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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 66.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19410100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19410100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen das Heft 15 und die Seiten 67, 91, 92
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 27 (4. Juli 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 20 Jahre Reichskuratorium für Wirtschaftlichkeit
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Gold
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Reinigungsmaschine der Firma Rudolf Flume
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ein neuartiger Uhrenkatalog
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der "U"-Kunst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 66.1941 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1941) 7
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1941) 13
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1941) 23
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1941) 29
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1941) 45
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1941) 55
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1941) 65
- AusgabeNr. 10 (7. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (14. März 1941) 83
- AusgabeNr. 12 (21. März 1941) 91
- AusgabeNr. 13 (28. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (4. April 1941) 109
- AusgabeNr. 16 (18. April 1941) 139
- AusgabeNr. 17 (25. April 1941) 145
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1941) 167
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1941) 173
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1941) 183
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1941) 191
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1941) 201
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1941) 207
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1941) 215
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1941) 225
- ArtikelDie Uhrmacherlehre im Leistungskampf 225
- ArtikelDie Gefahren der gesetzlichen Haftpflicht im Uhrmacherhandwerk 226
- ArtikelVon der Werkstatt - zur Front 227
- ArtikelAlte Sonnenuhren 228
- ArtikelBeitrag zur Geschichte des Wiener Uhrmacher-Kunsthandwerks 230
- Artikel20 Jahre Reichskuratorium für Wirtschaftlichkeit 232
- ArtikelGold 232
- ArtikelDie Reinigungsmaschine der Firma Rudolf Flume 232
- ArtikelEin neuartiger Uhrenkatalog 232
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 232
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 234
- ArtikelFirmennachrichten 234
- ArtikelPersönliches 234
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1941) 235
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1941) 245
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1941) 253
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1941) 259
- AusgabeNr. 32 (8. August 1941) 273
- AusgabeNr. 33 (15. August 1941) 281
- AusgabeNr. 34 (22. August 1941) 287
- AusgabeNr. 35 (29. August 1941) 295
- AusgabeNr. 36 (5. September 1941) 305
- AusgabeNr. 37 (12. September 1941) 313
- AusgabeNr. 38 (19. September 1941) 325
- AusgabeNr. 39 (26. September 1941) 333
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1941) 339
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1941) 349
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1941) 357
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1941) 363
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1941) 371
- AusgabeNr. 45 (7. November 1941) 379
- AusgabeNr. 46 (14. November 1941) 389
- AusgabeNr. 47 (21. November 1941) 399
- AusgabeNr. 48 (28. November 1941) 405
- AusgabeNr. 49/50 (12. Dezember 1941) 415
- AusgabeNr. 51/52 (27. Dezember 1941) 423
- BandBand 66.1941 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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23; UHRMACHERKUNSl 64. 