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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 40.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191601002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19160100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19160100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1916)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 40.1916 -
- DeckelDeckel -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1916) 1
- ArtikelZur Jahreswende 1
- ArtikelNeujahrsbetrachtungen 2
- ArtikelDie Begriffe "echt" und "imitiert" bei Holz-Uhrgehäusen 3
- ArtikelDie Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens (Fortsetzung und ... 4
- ArtikelTaschenuhr mit Schnecke und Kronenaufzug 6
- ArtikelSprechsaal 7
- ArtikelEine natürliche Sonnenuhr 9
- ArtikelAus der Werkstatt 9
- ArtikelVermischtes 10
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 13
- ArtikelKollegen im Felde 13
- ArtikelNachrichten aus dem Felde 14
- ArtikelBriefkasten 14
- ArtikelPatent-Nachrichten 14
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 14
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1916) 15
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1916) 29
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1916) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1916) 57
- AusgabeNr. 6 (15. März 1916) 69
- AusgabeNr. 7 (1. April 1916) 81
- AusgabeNr. 8 (15. April 1916) 93
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1916) 107
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1916) 121
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1916) 135
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1916) 149
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1916) 163
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1916) 177
- AusgabeNr. 15 (1. August 1916) 191
- AusgabeNr. 16 (15. August 1916) 207
- AusgabeNr. 17 (1. September 1916) 221
- AusgabeNr. 18 (15. September 1916) 237
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1916) 249
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1916) 263
- AusgabeNr. 21 (1. November 1916) 277
- AusgabeNr. 22 (15. November 1916) 291
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1916) 305
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1916) 321
- BandBand 40.1916 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Nr. 1 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 11 Scheck-Gesetz“. Daß über einen Teil des Buches der Schatten des Krieges sich lagern mußte, war leider auch im neuen lahrgang nicht zu vermeiden. Eine „Ehrentafel“ bringt ein Namens-Ver zeichnis der auf dem Felde der Ehre gefallenen Kollegen und der jenigen, die für bewiesene Tapferkeit ausgezeichnet wurden. Hier ist auch der Abdruck der Bestimmungen über die „Fürsorge für die Hinterbliebenen der gefallenen oder infolge von Kriegs dienstbeschädigungen gestorbenen Teilnehmer am Kriege“ zu er wähnen. Ein Verzeichnis der Uhrmacher-Verbände, Schulnachrichten und das bekannte Notiz- und Tagebuch bilden den Schluß des Kalenders. Er ist, in Taschenformat gebunden und mit Zetieltasche versehen, gegen Einsendung von M 1,20 (Ausland 1,30) von der Geschäftsstelle der Deutschen Uhrmacher-Zeitung, Berlin SW 68, Neuenburger Str. 8 zu beziehen. Der lebende Wecker, ln Charles Dickens „Household Words“ (im 208. Bande der von Bernhard Tauchniß in Leipzig herausgegebenen „Collection of British Aulhors“] fand ich kürzlich eine Stelle, die mir der Wiedergabe wert erscheint. Dickens, der große Romanschreiber und Freund der Deutschen, ging eines Tages durch eine der Neben straßen in Manchester. Dabei fiel ihm im Fenster eines Hauses eine auffällig ausgestellte Karte auf, die folgende Aufschrift trug „Knocking up done here at 2 d a week“ zu deutsch etwa: „Hier wird man herausgeklopft für 17 Pfennig wöchentlich“. Dickens überlegte, was damit gemeint sein könnte, kam aber zu keiner Lösung. Kurz ent schlossen begab er sich in das Haus, um sich zu erkundigen. Der Inhaber des „Knocking-up-Geschäfis“, ein bleicher, asthmatischer Mann, trat ihm entgegen. Dickens trug ihm die Ursache seines Be