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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 28.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190401002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19040100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19040100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (15. Juni 1904)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unsere Reparaturen (Schluß)
- Autor
- Hinrichs, G.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 28.1904 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1904) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1904) 15
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1904) 29
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1904) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1904) 59
- AusgabeNr. 6 (15. März 1904) 75
- AusgabeNr. 7 (1. April 1904) 89
- AusgabeNr. 8 (15. April 1904) 105
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1904) 119
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1904) 133
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1904) 147
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1904) 161
- ArtikelCentral-Verband 161
- ArtikelUnsere Reparaturen (Schluß) 162
- ArtikelProf. M. Meurers "Pflanzenformen" und das Ornamentzeichnen ... 164
- ArtikelElektrische Aufziehvorrichtung für Uhren mit einem treibenden ... 166
- ArtikelWiederholungsschlagwerk für Uhren 166
- ArtikelBeurteilung der Ankerhemmung für Unruh-Uhren, konstruiert von ... 167
- ArtikelDer Meistertitel 167
- ArtikelVorsicht bei Unterzeichnung von Lieferungsverträgen 168
- ArtikelSprechsaal 169
- ArtikelUnsere Reparaturen 169
- ArtikelAus Breslau 170
- ArtikelHistorisches 170
- ArtikelJuristischer Briefkasten 171
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 171
- ArtikelVerschiedenes 174
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 175
- ArtikelArbeitsmarkt 176
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1904) 177
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1904) 191
- AusgabeNr. 15 (1. August 1904) 205
- AusgabeNr. 16 (15. August 1904) 219
- AusgabeNr. 17 (1. September 1904) 235
- AusgabeNr. 18 (15. September 1904) 251
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1904) 269
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1904) 287
- AusgabeNr. 21 (1. November 1904) 303
- AusgabeNr. 22 (15. November 1904) 319
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1904) 335
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1904) 351
- BeilageBeilage -
- BandBand 28.1904 I
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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) Nr. 12. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 163 Uhr gegriffen, schliesslich kommt der Zettel auch nicht mehr daran und damit ist die Leihuhr fertig. Geht dieses Spiel jetzt längere Zeit, so wird schliesslich ganz vergessen, dass dieses eine fremde, anvertraute Uhr ist. Die Uhr befindet sich auf der abschüssigen Bahn und kommt nun gar eines Tages ziemlich defekt und ramponiert zurück: so wird dort diese Uhr gar leicht zum alten Eisen. Das hier gezeichnete Bild kann sich ja nie auf wertvolle Uhren beziehen, aber stets ist es anvertrautes Gut, Der Uhr macher ist sich anfangs gar keines Unrechtes bewusst und schliess lich tritt Vergessenheit an die Stelle. Damit aber gelangen wir zum unangenehmen Abschnitt, dem „Abhandenkommen“, welcher teils durch Verschulden des Kunden und teils durch Schuld des Uhrmachers in diesem Falle herbeigeführt wurde. Nur ist der Unterschied ein recht grösser, denn während der Kunde nicht einmal ein gutes Wort zu geben hat, gibt es für den Uhrmacher überhaupt keine Entschuldigung. Die hier gegebene Zeichnung ist seitens des Uhrmachers eine direkte