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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 28.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190401002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19040100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19040100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (1. Dezember 1904)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Feste Preise
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Juristischer Briefkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 28.1904 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1904) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1904) 15
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1904) 29
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1904) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1904) 59
- AusgabeNr. 6 (15. März 1904) 75
- AusgabeNr. 7 (1. April 1904) 89
- AusgabeNr. 8 (15. April 1904) 105
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1904) 119
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1904) 133
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1904) 147
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1904) 161
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1904) 177
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1904) 191
- AusgabeNr. 15 (1. August 1904) 205
- AusgabeNr. 16 (15. August 1904) 219
- AusgabeNr. 17 (1. September 1904) 235
- AusgabeNr. 18 (15. September 1904) 251
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1904) 269
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1904) 287
- AusgabeNr. 21 (1. November 1904) 303
- AusgabeNr. 22 (15. November 1904) 319
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1904) 335
- ArtikelCentral-Verband 335
- ArtikelDie Tätigkeit der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt 336
- ArtikelGroßhandel und Einkaufsgenossenschaften 337
- ArtikelNoch Einiges über Prof. M. Meurers "Pflanzenformen" und das ... 339
- ArtikelAus dem Uhrenschatz des Germanischen Museums VI. 341
- ArtikelUnsere Werkzeuge 343
- ArtikelWelche Forderungen verjähren mit dem Ablauf des Jahres? 343
- ArtikelDie Errichtung von Pflicht-Fortbildungsschulen 344
- ArtikelFeste Preise 345
- ArtikelSprechsaal 346
- ArtikelJuristischer Briefkasten 346
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83-Uhren 348
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 348
- ArtikelVerschiedenes 349
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 350
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1904) 351
- BeilageBeilage -
- BandBand 28.1904 I
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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:U6 Allgemeines .Journal der Ulmnacherkunst. Nr. 23. betönn. *t fühlt sich geschmeichelt dadurch. dass der Verkäufer L r ' iadi- ihm gegenüber eine Ausnahme mache von dem vermeint lich sonst so hoch und heilig gehaltenen Panier der strengsten li. idlitiit. und deshalb verübelt er es einem ändern, der ihm ein solches Entgegenkommen nicht bezeigt, weil es ihm ernst um seine geschäftlichen Grundsätze ist. in hohem Grade und wendet sich missvergnügt von ihm ab. Dieser letztere Punkt kenn zeichnet zugleich das Interesse des einen Gewerbetreibenden daran, dass er. wenn er danach verl'a auch der andere Feste Preise“ zu seinem Worte ankiindigt. auch stehe, und dass Wirklichkeit Dr. B. Ul Spreclisaal. Goldschmied gegen Uhrmacher. iit grösser Freude und (ieiiugtuung Italien gewiss eine Anzahl der Kollegen von der Annäherung zwischen den l lirmachern und dem Deutschen (ioldschmiede-Verband gelesen. Fast zu gleicher Zeit, sogar etwas früher, wurde in einer (loldsehmiede-Zeitung eine Frage aufgeworfen. welche erkennen lässt, dass die (ioldschmiede noch weit entfernt sind, mit uns Uhrmachern in Frieden zu leben. Voraus schicke ich. dass die Besteck-Konvention im Goldschmiede-!erband. bezw. dessen Vereinen nun fast vollständig geregelt ist. vorher wollte Berlin sich nicht ansehliessen und da liiess es (die Konvention bezweckt, einen Mindestaufsehlag von 25 Prozent auf silberne Bestecke im Detailverkauf als Norm fest zusetzen). wer mit Berliner Goldschmieden in Konkurrenz kommt. ..Grosshandel und Einkaufsgenossenschaften -1 möchten wir Sie darauf ergebenst aufmerksam machen, dass der zweite Absatz der ersten Spalte auf Seite 323 bei dem einen oder anderen Leser leicht die irrige Meinung erregen kann, als ob alle Uhren- grosshandlungen Berlins, mit Ausnahme der hirma Et tu ä M ischke."neben dem Grosshandel auch Detailhandel betreiben. Wenngleich wir uns auch bewusst sind, dass dieser ominöse Absatz nur die G rossuh re n brauche angeht, nicht aber gegen die Taschenuhrenbranche gerichtet ist, so ist aber durchaus die Möglichkeit nahe liegend, dass er bei diesem oder jenem Leser Missverständnis erzeugt, um so eher, als die Firma Ktte & Mischke nicht bloss grosse Uhren führt, sondern auch Taschen uhren. Aus diesem Grunde möchten wir die ergebene Bitte an Sie richten, in der nächsten Nummer des „Allgemeinen Journals der Uhrmacherkunst“. Halle a. S., an entsprechender Stelle die Er klärung erscheinen zu lassen, dass wir nach wie vor unserem Grundsätze: „nur an Uhrmacher zu verkaufen“, treu bleiben worden. Uhrenfabrik-Niederlage Halbmond & Stern. G. m. b. H. tvorm. Dubail. Monnin. Frossard & Co.), Berlin C.. An der Spandauer Brücke 14. J uristisclier Briefkasten. 