Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 66.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19410100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19410100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen das Heft 15 und die Seiten 67, 91, 92
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 28 (11. Juli 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichsinnungsverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Uhrmacherkunst - einst und jetzt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der "U"-Kunst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 66.1941 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1941) 7
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1941) 13
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1941) 23
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1941) 29
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1941) 45
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1941) 55
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1941) 65
- AusgabeNr. 10 (7. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (14. März 1941) 83
- AusgabeNr. 12 (21. März 1941) 91
- AusgabeNr. 13 (28. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (4. April 1941) 109
- AusgabeNr. 16 (18. April 1941) 139
- AusgabeNr. 17 (25. April 1941) 145
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1941) 167
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1941) 173
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1941) 183
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1941) 191
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1941) 201
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1941) 207
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1941) 215
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1941) 225
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1941) 235
- ArtikelDas deutsche Handwerk in der Kriegswirtschaft 235
- ArtikelNeue Patente an Uhren 237
- ArtikelBeitrag zur Geschichte des Wiener Uhrmacher-Kunsthandwerks ... 239
- ArtikelDie astronomische Kunstuhr 240
- ArtikelDie Triebnietmaschine - zugleich Steineinpreßmaschine 241
- ArtikelAus dem Protektorat Böhmen und Mähren 241
- ArtikelFür die Werkstatt 242
- ArtikelSo geht es nicht! 242
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 243
- ArtikelUhrmacherkunst - einst und jetzt 243
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 243
- ArtikelFirmennachrichten 244
- ArtikelPersönliches 244
- ArtikelSie fragen / Wir antworten 244
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1941) 245
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1941) 253
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1941) 259
- AusgabeNr. 32 (8. August 1941) 273
- AusgabeNr. 33 (15. August 1941) 281
- AusgabeNr. 34 (22. August 1941) 287
- AusgabeNr. 35 (29. August 1941) 295
- AusgabeNr. 36 (5. September 1941) 305
- AusgabeNr. 37 (12. September 1941) 313
- AusgabeNr. 38 (19. September 1941) 325
- AusgabeNr. 39 (26. September 1941) 333
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1941) 339
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1941) 349
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1941) 357
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1941) 363
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1941) 371
- AusgabeNr. 45 (7. November 1941) 379
- AusgabeNr. 46 (14. November 1941) 389
- AusgabeNr. 47 (21. November 1941) 399
- AusgabeNr. 48 (28. November 1941) 405
- AusgabeNr. 49/50 (12. Dezember 1941) 415
- AusgabeNr. 51/52 (27. Dezember 1941) 423
- BandBand 66.1941 -
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- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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I I Kl ibe G iniir häff e S etl; 66. JAHRGANG / 1941 / NR. 28 243 n^eifhunn luigJL&EEbcuute- QLcbßhxiehtut Verantwortlich: Assessor Hans Natorp, Berlin W anr :n ers wolurd Sei läß ist Kn irac n ’erk ich üßi. kt. Dt i 1 linei nei Eit er, laut gev ölbt Preisanszeichnungspflicht für Uhren Unter Berücksichtigung eines Bescheides des Herrn Reichs kommissars für die Preisbildung vom lb. April 1941 (Gesch. Zeh. A—23 —1343/41) an den Reichsinnungsverband des Uhrinacherhandwerks über die Preisauszeichnungspflicht für Uhren geben wir bekannt: 1. Preisauszeichnungspflichtig sind alle für den Haus halt bestimmten Uhren. Das sind unter anderem: a) Wand-, Stand-, Küchen- und Weckeruhren (Erlaß des Reichs kommissars für die Preisbildung Nr. 3/41 vom 30. Dezember 1940, II, Ziffer 6), b) Stiluhren, Stilwecker, Tischuhren, Reisewecker, Schwarzwälder Uhren, Heimuhren. 