Delete Search...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 66.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19410100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19410100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen das Heft 15 und die Seiten 67, 91, 92
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 28 (11. Juli 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der "U"-Kunst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Firmennachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Persönliches
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sie fragen / Wir antworten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 66.1941 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1941) 7
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1941) 13
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1941) 23
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1941) 29
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1941) 45
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1941) 55
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1941) 65
- AusgabeNr. 10 (7. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (14. März 1941) 83
- AusgabeNr. 12 (21. März 1941) 91
- AusgabeNr. 13 (28. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (4. April 1941) 109
- AusgabeNr. 16 (18. April 1941) 139
- AusgabeNr. 17 (25. April 1941) 145
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1941) 167
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1941) 173
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1941) 183
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1941) 191
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1941) 201
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1941) 207
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1941) 215
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1941) 225
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1941) 235
- ArtikelDas deutsche Handwerk in der Kriegswirtschaft 235
- ArtikelNeue Patente an Uhren 237
- ArtikelBeitrag zur Geschichte des Wiener Uhrmacher-Kunsthandwerks ... 239
- ArtikelDie astronomische Kunstuhr 240
- ArtikelDie Triebnietmaschine - zugleich Steineinpreßmaschine 241
- ArtikelAus dem Protektorat Böhmen und Mähren 241
- ArtikelFür die Werkstatt 242
- ArtikelSo geht es nicht! 242
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 243
- ArtikelUhrmacherkunst - einst und jetzt 243
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 243
- ArtikelFirmennachrichten 244
- ArtikelPersönliches 244
- ArtikelSie fragen / Wir antworten 244
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1941) 245
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1941) 253
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1941) 259
- AusgabeNr. 32 (8. August 1941) 273
- AusgabeNr. 33 (15. August 1941) 281
- AusgabeNr. 34 (22. August 1941) 287
- AusgabeNr. 35 (29. August 1941) 295
- AusgabeNr. 36 (5. September 1941) 305
- AusgabeNr. 37 (12. September 1941) 313
- AusgabeNr. 38 (19. September 1941) 325
- AusgabeNr. 39 (26. September 1941) 333
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1941) 339
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1941) 349
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1941) 357
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1941) 363
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1941) 371
- AusgabeNr. 45 (7. November 1941) 379
