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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 40.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191601002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19160100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19160100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1916)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens (Fortsetzung und Schluß zu Seite 297 des vorigen Jahres)
- Autor
- Vollmann, Theod.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 40.1916 -
- DeckelDeckel -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1916) 1
- ArtikelZur Jahreswende 1
- ArtikelNeujahrsbetrachtungen 2
- ArtikelDie Begriffe "echt" und "imitiert" bei Holz-Uhrgehäusen 3
- ArtikelDie Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens (Fortsetzung und ... 4
- ArtikelTaschenuhr mit Schnecke und Kronenaufzug 6
- ArtikelSprechsaal 7
- ArtikelEine natürliche Sonnenuhr 9
- ArtikelAus der Werkstatt 9
- ArtikelVermischtes 10
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 13
- ArtikelKollegen im Felde 13
- ArtikelNachrichten aus dem Felde 14
- ArtikelBriefkasten 14
- ArtikelPatent-Nachrichten 14
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 14
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1916) 15
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1916) 29
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1916) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1916) 57
- AusgabeNr. 6 (15. März 1916) 69
- AusgabeNr. 7 (1. April 1916) 81
- AusgabeNr. 8 (15. April 1916) 93
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1916) 107
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1916) 121
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1916) 135
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1916) 149
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1916) 163
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1916) 177
- AusgabeNr. 15 (1. August 1916) 191
- AusgabeNr. 16 (15. August 1916) 207
- AusgabeNr. 17 (1. September 1916) 221
- AusgabeNr. 18 (15. September 1916) 237
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1916) 249
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1916) 263
- AusgabeNr. 21 (1. November 1916) 277
- AusgabeNr. 22 (15. November 1916) 291
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1916) 305
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1916) 321
- BandBand 40.1916 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Nr. 1 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 5 Dieses Beispiel bitte ich aufmerksam zu beachten. Vorhin habe ich Ihnen schon erzählt, daß die Schaufenstereinrichiung mit 1 Mark zu Buche steht; alle Neuanschaffungen dieser Art werden darum in jeder beliebigen Höhe als Unkosten aufge schrieben. Dieses Verfahren habe ich deshalb gewählt, weil es einfacher ist, als wenn man die Schaufensfereinrichtung jähr lich mit dem entsprechenden Prozentsaß abschreibt. Auf jeden Fall bekommt man kein Durcheinander in der Buchung. Wenn z. B. ein Saß Ständer wegen Umänderung erseßt werden muß, oder eine teure Glasplatte zerbricht, so muß man bei prozen tualer Abschreibung natürlich diese Teile mit einem Male ab schreiben; aber wie sind sie zu bewerten, wenn ich sie mit der ganzen kompletten Fenstereinrichiung bezogen habe? Wie einfach ist es dagegen, wenn diese Sachen ein- für allemal mit 1 Mark zu Buche stehen! Dann hat man mit Abschreibung über haupt nichts zu tun, sondern kann die neue Glasplatte und die Ständer einfach zum vollen Anschaffungswerte auf Unkosien- Konto seßen. Der Steuerbehörde ist es vollkommen gleich, wie ich es mache; ist doch das Endergebnis in beiden Fällen das gleiche. Ich glaube, diese Beispiele genügen, um Ihnen zu zeigen, wie die steuerlich abzugsfähigen Posten von den steuerlich nicht abzugsfähigen Posten gleich bei der Buchung zu trennen sind. Auch die Steuer als solche ist nicht steuerlich abzugs fähig, sondern Privatsache. Nur die staatlich veranlagte Ge werbesteuer und die staatlich veranlagte Grund- und Gebäude steuer sind abzugsfähig. Mein Taschengeld buche ich zum großen Teil oder wenigstens zur Hälfte auf Unkosten, da ich ja häufig im Interesse des Geschäfts hier- und dorthin muß. Ich kann hier natürlich nicht alle Posten berühren, die steuerlich abzugsfähig sind. Die selbstverständlichen, wie Ladenmiete, Feuerversicherung der Waren, Unfallversicherung, Fracht, Reklame, Telegramme usw. will ich nicht weiter er wähnen. Häufig kommt es bei der Beurteilung steuerlich abzugsfähiger Posten darauf an, daß man der Steuerbehörde gegenüber seinen Standpunkt richtig und glaubhaft ver tritt. So hatte ich seiner Zeit die Anschaffung und Unterhal tung eines Hundes im Unkosten-Konto gebucht. Wie der Sieuerbeamte dies sah, brach er in ein schallendes Gelächter aus. Als ich ihm jedoch klarlegte, daß die Sicherheit meines Geschäftes einen solchen Aufwand erfordere, zog er andere Saiten auf. Häufig hört man die Ansicht, die eigene Tätigkeit im Ge schäft sei zu bewerten und in Anrechnung zu bringen. Wem dies Spaß macht, der kann es ja tun und sich ein Gehalt im Un- kosten-Konto buchen; er muß es sich aber