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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 66.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19410100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19410100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen das Heft 15 und die Seiten 67, 91, 92
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (7. März 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Englands Uhren klagen - England an!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der "U"-Kunst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 66.1941 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1941) 7
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1941) 13
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1941) 23
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1941) 29
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1941) 45
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1941) 55
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1941) 65
- AusgabeNr. 10 (7. März 1941) 77
- ArtikelKundendienst tut not! 77
- ArtikelVervollkommnung der Pendeluhr 78
- ArtikelIst das Handwerk ersetzbar? 80
- ArtikelEnglands Uhren klagen - England an! 81
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 81
- ArtikelFirmennachrichten 82
- ArtikelPersönliches 82
- ArtikelInnungsnachrichten 82
- ArtikelBuchbesprechung 82
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 11 (14. März 1941) 83
- AusgabeNr. 12 (21. März 1941) 91
- AusgabeNr. 13 (28. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (4. April 1941) 109
- AusgabeNr. 16 (18. April 1941) 139
- AusgabeNr. 17 (25. April 1941) 145
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1941) 167
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1941) 173
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1941) 183
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1941) 191
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1941) 201
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1941) 207
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1941) 215
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1941) 225
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1941) 235
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1941) 245
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1941) 253
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1941) 259
- AusgabeNr. 32 (8. August 1941) 273
- AusgabeNr. 33 (15. August 1941) 281
- AusgabeNr. 34 (22. August 1941) 287
- AusgabeNr. 35 (29. August 1941) 295
- AusgabeNr. 36 (5. September 1941) 305
- AusgabeNr. 37 (12. September 1941) 313
- AusgabeNr. 38 (19. September 1941) 325
- AusgabeNr. 39 (26. September 1941) 333
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1941) 339
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1941) 349
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1941) 357
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1941) 363
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1941) 371
- AusgabeNr. 45 (7. November 1941) 379
- AusgabeNr. 46 (14. November 1941) 389
- AusgabeNr. 47 (21. November 1941) 399
- AusgabeNr. 48 (28. November 1941) 405
- AusgabeNr. 49/50 (12. Dezember 1941) 415
- AusgabeNr. 51/52 (27. Dezember 1941) 423
- BandBand 66.1941 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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WochensehMt de# ,/lf ”-DCimst Werkstailwochenbuch und Berufsschule Eine Vereinbarung der Handwerkskammer Berlin mit dem Regierungs präsidenten in Potsdam Der Reichserziehungsminister hat bekanntlich in einem früheren Erlab zum Zwecke einer engeren Verbindung mit der praktischen Aus bildung angeordnet, daß sieh die Lehrkräfte der Berufssehulen die ein- üefuhrten Werkstattwochenbücher von den Schülern vorlegen lassen. Das Überwachen der regelmäßigen Führung der Werkstattwochen- bücher im Handwerk ist den Lehrmeistern zur besonderen Pflicht ge macht worden. Um die Ausbildung im Betriebe und in der Berufs schule noch enger aufeinander abzustellen und den Berufsschullehrern von Zeit zu Zeit Gelegenheit zu geben, sich über den Gang der Aus bildung zu unterrichten, ist auf Veranlassung des Landeshandwerks meisters und Kammerpräsidenten Loh mann zwischen dem Re gierungspräsidenten in Potsdam und der Handwerkskammer Berlin die nachstehende Vereinbarung getroffen worden: 1. Die Innungen weisen die Lehrlinge an, die Werkstattwochen bücher in der Berufsschule vorzulegen. Der Zeitpunkt wird gemeinsam von der Berufsschule und der Innung bestimmt und bekan ntgegeben. 2. Die Durchsicht der Werkstattwochenbücher soll vom Berufs schullehrer gemeinsam mit dem zuständigen Lehrlingswart der Innung erfolgen. Der Lehrlingswart soll den Lehrmeistern etwaige Mängel in der Führung des Werkstattwochenbuches mitteilen und diese abstellen lassen. 3. Die Berufsschule benutzt die Werkstattwochenbücher als Unterlage für die Erweiterung im Unterricht und berät die Schüler hinsichtlich deren Führung. 