Unterschlagung. Mir selbst ist im Punkte „verloren oder abhanden gekommen“ ein merkwürdiger Fall passiert. Ein Soldat bringt eine Uhr, an welcher neben dem Werk auch das Gehäuse vorgerichtet werden musste. Mein treuer Jean, mein erster und letzter Lehrling meines Lebens, erhält den Auftrag, das Gehäuse bei einer Sammel stelle abzuliofern, welche alle Gehäuse zu einer Sendung ver einigt und an den Fabrikanten schickt, Geduldig warte ich auf die Wiederkehr, und nachdem ich später eingelieferte Gehäuse bereits zurückempfangen, reklamiere ich. Jetzt geht der Tanz los. Mein Jean sagt: „Ich habe es hingebracht!“ Die Sammel stelle: „Wir wissen von nichts!“ Und der Fabrikant: „Ich habe keines bekommen!“ Alle diese wunderbaren Reden muss ich dem Soldaten gegenüber decken. Inzwischen kommt nun der Soldat und verlangt unverdrossen seine Uhr, und um den Mann zu beruhigen, leihe ich demselben eine gute Remontoiruhr, während die seinige eine Schlüsseluhr war. Endlich konnte ich die Sache aber nicht mehr verheimlichen, und so kläre ich denn den Sol daten eines guten Tages wahrheitsgemäss auf. Zugleich aber hatte ich mich auf die Entschädigung vorgesehen und eine der seinigen ziemlich ähnliche Uhr beschafft. Die Verhandlung war sehr kurz, der Soldat war einverstanden, gegen Zahlung einer massigen Reparatur, welche die seinige ja gekostet hätte, die Uhr anzunehmen, und da ich dieselbe erst, noch reparieren musste, bestellte ich denselben auf acht Tage später. Richtig, der Soldat kommt zur festgesetzten Zeit; aber schon sein „Guten Tag!“ hat einen ganz anderen Klang. Ohne weiteres lege ich demselben die zugesagte Uhr hin, aber ohne die Uhr auch nur richtig anzusehen, schiebt der Soldat dieselbe mir wieder zu mit der Bemerkung: „Die nehme ich nicht!“ Auf mein verdutztes Gesicht und auf meine Frage erhalte ich die Antwort: „Die Uhr ist mir nicht gut genug.“ Jetzt merke ich seine Kasernenauf klärung, und sofort wird mir klar, dass er es auf meine geliehene Remontoiruhr abgesehen hat. Auf meine entsprechende Frage erklärt er mir auch, diese Remontoiruhr annehmen zu wollen, aber bezahlen würde er nichts. Nachdem ich mir die Leihuhr zur Besichtigung nochmals ausbitte, lege ich dieselbe beiseite und erkläre dem Soldaten, mich strikte an die Abmachung zu halten. Mit einer fürchterlichen Drohung, welche alle Menschen aus- atossen, welche schon ihr Recht, nicht aber ihren Willen be kommen, geht der Soldat auf die Polizei. Diese aber war ja machtlos, und so ruhte die Sache längere Zeit, Eines guten Tages aber erhalte ich militärischen Besuch, vollständig dienstlich, mit Helm versehen, wünscht der Herr Hauptmann mich zu sprechen, indem der Soldat Klage erheben will und dazu der Einwilligung bedarf. Dem Herrn Hauptmann habe ich den Tatbestand erklärt und als ein kleines, weiteres Entgegenkommen die teilweise Erlassung der Reparaturkosten noch in Aussicht gestellt, Mit den Worten: „Lassen Sie die Uhr nur liegen, innerhalb 10 Minuten ist der Mann hier“ hat der Herr Hauptmann mich verlassen, und richtig, der Mann war da. Mit der Instruktion, „wenig zu sprechen“, welches militärisch aber ganz eigenartig ausgedrückt wird, hatte der Hauptmann i dom Manne befohlen, die Uhr zu holen. | Wenn ich nun meine Erfahrung bei dem Kapitel „Ab-j j handenkommen“ zusammenfasse, so wäre meine Ansicht: Jeden Fall sofort erledigen, den Kunden sofort zufrieden zu stellen, damit jeder Anspruch desselben sofort beseitigt ist. Dieses auch dann noch, wenn die Entschädigung den wirklichen Wert etwas überschreitet. Handelt es sich um eine jahrelang zurückgebliebene Reparatur, so lege man dem Kunden alle Restanten und eigenen alten Uhren vor, er wird seine Uhr in den allermeisten Fällen herausfinden; wenn nicht, wird der Betreffende in Anbetracht seines nicht- ganz schuldlosen Verhaltens zur Annahme