in der Einnahme wieder gutbringen. Auch die Tätigkeit der Hausfrau wird mit unter in dieser Weise bezahlt. Aber warum solche Posten, die sich auf der anderen Seite wieder auf heb e n, durch die Bücher schleppen? Ich kann auch so am Schlüsse des Jahres meine Gattin erfreuen, indem ich ihr aus rechne: „Diese Summe, liebe Frau, hast Du mir verdient; diese Summe ich Dir, und diesen schönen Rest haben wir uns zu sammen verdient“. Fein, was? — Ebenso ist es zwecklos, 5 Prozent des im Betriebe festliegenden Kapitals in Anrechnung zu bringen. Dann möchte ich noch der Auffassung entgegentreten, daß das Reparaturgeschäft vom Verkaufsge schäft getrennt zu behandeln sei. Beides ist so innig zusammen verschmolzen, daß das eine ohne das andere gar nicht bestehen kann. Zum Betriebe eines Ladengeschäfts braucht man eben ein Reparaturgeschäft von so und so großem Umfang. Das gehört zusammen wie der Sauerteig zum Brot backen. Was für ein falsches Bild bei einer getrennten Be handlung entsteht, haben Sie vorhin an dem Beispiel aus der Steuerreklamation gesehen. Das Bild wäre in diesem Falle noch viel schiefer geworden, wenn ich im Stande gewesen wäre, meine Brillenreparaturen, Goldwarenreparaturen und eine Menge andere Kleinigkeiten, die in der Werkstatt verdient waren, aus meinen Eininahmen herauszuziehen. Nunmehr glaube icch, Ihnen den wichtigsten Teil des Kas senbuches, das Unkostten-Konto, genügend erörtert zu haben. Sie wollen weiter am Jahresschluß das Kassenbuch abschließen, d. h. die einzelnen Monate und Posten in Einnahme und Ausgabe zusammenzählen; dazui fügen Sie, wenn Sie Gehilfen und Lehr linge in Kost haben, eiinen entsprechenden Betrag hierfür dem Unkosien-Konto bei. Auch können Sie für die Beköstigung des Dienstmädchens ein Viertel des Gesamtbetrages an dieser Stelle in Anrechnung bringen. Die Beköstigung muß man zum Selbstkostenpreise berechnen; man darf hieran keinen Pfennig verdienen. 1,25 Mark pro Kopf und Tag ist hier in Lüdenscheid als normal angenommen. Um die Summe, die Ihnen die Be köstigung Ihrer Leute ausmacht, kürzen Sie dann Ihr Privat- Konto. Ich glaube, es eirübrigt sich, auf die Führung des Kassen buches noch weiter einzugehen. Sie haben jeßt klare Einnahmen und klare Ausgaben, so daß die Berechnung des steuerpflich tigen Einkommens rein schematisch weiter folgt. An dieser Stelle will ich Sie noch darauf. aufmerksam machen, wie dringend nötig für die nächste Zukunft eine wirk lich geordnete Buchführung sein wird. Bedenken Sie nur, was für eine Steuerlast wir demnächst zu bewältigen haben werden. Der Mittelstand (die Bürger, Handwerker und kleinen Gewerbe treibenden) wird diese Steuern schwer empfinden. Die starken Schultern haben durch ihre Buchführung, ihre Bilanzen den Beweis in der Hand: soviel können wir zahlen, und mehr keinen Pfennig! Wie schlecht steht dagegen der kleine Geschäftsmann da, der schätzungsweise veranlagt wird! Es ist erwiesen, daß der Mittelstand verhältnismäßig am meisten belastet ist. Daher ist es Pflicht eines Jeden von uns, sich hiergegen zu wehren, damit die Zukunft des Mittelstandes gekräftigt und gefestigt wird; das Bürgertum bildet eine der stärksten Säulen des Staates. Man muß ja nicht glauben, daß es der Behörde angenehm ist, schäßungsweise zu besteuern; für wirkliche Unterlagen ist auch sie am dankbarsten. Zum Schlüsse will ich es aber nicht unterlassen, Sie auf ein Hilfsmittel aufmerksam zu machen, das Ihnen die Buchführung ganz gewaltig erleichtert und es zur Unmöglichkeit macht, daß allerlei Posten und Postchen anzuschreiben vergessen werden. Dieses Hilfsmittel sehe ich in einer gewöhnlichen billigen Laden-Kontrollkasse mit selbsttätigem Schreibstreifen. Wer sich daran gewöhnt, seine sämtlichen Einnahmen und Ausgaben durch eine solche Kasse gehen zu lassen, wird kein Liter Spiri tus, keinen Tropfen Benzin, keine Freimarken und Porti, keine Ausgabe von 5 Pfennig anzuschreiben vergessen. Gerade diese Kleinigkeiten häufen sich zu erheblichen Befragen im Laufe des Jahres, und gerade diese Kleinigkeiten vergißt man am leich testen. Bedenken Sie weiter, welchen Wert eine solche Laden kasse noch hat! Wenn bei Ihnen eingebrochen wird, oder es ent steht Feuer, so können Sie mit Hilfe einer Laden-Kontrollkasse feststellen, was Ihnen verbrannt oder gestohlen ist. Laut meines Kassenstreifens, auf dem ich die verkauften Waren no tiert habe: Brosche 10 Mark, Ring 3,50 Mark, Uhr 75 Mark usw., kann ich an Hand meiner am 31. Dezember gemachten Lager aufnahme und an Hand der Rechnungen über neu hinzu gekom mene Waren nachweisen, wieviele Broschen, Ringe, Uhren, Ketten usw. mein Lager zur Zeit des Schadens besessen hat. Außerdem ist es sehr angenehm, daß man durch die Laden kasse in die Lage verseßt wird, alle Geschäftsvorgänge während seiner eigenen Abwesenheit kontrollieren zu können, oder be zahlte Rechnungen nachzuprüfen, oder nach Wochen, Monaten, Jahren noch irgend einen verkauften Gegenstand nachzusehen. Die Annehmlichkeit einer solchen Schreibkasse ist so groß, daß ich jedem Kollegen dringend empfehle, sich eine solche an zuschaffen. Eine teure „Tippkasse" ist dagegen für unser Ge schäft unzweckmäßig. Theod. Vollmann.
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