suches vor, indem er hinzufügte, daß eine Bezahlung von nur 2 d (d ist die Abkürzung für „Penny“, eine Münze im Werte von etwa 8% Pfenig) ihm hoffentlich wenigstens die Hälfte als Verdienst lasse. „Nun, um Ihnen die Wahrheit zu sagen", erwiderte der Mann mit dem bleichen Gesicht, „es ist alles reiner Verdienst, da ich werder Un kosten noch ein Lager zu unterhalten habe“. Das Geheimnis war dann bald gelöst. Der Mann wurde von einer Anzahl von männlichen und weiblichen Fabrikarbeitern beschäftigt, die sich von ihm zu einer ge wissen frühen Stunde wecken ließen. Wer nämlich die Zeit verschlief und zu spät kam, wurde in Strafe genommen, und aus diesem Grunde bildete das Aufwecken — so war das „Herausklopfen“ zu ver stehen — eine Art Versicherung. Der lebendige Wecker verdiente damit 14 Schilling (etwa ebenso viele Mark) in der Woche, und da sein zehnjähriger Junge sich bereits tätig an dem Geschäft beteiligte, so kamen noch vier Schilling wöchentlich hinzu. Ein Freund von ihm, sagte der Mann, verdiene übrigens auf gleiche Weise dreißig Schilling wöchentlich. — „Es gibt einen alten Spruch“, bemerkt Dickens, „daß die eine Hälfte der Welt nicht weiß, wie die andere Hälfte lebt. Ob wohl neunundneunzig von hundert Lesern bisher gewußt haben, daß es in Manchester Menschen gibt, die durch Wecken ihren Lebensunterhalt gewinnen?“ — mit dieser Frage schließt Dickens. L. Fälschungen ausländischer Blätter. In Nr. 24 vorigen Jahrganges haben wir (Seite 303) unter der Überschrift „Vorsicht bei Veröffent lichungen politischer Natur“ einige Fälle erwähnt, in denen Zeitungen aus feindlichen Ländern ganz unglaubliche Fälschungen veröffentlicht haben, um die Deutschen zu verleumden. Mit Bezug hierauf wird uns von einem Freunde unserer Zeitung geschrieben: „Ihre Äußerungen über die gemeinen Fälschungen unserer Feinde habe ich mit Interesse gelesen. Das Schlimmste haben Sie aber noch nicht erwähnt, nämlich, die in Amerika durch die Russen verbreiteten Lichtbilder in Progromen von ihnen selbst ermordeter Juden mit der Unterschrift: „Von den Deutschen erschlagene russische Bauern“. Diese Fälschung ist mit allen Beweis stücken veröffentlicht in der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ vom 30. Januar 1915. Wer diese Dinge für alle Zeiten festnageln hilft, erwirbt sich ein Verdienst an der Menschheit!“ — Vergütung für kriegsgefangene Uhrmacher. Es hat sich heraus gestellt, daß die Vergütungen, die von Kollegen für die Überlassung kriegsgefangener Uhrmacher an die Militärverwaltung zu zahlen waren, recht verschieden hoch sind. In einem • Falle hat ein Kollege, der 5 Mark für jeden Tag zu zahlen und außerdem die Kost für den Gefangenen zu tragen haben sollte, auf die Einstellung der betref fenden Hilfskraft verzichtet, teils weil ihm die Forderung zu hoch war, teils weil er im voraus nicht wissen konnte, ob der betreffende Uhr macher auch wirklich zur Zufriedenheit arbeiten würde. Aus den uns vorliegenden Grundsäfeen für die Beschäftigung von Kriegsge fangenen teilen wir nun mit, daß für die Arbeit solcher Hilfskräfte grundsäßlich für den Kopf und Arbeitstag eine Vergütung zu zahlen ist, „wie sie der Höhe des Tagesverdienstes eines freien Arbeiters im gleichen Betriebe und unter gleichen Verhältnissen entspricht“. Nach diesem Grundsaß wird jeder Kollege im gegebenen Falle beurteilen können, ob die ihm von der Behörde übermittelte Forderung ge rechtfertigt, ob sie zu niedrig oder zu hoch ist, und er wird hiernach im leßteren Falle durch brieflichen Einspruch eine Ermäßigung herbei zuführen versuchen. Es versieht sich von selbst, daß der oben mit geteilte Grundsaß der Behörde ganz einwandfrei ist, schon allein aus dem Gesichtspunkte, daß düie Beschäftigung gefangener Uhrmacher keinen lohndrückenden Einfhuß auf das Erwerbsleben deutscher Uhr machergehilfen haben darf. Jubiläum. Am 2. Januaar sind fünfundzwanzig lahre verflossen, seit Herr Kollege KarlWcolkowiß in Posen sich selbständig ge macht hat. Herrn Wolkowilß geht der Ruf, ein tüchtiger Fachmann und zugleich ein besondeers tüchtiger Geschäftsmann zu sein, voraus. Als er sein Geschäft gründete, führte er anfänglich nur Uhren. Seiner Umsicht