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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 29.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- German
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190501002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19050100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19050100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Rohstoff-Genossenschaften, ihre Einrichtung und ihre Vorteile für Gewerbe und Handel
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unpfändbare Uhren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der hundertste Geburtstag Wilhelm Webers
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 29.1905 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- ArtikelCentral-Verband 1
- ArtikelNeujahrsgedanken eines Geschäftsmannes 2
- ArtikelDie gerichtliche Entscheidung in der Braunschweiger Angelegenheit 3
- ArtikelUntersuchungen über das Verhalten von Schiffschronometern auf ... 4
- ArtikelPrachtuhr aus dem Schlosse Neuburg (1600-1620) 7
- ArtikelStaffelscheibe für Rechenschlagwerke 9
- ArtikelUnsere Werkzeuge 10
- ArtikelDer Krebsschaden des Leihhauswesens 10
- ArtikelDie Rohstoff-Genossenschaften, ihre Einrichtung und ihre ... 11
- ArtikelUnpfändbare Uhren 13
- ArtikelDer hundertste Geburtstag Wilhelm Webers 13
- ArtikelSprechsaal 14
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 15
- ArtikelVerschiedenes 15
- ArtikelVom Büchertisch 16
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 191
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 207
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 221
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 237
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 253
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 269
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 285
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 301
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 317
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 333
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 349
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 365
- BeilageBeilage -
- BandBand 29.1905 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 1. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 13 machergewerbe sehr skeptisch gegenüber, and zwar besonders dann, wenn der Kreis dieser Genossenschaft, sich über minz Deutschland erstrecken soll. Die Handhabung eines so "aus- gebieiteten Geschäftsbetriebes stösst dann auf Schwierigkeiten, uio kaum zu bewältigen sind. Q r pp üiipfäudbare Uhren, rv ,, t , [Nachdruck verbotet.].] it einem gewissen nefremden hat man bereits früher Gerichtsentscheidungen entgegengenommen, die sich mit der Kündbarkeit wertvoller Wand- und Taschenuhren befassten. ln einem Falle, der besonderes Aufsehen erregte. lag die Sache so, dass einem Schuldner ein wertvoller egulator, der einzige Zeitmesser, den er überhaupt besass im Hege der Zwangsvollstreckung gepfändet worden war'und dass auf seinen Antrag, das Pfandobjekt frei zu gehen, weil eine Uhr für ihn unerlässlich sei, die Sache so geregelt wurde, dass es zwar bei der Verpfändung und bei dem Verkaufe dieses ßegu- ators sein Bewenden behielt, dass aber aus dem Erlöse für den Schuldner eine einfache, billige Uhr angeschafft wurde, damit er dieses, für eine geordnete Lebensführung unentbehrlichen Gegen standes nicht völlig beraubt sei Neuerdings mm hat sich ein ähnlicher Fall ereignet, von dem man sagen kann, dass er sogar noch etwas drastischer seine Erledigung gefunden hat. Ein Schauspieler war der Zwangs vollstreckung unterworfen worden, und man hatte ihm bei dieser Gelegenheit seine kostbare goldene Uhr nebst einer ebenfalls b oldenen Kette von erheblichem Gewichte gepfändet Auch er wollte sich dieser Massnahme nicht fügen, indem er darauf hinw.es, dass ihn sein Beruf vielfach zur Einhaltung bestimmter kJunden vetpfhchte. dass er häufig sogar auf die Minute zu frohen Besprechungen und dergi. mehr, vor allen Dingen natürlich zu den Vorstellungen selbst sich einzufinden habe und er machte weiter geltend, dass er, eben weil er eine Uhr’auch stets bei sich fuhren müsse, auch einer Kette bedürfe, an der er sie, um sie nicht zu verlieren oder zu beschädigen, befestigen nüAm 1 ' Ger ^ ht auch zu S e Seben, es hat sich aber mclit davon überzeugen können, dass es gerade ein goldener Chionometer und eine goldene Kette sein müsse, war vielmehr der Meinung, eine billige, einfache Taschenuhr und eine minder wertige Kette würden dieselben Dienste verrichten. Deshalb wurde der Gerichtsvollzieher angewiesen, die gepfändeten Gegen stände ordnungs,massig zu verkaufen und aus dem Erlöse dem Schuldner den Befrag von 10 Mk. 50 Pfg. auszuhändigen damit ersteh für die 10 Mk. eine Uhr und für die 50 Pfg. eine Kette lirnl-Ho v ? ag , f 63 - S6hr praktisch sein oder doch wenigstens praktisch gedacht sein, mit dem Willen und mit dem Wortlaute des Gesetzes dürften aber solche Anordnungen kaum in Einklan» zu bringen sein. Der §811 der Civilprozessordnung. auf den es hier ankommt, sagt in seinem Eingänge wörtlich mit einer Klar heit die jede Möglichkeit, ausschliesst: „Folgende Sachen sind der Pfändung nicht unterworfen“ und führt im Zusammenhänge damit unter