einer anderen „gleichwertigen“ zu bewegen sein. Mit der Beschei nigung, zufrieden gestellt zu sein und keinerlei Ansprüche mehr zu besitzen, werden beide Teile sich dann abtinden können. Besonders unangenehm für don Uhrmacher ist, wenn die Uhr durch sein alleiniges Verschulden verloren ging, wie z. ß., dass die Uhr im Geschäft direkt gestohlen wurde, oder auf dom Wege zur Ablieferung verloren ging. Bei einem direkten Dieb stahl ist jede Wiedererlangung wohl so ziemlich ausgeschlossen, cs sei denn, dass die Polizoi Erfolg hat. Ist Wiedererlangung nicht anzunehmen, so halte ich auch hier für das allein Richtige, den Kunden kurzer Hand zufrieden zu stellen. Es ist dieses leider nur zu oft „schwer möglich“, und sonst sehr rechtliche Herren geraten hier leicht auf Abwege. Stets halte ich aber für besser, ein oder beide Augen zuzumachen, als dass die An gelegenheit schliesslich auch noch mit dem Verlust des Kunden endigt, Als Erzählender hat. der Kunde hier stets recht, und der Uhrmacher hat Unrecht, denn er konnte dem Kunden sein Eigen tum nicht zurückgeben. Anders bei Punkt zwei, wenn die Uhr direkt verloren wurde. Hier muss unter Zurückstellung des eigenen Vorteils das Be streben gelten, dem Kunden sein richtiges Eigentum wieder zu zuführen. Es gibt ja ehrliche Finder, doch sind dieso gewiss viel seltener, als die andere Sorte; mit diesem Falle mag gerechnet, sein. Die LThr ist nach allen Richtungen hin zur An zeige gebracht,, insbesondere sind auch per Karte schriftlich alle Leihhäuser und Leihhaus-Annahmestellen avisiert. Der ehrliche Finder hat durch die Anzeige bei der Polizei ja schon genügend Gelegenheit für die richtige Abgabe. Der Unehrliche aber trennt sich nicht so leicht, diesem muss geholfen werden. Mein Mittel baut sich nur darauf hin auf, dass kein Mensch unehrlich sein wird, wenn er den gleichen Gewinn auf gleich leichte Art „ehr lich“ erhalten kann. Er wird also die verlorene Uhr zurück bringen, wenn dem Finder hier als Belohnung der gleiche Ge winn winkt, Dementsprechend wäre zu beurteilen, wieviel der Finder bei einem etwaigen Verkauf erhalten könnte, und dieser Betrag als Belohnung in einer Annonce ausgesetzt, wird fast, immer den Erfolg der Rückkehr haben. Hier heisst es, nicht, ängstlich einsetzen, denn das Hauptziel ist, dem Kunden seine richtige Uhr wiederzugeben. Die Belohnung ist. erst, Punkt zwei und wird in den allermeisten Fällen mündlich sich günstiger regeln lassen. Ein Fall liegt mir in Erinnerung, wo die Bo-, lohnung 30 Mk. war und der ehrliche. Finder schliesslich ganz gern 5 Mk. annahm. Aber wenn selbst, die Belohnung! ganz ausgezahlt wird, ist der Uhrmacher durch diesen kleinen Trick doch nach zwei Richtungen hin im Vorteil, erstens durch die richtige, korrekte Zurückgabe, und zweitens könnte der Uhr macher für die Belohnung immer noch keine entsprechende Er satzuhr schaffen. Wie merkwürdig Fälle im Schicksalsleben des Uhrmachers sind, mag kurz folgendes Beispiel noch illustrieren. Ein junger Mann kauft Sonnabends Abend für den rechtzeitigen Aufbruch der Sonntagspartie einen Becker-Wecker. Nach einigen Tagen kommt derselbe zurück, weil der Wecker täglich 5 Minuten differiert. Die Uhr wird reguliert und zur Abgabe bereit, gestellt. Doch das Unglück schreitet schnell, es kommt, ein Herr von der Post und will einen sehr pünktlichen Wecker. Mein junger Mann denkt: der best- regulierte ist der im Schrank, ich gebe diesen und reguliere für den ersten Herrn einen neuen Becker- Wecker. Es ist dies juristisch wohl nicht ganz korrekt, doch wird als Geschäftsmann auch der Hellste kaum Anstoss daran nehmen können. Nach einigen Tagen kommt dann der erste Käufer, und da ein Becker-Wecker noch ähnlicher ist, wie ein Ei dem anderen, nahm der Herr auch den Wecker ohne jedes
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