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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (31. Mai 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sie Fragen Wir Antworten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Firmennachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Personalien
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- ArtikelBetriebsstruktur und Kostengestaltung in Uhrmacherbetrieben 161
- ArtikelSpirale aussuchen - ganz anders 162
- ArtikelVom Lieferanten bis zum Kunden 163
- ArtikelUrkundensteuer auf Rechnung 163
- ArtikelVom Verkaufsfenster zum Themafenster 164
- ArtikelErwerb von Geschäften in den Ostprovinzen 164
- ArtikelSo geht es nicht! 164
- ArtikelFür die Werkstatt 165
- ArtikelWochenschau der U 165
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 166
- ArtikelWirtschaftszahlen 166
- ArtikelHandwerk im Dienste der Wehrmacht 166
- ArtikelSie Fragen Wir Antworten 167
- ArtikelFirmennachrichten 167
- ArtikelPersonalien 167
- ArtikelAnzeigen 168
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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UT 65. JAHRGANG / 1940 /-NR. 23 167 eit JUid. dit FRA GEN WIR ANTWORTEN Alle Anfragen werden brieflich beantwortet; nur die Fälle von besonderem allgemeine m Interesse werden hier veröffentlicht. ITj ' die •t kann 19# nach Vett- it tand tß t Igok itter ider m ifkun 9892. Bei mir wird vertraulich angefragt, ob mich die Leistungen meines Gehilfen vollauf befriedigten. Kann ich dem Anfragenden über den Inhalt des vorläufigen Zeugnisses hinaus Angaben machen? W. B. in H. Antwort 9892. Das Arbeitsgericht Berlin hat sich in einer Entschei dung vom 17. Mai 1939 mit der Frage befallt, ob eine vertrauliche Auskunft, die über ein ehemaliges Gefolgschaftsmitglied erteilt wird, sich in allen Punkten mit dem Wortlaut des Zeugnisses decken muß. Es wird dazu augseführt, daß mit Rücksicht auf das bessere Fortkommen eines ausscheidenden Gefolgschafts mitgliedes regelmäßig im Zeugnis darauf verzichtet wird, soweit irgend an gängig, Vorkommnisse oder Eigenschaften zu erwähnen, die ein ungünstiges Licht auf den Inhaber des Zeugnisses werfen könnten. Eine Grenze besteht natürlich da, wo sich der Unternehmer eines Verstoßes gegen die ihm obliegende Pflicht schuldig machen würde, ein wahrheitsgemäßes Zeugnis auszustellen und sich durch das Verschweigen wesentlicher Umstände der Gefahr von Regreß ansprüchen anderer Betriebsführer aussetzt. Das Urteil weist darauf hin, daß eine vertrauliche Auskunft nur dann einen Sinn haben kann, wenn sie eine Ergänzung der in dem Zeugnis gemachten Angaben darstellt, wobei infolgedessen auch auf Punkte hingewiesen werden kann, die in der einen oder anderen Hinsicht zu einer ungünstigen Beurteilung Anlaß geben können. Anderenfalls hätte es ja überhaupt keinen Sinn, solche Auskünfte zu erteilen. Die Auskunft müsse nach bestem Wissen und Gewissen erteilt werden, wenn nicht die Gefahr von Schadenersatzansprüchen gegeben sein soll. 9893. Ich eröffnete am 1. Oktober 1938 eine Uhrmacherwerkstatt mit Uhrenverkaufsgeschäft. Muß ich der Wirtschaftsgruppe Einzel handel angehören? Muß ich an sie Beiträge entrichten? E. M. in H. Antwort 9893. Für Uhrmacher findet der Erlaß des Herrn Reichswirt schaftsministers über die Organisationsruhe keine Anwendung. Nach der An ordnung des Reichswirtschaftsministers vom 18. September 1934 und der 1. Ver ordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Vorbereitung des organischen Auf baues der deutschen Wirtschaft vom 27. November 1934 (RGBl. I, S. 1194) müssen Sie der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel als Pflichtmitglied angehören. Sie müssen auch an die Wirtschaftsgruppe Einzelhandel Beiträge zahlen, wenn nicht in Ihrem Falle die allgemeinen Vorschriften über Beitragsfreiheit An wendung finden. Sie wären dann nicht verpflichtet, Beiträge an die Wirtschafts- Kruppe Einzelhandel zu zahlen, wenn Ihr Einzelhandels Umsatz im Jahre den Betrag von 3000 MM, nicht erreicht und weniger als die Hälfte des Gesamtumsatzes ausmacht. 