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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 53 (27. Dezember 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der "U"-Kunst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Personalien
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sie fragen / Wir antworten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- ArtikelNeujahrsgruß des Reichsinnungsmeisters 401
- ArtikelUnsere Kraft gehört dem Handwerk! 402
- ArtikelAufgaben und Ziele im Jahre 1941 403
- ArtikelGlauben Sie, sich richtig zu verhalten? 404
- ArtikelBuchhaltungsarbeit im RIV 405
- ArtikelDas Weihnachtsgeschäft, diesmal nicht vom Umsatz her gesehen 405
- ArtikelNachtlampen-Uhren 406
- ArtikelFrontberichte 408
- ArtikelUhrmacher, denkt daran! 409
- ArtikelEin Taschenmikroskop 409
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 409
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 409
- ArtikelPersonalien 410
- ArtikelInnungsnachrichten 410
- ArtikelSie fragen / Wir antworten 410
- BandBand 65.1940 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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410 UHRMAv. *s> Preiserhöhungsverbot in den eingegliederten Ostgebieten Am 13. Dezember 1940 ist die Verordnung über das Verbot der Preiserhöhung in den Ostgebieten in Kraft getreten. Der Reichs kommissar für die Preisbildung gibt zunächst einen Preisbildungsgrund satz bekannt. Das Fordern und Gewähren volkswirtschaftlich nicht ge rechtfertigter Preise ist verboten. Sodann wird im § 2 der Preisstop festgelegt, und zwar vom 1. Oktober 1940. Preise für Güter und Lei stungen dürfen rückwirkend vom 1. Oktober 1940 nicht erhöht werden. Das gleiche gilt für Zahlungs- und Lieferbedingungen, die nicht ver schärft werden dürfen. Darüber hinaus wird die Verschlechterung der Leistungen und die ungerechtfertigte Weigerung, Waren zum bisherigen Preise zu liefern, unter Verbot gestellt. Die Preise der Ostgebiete sollen den Preisen des Altreiches an geglichen werden. Als oberste Preisgrenze wird festgelegt, daß die Preise in den Ostgebieten die Preise für vergleichbare Güter und Lei stungen der benachbarten Teile des Altreiches nicht übersteigen dürfen. ^nmuiQJtiaektLehtett Karlsbad. Innungstagung am Sonntag, dem 23. November, im „Cafe Dill“, Karlsbad. — Obermeister Josef Jakob eröffnete um 9 Uhr die gut besuchte Tagung und begrüßte Kreiswalter Schmidt der DAF. Karlsbad, Bezirkslnnungs- meister Renger, Reiehenberg, sowie alle Erschienenen, besonders die Aus wärtigen. Anschließend gedachte er des verstorbenen Berufskameraden Adolf Henke, Teplitz, ehemaligen Verbandsobmanns der deutschen Uhrmacher in der Tschecho-Slowakei. Bezirksinnungsmeister Renger gab dann einen ausführ liehen Bericht über das Handwerk im Großdeutschen Reich, über Punzierung. Steuer und Errichtung von Fachschulen in unserem Gau. Obermeister Jakoh wies auf die Goldbewirtschaftung hin und besprach das Goldankaufs- und Gold überwachungsbuch. Kamerad Franz Böhm als Lehrlingswart brachte den Vor gang der jetzigen Lehrlingserziehung und wies auf unbedingte Führung das. Werkstattwochenbuches und die Einhaltung der fachlichen Vorschriften hin. Dies ist für die Innungen im Sudetengau eine Neueinführung, welche eine ständige Überprüfung der Lehrlinge ermöglicht. Anschließend sprach der Obermeister über mehrfache Innungszugehörigkeit (Erläuterung des Rund briefes 3/40). Ferner wurde auch eingehend der Schaufensterdienst mit der der zeitigen Werbungsmöglichkeit besprochen. Eine anschließende Werbematerial ausstellung konnte einen guten Erfolg über Bestellung und sofortigen Verkauf aufweisen. Berichtigung Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks und „Ankra“, Verkaufs- und Garantiegemeinschaft Deutscher Uhrenfach geschäfte e. V. Unter vorstehender Überschrift wurde in Heft 50/1940, S. 383, gesagt, daß „der Reichsinnungsmeister, Pg. Hans Flügel, aus An laß der Entscheidung