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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 31 (26. Juli 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wichtig für den Sudetengau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Heimkehr in die Saarpfalz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- So geht es nicht!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die neuen Ostgebiete
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- ArtikelAufhebung der Organisationsruhe zwischen Handel und Handwerk 213
- ArtikelEinzelhandel und Handwerk 213
- ArtikelFragen um das erweiterte Wareneingangsbuch 214
- ArtikelEine neue Kornzangenform 215
- ArtikelSo soll es sein! 215
- ArtikelSilberne Trauringe - ein guter Artikel! 216
- ArtikelWichtig für den Sudetengau 217
- ArtikelHeimkehr in die Saarpfalz 217
- ArtikelSo geht es nicht! 217
- ArtikelDie neuen Ostgebiete 217
- ArtikelMax Jung jubiliert! 218
- Artikel50. Geburtstag des Bezirksinnungsmeisters August Treppe 218
- ArtikelEin Brief von der Front: 218
- ArtikelWochenschau der U 218
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 219
- ArtikelFirmennachrichten 219
- ArtikelPersonalien 219
- ArtikelInnungsnachrichten 219
- ArtikelSie Fragen Wir Antworten 220
- ArtikelWirtschaftszahlen 220
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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jj. JAHRGANG / 1940 / NR.31 tDirtltig für öen Suöetengau Das im Sudetengau bestehende Punzierungsgesetz hat am 3. .Juni M40 eine Änderung erfahren. Dies dürfte vieleicht manchem Berufs- tameraden noch nicht bekannt sein. Wir bringen daher nachstehend Jen Wortlaut der neuen Verordnung: 4/ Ein 1. Die Herstellung und der Verkauf von Waren mit einem Gold gehalt von 333/000 (Drittelgold) ist zugelassen. 2. W aren aus Drittelgold brauchen nicht amtlich gestempelt (punziert) zu werden, doch kann es auf Antrag geschehen. Sie sind von Goldwaren getrennt auszulegen. Die Auslagen sind mit der Be zeichnung „Drittelgold“ zu versehen. Handelt es sich um Waren aus Drittelgold ohne Punze, so sind die Worte „ohne Punze“ hinzu zusetzen. § 2. Waren mit einem geringeren Feingehalt als 333/000 Drittelgold, ins besondere W 7 aren mit einem Goldgehalt von 250/000, werden nicht ge stempelt (punziert). Sie sind von Goldwaren getrennt auszulegen und dürfen nicht als Goldwaren bezeichnet werden. § 3. Auf Waren aus Drittelgold sind die Vorschriften des Punzierungs- gesetzes vom 16. Dezember 1927 (SdGuV. Nr. 2, S. 16) in der Fassung der Verordnung vom 8. Februar 1935 (SdGuV. Nr. 31, S. 55) nebst den zur Durchführung erlassenen Vorschriften unter Berücksichtigung des J1 dieser Verordnung sinngemäß anzuwenden. § 4. Punzpflichtige Edelmetallwaren anderer Herkunft dürfen im Reichsgau Sudetenland nur feilgehalten werden, nachdem sie einem Punzamt vorgelegt wurden. Waren, die von einem anderen deutschen Punzamt bereits gepunzt wurden, brauchen einem Punzamt im Reichs gau Sudetenland nicht mehr vorgelegt zu werden. § 5. Die Punzierungsgebuhren werden wie folgt geändert: Es sind zu erheben: a) eine Stückgebühr von 0,015 'JO( b) eine Gewichtgebühr für Goldwaren je Gramm von 0,04 Jl)l für Waren aus Drittelgold je Gramm von . . 0,02 Jl)l für Silberwaren je Gramm von 0,005 31)1 Diese Verordnung ist am 17. Juni 1940 in Kraft getreten. Ijtimhelir in öie Saarpfal; Jur Die ßmifshcimernüen aus öer Saarpfal) Der Führer hat in einem Aufruf vom 25. Juni 1940 aus dem Fuhrerhauptquartier die Rückführung der Bevölkerung des frei gemachten Gebietes des Gaues Saarpfalz befohlen. Rund 9000 Hand werksbetriebe waren freigemacht worden. Sie werden jetzt rückkehren. Dieser Vorgang, überhaupt die Rückführung der gesamten Bevölkerung, ist ein in der deutschen Wirtschaftsgeschichte einmaliger Vorgang. Alle Stellen der Partei, des Staates und der gewerblichen Wirtschaft arbeiten daran, die Rückführung reibungslos zu gestalten. Sie wird '°ll gelingen, so wie es der Führer wünscht, weil alle Saarpfälzer mit innerer Genugtuung und großer Freude in ihre Heimat zurückkehren nnd weil sie bestrebt sind, alle wichtigen