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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 40.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191601002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19160100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19160100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (15. Januar 1916)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ein Vorschlag zur Beseitigung des Wettbewerbs von Leihhäusern und Pfandleihen
- Autor
- Nicolaus, Georg
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 40.1916 -
- DeckelDeckel -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1916) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1916) 15
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 15
- ArtikelEin Vorschlag zur Beseitigung des Wettbewerbs von Leihhäusern ... 16
- ArtikelDer Schmuck des Spindeluhrklobens vor hundert Jahren 17
- ArtikelAlte Turmuhr mit Gelenk-Pendelführung 18
- ArtikelEin guter Empfang 20
- ArtikelKriegsbilder 21
- ArtikelAblieferung der beschlagnahmten Metalle 22
- ArtikelSprechsaal 22
- ArtikelWeißes Gold, ein Ersatz für Platina 24
- ArtikelVermischtes 25
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 27
- ArtikelKollegen im Felde 27
- ArtikelNachrichten aus dem Felde 28
- ArtikelBriefkasten 28
- ArtikelPatent-Nachrichten 28
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 28
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1916) 29
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1916) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1916) 57
- AusgabeNr. 6 (15. März 1916) 69
- AusgabeNr. 7 (1. April 1916) 81
- AusgabeNr. 8 (15. April 1916) 93
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1916) 107
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1916) 121
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1916) 135
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1916) 149
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1916) 163
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1916) 177
- AusgabeNr. 15 (1. August 1916) 191
- AusgabeNr. 16 (15. August 1916) 207
- AusgabeNr. 17 (1. September 1916) 221
- AusgabeNr. 18 (15. September 1916) 237
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1916) 249
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1916) 263
- AusgabeNr. 21 (1. November 1916) 277
- AusgabeNr. 22 (15. November 1916) 291
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1916) 305
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1916) 321
- BandBand 40.1916 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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16 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 2 Ein Vorschlag zur Beseitigung des Wettbewerbs von Leihhäusern und Pfandleihen Von Georg Nicolaus in Hanau I m Herbst vorigen Jahres erregie ein Fall von Pfandschein schwindel, der vor der Strafkammer zu Frankfurt a. M. am 25. Oktober verhandelt wurde, gro&es Aufsehen. Die „Frank furter Zeitung“ berichtet darüber Folgendes: Der ehemalige Milchhändler Karl Fauerbach hatte sich wegen Betruges zu verantworten. Der Genannte hatte sich seit 1911 dem Juwelenhandel zugewandt, den er in der Weise betrieb, daß er neue Juwelen mit zwar echten, aber fehlerhaften, minderwertigen Brillanten kaufte, die Juwelen in Pfandhäusern verseßle und dann die Pfandscheine versilberte. Wie in der Verhandlung erwähnt wurde, soll eine förmliche Industrie be stehen, deren Daseinszweck die Herstellung von Juwelen zum Versehen in Pfandhäusern ist. Die Steine werden künstlich in Silber gefaßt; dadurch werden ihre Fehler nur von sehr sadi- und fachkundigen Leuten erkannt, wie sie als Taxatoren in den Pfandhäusern größerer Städte ihres Amtes wallen. Es kommen daher nur die Pfandhäuser kleinerer Städte in Frage, deren Taxatoren oft keine großen Fachkenntnisse besißen. Mehrere Dußend solcher Pfandhäuser hat Fauerbach unsicher gemacht. Vom Pfandhaus in Fulda hat er z. B. 60 000 Mark Darlehen herausgeholt, in B a y r e u t h 45 000 Mark. Diese Pfand häuser belieben die Juwelen durchgängig weit über i h r e n W e r t und über den Preis, den Fauerbach dafür bezahlt hatte. Er kaufte die Ware teilweise gegen bar in Antwerpen an der Juwelenbörse, teilweise bezog er sie von einem Juwelenhändler aus Berlin, der sie ihm unter Nachnahme schickte. Die Rechnungen hat Fauerbach nicht mehr, und der Händler, der seinen jährlichen Umsaß auf 600 000 Mark angibt, führt keine Bücher (1), so daß im einzelnen nicht fest gestellt werden konnte, wieviel Fauerbach von den Pfand häusern über den von ihm gezahlten Preis bekam. Der Umfang seines Geschäfts erhellt aus seiner eigenen Angabe, daß er oft zehntausend Pfandscheine im Koffergehabt habe. Diese Scheine suchten einige Dußend Unteragenten in ganz Deutschland zu verkaufen. Viele Leute erwarben Scheine in dem Glauben, daß die Pfandhäuser höchstens ein Drittel oder die Hälfte des Wertes auf die Juwelen