Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 45 (1. November 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die neuen Ostgebiete
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuernachforderungen bei eingestellten Strafverfahren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuererleichterungen aus Anlass der Umstellung der Länder- und Gemeinde-Anleihen in der Ostmark
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Amsterdamer Diamantenindustrie
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- ArtikelDer Uhrmacher im Soldatenrock 333
- ArtikelAltdeutscher Schmuck 334
- ArtikelIn der Heimat, da gibt's ein Wiedersehn . . . 336
- ArtikelDie neuen Ostgebiete 337
- ArtikelSteuernachforderungen bei eingestellten Strafverfahren 337
- ArtikelSteuererleichterungen aus Anlass der Umstellung der Länder- und ... 337
- ArtikelAmsterdamer Diamantenindustrie 337
- ArtikelUnruhwellen 338
- ArtikelEin praktischer Werktisch 339
- ArtikelFabrikant Josef Kaisers letzter Gang 340
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 340
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 341
- ArtikelFirmennachrichten 341
- ArtikelPersonalien 341
- ArtikelInnungsnachrichten 341
- ArtikelSie fragen / Wir antworten 341
- ArtikelAnzeigen 342
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
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- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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T* JAHRGANG / 1940 / N R. 45 337 ic ncutn S|tftcblctc ^bschreibungsfreiheit für betriebliche Anlagegüter in den eingegliederten Ostgebieten Durch Erlaß vom 8. Oktober 1940 (S 2119 — 1115 III) hat der Reichsminister der Finanzen folgendes angeordnet: „Buchführende und nichtbuchführende Steuerpflichtige können hei der Ermittlung des Gewinns Maschinen, Geräte und ähnliche Gegenstände des land- und forstwirtschaftlichen, gewerblichen oder freiberuflichen Anlagevermögens in den eingegliedertcn Ostgebieten in [jner kürzeren Zeit abschreiben, als es der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer entspricht. Es müssen die folgenden Voraussetzungen gegeben sein: 1. Die Gegenstände müssen in der Zeit vom 1. September 1939 bis zum 31. Dezember 1944 bestellt worden sein. Bei Gegen ständen, die im eigenen Betrieb hergestellt werden, muß mit der Herstellung während dieser Zeit begonnen worden sein. 2. Die Gegenstände und die Abschreibungen müssen in einem be sonderen Verzeichnis oder auf einem besonderen Sachkonto ausgewiesen werden. Abschreibungen dürfen nicht vor der Anschaffung oder Her stellung vorgenommen werden. Als Anschaffung gilt nicht die Be stellung, sondern die Lieferung des Gegenstandes. Auf den Zeitpunkt der Zahlung kommt es nicht an. Ähnliche Gegenstände im Sinn des Absatzes 1 sind alle beweg lichen körperlichen Gegenstände mit Ausnahme der Tiere. Grund stücke, Gebäude oder Gebäudeteile, Rechte (z. B. . Patente), Beteili gungen usw. gehören nicht dazu. Ich behalte mir vor, für Anschaffungen nach Beendigung des Krieges zu bestimmen, daß die Gegenstände im Reichsgebiet her gestellt sein müssen.“ Steuevevleiditenmgen aus Anlaß Der Umftellung Der £änöer- unö GemelnDe-Anlelhen in Der Oßmarh Die auf Schilling oder Kronen lautenden Schuldverschreibungen der von den ehemals österreichischen Ländern und Gemeinden sowie von der Stadt Wien begebenen Anleihen, die nicht bis zum 1. Juli 1940 fällig gewesen sind, gelten nach der Verordnung vom 14. Juni 1940 als auf Reichsmark umgestellt. Die auf fremde Währung lautenden Schuldverschreibungen konnte der Inhaber mit Wirkung vom 1. Juli 1940 in Reichsmark - Schuldver schreibungen des Anleihcschuldners nach bestimmten Umrechnungs sätzen umwandeln lassen. Es wurden den Inhabern, die nicht Juden sind, unter bestimmten Voraussetzungen im Falle des Umtauschs wei tere’ Schuldverschreibungen gleicher Austattung als Zusatzentschädi gung (Härteausgleich) gewährt. Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung dieser Zusatzentschädi gungen hat der Reichsminister der Finanzen in einem Erlaß vom 16. September 1940 (O 1106 — 85 III /S 5705 — 239 III) folgendes an geordnet: „Steuerpflichtige, bei denen Einkünfte durch Bestandsvergleich zu ermitteln sind, brauchen die von ihnen im Umtausch gegen österreichische Schuldverschreibungen und als Zusatzentschädigung erworbenen Schuldverschreibungen nicht mit einem höheren Wert anzusetzen, als mit dem letzten Buchwert der umgetauschten öster reichischen Schuldverschreibungen. Urkundensteuer ist für die aus Anlaß der Währungsumstellung und Zinsermäßigung bei den Länder- und Gemeindeanleihen im früheren Land Österreich errichteten Urkunden nicht zu erheben.“ flmfteritatmr Diamanteninöuftrie Stcuctnartiforöctungen bei eingeftellten Strafoerfohten Nach § 144 AO. beträgt bei den Reichssteuern die Verjährungs frist fiinf Jahre; sie verlängert sich auf zehn Jahre, wenn es sich um hinterzögene Steuerbeträge handelt. Die Feststellung, ob eine Steuer hinterziehung vorliegt, hat dementsprechend hinsichtlich des Llmfangs der möglichen Nachforderung große Bedeutung. Im allgemeinen stoßen diese-Ermittlungen auf keine Schwierig keiten, weil es bei Steuerhinterziehungen fast durchweg zu Straffest setzungen kommt und damit die strafbare Handlung einwandfrei fest gestellt wird. Durch den Gnadenerlaß des Führers vom 9. September 1939 besteht nun jedoch in sehr weitem Umfange Amnestie. Die Straf- behörden müssen demzufolge manches eingeleitete Strafverfahren zur Einstellung bringen, ohne daß es hierbei zur Entscheidung kommt, ob tine Steuerhinterziehung begangen worden ist. In einem diesbezüglichen Falle erhob der Steuerpflichtige gegen die Veranlagungen des Finanzamtes, die die Jahre vor der allgemeinen fünfjährigen Verjährungsfrist betrafen, Widerspruch mit der Be gründung, daß es nach der Einstellung des Strafverfahrens nicht mehr ngig sei, die Frage des Vorliegens einer Steuerhinterziehung zu [•rufen. Der Reichsfinanzhof hat in der Entscheidung vom 21 August 1940 " VI 235/40 — die Rechtsbeschwerde zurückgewiesen. In der Urteils begründung heißt es: „Es muß grundsätzlich daran festgehalten werden, daß die Steuergerichte in einem Fall, wo eine Entscheidung von einer Vor frage abhängig ist, die nicht dem eigentlichen Steuerrecht, sondern änderen Rechtsgebieten angehört, auch solche Vorfragen selbständig entscheiden dürfen und müssen. Die zehnjährige Ver jährungsfrist des § 144 AO. kann a 1 s-o auch dann Platz greifen, wenn überhaupt kein Strafver fahren eingeleitet wird. Wäre dem nicht so, dann würde nicht selten der Fall eintreten, daß die zehnjährige Verjährungsfrist nur deshalb ausgeschlossen ist, weil aus subjektiven Gründen eine Strafverfolgung nicht möglich ist. Wie der Fall, daß überhaupt kein Strafverfahren eingeleitet wird, ist auch der Fall zu behandeln, wo zwar ein Strafverfahren eingeleitet war, dieses aber von dem Strafgericht auf Grund eines Gnadenerlasses eingestellt worden ist. Nachdem die Strafkammer das Verfahren einstellte und somit die Frage, ob eine Steuerhinterziehung vorliegt oder nicht, von ihr nicht rotschieden wurde, mußte die Frage von den Steuergerichten ge prüft werden.“ -Aufn.: Atlannc/Po./H. Die schon an sich weltbedeutende Amsterdamer Diamantenindustrie hat einen neuen Auftrieb erfahren. Bisher wurden in den Amsterdamer Schleifereien nur erstklassige Qualitäten ■ verarbeitet, wogegen die zweitklassigen Diamanten nach Antwerpen geschickt wurden, um dort hergerichtet zu werden. Der Mangel an Zufuhren aus Übersee hat jedoch nunmehr dazu geführt, auch die weniger guten Sorten in Amsterdam zu verarbeiten. Zu diesem Zweck werden junge Arbeiter für die komplizierte Schleifarbeit angelernt■
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