0. R., Hamburg. „Netto Kasse“. Unter „Netto Kasse“ ver steht man nach der übereinstimmenden Auslegung, die dieser Klausel von den massgebenden Gerichten zu teil geworden ist, nichts anderes als die Vereinbarung: der Käufer solle verpflichtet sein, kann für jeden Preis verkaufen, der ist von der Konventionsklausel.j ohne jeden Abzug an Zins oder Skonto sofort zu zahlen. Weiter 500 Mk. Stralc liir den Kinzellall der Nichtbeachtung, nicht heran- j besagt diese Redewendung nichts. Infolgedessen steht es auch zuziehen. Heute wird nun den Mitgliedern des Goldschmiede-Verbandes der Rat gegeben, bei einer Konkurrenz mit Uhrmachern bis aufs äusserste zu gehen, dies ungefähr war „Was machen wir. Konkurrenz tritt - ?“ Der um den verdient gemachte I da kommt die Konvention nicht in Betracht: die Antwort auf eine Anfrage, die lautet: wenn bei Bestecklieferung ein Uhrmacher in Deutschen Goldschmiede-Verband sich sehr lerr Fischer hätte sich in Leipzig immerhin über die Besteck-Konvention mit unseren Vorständen aussprechen können und hätte sich auch hier eine Einigkeit mit unsern Ver bänden erzielen lassen, denn Herrn Fischer muss es doch bekannt sein, dass die Konkurrenz seitens der Uhrmacher nicht zu über sehen ist. und wäre es nicht besser, mit uns in Frieden zu leben, statt eine Branche (die Besteck-Branche) zu einem undankbaren Artikel niederzureissen. ähnlich wie die Warenhäuser die Wecker uhren auf den Hund gebracht haben? Ich könnte viele Beispiele der (ioldschmiede aulVühren. wie dieselben über die Konkurrenz mit anständigen Uhrmachern her- zogen. wie sie Sachen in die OelTon11 ichkeit brachten, welche nur ihrer eigenen Branche schadete, aber nicht deshalb schreibe ich. sondern um das Gegenteil zu bezwecken, öffentlich appelliere ich an alle deutschen Goldschmiede, uns würdig als ehrbare Kon kurrenten zu betrachten, nicht gegen uns. sondern, wenn es ihnen auch sauer wird, mit uns gemeinsam zu handeln, ähnlich wie es Uhrmacher- und Goldschmiedevereine im Deutschen Reiche teilweise schon tun. Möchten möglichst in allen Städten, wo Vereine sind, diese alljährlich mit den Goldschmieden zusammen eine Versammlung abhalten, wo dies nicht möglich, doch mehrere Städte zusammen stehen, oder doch die Uhrmachervereine versuchen, die Gold schmiede zu einer Besprechung einzuladen, vielleicht hilft dieses B. St. Aus Berlin. An den Vorsitzenden des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Herrn Roh. Freygang in Leipzig. Bezugnehmend auf den in Nr. 22 des Verbandsorgans. des Allgemeinen Journals der l hrmaeherkunst“. enthaltenen Artikel dem Verkäufer nicht zu. die Ware per Nachnahme an den Verkäufer abgehen zu lassen, er muss diesem vielmehr die Gelegenheit geben, sich, bevor er Zahlung leistet, von der ver- tragsmiissigen Beschaffenheit, der ihm zugesendeten Ware zu überzeugen. Es muss ihm mithin also ermöglicht werden, ent weder die Ware selbst in ihrer Gesamtheit, z. B. beim Spediteur, zu besichtigen oder doch wenigstens Stichproben zu machen. In diesem Sinne hat sich — um nur einige Entscheidungen hervor zuheben — das Oberlandesgericht zu Hamburg in einem Erkenntnis vom 28. Oktober 1901 und in neuerer Zeit auch das Oberlandesgericht zu Dresden unter dem 9. Oktober 1903 ausgesprochen. Die Klausel „Netto Kasse soll also eigentlich diejenige Art der Abwicklung des Geschäfts herstellen, die dem Gesetzgeber vorgeschwebt hat, indem er davon ausging, dass beim Kaufvertrag Käufer und Verkäufer Zug um Zug zu erfüllen haben. Den Inhalt der Klausel „Netto Kasse“ bestimmt man am besten negativ, sie bedeutet den Ausschluss jedes Zahlungs ziels und damit zugleich auch jeder Vergünstigung für Bar zahlung. W. P., Berlin. Wie so häutig, so haben auch Sie sich durch den hochklingenden Titel eines Käufers blenden lassen und haben ihm auf Kredit eine goldene Uhr im Werte von 350 Mk. gelieiert, um nachträglich zu erfahren, dass Sie es mit einem vollkommen zahlungsunfähigen Manne zu tun haben, der überall aut Borg kauft, um schliesslich nirgends zu bezahlen. Was Sie nun in diesem Falle tun sollen? Sie müssen das Geschäft auf Grund des S 119 des Bürgerlichen Gesetzbuches wegen Irrtums über eine wesentliche Eigenschaft des Käufers anfechten und zwar unverzüglich, denn wenn Sie unnötig Zeit darüber verstreichen lassen, so bleibt diese Anfechtung wirkungslos. Die massgebende Rechtsprechung ist sich auch auf der Grundlage der neuen Reichs- geselze darüber einig, dass zu den wesentlichen Eigenschatten des Käufers, der Kredit in Anspruch nimmt, vor allen Dingen die Kreditwürdigkeit gehört. Wenn Sie vorher gewusst hätten, j dass Ihr Kunde ein zahlungsunfähiger Mann und ein leicht sinniger Borger sei, so würden Sie sich jedenfalls auf das Geschäft mit ihm nicht eingelassen haben. Ob es vielleicht nicht ratsamer für Sie gewesen wäre, sich vorher über ihn zu erkundigen, ' ehe Sir ihm für einen solchen, immerhin doch erheblichen Betrag Kredit einräumten, kommt hier nicht in Betracht, denn das Gesetz ’iliiune dies. !U. - nicht ■m W.
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