20 Jahre Reichskuratorium für Wirtschaftlichkeit In diesen Tagen blickte das Reichskuratorium für Wirtschaftlichkeit (RKW.), die Zentralstelle der deutschen Rationalisierung, auf ein 20 jähriges Bestehen zurück. Das RKW. wurde im Juni 1921 auf Ver anlassung des Reichswirtschaftsministeriums und des Deutschen Ver bandes technisch - wissenschaftlicher Vereine begründet, um die ver schiedenartigen Rationalisierungsbestrebungen zusammenzufassen und um in technisch-wirtschaftlicher Gemeinschaftsarbeit zwischen Praxis, Wissenschaft und Behörden den Vorsprung aufzuholen, den andere Länder vor dem im Weltkriege abgeschlossenen Deutschland erlangt hatten. Diese Bestrebungen wurden von führenden Männern der deut schen Technik und Wirtschaft getragen. Insbesondere haben Carl Friedrich von Siemens und Karl Köttgen viele Jahre den Vorsitz im Vorstand des RKW. geführt. Im Laufe seiner Arbeiten ist es dem RKW'. gelungen, viele Hunderte von ehrenamtlichen Mitarbeitern zu dauerndem Erfahrungsaustausch und fruchtbarer Gemeinschaftsarbeit auf den großen Arbeitsgebieten Vereinheitlichung, Beschaffung, Ferti gung, Verwaltung und Vertrieb zusammenzuführen. Der volkswirtschaftliche Wert der Tätigkeit des RKW. besteht vor allem darin, daß der wirtschaftstechnische Fortschritt, der ja immer zunächst an wenigen Stellen oder gar an einer einzigen Stelle erzielt wird, auf dem Wege des Erfahrungsaustausches und der Gemeinschafts, arbeit schneller und zielbewußter verallgemeinert wird, als das sonst der Fall wäre. Diese Arbeit der Auswahl und der Verbreitung der Rationalisierungsmittel wird im wesentlichen in Ausschüssen des RK\V geleistet, von denen folgende bestehen: Reichsausschuß für wirtschaft liche Fertigung (AWF.), Reichsausschuß für Lieferbedingungen und Gütesicherung (RAL.), Reichsausschuß für wirtschaftliche Verwaltun (AWV.), Reichsausschuß für Betriebswirtschaft (RfB.), Reichsausschui. für wirtschaftlichen Vertrieb (RWV.), Reichsausschuß für Wirtschaft lichkeit im Handel, Forschungsstelle für den Handel (FfH.), Reichsaus schuß für Übersetzung deutscher Normen und Lieferbedingungen (Afii), Reichsausschuß für technisch - wirtschaftliche Beratung (RTWB.), Reichsausschuß für Verpackungsforschung (RfV.) und Reichsausschuß für Hauswirtschaft. Außer der Zentrale in Berlin unterhält das RKW, Dienststellen in Wien, Berslau, Krakau und Reichenberg. Aufbau und Arbeitsweise des RKW. sind durch eine im Jahre 1938 vom Reichswirt schaftsminister erlassene Satzung geregelt. An der Spitze des RKW, steht als Leiter seit dem Jahre 1935 Dipl.-Ing. Georg Seebauer, der zu gleich Leiter des Reichsausschusses für Leistungssteigerung ist. 3. ibzeicl samnie 4. Kriegs) iuszeic »erder Führer Fall au sich ai deiner 6. die öi medaill jungen wenn sonstig ireuz i 1939 m< darf d« 2\ eine Ki iaber beiden Gold In den letzten Wochen sind zwei einschneidende Bestimmungen in der Goldbewirtschaftung veröffentlicht worden. In der Bekanntmachung der Reichsstelle für Edelmetalle vom 14. Mai 1941, veröffentlicht im ..Deutschen Reichsanzeiger“ Nr. 111 vom 15. Mai 1941, ist bestimmt, daß die Verarbeitungsfrist für Altgold auf 6 Monate festgelegt wurde. Das bedeutet praktisch folgendes: mehreren Sieben für Borduhren usw. Zum Trockenkasten ge hört eine elektrische Heizlampe. Gläser und Drehapparat sind in einem Holzkasten der Größe 24 X 34 zusammengestellt. Das Reinigungsmittel ist „Hewalin“, eine Seifenlösung mit Zusatz, die ein Zersetzen des Schellacks der Hebesteine ausschließt. Der Reihenfolge nach wird spült mit Gasolin, Benzin, Benzol und Toluol, schließlich mit ver- dünntem Spiritus. Die Maschine ist ausprobiert und hat sich gut bewährt. D. sann e Lund 1 werden ichwer einzeln 9. 1 gelassei In den Allgemeinen Genehmigungen C zum Erwerb von Alt- und Bruchgold ist in den Auflagen bestimmt worden, daß das von dem Gewerbe angekaufte Alt- und Bruchgold innerhalb eines Monats ent weder in der eigenen Werkstätte verarbeitet werden muß oder dem Lieferanten innerhalb eines Monats zur Verarbeitung weiterzugeben ist. Diese Frist von einem Monat hat sich ungünstig ausgewirkt, und zwar einesteils dadurch, daß manchmal kleine Mengen innerhalb eines Monats eingeschmolzen werden mußten, was Scheidekosten verursachte, die sehr oft nicht im Verhältnis zum Wert des Altgoldes standen. Anderen teils aber auch dadurch, daß die Verknappung von Arbeitskräften es unmöglich machte, das Gold in der vorgeschriebenen Zeit einzu schmelzen. Die Industrie- und Handelskammer Pforzheim hat bei der Reichsstelle für Edelmetalle den Antrag gestellt, die Verarbeitungsfrist zu verlängern. Diesem Antrag ist von der Reichsstelle für Edelmetalle mit der oben erwähnten Verlängerung entsprochen worden. Ein- gegangenes Alt- und Bruchgold muß also künftighin nicht innerhalb eines Monats, sondern innerhalb 6 Monaten entweder in der eigenen Werkstätte verarbeitet werden oder innerhalb 6 Monaten dem Liefe ranten zur Verarbeitung zugeführt werden. Eine andere wichtige Bestimmung wurde am 24. Mai 1941 an die beteiligten Fachgruppen bekanntgegeben. Es heißt darin: Ein neuartiger Uhrenkatalog