9894. Seit 1934 habe ich zur Abgeltung der Garantieleistungen bei den billigen Armbanduhren auf den Verkaufspreis 10 °/o hinzu gerechnet. Nachdem sich jetzt die Qualität der Uhren allgemein ver schlechtert hat, bin ich seit 1938 dazu übergegangen, diesen Aufschlag bei sämtlichen Uhren zu fordern. Durch die Notiz in Nr. 17 der „Uhr macherkunst“ sind mir nun Zweifel aufgestiegen, ob ich hiermit nicht gegen die Preisbestimmungen verstoße. J. B. in T. Antwort 9894. Nach der Preis-Stop-Verordnung dürfen die am Stich tag, dem 17. Oktober 1936, geforderten Preise ohne Genehmigung der zustän digen Preisüberwachungsstelle unter keinen Umständen überschritten werden. Soweit Sie also nach dem eben genannten Stichtage Aufschläge auf die Ver kaufspreise gemacht haben, ohne hierfür die Genehmigung einzuholen, liegt ein Verstoß gegen die Preis-Stop-Verordnung vor. Bei einer Preisprüfung können Sie sich auch nicht darauf berufen, daß die Qualität der Uhren heute schlechter geworden ist und Sie infolgedessen mit umfangreicheren Garantiearbeiten zu rechnen haben. Selbst eine diesbezügliche Preisheraufsetzung ist genehmi gungspflichtig. Im übrigen widerspricht die Hinzurechnung eines Garantieaufschlages gelten. nspa 9895. Das Finanzamt hat mir bei der Veranlagung 1939 die Um satzsteuerfreiheit für die Erlöse aus Arbeiten für andere Berufskame raden versagt, weil diese Einnahmen nicht überwiegen. Ist das richtig? L. H. in I. A n t w o r t 9895. Die näheren Erläuterungen über die Umsatzsteuerfrei heit der Hausgewerbetreibenden nach § 4 Ziff. 14 UmsStG. gibt der § 40 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz vtnu 28. Dezember 1938 Es heißt hier: ,,Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister im Sinne des Gesetzes über die Heimarbeit, die überwiegend mit bestimmten Unternehmern in festem Geschäftsverkehr stehen, sind insoweit steuerfrei, als die Umsätze an diese Unternehmer bewirken.“ Wie Sie aus dieser Vorschrift ersehen, trifft es also tatsächlich zu, daß die Umsatzsteuerfreiheit nur gwährt werden kann, wenn die Einnahmen aus Arbeiten für andere Berufskameraden überwiegen. Hierbei ist von (lern Ge samtumsatz auszugehen, d. h. es sind auch die Einnahmen aus Verkäufen und eigenen Reparaturen mit einzuschließen. Da nach Ihren Angaben von dem Gesamtumsatz in Höhe von 13 488 MS nur 5622 MM, also noch nicht ganz 50 %, auf Arbeiten für andere Berufsl ame- faden entfallen, hat das Finanzamt, soweit wir Ihre Sache von hier aus über sehen können, mit der Verweigerung der Umsatzsteuerbefreiung recht. In Anbetracht, daß Sie nicht nur eine Werkstatt haben, sondern auch Handel (Verkauf) betreiben, kann es im übrigen überhaupt zweifelhaft sein, ob Sie noch zu den Hausgewerbetreibenden im Sinne des Gesetzes über die Heimarbeit zu rechnen sind. 9896. Muß ich auf das Altgold, das ich jetzt laut der Anordnung der Reichsstelle für Edelmetalle an die Scheideanstalt abzugeben hatte, Umsatzsteuer bezahlen? C. G. in B. Antwort 9896. Die Erlöse für das an die Goldscheideanstalt ab gelieferte Altgold sind umsatzsteuerpflichtig, da es sich um einen Verkauf innerhalb des Gewerbebetriebes handelt. Auch die Tatsache, daß die Abliefe rung auf Grund einer behördlichen Anordnung vorzunehmen ist, hebt die Steuerptlicht nicht. $1 Ziff. 1 Satz 2 UmsStG. sagt ausdrücklich: „Die Steuer pflicht wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Umsatz auf Grund gesetz licher oder behördlicher Anordnung bewirkt wird.