2. Nicht preisauszeichnungspflichtig sind alle nicht für den Haus halt bestimmten Uhren. Das sind unter anderem: a) Taschen- und Armbanduhren (Erlaß des Rcichskommissars für die Preisbildung Nr. 3/41 vom 30. Dezember 1940, II, Ziffer 6), b) technische Uhren, wie Borduhren, Autouhren, Kurzzeitmesser, sow r eit sie nicht für den Haushalt bestimmt sind, z. B. Chrono graphen, Stoppuhren. Kontrolluhren, elektrische Uhrenanlagen. Etwa entgegenstehende Auskünfte der Fachpresse und des Reichs innungsverbandes des Uhrmacherhandwerks sind hinfällig. Reichsinnungsverband Flügel, Reichsinnungsmeister. des Uhrmacherhandwerks. Natorp, Geschäftsführer. TOoehenlekaa der „Qi”-DCiuut da an Zs is be be di iefnano sat. t, so :s ind : L’* e si' unf der dem un band sprei b< Jim Brasilien auf der Reichsmesse in Leipzig Herbstmesse vom 31. August bis 4. September Wie wir vom Reichsmesseamt in Leipzig erfahren, hat sich die brasilianische Regierung entschlossen, an der Herbstmesse in Leipzig wieder teilzunehmen. Bereits im Vorjahr waren die Brasilianer auf der Herbstmesse mit einer Kollektivausstellung beachtlich vertreten und demonstrierten damit unzweideutig die Neutralität Brasiliens in diesem Krieg. Obschon die brasilianischen Kaufleute heute noch keine großen Abschlüsse in Leipzig tätigen können, so wollen sie doch die Verbindung mit den deutschen Importeuren aufrechterhalten, und ihre Musterschau auf der Reichs-Herbstmesse zeigt, wie tief die Brasilianer davon überzeugt sind, daß die südamerikanischen Staaten ihre Natur schätze ohne Mitarbeit der Länder der alten Welt unmöglich aus- beuten und ver »verten können. Ab 1. Juli deutsche Tarife in Elsaß, Lothringen u. Luxemburg Mit Wirkung vom 1. Juli 1941 werden der Deutsche Eisenbahn- Gütertarif, Teil I und II, und der Deutsche Eisenbahn-Tiertarif, Teil I und II, auf Elsaß, Lothringen und Luxemburg ausgedehnt. Bis zum 31. Juli 1941 gilt jedoch im Verkehr mit Frankreich (und darüber hinaus gelegenen Ländern) bei Leitung über die deutsch-fran zösischen Grenzübergangspunkte für die elsässischen und lothringischen Strecken noch der französische Binnentarif. 4 Rückzahlung von Krediten Der Reichswirtschaftsminister hat durch Runderlaß 36/41 D. St./— K-St. die Bestimmungen über die Rückzahlung von Krediten sowie die Behandlung von Zinsen, Erträgnissen und regelmäßigen Tilgungen zu sammengefaßt und in Einzelheiten geändert. Rinbruchsdiebstahl bei einem Uhrmacher und Haftung des Uhrmachers für aufbewahrte Reparaturen Eine Kundin übergab einem Uhrmacher eine Damenarmbanduhr Besserer Qualität zur Reparatur. Der Uhrmacher händigte der Kundin e *ne Reparaturmarke aus, auf der folgendes vermerkt war: „Für Einbruch, Beraubung usw. kann ich keine Haftung über nehmen, gleichgültig, ob diese Umstände bei mir oder in Werk stätten eintreten, welchen ich die Reparaturen zur Ausführung übergebe.“ Der Uhrmacher verwahrte die Uhr unverschlossen im Laden. Ein brecher nahmen auch diese Uhr fort. Die Kundin verlangte vom Uhrmacher Schadenersatz. Es kam zu einem Prozeß, in dem das Amtsgericht den Uhrmacher zum Schaden ersatz verurteilte. In dem Urteil führt das Amtsgericht folgendes aus: „Bei der Aufbewahrung einer zur Reparatur angenommenen Uhr durch den Uhrmacher handelt es sich um eine Nebenleistung des abgeschlossenen Werkvertrages. Inhalt des Werkvertrages ist in erster Linie die Beseitigung des vorhandenen Schadens, daneben ist der LJhrmacher jedoeh verpflichtet, alles zu tun, um den Kunden vor Schaden, insbesondere vor Verlust der Uhr zu bewahren. Keineswegs handelt cs sich bei der Aufbewahrung der Uhr um einen selbständigen, unentgeltlichen Verwahrungsvertrag. Die Übergabe der Uhr an den Uhrmacher ist eine notwendige, zur Be seitigung der Reparatur unbedingt erforderliche Handlung und somit eine selbständige Leistung des Uhrmachers. Die Verpflichtung zur sorgfältigen Aufbewahrung der LJhr wird nun keineswegs da durch ausgeschlossen, daß der Uhrmacher nach der. Reparatur bedingungen für Einbruchsdiebstahl nicht haften soll. Eine der artige Bestimmung ist in Ausnutzung einer Monopolstellung getroffen worden, da diese Bedingung von sämtlichen Uhrmachern bei An nahme der Reparatur gestellt wird und somit ein Kunde überhaupt nicht in der Lage wäre, seine Rechte auf sorgfältige Auf bewahrung der Uhr gegen den Uhrmacher geltend zu machen. Der Begriff der sorgfältigen Aufbewahrung wird ganz nach den Zeit verhältnissen verschieden auszulegen sein.“ Das Amtsgericht erörtert nun, wie weit die Sorgfaltspflicht des. Uhrmachers geht. Es betont, daß es Pflicht des Uhrmachers sei, die ihm anvertrauten Sachen so zu verwahren, daß nach allgemeiner Vor aussicht ein Diebstahl weitestgehend ausgeschlossen werde. Ab schließend stellt es fest, daß der Uhrmacher eine Nebenbestimmung des Reparaturvertrages verletzt habe; diese positive Vertragsverletzung verpflichte den Beklagten zum Schadenersatz. Wir empfehlen dieses Urteil den Uhrmachern zur Beachtung. U h r m a c h e r k u nsf — einst und jetzt Aufnahme: Aktuelle Bilder - Centrale Taschenuhr aus dem Jahre 1720 , im Vergleich zu einer Fingerringuhr unserer Zeil. K)ir Uhrmacher sind seltsame Menschen. Wir schimpfen auf die kleinen Reparaturen und sind doch begeistert, diese Winzigkeiten zu neuem Leben zu wecken. Sie bieten keinen „flotten Verdienst", und doch — so mancher setzt sich nach Feierabend an den Werktisch — trotz der vielen Repara turen — un d freut sich an der Feinheit der Arbeit. Die Kunst des Hand werks wird dabei zum Erlebnis. Da klemmt man die Steinlupe ins Auge und legt die Spirale noch besser als bei einer Taschenuhr. Das wäre kein Uhrmacher, der diesen Ehrgeiz nicht kennt. Solche Berufsbegeisterung kennzeichnete schon immer unser Handwerk. Trotz der Mühen mit der heutigen Feinarbeit ist sie nicht verloren gegangen. Sie zu erhalten und weiterzugeben, ist unsere handwerkliche Pflicht. \
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