Anordnungen genauestens jjjtaachten. Wichtig ist für die Heimkehrer der Erlaß vom 26. Juni dessen wissenswerteste Stellen wir nachstehend bringen: Vor allem: Niemand darf ohne Abberufung in die freigemachte ^one zurückkehren! Es werden vorerst die für den ersten Einsatz be nötigten Handwerker und Händler durch Einzelabruf zurückbeordert, ^forderlich hierzu ist die rote Ausnahmeerlaubniskarte zum Betreten e * freigemachten Gebietes. Es müssen die notwendigen Aufräumungs- 'foeiten durchgeführt und die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung ”cnergestel 11 werden. Erst dann erfolgt die Rückberufung der ge einten Bevölkerung, und zwar auf besonderen Heimkehrerausweis. ^We Aufforderungen zur Rückkehr werden von den unteren Ver waltungsbehörden (Landräte, Oberbürgermeister des Freimachungs- ^oictes) erlassen. Die Rückberufung erfolgt namens des Reichs- nmmissars für die Saarpfalz durch Einzelaufforderung. Nur dann darf le Erlaubnis zur Mitnahme von Familienangehörigen erteilt wxrden, * e nn deren Versorgung und Unterbringung geregelt ist. Wenn also 1 “• bei einzelnen Berufskameraden die Mitnahme Familienangehöriger iur Aufnahme des Betriebes erforderlich ist, so wird die Erlaubnis trteilt. . Die Rückberufung geschieht folgendermaßen: Sämtliche Gau- jungen, in deren Bereich sich Rückgeführte des Gaues Saarpfalz be- ^oen, haben Postkartenvordrucke erhalten, die den Rückgeführten r Ausfüllung zugeschickt werden. Nur wenn diese Postkartenvor drucke schnellstens ausgefullt werden und sofort in den nächsten Briefkasten gesteckt werden, ist die Gewehr für die baldige Rückkehr in die Heimat gegeben! Handwerksbetriebe werden zuruckbeordert, soweit sie vor der allgemeinen Rückberufung der Bevölkerung notwendig sind. Die übrigen werden im Zuge der allgemeinen Rückberufung mit erfaßt. Die Ausweise für die Einreise stellen ausschließlich die unteren Verwaltungsbehörden aus. Die Berufskameraden, die ihre Rück berufung erhalten haben, haben damit gleichzeitig die Genehmigung zur Geschäftseröffnung. Eine Anmeldung bei der Handwerkskammer ist nicht notig, da ja die Eintragung in die Flandwerksrolle durch die Räumung nicht gelöscht wurde. Wir hoffen, damit den Berufskameraden aus der Saarpfalz alles für die Rückkehr in die Heimat Wichtige gesagt zu haben, und wünschen ihnen an ihrer alten Wirkungsstätte alles Gute. Unser Dank gilt den Saarpfälzern, die die mit der Freimachung verbundenen notwendigen Opfer freudigen Herzens gebracht haben! Ein Uhrmacher hatte einer Großhand lung einen Auftrag auf eine Reihe von W\/ Uhrenersatzteilen erteilt. Die Bestellung war wirklich ganz einwandfrei. Sie sah so aus: „Hierdurch bestelle ich zu schnellster Lieferung: 12 Stück Unruhwellen für Glashutter Herren-Taschenuhren; 1 Packung Einpreßfutter Nr. 7 f. Sort ; 3 Stück Kronen f. H. T. U. m. Viereck Nr. ... oder Nr. ..." Der LJhrmacher war sehr erstaunt, als er auf Grund dieser Be stellung 2 Dutzend Unruhw eilen für Armbanduhren erhielt; noch mehr w-ar er überrascht, daß ihm die Firma ein ganzes Sortiment Futter lieferte, obwohl er nur eine Größe bestellt hatte. Der Uhrmacher hat sich nicht schrecken lassen. Er hat der Groß handlung bereits zweimal geschrieben, daß er die Unruhwellen für Glashütter Herren-Taschenuhren schnellstens haben möchte. Bisher hat er sie nicht bekommen; auch eine Nachricht hat er nicht erhalten. Wollen wir hoffen, daß auf eine einwandfreie Bestellung, die wirklich allen Wünschen der Großhandlung gerecht w r ird, auch mög lichst prompte Lieferung erfolge. xt neuen 3nm neue Jnnungen in Oftoberfctilepen In Ostoberschlesien sind zwei neue Innungen eingerichtet worden, und zwar die Innung Kattowitz für die Bezirke Stadt- und Landkreis Kattowitz, Königshütte und Kr. Pleß. Obermeister: Emil Garczarczyk, Kattowitz, Grundmannstraße. Außerdem die Innung Teschen für die Bezirke Teschen-Freistadt, Bilitz und Saybusch. Obermeister: Franz Schebeck, Teschen-Sachsen- berg. f ^Jenutzen Sie für Eisen und Messing je eine Feile — oder wenigstens je eine Hiebseite für harte und weiche Metalle
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