- AusgabeNr. 46 (14. November 1941) 389
- AusgabeNr. 47 (21. November 1941) 399
- AusgabeNr. 48 (28. November 1941) 405
- AusgabeNr. 49/50 (12. Dezember 1941) 415
- AusgabeNr. 51/52 (27. Dezember 1941) 423
- BandBand 66.1941 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
244 UHRMACHERKUNST Sterbegeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung Bei Tötung eines gegen Unfall Versicherten durch einen Betriebs unfall ist nach § 586 der Reichsversicherungsordnung als Sterbegeld der fünfzehnte Teil des Jahresarbeitsverdienstes zu gewähren. Bestimmungs gemäß setzt der Reichsarbeitsminister einen Mindestbetrag fest. Der bisherige Mindestbetrag von 50 JM ist durch einen Erlaß des Reichs arbeitsministers auf 100 erhöht worden. Gibt es noch Schwarzarbeiter? Die Schwarzarbeit als Massenerscheinung ist heute verschwunden — dank ihrer erfolgreichen Bekämpfung durch den Großen Befähigungs nachweis in den vergangenen sechs Jahren. Als Einzelerscheinung da gegen besteht sie jedoch immer noch. Nach der „Handwerker-Zeitung“ des Landeshandwerksmeisters Hessen (Nr. 12) wird in einigen Hand werkszweigen noch sehr rege schwarzgearbeitet, so insbesondere im Damenschneider-, Herrenschneider-, Photographen-, Friseurhandwerk usw. Wenn trotzdem heute im Handwerk verhältnismäßig wenig Klagen über die Schwarzarbeit laut werden, so liegt das daran, daß die Handwerker durchweg gut mit Aufträgen versehen sind und eine Schädigung durch die Schwarzarbeit nicht spüren. Diese Tatsache sollte aber nicht zu einer allgemeinen Duldung der Schwarzarbeit führen, denn das würde dem Pfuschertum im Handwerk Vorschub leisten. Bekannt lich sind diejenigen, welche schwarz arbeiten, ja nicht gerade die besten Könner. Eine Zollberatungsstelle beim slowakischen Exportinstitut Das Exportinstitut in Preßburg, das fast an allen Fragen des Außen handels beteiligt ist, hat eine Zollberatungsstelle eröffnet, die Aus künfte in allen Zollangelegenheiten erteilt. Das Exportinstitut- selbst vermittelt unter anderem Vertretungen fremder Firmen sowie An gebote und Nachfragen für Ein- und Ausfuhr von Waren. Cfhmennaehtiehtrn Dresden. Carl Schnauffer, Großhandlung mit Juwelen und Goldwaren, Prager Straße 5. Jetzt Kommanditgesellschaft. , J Haml | ur 9- (Reue handelsgerichtliche Eintragung.) Paul Gemp, Juwelen, Gold- und Silberwaren sowie Uhren, Dammthorstraße 39/40. Gal *>° n * N. Wilhelm Pohl jun., Gürtlerei, Schillergasse 63. Nunmehr offene Handelsgesellschaft seit 1. Januar 1941. Fritz Pohl, Gürtler, und Hans Bitzan, Angestellter, sind als persönlich haftende Gesellschafter aufgenommen Die Firma ist geändert, sie lautet nunmehr: Wilhelm Pohl & Sohne. * 4 f Sa ,* ,lonz , a ‘ '*• Nl (Sud.). S. Steier, Großhandel und Export von Gablonzer Artikeln und Schmuckwaren. Die Firma ist geändert, sie lautet jetzt: Rudolf Sanze. ttu P,orzh f i ?V (Ne , ue handelsgerichtliche Eintragung.) Karl - Heinz Bauer, Uhren- und Schmuckwaren-Großhandlung, Durlacher Straße 60. n° $e o n ' handelsgerichtliche Eintragung.) H. Boltzmann & Co., Neue Straße 8 Goldschmiedewerkstatt mit Verkaufsladen, Offene Handelsgesell- schaft seit 1. Juli 1941. Pforzheim. Philipp Trunk, Bijouteriefabrik, Anne Grimm, geb. Trunk ist Einzelprokuristin. ’ Gesamt*prokuri'st Fr Speide1, u hrkettenfabrik, Julius Amann, Kaufmann, ist Pforzheim. Hch. Schütz, Komm.