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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 45 (1. November 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der "U"-Kunst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichsinnungsverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Firmennachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Personalien
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sie fragen / Wir antworten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- ArtikelDer Uhrmacher im Soldatenrock 333
- ArtikelAltdeutscher Schmuck 334
- ArtikelIn der Heimat, da gibt's ein Wiedersehn . . . 336
- ArtikelDie neuen Ostgebiete 337
- ArtikelSteuernachforderungen bei eingestellten Strafverfahren 337
- ArtikelSteuererleichterungen aus Anlass der Umstellung der Länder- und ... 337
- ArtikelAmsterdamer Diamantenindustrie 337
- ArtikelUnruhwellen 338
- ArtikelEin praktischer Werktisch 339
- ArtikelFabrikant Josef Kaisers letzter Gang 340
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 340
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 341
- ArtikelFirmennachrichten 341
- ArtikelPersonalien 341
- ArtikelInnungsnachrichten 341
- ArtikelSie fragen / Wir antworten 341
- ArtikelAnzeigen 342
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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UN ^.JAHRGANG / 1940 / N R. 45 341 Italienische Handelsdelegation besucht Deutschland Auf Einladung der Reichsgruppe Handel traf am Sonnabend, dem 26. Oktober 1940, der Präsident der italienischen Handelskonfederation, js'ationalrat Dr. Molfino, in Deutschland ein. In seiner Begleitung be fanden sich die Präsidenten der wichtigsten Fachorganisationen des italienischen Handels und seine engeren Mitarbeiter. Als Gäste des Leiters der Reichsgruppe, Dr. Hayler, besuchten die italienischen Handelsführer zum Studium der deutschen Handels einrichtungen einige bedeutende deutsche Handelsplätze. Sie werden auch die Organisationen des Handels im Protektorat und im General gouvernement sowie den Handelsaufbau in den neuen deutschen Ost gebieten kennenlernen. Die Reise wird Gelegenheit zu einem ausführ lichen Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen den leitenden Per sönlichkeiten der deutschen und der italienischen Handelsorganisationen geben. Bisherigen Arbeitsbeginn und Arbeitsschluft beibehalten Im Zusammenhang mit der Verlängerung der Sommerzeit weist der Reichswirtschaftsminister darauf hin, daß es der Deutschen Reichs bahn infolge starker anderweitiger Beanspruchung nicht möglich ist, Änderungen im Berufsverkehr in ihren Fahrplänen zu berücksichtigen. Es ist daher dringend notwendig, daß die Betriebe den bisherigen Ar beitsbeginn und Arbeitsschluß beibehalten. (DVN. Nr. 247.) (Qeieh ü^nmuigjstnt^bu»uls- Qflaehxiekitn Verantwortlich: Assessor Hans Natorp, Berlin W 8 ner l die Be« derb ne p glage eichst er Q von n, um isstell gangst fest, den' zu m PN prei zig aren »er" . F» isga* n Ket erken jcichc n die en^l eien um t vor en Betr.: Stellvertretender Bezirksinnungsmeister des Uhrmacherhandwerks für die Südmark Der Reichsinnungsmeister hat im Einvernehmen mit dem Landes handwerksmeister für die Südmark den Uhrmacher Friedrich Wilhelm Rottert, Graz, Max-Reiner-Ring Nr. 8, zum stellvertretenden Bezirksinnüngsmeister des Uhrmacherhandwerks für die Südmark bestellt. Damit ist der Aufbau der Organisation des Uhrmacherhandwerka in der Ostmark endgültig abgeschlossen. Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks. Flügel, ’ Natorp, Reichsinnungsmeister. Geschäftsführer. ^iimennaehiiehten Schramberg i. Württembg. Carl Haas, Spiralfedernfabrik, Lauterbacher Straße 22. Persönlich haftender Gesellschafter Carl Haas sen., Fabrikant in Colombier (Kanton Neuenburg). Handelsgerichtlich eingetragen wurde: R. Robert & Fils, Uhrenfabrikation, Rue Haute 10. Hagen i. Westf. Geschw. Schmidt, Gold- und Silberwarenhandlung, Mittel- jtraße 11. Neuer Inhaber: Uhrmachermeister und Juwelier Carl Wörner, Hagen. Die Firma ist geändert in: Geschw. Schmidt, Inh. Carl Wörner. La Chaux-de-Fonds (Kanton Neuenburg). Nerfos S. A. Fabrikation von ,«Ihren. Zu Verwaltern wurden ernannt: Löon Sieber und Willy Hippenmeyer, n, Beide erhielten Einzelprokura, der Mi| „ . . schramberg, ist ausgeschieden. Carl Haas jun., Fabrikant in Schramberg, ist *« persönlich haftender Gesellschafter eingetreten. Einzelprokurist: Adolf Haas, Kaufmann, in Schramberg. Siarra (Kanton Wallis). Richard Carlen, Horlogerie, Bijouterie, Rue du Bourg, wurde handelsgerichtlich eingetragen. Die Firma hat Aktiven und Passiven der Firma „Veuve Joseph Carlen“ übernommen. Winterlingen bei Balingen. Mathilde Lorch, früher Alfred Lorch, Uhren- lachgeschäft, in Winterlingen, Marktstraße 2, wurde handelsgerichtlich ein getragen. Zabarn i. ElsaB. Die frühere Uhrenfabrik „Vedette“, jetzt Dentel AG., ihren- und Apparatebau, wird nach Angleichung der Preise und Löhne wieder in Gang gesetzt werden können. ßmoualim n i/ik/Mt ar/tr ich feit Radolfzell. Um 10 Uhr wurde die Versammlung mit einem Gruß an die zur Wehrmacht einberufenen Berufskameraden eröffnet. Anwesend waren 22 Mitglieder. Zu Ehren des in der Zwischenzeit verstorbenen Berufskameraden Bernhard Darpe, Singen a. H., erhob sich die Versammlung. Im Verlauf viel seitiger Berichte warnte Obermeister Drobig vor Preistreiberei und erwähnte Fälle, wo solche zu hohen Bestrafungen geführt haben. Zur allgemeinen Be friedigung wurde bekanntgegeben, daß der Fall Reinhardt, Singen, durch Ein greifen der Innung und Unterstützung durch die Kreishandwerkerschaft zu gunsten der dortigen Berufskameraden entschieden wurde. Zur weiteren Ver folgung wurden einige illegitime Uhrenverkäufe und Reparateure ohne Berech tigungsschein bekanntgegeben. Auf Anregung des Obermeisters wurde be schlossen, daß eine weitere Versammlung in der Zeit vom Mai bis Juni an be liebigem Ort stattfinden soll. Nach Erledigung der Tagesordnung wurde die Versammlung mit einem dreifachen Sieg Heil auf unseren Führer geschlossen. G. Stegmaier, Schriftführer. Sie {ragen / H)iz antio orten K o st e n I o s e r Au skunftsdienst der .Uhrmacherkunst" Alle Anfragen werden brieflich beantwortet; nur die Fälle ton besonderem allgemeinem Interesse werden hier veröffentlicht. 9946. Wie muß ich den Werbebeitrag für Uhren im erweiterten Wareneingangsbuch eintragen; ist er ein Teil des Einkaufspreises? W. W. in K. Antwort 9940. Der ’/j prozentige Werbebeitrag gehört nicht zum Ein kaufspreis der Uhren, ist also im Wareneingangsbuch in die Spalte 4—15 nicht mit aufzunehmen. £r zählt zu den Reklamebeiträgen und fällt damit unter die Nebenkosten, die in Spalte 18 einzutragen sind. 9947. Meine 18 jährige Tochter ist als Stenotypistin in einer Be hörde tätig. Aus einem großmütterlichen Erbteil fließen ihr alljährlich 300 JtH Zinsen zu. Bei der Einkommensteuerveranlagung für 1939 hat das Finanzamt diese Zinsen meinem Einkommen hinzugerechnet. Ich bin dadurch in eine höhere Steuerstufe gekommen. Auf meine Monie rung teilte mir der Finanzbeamte mit, daß die Steuerfestsetzung in Ord nung gehe. Ich kann das nicht glauben, denn wenn das Einkommen meiner Tochter meinem Einkommen hinzugerechnet werden muß, wie der Beamte sagte, so hätte doch auch das Gehalt zugeschlagen werden müssen. E. K. in M. Antwort 9947. Das Vorgehen des Finanzamtes trifft zu. Nach $ 27 EinkStG. sind der Haushaltsvorstand und seine minderjährigen Kinder, für die ihm Kinderermäßigung gewährt wird, zusammen zu veranlagen. Hierbei sind die Einkünfte des Haushaltsvorstandes und der Kinder zusammenzurechnen. Dabei scheiden aber Gehälter und Löhne der Kinder aus einem dem Haushalts vorstand fremden Betriebe aus. Das Finanzamt durfte dementsprechend das Gehalt Ihrer Tochter nicht mit berücksichtigen, mußte aber das Zinseinkommen Ihrem Einkommen hiuzurechnen. . Chtmnltz I. Sa. Uhrmachermeister Bruno Beist, Hohepfortestraße 11, *onnW sein 40 jähriges Geschäftsjubiläum