Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 29 (12. Juli 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer und Recht (3. Jahrgang, Folge 2)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Beilage
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Noch einmal: Übergang zu ordnungsmäßiger Buchführung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bei der Rücksiedlung mitgebrachte Personenkraftfahrzeuge bleiben steuerfrei
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aufbringung der Kosten für Luftschutzräume
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- ArtikelEin neues Zeitalter bricht an 201
- ArtikelBeschränkung der Aufzugwellen-Vielzahl 201
- ArtikelEdelstahl-Trauringe 202
- ArtikelBestrafung wegen irreführender Schaufensterdekoration 203
- ArtikelSchulungs-Kursus für Fachlehrer in Reichenberg 203
- ArtikelWinke für die Reglage von Stoppuhren 204
- BeilageSteuer und Recht (3. Jahrgang, Folge 2) 5
- ArtikelUhrmacher-Fachklasse Stolp 205
- ArtikelDoppeltes Jubiläum des Obermeisters Bruno Gohlke 205
- ArtikelPg. Wodra, der neue Obermeister der Innung Wien 205
- ArtikelWochenschau der U 205
- ArtikelFirmennachrichten 206
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
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- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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5. Juli 1940 Folge 2 3. Jahrgang Steuer und Recht Beilage der ..Uhrmacherkunst'' Halle (Saale) r>enrh,-i/rt vn„ Rttdn!f Aj>rll; Strurrlu-rntcr, Lntrr der llrtrirbs-.ArHchafRAi-llr ,/,-s RIV. drs Uhnna, lu; U,uid,,v/ Noch einmal: Übergang zn ordnungsmäßiger liuchfiihrung In der letzten Beilage „Steuer und Reeht“ berichteten wir In einem anderen Falle stellte sieh heraus, daß der I hr über eine Entscheidung des Reichsfinanzhofs, die sieh mit der macher am 1. Januar 1925 ein größeres Warenlager als am Nichtzulässigkcit einer steuerlichen Korrektur beim Übergang zur 1. Januar 19.39 gehabt hat. Infolgedessen war bei' "der Steuer ordnungsmäßigen Buchführung von der Schätzung nach Rieht liehen Korrektur wegen Übergangs zu ordnungsmäßiger Buch satzen beschäftigte. luhrung der erste Buchgewinn nicht zu erhoben, sondern so«a<- Inzwischen stellten wir fest, daß die Finanzämter auch in zu ermäßigen, den Fällen, in denen der Gewinn bisher durch (legeniibcrstellen Da wir, wie bereits gesagt, die Erfahrung gemacht haben der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermittelt worden daß die unrichtigen Berechnungen keine Einzelfiille sind was ist, die Berechnung der steuerlichen Korrektur vielfach unrichtig wohl darauf zurückzuführen ist. daß die Hilfskräfte der Finanz- vornehmen. Es werden einfach der gesamte Warenbestand, die ämter die, Vorgeschichte und die Rechtsprechung des Reichs- Außenstände (teilweise auch die Inventarbestände, was voll- iinanzhots zu dem ganzen Fragenkomplex nicht genügend kennen kommen falsch ist) abzüglich der Warenschulilen nach der Fr empfehlen wir allen Uhrmachern, die 1939 zu ordnungsmäßiger Öffnungsbilanz vom 1. Januar 1939 dein Buchgewinn für 19.39 Buchführung übergegangen sind und deren erster Buchgewinn hinzugeschlagen. Das verstoßt _gegen die _Rcchtsprccluing_ des infolgedessen zu korrigieren ist, die ihnen zugehenden Ein- Rcichsfinanzhofs (Urteile vom U. März 193/ — VI A 127/3/ —; kommensteuerveranlagungen eingehend zu überprüfen und "bei vom 7. Dezember 1938 — VI 7/4/3/ — und vom 13. September der Feststellung von Differenzen den Bescheid rechtzeitig an- 1939 — VI 469/39). zufechten. Auch gegen die später zur Zustellung gelangenden \\ ie wir schon in früheren Artikeln (vgl. die Nummern Gewerbesteuermeßbescheide ist gegebenenfalls zu reklamieren. 