-Ges., Bijouterie- und Uhrenfabrik. Der Kommanditist ist aus der Gesellschaft ausgeschieden. Nunmehr offene Handels gesellschaft. Die Firma ist geändert in „Hch. Schütz“. Kraus“ )rZh * f,n ’ J ‘ S ‘ Kahn ’ B 'jouteriefabrik. Die Firma ist geändert in „EmiL Prok P ur 0 a , de , J , Ott? i “ÄÄ^SKei.* BijoU,eriefabrik ’ «oethestraße 10. Die VerlT^ff's'Ikril!,- B » 1 . tzm 1 ann & Co - Neue Straße 8. Goldschmiedewerkstatt mit Senta Hauk Elnzelprokura erhielten: Frau Hilde Boltzmann und Frau Troppau (Sud-)- (Neue handelsgerichtliche Eintragung.) Emil Fißla Lebensmittelhandlung, Troppau, Juweliere, Gold- und Silberarbeiter Uhren’ s^ i el M U a n i d 19« ParatUrWerk8taU ’ T8 »» fer K““e »«• Offene HandSesellsÄ f)ei r $ cuili eh e s jubiläüm < fe“’ern GOld8Chmied Karl Steinwen(ler konnte sein 50 jähriges Berufs- Uhrgehäusemacliermeister Edmund Höhne, Kreuzstraße 1 konnte auf ein 50 jähriges Bestehen seines Geschäftes zurückblicken. konnte Meisterjutdläum 'feiern. Uhrmatbe ™ ei *^ Strümpler konnte sein goldenes Todestafel: Bielefeld-Schildesche. Uhrmacher Heinrich Gießelmann ist gestorben. I . . V..v»v.uiuim lOL BCÖLUrueU. storben PZ,g Uhrmachermeister Gustav Kaniß, Rückertstraße 19, ist ge- LeLpzig. Der Leiter der beiden Messehäuser für die Uhren- und storb£n ri * nbBrg ’ BerurBkam <‘ ra<1 Emil Drechsler ist im 80. Lebensjahre ver- Sie fnujen /10ir anlwsrten Kostenlose r Auskunftsdienst der .Uhrmacherkunst’ Alle Anfragen werden brieflich beantwortet} nur die FdlU besonderem allgemeinem Interesse werden hier verSffentlbfa 7981. Meine Ehe ist durch meine Schuld geschieden. Kann ich trotz dem mein Kind zu mir nehmen bzw. welche Ansprüche habe ich auf das Kind? A. H. in B. Antwort 7981. Einem Ehegatten, der in dem Ehescheidungsurteil allein oder überwiegend für schuldig erklärt worden ist, soll die Sorge für die Person der aus der Ehe hervorgegangenen Kinder nur übertragen werden wenn dies aus besonderen Gründen dem Wohle des Kindes dient. Ob solche Gründe in Ihrem Fall vorliegen, entzieht sich unserer Beurteilung. Wenn Sie der Meinung sind, daß Sie diesbezügliche Gründe Vorbringen können, müssen Sie einen entsprechenden Antrag an das Vormundschaftsgericht stellen. Dieses trifft seine Entscheidung auf Grund des § 81 Abs. 5 des Ehegesetzeg vom 6. Juli 1938. Das Recht des zeitweisen Zusammenkommens mit Ihrem Kind kann Ihnen nicht genommen werden. Ist Ihrer früheren Ehefrau die Sorge für die Person des Kindes übertragen worden, so müssen Sie versuchen, eine gütliche Eini gung herbeizuführen. Mißlingt dies, so trifft auf Ihren Antrag hin das Vor mundschaftsgericht die Regelung, wann, wo, wie oft und in welcher Weise Ihnen die Möglichkeit zu geben ist, mit Ihrem Kind zusammenzutreffen. 7982. Mein Finanzamt verlangt, daß ich von der Entschädigung g| Obermeister Umsatzsteuer zahle. Ist das berechtigt? R. W. in S. Antwort 7982. Die Forderung des Finanzamtes besteht zu Recht. Si« gründet sich auf den Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 4. Oktober 1937 (S 4105 — 114 III). In diesem Erlaß ist aber auch bestimmt, daß von der Erhebung der Um satzsteuer insoweit abgesehen werden soll, als es sich bei den Entschädigungen um den Ersatz tatsächlich entstandener und in nachgewiesener Höhe vergüteter Unkosten (z. B. Eisenbahnfahrkosten) handelt. Soweit dagegen gehabte Un kosten mit einem Pauschbetrag (z. B. Tagegeld) abgegolten werden, bleibt die Steuerpflicht bestehen. 