“ Zu zahlen ist der allgemeine Umsatzsteuersatz von 2 %. Eine Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von '/, °/o nach $7 Abs. 3 UmsStG. oder die Inanspruchnahme der Umsatzsteuerfreiheit nach ^ 4 Ziff. 4 UmsStG. ist nur dann möglich, wenn Ihr Einzelhandelsumsatz im Jahre 1939 nicht mehr als 75 % Ihres Gesamtumsatzes betragen hat. 9897. Bin ich verpflichtet, ein Reparaturbuch zu führen? A. H. in G. Antwort 9897. Das Reparaturbuch gehört zur ordnungsmäßigen und vollständigen Buchführung der Uhrmacher und muß unter allen Umstünden ge führt werden. Wahrscheinlich wird das Reparaturbuch von dem Preiskommissar als Grundlage für die Handwerkerpreisgestaltung beim Uhrmacher vor geschrieben werden. eich* IS i bein lattei .rief listet : tnt hafts Has daf t ut eich ■rfok LS t Aif it. eertt lillefl jracl> d mU .eich 1 isvdi Ad# nsri* r l#* 7£ TicfnCMtacUciddeH Berlin SW 68. Apparate- und Industrieuhren R. u. H. Windjnüller, Alexandrinenstraße 97. Offene Handelsgesellschaft seit 1. April 1940. Frankfurt a. M. Heinrich Ohlenschlager, Gold- und Silberwaren, Roß- markt 12. Kaufmann Heinrich Ohlenschlager ist verstorben. Das Geschäft ist auf Johanna Ohlenschlager, Frankfurt a. M., übergegangen. Die Prokura Johanna Ohlenschlager ist erloschen. Hamburg. Günter Jahnke, Herstellung von sowie Groß- und Einzel handel mit Juwelen, Gold- und Silberwaren sowie Uhren, Jungfernstieg 44. Einzelprokura erhielt: Ehefrau Ursula Jahnke, geb. Hilgenfeldt, Hamburg. Pforzheim. B. H. Mayer’s Hof-Kunstpriigeanstalt. Die Firma ist geändert in: B. H. Mayer’s Kunstpriigeanstalt. Saarbrücken. Lisel Wegemund, Gold-, Silberwaren en gros, Uhren. Die Prokura des Otto Wegemund ist erloschen. Uisel Wegemund hat das Geschäft an ihren Ehemann. Otto Wegemund, Kaufmann und Ingenieur, in Saarbrücken, veräußert. Die Firma ist geändert in: Otto Wegemund. Villingen. Der Uhronfabrik Villingen J. Kaiser, G. m. b. H., ist für nennenswerte Bemühungen im Rahmen des Leistungswettkampfes der deutschen Betriebe 1939/40 eine lobende Anerkennung verliehen worden. Wolfsberg (Kärnten). Der Uhrmacher Sepp Joven erhielt kürzlich als einer der wenigen ein Anerkennungsdiplom für die aktive Teilnahme am Leistungs- «ampf 1939/40 der Betriebe. WUrttembergische Metallwarenfabrik in Geislingen-Steige 10% gegen 8 %. Der Aursichtsrat beschloß, der am 10. Juni stattflndenden Hauptversammlung jür 1939 vorzuschlagen, aus einem Heingewinn von 1 190 055 (980 519) mfy eine Dividende von 10 (8)% auszuschütten, wovon 2 % an den Anleihestock ab- luführen sind. Vorweg wurden der Unterstützungskasse der V\ ürttembergischen Metallwarenfabrik e. V. 1,024 (0,514) Mill. MS zugewiesen. Für die Auszahlung jioer Sondervergütung an die Gefolgschaft werden 0,62 (0,535) Mill. zur \ er- lüguDg gestellt. V&tsteicdicH Bochum. Das Gaudiplom für hervorragende Leistung erhielt Uhrmacher meister Carl Wedekind. Hamburg. Das 50 jährige Geschüftsjubilüum seiner Firma Wilhelm Karstens begeht am 30. Mai 1940 der Uhrmacher Carl Karstens, Schulterblatt 69. Vor 50 Jahren an diesem Tage trat der jetzige Inhaber bei dem Gründer der Firma, seinem Bruder Wilhelm Karstens, als Mitarbeiter und Teilhaber ein. Nach dem Tode seines Bruders am 6. September 1939 übernahm dev Jubilar die Firma als alleiniger Inhaber und führt dieselbe in voller Rüstigkeit im Alter von 71 Jahren weiter. Dem Jubilar gelten unsere herzlichsten Glück wünsche. Hagen i. Westf. Sein goldenes Berufsjubiläum als. Uhrmacher leierte Johann Weber, Elberfelder Straße 89. Schwenningen (Neckar). In der Uhren- und Apparatelabrik .T. Schlenker- Grusen beging Uhrmacher Johannes Rotöhler das Jubiläum seiner 40 jährigen Betriebszugehörigkeit. Schwenningen (Neckar). Federmachermeister Christian Quattländer wurde 70 Jahre alt. Meisterprüfungen. Am 20. Mai legten nachstehende Berufskameraden ihre Meisterprüfung ab: Ernst Scheppler Chemnitz (sehr gut); Kurt Giiauek. Meerane (sehr gut); Horst Hahn, Zwickau; Hans Weißbach. Thalheim; Rieh. Georgi, Neustädtel; Hans Jahn, Annaberg. Osterstraße 15, isl im Todestafel: Bremen. Uhrmachermeister Hermann Hoppe, 77. Lebensjahre gestorben. Schwenningen (Neckar). Prokurist Robert Eppler der I hren und Appa ratefabrik J. Schlenker-Grusen, ist gestorben.
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