anderem auch solche Sachen auf. die „zur Erhaltun» eines angemessenen Hausstandes“, bezw. „zur persönlichen Fort* setzung der Enverbstätigkeit“ unentbehrlich sind. Gehört nun hefinS n f ne Uhn di ° Sich im Besitze des Schuldners efindet, so soll sie eben der Pfändung nicht unterworfen sein. SivhV K Gerichtsvollzieher darf von ihr zu gunsten des Gläubigers nicht Besitz ergreifen und sie auch nicht verkaufen. Das" ist etwas ganz anderes, wie wenn er sie veräussert. und anstatt ihrer dem Schuldner eine andere billigere zur Verfügung stellt. Für die Interessen der Uhrmacher ist dieser Unterschied auch keineswegs gleichgültig, wie schon folgende naheliegende Erwägung zeigt. Je mehr Uhren zur Zwangsversteigerung kommen desto mehr deckt das Publikum seinen Bedarf durch die Wahrnehmung solcher Gelegenheit und desto mehr wird es folgerichtig von dem stetigen und regulären, man darf vielleicht auch sagen reellen Geschäftsbetrieb der Uhrmacher abgelenkt. d '. eSe Sache ihre zwei Seiten - defln nkht selten wird der Uhrmacher selbst der Gläubiger sein. Denken wir uns z.B. die »Sache so, dass er auf Kredit dem Schauspieler eine goldene Uhr verbauft hätte und dass er nun. weil erZahlan«- nicht, erlangen kann, im Rechtswege gegen seinen Schuldner vom gegangen wäre und gerade die Uhr, die er ihm verkauft hat, gepfändet hätte, um sie jetzt zur Zwangsversteigerung zu bringen und aus dein Erlöse wenigstens anteilig befriedigt zu werden "da andero geeignete Objekte nicht, vorhanden sind. Allein bei einer solchen Sachlage läuft er ja doch mindestens Gefahr, mit anderen Gläubigern zu konkurrieren, die vielleicht schneller hei der Hand sind und vor ihm schon die Uhr pfänden Dr B Der hundertste Geburtstag Wilhelm Webers. m 24. Oktober 1904 waren 100 .Jahre verflossen seif, der bekannte Physiker Wilhelm Eduard Weber, der durch seine grundlegenden Forschungen auf dem Gebiete der Elektrizität, und des Magnetismus unsere Kenntnisse in . ---- — ui,ocivcjimuisse in diesem Zweige der I hysik so ausserordentlich gefördert hat in chm a ten Lutherstadt Wittenberg das Licht der Welt erblickte. Pur die 1 elegraphie und ihre Jünger ist der Gedenktag be sondersbemerkenswert, weil Weber und sein älterer Fachgenosse, der berühmte Mathematiker Carl Friedrich Gauss. es waren die zuerst praktisch die Aufgabe lösten, den Elektromagnetismus für den Nachrichtendienst nutzbar zu machen, und damit die Grund- läge iür die moderne Telegraphie schulen. c . , t l I"' das , Andenken ihres grossen Sohnes zu ehren, hat die »Jadt vY Ittenberg an Webers Geburtshaus, der „Goldenen lvimel“ emo Gedenktafel anbringen lassen, die in goldenen Lettern 0 die ln schritt tragt: „In diesem Hause wurde am 24. Oktober 1804 der Irofessor der Physik und Erfinder des elektrischen Tele- giaphen Wilhelm Eduard Weber geboren.“ Ferner fand zur Feier des denkwürdigen Tages ein Festvorlrag im Melauchthon- Gv inuasmm statt Die Postverwaltung hatte ihrer Anteilnahme durch festhcho Bekränzung des am Wittenberger Postgebäude belindhchen Reliefbildes des Gefeierten Ausdruck gegeben. Fs * st nicht der Ort, die wissenschaftlichen Arbeiten Webers - insbesondere seine Untersuchungen über die AVellen- bewegungon der Flüssigkeiten und sein fundamentales Haupt werk: Die Abhandlungen über die elektrodynamischen Mass- bes immungen — eingehend zu würdigen, jedoch werden einige Mitteilungen über die erste elektromagnetische Telegraphenanlage nicht ohne Interesse sein. iqoq Au1 pT Cr: [“ laSSUIlg V0U Karl Friedrich Gauss, der im Jahre ir der Naturforscher Versammlung in Berlin durch Alexander von Humboldt, mit, Weber bekannt, geworden war und dessen ausserordentliche Begabung sogleich erkannt hatte, wurde dieser kurz daraul nach Göttingen berufen. Hier widmete sich Weber im Verein mit Gauss, an den ihn bald ein enges Freundschafts verhältnis knüptte, besonders der Untersuchung des Erdmagne tismus Uin die Deklination bestimmen und gleichzeitig die & In- dcs Erdmagnetismus messen zu können, hatte Gauss ein neues, ausserordentlich empfindliches und genau arbeitendes Instrument, das Magnetometer, erdacht. Durch Verbindung des ilagnetometers mit dem von Schweigger erfundenen Multi plikator wurden die beiden Gelehrten bald auch auf die Her stellung ihros lelegraphen geführt, im Frühjahr 1833 war die eiste wirkliche 1 elegraphenhnie der Welt zwischen dem physi kalischen Kabinett und der Sternwarte in Göttingen in Benutzung Lie eisten schriftlichen Mitteilungen über diese Telegraphen anlage finden wir in einem Briefe von Gauss an seinen Freund Olbers m Bremen vom 20. November 1833. Oeffentlicb beschrieben Ir/T" e . r V m August 1834 am Schlüsse eines Berichts von Gauss in den „Göttinger gelehrten Anzeigen“ über das magnetische Observatorium; es heisst darin: „Wir können hierbei eine mit den beschriebenen Einrich tungen in genauer \ orbindung stehende grossartige und bisher in ihrer Art einzige Anlage nicht unerwähnt lassen die wir unserem Herrn Professor Weber verdanken. Derselbe hatte bereits im vorigen Jahre von dem physikalischen Kabinett, aus. über die lauser der Stadt hin. bis zur Sternwarte eine doppelte Draht verbindung geführt, welche gegenwärtig von der Sternwarte bis zum magnetischen Observatorium fortgesetzt ist. Dadurch bildet
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