33 und 37 des Jahrgangs 1938 der „Uhrmacherkunst") ausgeführt weil bei einer Abänderung der Einkommensteuerveranlagunö haben, darf die steuerliche Korrektur immer nur die Beträge er- keine Berichtigung der Gewerbesteuertestsetzung von Amts fassen, die bei den bisherigen Gewinnerrechnungen nach Be wegen erfolgt, hierüber vielmehr in einem besonderen Verfahren triebseinnahmen und -ausgaben unversteuert geblieben sind. FA entschieden werden muß. handelt sich hierbei um die in den früheren Jahren eingetretenen Vermehrungen des Warenlagers, der Außenstände usw., die sieh ~ “ steuerlich nicht auswirken konnten, weil kein Vcrmögcnsvcrglcich .„/ „ i j i» nanncfumla) hat. Das bedeutet .n der Praxis, dal! von den He- '*'/'/' IHlff>pbr(whtC IWsOIWll- ständen aus der Eröffnungsbilanz die Bestandsbeträge abzusetzen nrufjf fllirZPUgP blpibpil stPUPrffpi sind, die der Uhrmacher zu Beginn der jetzigen Einkommen- stcuerpflicht, d. h. entweder am 1. Januar 1925 oder bei späterer , ln . ‘-'mem Erlaß vom 14. Juni 1941) (S 6124 A — 215 III) hat Geschäftseröffnung bzw. Geschäftsübernahme in diesem Zeit- “ tM | C1C hsminister' der Finanzen tätigendes angeordnet: punkt, nachweislich bereits besaß. Ferner müssen alle Zu- und . l !* * ersonenkrafttahr/eu^e, die von den aus dem Ausland Abrechnungen wegen Vermehrung oder Verminderung des icmnkemenden Reichs- und Volksdeutschen bei der Rüeksicdlung Warenlagers, die in den Vorjahren zum oder vom Überschuß 111 s Grol deutsche Reich mitgebracht werden, ist von der Fest der Einnahmen über die Ausgaben gemacht worden sind, berück- uni * Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer abzusehen. Die siehtigt werden. Kratttahrzeugsteucr bleibt für die ganze Lebensdauer des Kraft- Da die Uhrmacher immer ein der Größe ihres Geschäfts lahrzeugs uneihoben; das gilt auch dann, wenn das Fahrzeug auf angepaßtes Warenlager unterhalten und der Finanzbehörde auch cunen anderen Fahrzeughalter übergeht. gemeldet haben, kommen meist ziemlich erhebliche Summen, die ,c * ur c ' n niitgemachtes Personenkraftfahrzeug entrichtete bei der steuerlichen Korrektur auszuschalten sind, in Betracht. IJ ttahi zeugsteuer (emschliel. lieh Aufgeld) ist auf Antrag zu Dementsprechend ergeben sich auch wesentliche Steuerunter- cistaftcn ' ..... schiede. Welche Differenzen hcrauskommen können, zeigt das nach- ic Entscheidung über die Steuerfreiheit eines mitgebrachten stehende, einer uns vorgelegten Streitsache entnommene Beispiel: ersonenkiaftfahrzeugs trifft das Finanzamt. F.s macht der zu Uhrmachermeister A ist mit dem 1. Januar 19.39 zu ord- sämigen Zulassungsstclic schriftliche . litteilung. Die Zulassungs nungsmäßiger Buchführung übergegangen und hat laut seiner merkt daiauthin die Steuerfreiheit im Kraftfahrzeug- Bilanz vom 31. Dezember 19.39 einen Gewinn von 7.39.5,— RH sc lein, in der Zulassungsliste und in den Zulassungsakten. errechnet. Das Finanzamt erhöhte diesen Gewinn um: — Warenlager laut Bilanz am 1. Jan. 19.39 8 740,75 !R)i Inventarbcstand am 1. Jan. 1939 . 419,— .7?)/ Aufbringung (IPr hostPU flir Luftscliutzrüump 9 159,75 .'/?)