feiern. .. Ettsrwindsn (Thür.). Bei der Firma Gebr. Thiel G. m. b. H., Ruhla, '■erte der Montagearbeiter Oskar Regensburg sein 25 jähriges Arbeitsjubilaum. BurtatHann. Uhrmachermeister Ernst Mühe feierte seinen 84. Ge- . Ruhla I. Thür. Sein 40 jähriges Arbeitsjubiläum bei der Firma Gebrüder “**1 G.m.b.H. beging das Gefolgschaftsmitglied Wilhelm Kürsten. ». Schrambarg I. Württembg. Ernst Jakubaschk d. Ä., Werkmeister in der ri nna Gebr. Junghans AG., feierte seih 40 jähriges Dienstjubiläum. u Schwenningen (Neckar). Metalldrückermeister Karl Geyer feierte sein ■Jjjshrlges Arbeitsjubiläum bei den Friedrich-Mauthe-Uhrenfabriken sowie Ein- J'Brsuber Richard Baumann aus Dauchingen den 25. Jahrestag seines Eintritts ■ die Gefolgschaft der Firma. 9948. Vor einigen Tagen wollte ein Beamter des Finanzamtes bei mir eine Betriebsprüfung vornehmen. Als erstes verlangte er die Vor weisung und Vorzählung der Geldbestände. Da ich das verweigerte, brach er die Prüfung ab und sagte, daß sich das Weitere finden werde. R. H. in B. Antwort. 9948. Der Nachweis für die Richtigkeit der Kassenaufzeich nungen läßt sich in erster Linie durch Übereinstimmungsbefund des buch mäßigen Bestandes mit dem tatsächlichen Geldbestand führen. Deshalb wird bei jeder Buchrevision zuerst ein sogenannter Kassensturz gemacht. Das ge schieht auch bei den großen Firmen. Das gleiche Recht haben die finanzamt lichen Betriebsprüfer. Der Beamte hat demnach nichts Ungebührliches von Ihnen verlangt, und es war Ihrerseits falsch, die Prüfung des vorhandenen Bar geldes zu verweigern. Ob hieraus Folgen entstehen werden, läßt sich nicht Voraussagen. Der Prüfungsbeamte kann entweder Ihre Sache der Strafabteilung übergeben, die mit polizeilicher Gewalt ausgestattet ist und ohne jeden Zweifel das Recht hat, eine Vorlegung der Geldbestände usw. zu verlangen, oder aber er kann eine Verfügung* des Finanzamtes gegen Sie erwirken, in welcher Ihnen unter An drohung einer Geldstrafe aufgegeben wird, die Forderung des Prüfuugsbeamten zu erfüllen. — Nach unserer Ansicht ist es angebracht, möglichst bald mit dem Prüfer in Verbindung zu treten und ihm milzuteilen, daß Sie sich seinerzeit in einem Irrtum befunden hätten, inzwischen anders belehrt worden seien und in folgedessen gegen eine Vorweisung und Abstimmung der Geldbestände keine Einwendungen mehr erheben. 9949. Da mein Gehilfe zum Heeresdienst eingezogen worden ist, lasse ich meine Reparaturen durch einen Heimuhrmacher in Stücklohn ausführen. Die von ihm geforderten Preise sind etwas niedriger, als mich mein Gehilfe Lohn gekostet hat. Bin ich nun verpflichtet, meine Reparaturpreise entsprechend zu senken? T. S. in D. Antwort 9949. Auf Grund der Preis-Stop- und der Kriegswirtschafts Verordnung besteht an sich die Verpflichtung, bei Verminderung der Her- stellungs- und der Gemeinkosten Preissenkungen vorzunehmen. Soweit wir Ihren Fall von hier aus übersehen können, glauben wir aber nicht, daß bei Ihnen tatsächlich eine Kostenminderung eingetreten ist. Nach dem gezahlten Lohn muß Ihr Gehilfe ein guter Arbeiter gewesen sein, hat also wahrscheinlich auch das Regulieren der Uhren vorgenommen. Bei den von dem Heimuhrmacher ausgeführten Reparaturen wird diese Arbeit aber vermutlich von Ihnen er ledigt werden müssen. Der hierauf verwendete Zeitaufwand ist eine Arbeits leistung Ihrerseits, die als produktiver Lohnanteil in die Selbstkosten gehört. Rechnet man für das Nachprüfen und die Reglage der abgelieferten Uhren einen jeweiligen Zeitaufwand von durchschnittlich 15—20 Minuten, so kommt ein Lohnanteil von ungefähr 50—60 Rpf. in Betracht. Darauf ist dann der übliche prozentuale Aufschlag für Gemeinkosten und Gewinn zu machen. Schlagen Sie die so gewonnene Zahl zu der auf die reine Entschädigung des Heimuhrmachers errechneten Summe, so kommen Sie wahrscheinlich auf den selben Reparaturpreis, wie Sie ihn gefordert haben, als der Gehilfe noch bei Ihnen war.
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