs wecker“ ein neues mit den Erzeugnissen vom 17. Oktober 1936 nicht 'crgleiehbarcs Gut ist. Das dürfte zu verneinen sein. Aller Voraussicht nach werden in den Großuhren nur einzelne Teile aus Zinklegierungen hergestcllt, z. B. Platinen, Hebel, einige Räder, Zifferblatt, Pendel. Die Verwendung eines neuen Werkstoffes in diesem Umfange macht den Decker oder die Tischuhr nicht zu einem neuen Erzeugnis. Infolge dessen ist auch für diese Uhr der Stoppreis zu nehmen. — Ein Fabri kant verwendet für den Bau von Kleinuhren statt Schweizer Roh- werken, Schweizer Furnituren, Schweizer Steinen nunmehr deutsche Roh werke, deutsche Furnituren und deutsche Steine (der Tatbestand des vollständigen Austausches). Hier handelt es sich sicherlich um ein neues mit den Erzeugnissen des Stichtages nicht vergleichbares Erzeugnis. Gleichwohl darf der Psbrikant grundsätzlich nur den Preis fordern, den er für die durch das neue Erzeugnis ersetzte Uhr bisher verlangte. Wenn also ein deut scher Fabrikant für eine Armbanduhr mit einem Massivwerk 8V4X12"' schweizerischen Ursprungs einen Einstandspreis von 18 301 ansetzte, darf er für das gleiche Werk mit deutschem Rohstoff, deutschen Furni turen auch nur 18 301 nehmen. Nur dann würde der Fabrikant einen selbständigen und auch höheren Preis berechnen können, wenn für den "au dieser Armbanduhr andere und teurere Roh- bzw. Werk stoffe zur Verwendung gelangen. Das dürfte im allgemeinen nicht der *•11 sein; denn die Einzelteile der Uhr sind wie bisher aus Stahl und ■iessing. Es hat nur ein Austausch der Teile schweizerischen Ursprungs juit solchen deutschen Ursprungs stattgefunden. — Das gleiche gilt im hrgebnis, wenn auch mit anderer rechtlicher Begründung, für die Uhr, *o nur ganz bestimmte Einzelteile oder Furnituren schweizerischen Ur sprungs durch deutsche Tcilccrzcugnissc ersetzt werden, z. B. statt Schweizer Uhrsteinen werden deutsche verwendet, oder statt Schweizer Trieben werden deutsche genommen (der Tatbestand des Teilaus tausches). Zusammenfassung: Im Falle des Voll- oder Teilaustausches einer Kleinuhr (Er setzung von Schweizer Rohwerken durch deutsche usw.) darf nur der Preis der „ersetzten Uhr“, der Stoppreis, gefordert werden. Es kann nun sein, daß die Verwendung von deutschen Rohwerken, deutschen Uhreinzelteilen zur Umstellung des fabrikatorischen Be triebes führt. Statt des bisher hergestellten Kalibers 8 :,/ 4X12"' muß der Fabrikant das Kaliber 9X13'" bauen; oder die Verwendung von Zink legierungen nötigt zur Umgestaltung des Wecker- oder Tischuhrwerkes. Hier wird es sich, um mit den Worten des Erlasses zu sprechen, um Güter handeln, die von denen des Stichtages so erheblich abweichcn, daß sie nicht mehr vergleichbar sind. Dann ist der Fabrikant be rechtigt, einen neuen Preis zu errechnen. Er muß dabei vom Preis bild des Stichtages der Stopverordnung ausgehen und es zur Richt schnur für den neuen Preis nehmen. 2. Das Gebot, die Güte der Leistung und der Ware zu erhalten Der Erlaß des Preiskommissars beschäftigt sich in einem beson deren Absatz mit der Güte der Leistung und Ware. Der Kern der Ausführungen ist: „Jede Minderung der Güte von Leistung und \\ are ist un zulässig, es sei denn, daß sie durch öffentliche Bewirtschaftungs maßnahmen oder andere durch den Krieg bedingte Umstände nicht zu vermeiden ist.“ Überblickt man die Bewirtschaftungsmaßnahmen im Gebiet der Uhrenwirtschaft, so dürfte zur Zeit kein Fall der zulässigen Güte minderung erkennbar sein. Man darf sich angesichts des Leistungs willens deutscher Uhrenfabrikanten der Hoffnung hingeben, daß die Großuhren, in denen Zinklegierungen zur Verwendung kommen wer den, den gleichen Leistungswert haben wie die Vorkriegsuhren. Man wird natürlich stets sein Augenmerk auf die sogenannten Verwendungs verbote richten müssen, sei es, daß sie vom Sektor der Metallwirt schaft, sei es, daß sie vom Sektor der Edelmetallwirtschaft stammen. Dann noch ein Beispiel aus der Arbeit des Uhrmachers. Die Tat sache, daß viele Uhrmacher keine Schmierseife erhalten, darf nicht zu einer unsorgfältigen Behandlung der Uhr führen. Der Uhrmacher muß sich schnellstens mit den neuen Reinigungsmitteln vertraut machen. Er, sein Verband und die Hersteller neuer Reinigungsmittel müssen ständig daran arbeiten, den Effekt der neuen Reinigungsmittel zu steigern. (Fortsetzung folgt.) Es ist mein unabänderlicher Entschluß, die deutsche Arbeitskraft so oder so nützlich für die Erhaltung meines Volkes anzusetzen. Adolf Hitler (30. 1. 1937) / \
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