gegeben hätten. Große Mengen von Scheinen sind überhaupt nicht eingelöst worden. Das Gericht hielt für erwiesen, daß sowohl die Pfandhäuser wie auch die Pfandscheinkäufer betrogen worden seien und er kannte auf zwei Jahre Gefängnis, 3000 Mark Geldstrafe und fünf Jahre Ehrverlust. Fauerbach, der sein Geschäft bis in die leßten Tage betrieben hatte, wurde in Haft genommen. — Dieser Beutezug des schlauen Milchhändlers hat nun end lich auch bei den Leihhausbeamten und den zuständigen Be hörden der Ansicht zum Durchbruch verholten, daß die bestehen den Zustände geändert werden müssen, nachdem die jahre langen Bemühungen der Uhrmacher- und Juwelierverbände ge rade in jenen Kreisen bekanntlich auf sehr wenig Verständnis und Entgegenkommen gestoßen sind. Allerdings ist zunächst nur den Industrieriitern ä la Fauerbach das Handwerk gelegt worden, womit mehr die Interessen der Leihanstalten als die jenigen unseres Faches geschüßt sind. Auch fehlt es den Ge richten noch an einer Handhabe, um gegen jene Fabrikanten und Geschäftsleute vorgehen zu können, die durch die An fertigung und den Großvertrieb minderwertiger, eigens für Täuschung berechneter Waren jenen Gaunern ihren erfolg reichen Schwindel erst ermöglichen. ln Hanau hatte ich Gelegenheit, der Versteigerung solcher Waren — die man, weil sie in Fulda nicht abgeseßt werden konnten, nach Hanau gebracht hatte — beizuwohnen. Ich konnte mich nicht genug darüber wundern, daß sich ein Taxator finden konnte, der sich derartige, offenkundig für den Versaß angefertigte Waren aufschwaßen ließ. Daß der Erfolg der Versteigerung — bei dem Ring der geriebenen Händler, der wie überall, so auch am Hanauer Leihamt sein Wesen treibt — gänzlich ausblieb, so daß hier nicht ein Stück abgeseßt werden konnte, ist begreiflich. Auch ist es erfreulich, daß in folge dessen jener Schund von Ware nicht unter das Publikum kommen konnte. Nach Hanau versuchte das Fuldaer Leihhaus sein Glück mit der Ware Fauerbachscher Herkunft in Bad Homburg vor der Höhe; aber die Wachsamkeit und Energie der Homburger Verbandskollegen vereitelte noch im leßten Augenblicke die bereits angesagte Versteigerung, so daß Fulda noch heute der Sorge um den Absaß seiner Schundware nidit enthoben sein dürfte. Neben dem geschilderten Industrierittertum haben die Leih anstalten unter dem Wesen der überall gebildeten Händler- ringe, ferner unter dem Pfandschein-Verkauf eben so sehr zu leiden, wie die beteiligten Gewerbsverbande. Da möchte ich nun darauf hinweisen, daß es einen Weg gibt, der alle Mißhelligkeiten mit einem Schlage beseitigen würde. Wie in so vielen anderen Dingen, so hat uns auch hier der jeßige Krieg das — wenn auch etwas drastische, so doch einzige wirk same — Mittel gezeigt: Von den Fach-Verbänden muß ganz einfach die Beschlagnahme aller verfallenen und bei der ersten Versteigerung nidit abgeseßten Pfänder seitens des Reiches verlangt und durchgeseßt werden.* 1 ') Nicht nur im Inter esse der beteiligten Gewerbe und Leihanstalten, sondern auch in jenem der Verpfänder selbst liegt die Beschreitung dieses im ersten Augenblick so gewaltsam erscheinenden Weges; denn es wird dem Reiche nach Einschmelzung der Edelmetalle und Abzug der Unkosten möglich sein, dem Verpfänder noch einen kleinen Uberschuß auszuhändigen. Das auf diesem Wege alljährlich erhaltene Edelmetall wird nicht nur in Kriegs-, sondern audi in Friedenszeiten der Reichs bank als Zuschuß zu ihrem Goldbestände willkommen sein können. Die ungeheure Menge von Waren, welche so merkbar den reellen Geschäften der Juweliere, Goldschmiede und Uhr macher das berechtigte Geschäfi verkürzt, wird mit einem Schlage dem Verkehr entzogen, an welchem jene Ware ja über haupt kein legales Recht mehr beanspruchen kann. Man hat mir eingewendet, daß hierbei das Reich leicht zu Schaden kommen könnte. Das ist aber in Anbetracht des Preises, den die Leihanstalten für das Gramm Gold oder Silber auf die Ware bezahlen, vollständig ausgeschlossen. Es bleibt dem Rcidie ein so großer Spielraum, daß es auf seine Kosten kom men wird, besonders da auch keinerlei kostspielige Einridi- lungen getroffen zu werden brauchen; denn das Umsdimelzen der Edelmetalle können die staatlidien Münzstätten mit Leich- tigkeit ausführen. Daß dieser Vorschlag ohne jede Schwierigkeit durchgeführt werden kann, wolle man aus Nachstehendem ersehen. Die Leihanstalten zahlen in der Regel an Vorschuß auf das Gramm vierzehnkarätiges Gold 1 bis 1,10 Mark, für das Gramm achtkantiges Gold 00 bis 65 Pfg., 800 tlg. Silber etwa vier bis fünf Pfg. Zu diesem Preise verfallen dann die Pfänder, wenn sie nidit ausgelöst werden, der Anstalt. Aber auch bei der ge- seßmäßig statlfindenden Versteigerung wird — infolge des Ver haltens der Händlerringe — selten ein nennenswerter Uber schuß über den Darlehnsbetrag erzielt. *) Auch nach den bestehenden Bestimmungen dürfen Gold- und Silbersachen nidit unter dem Gold- oder Silberwerte zugesdilagcn werden.
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