7983. Wann endet das Lehrverhältnis, mit dem Ablauf des Lehr vertrages oder bereits mit der bestandenen Gesellenprüfung? L. O. in E. Antwort 7983. Nach bestandener Lehrabschlußprüfung (Gesellenprüfung) dürfen Lehrlinge zur Erfüllung des Lehrvertrages bis zu dessen zeitlichem Ablauf nicht mehr angehalten werden. Das Lehrverhältnis hört vielmehr mit dem Ende des Monats auf, in dem der Lehrling die Gesellenprüfung besteht. Von da ab hat er Anspruch auf den Gesellenlohn. 7984. Aus einer Erbschaft steht mir das Nutzungsrecht an einem Grundstück zu. Bei der Vermögensveranlagung bringt das Finanzamt hierfür einen Wert in Ansatz, der den Einheitswert des Grundstücks weit übersteigt. Die Steuerforderung ist dementsprechend höher, als wenn ich Eigentümer des Grundstücks wäre. Geht das in Ordnung? B. S. in A. A n t w o r t 7984. Der bei der Vermögensteuer für den Nießbrauch an- zusetzende Kapitalwert richtet sich in keiner Weise nach dem Einheitswert des Grundstücks, sondern ergibt sich aus einer Vervielfachung des jährlichen Nutzungsertrages. Gemäß § 16 RBewG. ist bei Renten und anderen auf die Lebenszeit einer Person beschränkten Nutzungen und Leistungen bei einem Alter des Empfängers von mehr als 35 bis zu 45 Jahren das 18 fache der ein jährigen Nutzung als Kapitalwert in Ansatz zu bringen. Wenn das Grund stück einen großen Überschuß abwirft, so kann es unter Umständen vor- kommen, dali der Kapitalwert höher als der Einheitswert wird. Als zugrunde zu legender Nutzungsbetrag gilt natürlich nur die Summe, die Sie tatsächlich erhalten. Eventuell von Ihnen zu tragende Unkosten u. dgl. sind also bei Ermittlung des Nutzuugsbetrages zu kürzen. 7985. In der „Uhrmacherkunst“ ist in dem Artikel über die Jahres steuererklärungen darauf hingewiesen worden, daß von der Endsumme des erweiterten Wareneingangsbuches die Beträge der Spalten Altgold u °d Altsilber, Ersatzteile sowie Fremdarbeit in einer der Erklärung bei zufügenden Anlage zu kürzen sind. Muß ich diese Absetzung nun nicht auch schon in den monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen machen? c. B. in S. Antwort 7985. Sie können die Aufteilung der Endsumme des er weiterten Wareneingangsbuches in jeder Umsatzsteuervoranmeldung durch führen. Es genügt aber auch, wenn Sie die Absetzung lediglich in der Jahres- umsatzsteuererklärung machen. 7986. Durch einen Brand in meiner Werkstatt wurde auch eine An zahl Uhren, die sich zur Reparatur bei mir befanden, vernichtet. Bin ich ersatzpflichtig? Bejahenfalls, welche Wertbeträge kommen in Trage? e. N. in H. A n t w o r t 7986. Für den Schaden, der durch den Brand an den fremden U.r fin 'l?)'• entstanden ist, sind Sie ersatzpflichtig, wenn Sie ein Verschulden trifft. Ein solches liegt insbesondere dann vor, wenn die Entstehung des r euers auf irgendwelche Fahrlässigkeit, z. B. schadhafte oder unsachgemäß angelegte elektrische Leitungen, unvorsichtiges Hantieren mit Benzin od. dgh zuruckzulühren ist. Schuldhaft haben Sie auch dann gehandelt, wenn der Brand während der Nacht war und Sie die Ihnen zur Reparatur anvertrauten Uhren mellt im Geldschrank verwahrt hatten. Sind Sie schadenersatzpflichtig, so müssen Sie den Geschädigten diejenigen Betrage erstatten, die sie zur Wiederbeschaffung der verlorengegangenen l hren usw. autzuwenden haben. Im allgemeinen ist also der Ladenverkaufs preis zu vergüten. Verantwortlich für den Textteil: Hauptschriftleiter Bernhard Dierich- Uhrmachermeister, Berlin W 8 — Hauptgeschäftsstelle: Halle (Saale), Muhl; weg ÄV 7~ v ?C la g 8 - und Anzeigenleitung Hans Knapp, Halle (Saalei — PI. 4 — Druck und Verlag von Wilhelm Knapp, Halle (Saale).
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview