Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 31 (26. Juli 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aufhebung der Organisationsruhe zwischen Handel und Handwerk
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Einzelhandel und Handwerk
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- ArtikelAufhebung der Organisationsruhe zwischen Handel und Handwerk 213
- ArtikelEinzelhandel und Handwerk 213
- ArtikelFragen um das erweiterte Wareneingangsbuch 214
- ArtikelEine neue Kornzangenform 215
- ArtikelSo soll es sein! 215
- ArtikelSilberne Trauringe - ein guter Artikel! 216
- ArtikelWichtig für den Sudetengau 217
- ArtikelHeimkehr in die Saarpfalz 217
- ArtikelSo geht es nicht! 217
- ArtikelDie neuen Ostgebiete 217
- ArtikelMax Jung jubiliert! 218
- Artikel50. Geburtstag des Bezirksinnungsmeisters August Treppe 218
- ArtikelEin Brief von der Front: 218
- ArtikelWochenschau der U 218
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 219
- ArtikelFirmennachrichten 219
- ArtikelPersonalien 219
- ArtikelInnungsnachrichten 219
- ArtikelSie Fragen Wir Antworten 220
- ArtikelWirtschaftszahlen 220
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
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- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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ßezugspreii für Deutschland: vierteljähr lich 375 RM.; Jahresbezugspreis 13,50 RM. (einschließlich Versandkosten); für das Ausland nach Anfrage. — Die ^Uhrmacherkunst" erscheint an jedem Freitag. Anzeigen- idiluß: Mittwoch mittag. — Briefanschrift: Verlag der „Uhrmacherkunst", Halle (Saale), Mühlweg 19. wMACHERK Preise der Anzeigen: Grundpreis >/: Seite 184 RM., ’/ioo Seite — 10 mm hoch und 48 mm breit — für Ge schäfts- und vermischte Anzeigen 1,84 RM., für Stellen- Angebote und -Gesuche 1,38 RM. Auf diese Preise Mal- bzw. Mengen - Nachlaß laut Tarif. — Postscheck- Konto: Leipzig 169 33. — Telegramm - Anschrift: „Uhr macherkunst" Hallesaale. — Fernsprecher: 26467 u. 28382. Offizielles Organ des Reichsinnungsverbandes des Uhrmacherhandwerks Vereinigt mit der „Fachzeitung der Uhrmacher Österreichs" (Wien) und mit der „Mitteleuropäischen Uhrmacher - Zeitung " (Tiefenbach / Desse, Sudetengau) 65. Jahrgang Halle (Saale), 26.Juli 1940 Nummer 31 Aufhebung öer Orgnmfationscuhe janfcben fjcinößl unö fjanömerk Der Reichswirtschaftsminister hat die seit dem Erlaß vom 14. No vember 1935 angeordnete Organisationsruhe zwischen den Reichs gruppen Handel und Handwerk auf Grund des weiter unten an geführten gemeinsamen Vorschlages beider Reichsgruppen mit Wirkung vom 1. April 1940 durch folgenden Erlaß vom 9. Juli 1940 (III WO 17 332/40) aufgehoben: „Durch meinen Erlaß vom 14. November 1935 — IV 13 395/35 — habe ich Organisationsruhe zwischen den Reichsgruppen Industrie, Handel und Handwerk angeordnet. Nach Erlaß meiner Anordnung über handwerkliche Nebenbetriebe vom 24. März 1937 — V 7125/37 („Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger“ Nr. 70 vom 25. März 1937) — habe ich am 14. Mai 1937 — IV 18 440/37 — die Organisationsruhe insoweit aufgehoben, als handwerkliche Neben betriebe davon betroffen waren. Dadurch war den Gliederungen der Reichsgruppe Handwerk die rechtliche Möglichkeit eröffnet, handwerk liche Nebenbetriebe des Handels, der Industrie und des Fremdenver kehrs organisatorisch zu erfassen. Für die Reichsgruppen Industrie, Handel und Fremdenverkehr be steht diese Möglichkeit bisher nicht. Die Aufhebung der Organisations ruhe im Verhältnis zwischen den Reichsgruppen Industrie und Fremden verkehr einerseits und Handwerk andererseits wird zunächst noch zu rückgestellt. Besondere kriegswirtschaftliche Gründe machen jedoch die Aufhebung der Organisationsruhe im Verhältnis zwischen den Reichsgruppen Handel und Handwerk notwendig, damit die sich in einem Wirtschaftszweig des Handels betätigenden Handwerker von der zuständigen Gruppe des Handels erfaßt und betreut werden können. Ich hebe daher meinen Erlaß vom 14. November 1935 — IV 13395/35 — mit Wirkung vom 1. April 1940 insoweit auf, als er sich auf das Verhältnis zwischen den Reichsgruppen Handel und Handwerk bezieht. In den Fragen der Freistellung von Mitgliedschafts- und Beitrags pflichten sowie der fachlichen Betreuung auf dem Gebiet kriegswirt schaftlicher Maßnahmen bei gleichzeitiger Zugehörigkeit zu Unter gliederungen der Reichsgruppen Handel und Handwerk stimme ich dem mit obenbezeichneten Schreiben vorgelegten gemeinsamen Vor- schlag in der aus der Anlage ersichtlichen Fassung zu. Der grundsätzliche Teil dieses Erlasses wird im „Ministerialblatt für Wirtschaft“ veröffentlicht. I. A.: Dr. W a r n c k e.“ Der erwähnte Vorschlag hat folgenden W’ortlaut: Gemeinfamer üorfctilag öer Reidisgruppen Ranöel unö Ranöroerh jur Aufhebung öer Orgnmfattonsrulie 1. Handwerker, die neben ihrem Handwerk Einzelhandel im Sinne der Anordnung des Reichswirtschaftsministers vom 18. September 1934 über die Anerkennung der W’irtschaftsgruppe Einzelhandel betreiben, gehören der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel pflichtgemäß an und sind listenmäßig zu erfassen. Beitragspflichtig sind sie jedoch nur dann, wenn ihr Handelsumsatz den durchschnittlichen Umsatz eines ohne fremde Hilfskräfte arbeitenden Handelsgeschäfts der betreffenden Branche übersteigt. Bis zur anderweitigen Festsetzung der Unerheb lichkeitsgrenze gilt ein Einzelhandelsumsatz von 5000 Ml jährlich als unerheblich. Bei Feststellung des Einzelhandelsumsatzes bleibt Zu behörhandel im Sinne des Erlasses des Reichswirtschaftsministers vom 24. November 1938 — III WO 24 4444/38 — außer Ansatz. 2. Einzelhändler, welche einen handwerklichen Nebenbetrieb im Sinne der Anordnung des Reichswirtschaftsministers über handwerk liche Nebenbetriebe vom 24. März 1937 betreiben, gehören der Hand werksorganisation pflichtgemäß an. Sie sind in diesem Betrieb nur bei tragspflichtig und unterliegen den Bestimmungen des § 2 der Ersten Handwerksverordnung bzw. des § 5 der Dritten Handwerksverordnung nur dann, wenn ihr handwerklicher Umsatz den durchschnittlichen Um satz eines allein arbeitenden Handwerksmeisters übersteigt. Liegt der handwerkliche Umsatz unter der Unerheblichkeitsgrenze, so ist der handwerkliche Nebenbetrieb nur listenmäßig zu erfassen und darf nicht in die Handwerksrolle eingetragen werden. 3. Sondervereinbarungen zwischen Gliederungen des Handels und des Handwerks, die mit Billigung der beiden Reichsgruppen ab geschlossen wurden, bleiben bis auf weiteres bestehen. Eine Anpassung der Vereinbarungen mit der W’irtschaftsgruppe Einzelhandel an die vorstehenden Bestimmungen kann auf Antrag einer der Reichsgruppen erfolgen. 4. Die Beitragspflicht nach Maßgabe der Bestimmungen zu 1 und 2 der bisher bei den jeweiligen Organisationen nicht erfaßten und noch bestehenden Nebenbetriebe beginnt rückwirkend mit dem 1. April 1940. 5. Die Reichsgruppe Handwerk und die Gliederungen des Handels sichern einander vorbehaltlose Unterstützung zwecks Erfassung der noch außenstehenden Nebenbetriebe zu. 6. Die fachliche Betreuung der Nebenbetriebe auf dem Gebiete der kriegswirtschaftlichen Maßnahmen erfolgt durch die Organisation, welcher der Nebenbetrieb nach vorstehender Regelung angehört. tinielticmöel unö Ijanömerlt Zahlreiche Uhrmacher unterhalten neben ihrer W'erkstatt eine \erkaufsstelle mit Uhren — Uhren, Gold- und Silberwaren — Hiren, Gold- und Silberwaren und artverwandten, auf die Be dürfnisse der Bevölkerung abgestellten W'aren. Die frühzeitige Er- 'ssung der Uhrmacher zur Handwerksrolle, der vorbildliche und fäsche Aufbau der Handwerkskörperschaften bot die Gewähr, daß 'Ile Gewerbetreibenden, die das Uhrmacherhandwerk selbständig aus- jjoten, Mitglied der Uhrmacherinnungen wurden. Damit war auch ihre Betreuung durch den Reichsinnungsverband gewährleistet. Im Zuge des Aufbaus der gewerblichen Wirtschaft bildete die Wirtschaftsgruppe Einzelhandel nach Fachhandelssparten Fachgruppen, unter anderem die 'chgruppe Juwelen, Gold-, Silberwaren und Uhren. Den Uhrmachern, ?!* früher mit ihrem ganzen Betriebe dem Einheitsverband Deutscher Eurmacher angeschlossen waren, war es nicht geläufig, daß sie nun auch pflichtmäßig dem Handel angehörten, wenn sie Einzelhandel be treiben. Dank des Einsatzes des Reichsinnungsverbandes des Uhr macherhandwerks wurden aber in den Jahren 1934 und 1935 eine nicht unbeträchtliche Anzahl Uhrmacher der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel eingegliedert. Aufgetretene Spannungen, ungeklärte organisatorische Fragen führten zu der Anordnung des Reichswirtschaftsministers über die Organisationsruhe. Danach unterlagen der Betreuung des Einzelhandels nicht diejenigen Uhrmacher, die sich vor dem 14. November 1935 zur Wirtschaftsgruppe Einzelhandel nicht gemeldet hatten. Die Uhr macher, die sich vor dem 14. November 1935 angemeldet hatten, waren und blieben Mitglied der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel. Die Uhr macher, die nach dem 14. November 1935 ein Uhrengeschäft errich teten oder übernahmen, mußten gleichfalls Mitglied der Wirtschafts-
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