4. Die Vorlage der Werkstattwochenbücher soll zunächst halb jährlich erfolgen. Der Regierungspräsident in Potsdam hat die Berufsschulträger ersucht, gemäß diesen Abmachungen künftig zu verfahren und ihm über die gemachten Erfahrungen erstmalig bis zum 30. Juni 1941 zu berichten. Uhren auf Bergen haben natürlich eine völlig andere Gangart als im Tal. Hierzu beob achtete schon vor einem Jahrhundert Georges Harvey die Beschleuni gung der Uhrwerke auf den Bergen, bald darauf bemühte sich der berühmte dänische Uhrmacher Jürgenssen, diese Erscheinungen zu er klären. Er setzte Uhren unter eine Glasglocke, deren Luft er mit der Englands Uhren klagen — England an! Der Sinnspruch dieser Kathe- draluhr von Wells (England): „Keine Zeit soll unbenutzt ver gehn", kennzeichnet nicht etwa den Fleiß, sondern das Diebes geschick der englischen Macht haber aller Jahrhunderte. Der Erbauer der Uhr aber war be stimmt ein weiser Mann. Er ahnte, daß die für Versklavung und Ausnutzung der Völker wahrlich mehr als reichlich ge nutzte Zeit nicht ungestraft bleibt. In treffender Symbolik wenden sich die natürlich „ritterlich" getarnten Engländer, die durch Glockenschlagen zum Tempo mahnen, ängstlich fort von der Öffentlichkeit. Trotz des Tempos haben sie und ihre Getreuen den eng lischen „Autobus" verpaßt. Und dazu ist es kurz vor 12 . D. Luftpumpe verdünnte, und konnte feststellen, daß verdünnte Luft in der Tat den Gang der Uhren beschleunigt. Dann nahm Paul Ditis- heim, ein Schweizer, in Verbindung mit Professoren diese Versuche wieder auf. Er beobachtete die Uhren zunächst in seinem Labora torium, wo er sie in luftleeren Räumen, unter hohem Druck und in Wasserstoffgas laufen ließ. Dann hat er Experimente in Zermatt (1620 m) und auf dem Gornergrat (3123 m) angestellt. Das F’rgebnis seiner Beobachtungen war dieses: Jede Verminderung ries Barometer drucks, die einer beträchtlichen I lohe entspricht, macht sich durch eine Beschleunigung der Uhren bemerkbar. Ditisheim benutzte 20 Marinechronometer und 10 kleinere L'hren. Bei einer Herrenuhr ge wöhnlicher Ciröße beträgt diese Beschleunigung in 24 Stunden 0,023 Se kunden für je einen Millimeter des Barometerstandes, bei einer Damen uhr ist dieses „Vorgehen“ dreimal so stark. Der Einfluß des Luftdrucks ist um so erheblicher, je kleiner die Unruh einer Uhr ist. rStutttettUnndf mttl JlnufUmtdi J Eine grundsätzlich wichtige Entscheidung des Reichsgerichts Die jeden angehende Erage, ob der Einzelhändler begründete Ansprüche seiner Stammkunden auf lebenswichtige, freie Waren vor den Ansprüchen der Laufkunden befriedigen darf, wurde vom Reichsgericht am 6. Januar 1941 unter dem Gesichtspunkt der nach der Kriegswirtschaftsverordnung verbotenen Gefährdung der Bedarfsdeckung durch Zurückhalten lebenswichtiger Erzeugnisse geklärt. Das Reichsgericht erkennt ein uneingeschränktes Recht der Stammkunden in dem Sinne, daß der Geschäftsmann nur an sie abzugeben braucht, nicht an. Anderenfalls könnten Volks genossen, die an einem Ort erst zugezogen sind und deshalb in keinen Geschäft Stammkunden sein können, trotz dringenden Be darfs keine lebenswichtigen Erzeugnisse kaufen. Bei Volks genossen, die aus anderen Gründen in keinem einschlägigen Ge schäft Stammkunden sind, liegt der Fall gleich. Der Einzelhändler darf daher auch einem Laufkunden Hie Abgabe nicht etwa des halb verweigern, weil er die wenigen Sachen, dfe er hat, nur an Stammkunden abgebe! Zur Prüfung der Bedarfsfrage ist der Geschäftsmann gesetz lich nicht verpflichtet. Gibt er die Ware nicht ab, so kann er aber mangels ausreichender Ablehnungsgründe der Prüfung der Bedarfs frage nicht ausweichen, weil er sich sonst dem Vorwurf des Zu rückhaltens aussetzt. Wie der Geschäftsmann die Bedartsfrage prüft, ist ihm überlassen! Verweigerung des Bedarfsnachweises seitens des Kunden führt bei unzureichend vorhandener W are zum Verlust des Anspruchs auf Lieferung. Angesichts unserer geordneten Wirtschaftsführung ist von keinem Geschäftsmann zu verlangen, nur in geringem Umfange vorrätige lebenswichtige Ware ohne weiteres an jeden abzugeben, der kaufen will. Die Ablehnung des Verkaufs ist kein Zurückhalten, wenn sic auf Gesetz, Verordnung oder Anweisung einer zuständigen Stelle beruht oder aus anderen Gründen der jedem Volksgenossen ge währleisteten geregelten Wirtschaftsführung entspricht. Als .Muster für weitere Bestellungen benötigte Gegenstände brauchen nicht abgegeben zu werden. Hamster- und Angstkäufe scheiden ebenso aus wie lediglich zu dem Zweck vorgetäuschte Kaufe, den Geschäftsmann nach der erwarteten Ablehnung des Verkaufs der Zurückhaltung von Waren bezichtigen zu können. Die Grenzen sind durch dieses praktisch bisher wohl wichtigste kriegswirt schaftliche Urteil des Reichsgerichts für die Zukunft klar ab gesteckt. Jeder tut gut, sich genau danach zu richten. („Reichs- gerichtsbriefc"; 2 D 313/46. — 6. 1. 1941.)
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