des Reichswirtschaftsministers eine freund schaftliche Aussprache mit dem Leiter der »Ankra« gesucht habe“. Es ist nicht richtig, daß das Reichswirtschaftsministerium eine Entscheidung über die Handelsmarken - Organisationen in der Uhrenwirtschaft getroffen hat. Richtig ist dagegen, daß das Reichswirtschaftsministerium die Bemühungen des Unterzeich neten Verbandes um eine Verlauterung der Werbung mit Kollek tiv - Handelsmarken im Uhrenhandel begrüßt und Abkommen, wie sie der Unterzeichnete Verband am 15. Januar 1935 mit dem Markenuhrverein ZentRa vor der Reichswirtschaftskammer ver einbart hat, gutheißt. Reichsverband des Deutschen Uhrengroßhandels, gez. Bickel, Vorsitzender. Neue Preisbindungsverordnung Der Reichskommissar für die Preisbildung erließ eine neue Preis bindungsverordnung unter dem 23. November 1940. Die Preisbindungs verordnung wird die alten Preisbindungsverordnungen ablösen und am 12. März 1941 in Kraft treten. Bemerkenswert sind für unser Gewerbe die Bestimmungen über Preisbindungen der zweiten Hand. Ein Beispiel: Eine Uhrenfabrik will die Uhrmacher verpflichten, für ihre Uhren bestimmte Kleinhandels preise zu nehmen; oder sie will den Uhrmachern die Einhaltung be stimmter Kleinhandelspreise empfehlen. Hierzu muß die Uhrenfabrik die Einwilligung des Reichskommissars für die Preisbildung einholen. Von dieser Verpflichtung ist die Uhrenfabrik dann befreit, wenn bei empfohlenen Preisen gleichzeitig eindeutig darauf hingewiesen wird, daß es sich um unverbindliche Richtpreise handelt. Einer Preisbindung steht die Festsetzung verbindlicher Zahlungs und Lieferbedingungen gleich. ^ßiisonalien Breslau. Am 22. Dezember leierte unser Berufskamerad H e r m a u n Bock seinen 70. Geburtstag. In voller Rüstigkeit leitet er beute noch seinen im Jahre 1897 gegründeten Betrieb. In weitesten Fachkreisen ist er bekannt durch seine Teilnahme an den Keiclistagungen und durch seine unermüdliche Mitarbeit in den Berufsorganisationen. Lange Jahre hindurch war er Kasseu- führer des früheren Provinzialverbandes und Vorstandsmitglied der Innung Breslau. Besonderes Interesse hat Herr Bock fiir unseren Nachwuchs, für den er sich stets in jeder Weise einsetzt. Möge es- unserem Berufskameraden Bock vergönnt sein, noch viele Jahre bei bester Gesundheit seinem Betrieb vorzustehen und seine reichen Erfah rungen auf die junge Generation zu übertragen. Villingen. Jo s e f - K a i s e r - (1 e f o 1 g s e h a f t s h i 1 f e. Die Firma Kaiser-Uhren^ Villingen, hat dieses Jahr bei der wie immer in kleinem feier lichen Rahmen übergebenen Weihnachtsgabe ihre Gefolgschaft mit einer Be kanntgabe einer Stiftung überrascht, und zwar ist dies ein recht bald in die Tat um gesetzt er letzter Wille des am 1. Oktober 1940 leider zu früh verstorbenen Seniörchefs, Herrn Fabrikant Josef Kaiser, der auch nuf dem Krankenbett weder sein Werk noch seine Gefolgschaft vergessen konnte und deshalb Herrn Betriebsführer Franz Kaiser beauftragt hatte, einen Fonds für Unterstiitzungs- ■/.wecke zu errichten, — Die Firma errichtete in Erinnerung an ihren Gründer jetzt mit einem Betrag von 100 000 SfÄ ilie „Josef-Kaiser-Gefolgschaftshilfe". eine Einrichtung, aus der Beträge an in Not geratene, durch Krankheiten heim gesuchte oder altersinvalide Gefolgschaftsmitglieder oder deren Angehörige gegeben werden sollen. Die Gefolgschaft der Kaiser-Uhren wird diese hoch herzige Tat und Einrichtung durch eifrigste Pflichterfüllung dankend zu schätzen wissen. Sie (xaqen / 11)ir antwmten Kostenloser Auskunftsdienst der .Uhrmacherkunsf Alle Anf.agen icerden brieflich beantwortet; nur die Fälle eon betonderem allgemeinem Interette werden hier veröffentlicht. 