Die Firma Karl Ehrmann, Pforzheim, läßt einen modernen, ge schmackvollen Katalog erscheinen, der als künstlerisch wertvolle Arbeit gelten kann. Abweichend vom üblichen Stil der Kataloggestaltung spricht hier Farbe und Art der Darstellung für das Kunstwerk der Uhr und zwingt so auch den Uhrmacher zu einer neuen Wertung der liehen Dinge seines Berufes. Der Kunde aber wird, wenn in ruhigeren Zeiten Kataloge wieder an Bedeutung gewinnen, durch diese Art der Darstellung von Uhren zu einer besonderen Wertschätzung gegenüber Uhr und Uhrmacher ver anlaßt. . D. Ab selbstvi dieser s weit : Reihenf 'TO&eJtenieluiu de# „Ql”-3Cutul Dei der Firi iVirkun die nac rungen, Verbote tombini f orbeze Vertriel der vor: jungen nacht s „Den Fachgruppenangehörigen ist erlaubt. Alt- und Bruch gold, das nach dem 15. September 1939 auf Grund einer All gemeinen Genehmigung C erworben ist, zu verwenden: 1. zur Vergoldung von Trauringen, 2. zur Dublierung von Trauringen, wobei für die Vergoldung und Dublierung eine Höchstgrenze von 50/000 als Stärke festgesetzt ist.“ Nach den bisherigen Bestimmungen durften Dublee- und vergoldete Trauringe eine Stärke von 10/000 haben, und Alt- und Bruchgold konnte nur dann verwendet werden, wenn eine besondere Genehmigung hier für Vorgelegen hat. Die Einschränkung, daß zur Herstell ung von ver goldeten und Dubleetrauringen Altgold nur in besonderen Fällen ver wendet werden darf, ist gefallen. Jeder Gewerbetreibende kan n aus eingegangenem Altgold ohne Beschränkung der Menge vergoldete und Dubleetrauringe hersteilen bei einer Stärke bis zu 50/000. Hierdurch ist für die Fabrikation der unechten und Dublcetrauringe eine wesent liche Erleichterung geschaffen. Die Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers teilt mit: tinfuh Wi Nach § 3 der Anordnung des Staatsministers und Chefs der Präsi dialkanzlei vom 25. Juli 1940 dürfen von den zugelassenen Firmen Ver kleinerungen staatlicher Orden und Ehrenzeichen, die nach dem 30. Januar 1933 gestiftet sind, nur mit Genehmigung der Präsidialkanzlei und nach Vorlegung von Mustern in den Handel gebracht werden. E s sind Zweifel darüber entstanden, ob sich diese Anordnung auch auf die für den Aufschlag des Zivilrocks bestimmten Nadeln bezieht, an denen Verkleinerungen der vorbezeichneten mit Verkleinerungen früher ge stifteter Orden und Ehrenzeichen vereinigt sind. Die Frage ist selbst verständlich zu bejahen. Von allen diesen zusammengesetzten An fertigungen sind Muster der Präsidialkanzlei vorzulegen, bevor die An fertigungen in den Handel gebracht werden. m< deutsch deten u: not' 'u sein, ■ung nie [nliebsa ra gen innen un Die Reinigungsmaschine der Firma Rudolf Flume Die Präsidialkanzlei prüft nicht nur die Qualität, sondern auch die Art der Zusammensetzung. Die in neuerer Zeit üblich gewordene Zu sammenstellung von Kriegsauszeichnungen mit Friedensauszeichnunget 1 - die zuweilen fünf und mehr Verkleinerungen nebeneinander ergibt, lieg! außerhalb der Grenze des guten Geschmacks und wird nicht mehr zu gelassen. Mit »inister . K ’fiderse e n Wa ^nimen ‘underlj Die Firma Rudolf Flume hat eine neue Reinigungsmaschine heraus gebracht, die vor allem für Armband- und Taschenuhren und kleine Wecker mit einem Platinendurchmesser bis zu 63 mm Verwendung rindet. Im Gegensatz zu anderen Reinigungsmaschinen werden hier zur Hrechung der Flüssigkeitsbewegung vierkantige Spülgefäße verwendet. Das hieb wird durch Kurbeldrehung (abwechselnd \ l l- 2 Drehung vor und zuruck) bewegt. Die Einfachheit der Handhabung entspricht der allgemeinen Verbreitung, die diese motorlose Maschine finden soll. e- u, Neb u Cn ^- m ^ re * ia PP arat besteht diese Reinigungsmaschine aus drei rsiehkorben für Taschen- und Armbanduhren, einem größeren Korb, Folgende Richtlinien sind zu beachten: 1. Kriegsauszeichnungen dürfen nicht mit Friedensauszeichnunge 11 zusammengesetzt werden. Es ist also verboten, mit Kriegsauszeicn- nungen beispielsweise zu kombinieren die Dienstauszeichnungen, da* Luftschutz- und das Feuerwehr-Ehrenzeichen, die Rettungsmedaille- das Ehrenzeichen für deutsche Volkspflege, das Deutsche Schutzwall- Ehrenzeichen, ferner alle Sportehrenzeichen. 2. Es ist ferner untersagt, Waffenabzeichen der Wehrmacht W' 1 Kriegsauszeichnungen zusammenzustellen. Waffenabzeichen sind keine F.hrenabzeichen, sondern Tätigkeits- oder Leistungsabzeichen. Sie g e hören nicht an eine Nadel mit den Kriegsauszeichnungen. e tu , Die Vieh Rektor hi., ein 11 ^ der v“ v f Kost er >dung ^onnei
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