/ \ us c j ncr Reihe uns in letzter Zeit zugegangener Anfragen ./. \\ arenschulden am 1. Jan. 1939 : nO.A) RH 9 109,2.1 ,'/.)< ersahen wir, daß häufig noch Meinungsverschiedenheiten zwi- auf 16.504,25 .'/?)/ sehen den Mietern und Vermietern über die Umlegung der i- , . f(i . „ iti\ -> 1nn Kosten für die ausgebauten Luftschutzräume bestehen. Die in Einkommensteuer (Steuergruppe III) . 2 4 ,- .A Hctracht kommcnd ' n B cstimmun£IC n finden sieh im *j2 der Kriegszuschlag . 4()() ’.A_' / lI / 2 800,- 2.W Ncuntcn Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz vom Es konnte nachgewiesen werden, daß das Warenlager des ! 7. August 19.39 und in den dazu ergangenen Richtlinien vom Uhrmachcrmcisters am 1. Januar 1925 bereits 4800 RH betragen 28. August 1939 und vom 29. März 1940. Fs ist hier bestimmt, hat und daß im Laufe der Jahre 192.5 bis 19.38 Hinzurechnungen dal.3 die Mieter verpflichtet sind, sich an dem Ausbau der Luft wegen Vermehrung des Warenlagers in I Iöhe von .500 .'/?)/ berück- schutzräuine zu beteiligen, und zwar durch Arbeitsleistung, siehtigt worden sind. Dementsprechend wurde im Rechtsmittel- durch Zugabe von Baustoffen, Geräten usw. oder durch Geld- verfahren beantragt, das Einkommen und die Steuer für 19.39 Beiträge. In den „Ersten Richtlinien" vom 28. August 19.39 war wie folgt zu berechnen: die Hohe der Geldbeiträge mir 1 — 2,5t) RH 'für jede zu Bilanzgewinn 7 .395,— ‘.RH schützende Person angegeben. Wie in den „Zweiten Richtlinien" + Warenbestand am 1. Jan. 19.39 . . 8 740,75 '.R)l v »m 29. März 1940 erläutert, ist diese Anordnung vielfach in ./. Warenbestand sofern falsch ausgelegt worden, als angenommen wurde, daß die am 1. Jan. 1925 . . . 4 800,— ‘.R)l Umlegung der Beiträge nur nach der Kopfzahl der Personen und ! 1 linzurcchnungen wäh- nur In >t den vorgenannten Sätzen erfolgen dürfe. Das trifft nicht rend der Jahre 1925 * zu - sondern die genannten Sätze stellen lediglich eine Richtzahl bis 19.38 500, '.R)l 5 300,— .'/?!/ zur Irrrechnung des Gesamtbeitrags, dessen Erstattung der Vcr 3 440 75 ‘RH mieter verlangen kann, dar. Die Umlegung soll nicht nach .... i ,, , , c .,’ '■»./ t -r».-, -- .. Köpfen, sondern nach Maßgabe der wirtschaftlichen Verhältnisse ./. W arenschulden am 1. Jan. 19.39 . 50,A) .RH 3.),J£_a der einzelnen Mieter erfolgen. Als Maßstab werden hierbei Steuerlicher Gewerbeertrag 10 785,2."» ‘.R)l zweckmäßig die von den Mietern gezahlten Mieten genommen. Abgerundet: 10 750,-- ‘RH Dabei ist natürlich der Mietwert für Räume, die der 1 lauseigen Einkommensteuer (Steuergruppe III) . 1 330,— '.RH tümer selbst benutzt mit zu berücksichtigen. Kricgszuschlag .' 221. ‘.R)l 1 551, 'RH hat cs sic h gezeigt, dal.'» die Aufwendungen für den ;— : Luftschutzraum den Richtsatzrahmen übersteigen. Nach den Gegenüber der Veranlagung ergibt sieh dem- ^ „Zweiten Richtlinien" vom 29. März 1940 bestehen keine Be nach ein Steuerunterschied von ■ 1 249, ,( t H denken, auch größere Beträge auf die Mieter mnzulcgcn, wenn Dazu tritt noch die Gewerbesteuer mit ungefähr 080.- .AH sieh eliese zur Übernahme freiwillig bereit erklären oder wenn so eiaß also elurch seine unrichtige Berechnung von es unter Berücksichtigung der Verhältnisse sämtlicher Beteiligten dem Finanzamt 1 029,— .RH angemessen erscheint und das Amtsgericht in eliesem I alle die zuviel an Steuern verlangt worden sind. Umlegung zulaßt. 5
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