9957. Mit meinem vor einigen Jahren verstorbenen Manne hatte ich ein schriftliches Testament vor einem Notar gemacht. Kann ich dieses Testament umstoßen bzw. eigenhändig ein neues Testament er richten? P. J. in R. A n t w o r t 9957. Ein eigenhändiges Testament können Sie jederzeit er richten. Ob Sie hiermit aber die anscheinend beabsichtigte Wirkung erreichen, hängt von dem Inhalt des früheren gemeinsamen Testamentes ab, insbesondere davon, ob und in welchem Umfang Sie über Ihren Nachlaß überhaupt noch ver fügen können. Wenn Sie uns den Wortlaut des früheren Testaments mitteilen und angeben, was Sie selbst für letztwillige Anordnungen treffen wollen, sind wir gern bereit, eine Prüfung vorzunehmen. Sonst empfiehlt es sieh, für die jetzige Testamentserrichtung wieder einen Notar hinzuzuziehen. 9958. Dieser Tage erhielt ich meinen Gewerbesteuerbescheid für 1940. Aus der Berechnung finde ich mich nicht heraus, insbesondere weiß ich nicht, wie die verschiedenen Gewerbesteuermeßbeträge er mittelt worden sind. O. Z. in A. Antwort 9958. Wir bitten Sie, den Artikel über die Gewerbesteuer bescheide 1940 in Folge 3 der Beilage „Steuer und Recht“ vom 16. August 1940 einer Durchsicht zu unterziehen. Es ist darin die gesamte Gewerbesteuerherech- nung ausführlich behandelt. 9959. Als ich vor einigen Jahren mein Geschäft kaufte, zahlte ich für die Firma 5000 Jttt. Hierauf habe ich alljährlich 10 Q /e abgeschrieben. Auf Grund einer stattgefundenen Betriebsprüfung will das Finanzamt diese Absetzung nicht anerkennen und hat die Absicht, die vorjährigen Steuerfestsetzungen zu berichtigen. W. L. in S. A n t w o r t 9959. Nach der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofes sind Abschreibungen auf den durch Kauf erworbenen Firmen- oder Geschäftswerl nicht zulässig, auch nicht mit der Begründung, daß der ursprünglich erworbene Wert inzwischen durch den selbstgeschaffenen Kundenwert abgelöst worden ist. Es ist lediglich die Ansetzung eines niedrigeren Teilwertes im Sinne des § 6 EinkStG. gestattet, wenn nachgewiesen werden kann, daß der übernommene Geschäfts- oder Firmenwert durch besondere Umstände, z. B. Entstehen einer Konkurrenz und damit verbundenem starken Rückgang der Umsätze, eine Wert minderung erfahren bat. Als Teilwert gilt hierbei der Wert, den ein Käufer des Geschäfts fiir den Geschäfts- oder Firmenwert zahlen würde. Ob eine An fechtung der von dem Finanzamt vertretenen Rechtsauffassung Aussicht auf Erfolg verspricht, hängt demnach ganz davon ab, inwieweit Sie eine Minderung iles Geschäfts- oder Firmenwertes beweisen können. 9960. Ich bitte um Angabe der Preisstop-Richtpreise. J. H. in A. A n t w o r t 9960. Allgemeine Richtpreise für den Preisstop gibt es nicht. Die Preisstopverordnung schreibt nur vor, daß die Verkaufspreise vom 17. Oktober 1936 (l'iir die Ostmark und den Sudetengau gelten andere Stichtage) nicht eigenmächtig erhöht werden dürfen. Hiermit sind die Preise gemeint, die der einzelne Betriebsinhaber an dem ebengenannten Stichtag verlangt hat. Da seinerzeit von dem Berufskameraden ganz verschiedene Preise gefordert worden sind, ist die Höhe der Stoppreise ebenfalls verschieden. 9961. Ich hörte, daß wir ab 1. Januar 1941 wieder ein anderes Buchführungssystem einführen sollen. Es wird von einem sehr umfang reichen Kontenrahmen gesprochen. Bei meinem Betrieb handelt es sich um ein mittleres Geschäft mit einem Jahresumsatz von rund 80 000 X'H. Bin ich wirklich verpflichtet, neben all der Arbeit, die wir zur Zeit haben, meine Buchführung umzustellen und zu komplizieren? Die vom Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks heraus gegebene einfache Buchführung hat sich bei mir sehr gut bewährt und ist auch von dem Finanzamt stets anerkannt worden. Besonders wur den die Gewinn- und Verlustberechnungen gelobt, die ich in den letzten Jahren an Hand des Beispiels in der Anleitungsbroschüre aufstelle. Antwort 9961. Wir verweisen auf die amtliche Mitteilung des Beich s _ innungsverbaudes des Uhrmucherhandwerks „Vorschriften und Richtlinien über die Bucliführungspflieht im Uhrmacherhandwerk“ in Nr. 50 der „Uhrmacner- kunst“. Hieraus ersehen Sie, wie Sie sich zu verhalten haben.
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