geilang es in verhältnismäßig kurzer iZeii, seinen Umsaß so zu steiggern, daß der zuerst gemietete Leaden zu klein wurde. Er erweiterte daher sein Geschäft und errrich- tete gleichzeitig eine gröfßere Werkstatt, die er auch für • die Ausführung von Reparaturen in optischen Waren einrichteie.. In zwischen hat Herr Wolkcowiß seine optische Werkstatt tfort- geseßt vergrößert und diurch Aufstellung elektrischer Schileif- apparate für die Herstellung} der kompliziertesten Gläser auf eine einzig dastehende hohe Stufe; ge bracht. Er ist in der Lagce, in seiner eigenen Werkstatt jjedes Augenglas sofort genau nach Rezept zu schleifen. Wir bringen hier das Bildt des Jubilars, der sich auch in den Kollegenkreisen Posens des besten Ansehens erfreut. D»urch das Vertrauen der Posener Kollegen ist er zum Vorsißenden (des dortigen Uhrmachervereins gewählt worden. Herr Kollege Wolkcowiß ist immer ein eifriger Förderer aller Bestrebungen gewesen, detren Zweck die Hebung unseres Berufes war, und er ist als ständiger Besucher der Uhrmacher-Bundestagungen in weiteren Kollegenkreisen Deutschlands bekannt geworden. Möge es ihm vergönnt sein, wenm die Kriegsfurie nicht mehr Handel und Wandel an der Ostgrenze (des Reiches unterbindet, sein Geschäft in gleicher Weise weiter waclusen zu sehenl Selbstkostenpreis zuzüglich 10 Prozent. Die Frage, ob und in welcher Weise es zulässig ist, daß eine Handelsfirma ankündigt, sie verkaufe ihre Waren zum Sielbstkoslenpreis zuzüglich 10 Prozent, hat kürzlich ihre Erledigung duirch eine Entscheidung des Reichsgerichts (Aktenzeichen: II. 267/5) gjefunden. Der höchste Gerichtshof hat nunmehr dahin entschieden, daß die Ankündigung „Selbst kostenpreis plus 10 Prozent'“ zu unterlassen ist, wenn in der Ankündi gung nicht angegeben wird!, daß der Aufschlag von 10 Prozent den Reingewinn der Beklagten dlarstelle. Kalenderreform in Rußland. Der General - Gouverneur von Warschau, v. Beseler, hat in dem von uns beseßten Teile des russischen Reiches den gregorianischem Kalender eingeführt. Bekanntlich herrscht in Rußland der julianische: Kalender, den Julius Caesar im Jahre 47 v. Chr. zur Geltung gebr acht hatte. Damals ein großer Fortschritt, hat diese Kalenderrechnung,, weil ihr eine ungenau berechnete Jahres- länge zugrunde lag, allmähliich einen Fehler von 13 Tagen im Gefolge gehabt, um den die russische Tages-Zeitrechnung von der unserigen abweicht. Nunmehr hat die: Verfügung des Generals von Beseler das Mißverhältnis im Datum zwischen uns und den von uns beseßten Teilen Rußlands beseitigt. Als erster Vorsißender der Berliner Gesellschaft für Erdkunde war v. Bes^eler übrigens auch in wissenschaftlicher Hinsicht der rechte Mann füir die von ihm getroffene Anordnung. Erleichterungen auf derm Gebiete des Patent-, Gebrauchsmuster- und Waienzeichenrechts. Das Deutsche Reich hat im Gegensaß zu den meisten anderen kriegführenden und auch neutralen Staaten kein Moratorium erlassen, so daß Schulden, fällige Gebühren usw. auch während des Krieges zu zahlen sind. Nur auf einzelnen Gebieten sind Erleichterungen geschaffen worden, so auch auf dem Gebiete des Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichenrechts. Zufolge Bundesratsverardnungen kann der Präsident des Patent amts bis auf weiteres einerm Patent- oder Gebrauchsmuster-Inhaber, der infolge des Krieges aufßer Stand geseßt worden ist, fällige lahres gebühren oder Verlängerumgstaxen zu zahlen, auf Antrag die Gebüh ren bis zum Ablauf von neun Monaten vom Beginn der Fälligkeit an stunden. Sind alsdann die Zahlungsschwierigkeiten noch nicht behoben, so kann auf erneuten Antrag die Gebühr bis nach der Beendigung des Krieges weiter gestundet werden. Die Anträge sind an das Patent amt zu richten, dessen Präsiident über die Anträge endgiltig entscheidet. Bemerkt wird indessen ausdrücklich, daß von der Bundesratsver ordnung nicht die an das Patentamt bei Anmeldung eines Patentes oder Gebrauchsmusters zu; zahlenden Anmeldungsgebühren, die bei Gebrauchsmustern gleichzeitig die Gebühren für die ersten drei Schuß jahre sind, betroffen werdetn; ebensowenig die für Patentanmeldungen
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