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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 30.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- German
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190601002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19060100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19060100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- nur Textteil, H. 1 und 2 fehlen, S. 225 und 226 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (1. Februar 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Einige Stimmen zur Stempelfrage 0,333
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- "Wie gehabt"
- Autor
- Biberfeld
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 30.1906 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1906) 33
- ArtikelCentral-Verband 33
- ArtikelDie Wahlen zur Handwerkskammer 34
- ArtikelPrivatvermögen und Geschäftsvermögen 35
- ArtikelDie Stile Ludwigs XIV, XV,und XVI (Schluß aus Nr. 22 des vor. ... 36
- ArtikelDie Spiralfeder und das Regulieren 41
- ArtikelEinige Stimmen zur Stempelfrage 0,333 42
- Artikel"Wie gehabt" 43
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83-Uhren 45
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 45
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 47
- ArtikelVerschiedenes 48
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 48
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 227
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 369
- BandBand 30.1906 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 3. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 43 unter 333 Tausondteil keine zum Verkauf angeboten werden dürfen. Der Unterzeichnete sowie wohl viele Herren Kollegen be- grüssten es mit Freuden, dass nun endlich darin einmal Wandel geschaffen werden sollte und wir deutschen Uhrmacher mit den deutschen Goldschmieden auf gleiche Stufe gestellt würden. Aber leider sollte es anders kommen, denn alle drei Anträge wurden mit grösser Stimmenmehrheit nach kurzer Verhandlung ab- gelehnt. Es erschien in unserer Fachzeitung noch einiges Für und Gegen. Diese 333-Stempelung der Uhrgehäuse und das Schreckgespenst war tot gemacht, der deutsche Uhrmacher ge rettet. Jetzt wird dieses Ungetüm, diese 333, von der Deutschen Regierung wieder aufgerüttelt und der deutsche Uhrmacher un liebsam aufgeschreckt. Was bekommt man da alles zu hören: 8 kar. Gold wäre infolge seines geringen Goldgehaltes nicht mehr Gold zu nennen. Oder dass das Ausland solche Legierung von 333 Tausendteilen niemals Gold nennen würde, u. s. w. Nun gut, ich glaube aber auch nicht, dass im Auslande ein solcher Unsinn existiert, dass ein und dasselbe Metall von einem Gewerbe als 8 kar. Gold mit gesetzlichem Stempel verkauft werden kann, während es beim anderen, nahe verwandten Gewerbe strafbar ist. Ja, es ist sogar schon vorgekommen, dass einem Herrn Kollegen eine Uhr, welche 333 gestempelt war, gestohlen wurde, und als sie von der Polizei wieder herbeigeschafft war, wurde das Lager des betreffenden Herrn Kollegen revidiert und sämtliche Uhren mit diesem Stempel beschlagnahmt (siehe „ Allgem. Journal der Uhrmacherkunst“, Nr. 22, Jahrgang 1904). Ich kann es nicht begreifen, warum soviele Herren Kollegen sich dagegen sträuben, auch bei Uhren den Stempel 333 gesetzlich herbeizuführen. Es ist ja richtig, würden wir im ganzen einigen Deutschland als niedrigsten Goldgehalt nur 0,585 kennen, wären wir nicht übel daran, denn an einer besseren Uhr wird doch mehr verdient. Aber würden dann auch so viel goldene Uhren verkauft? In grösseren Städten, und da wohl nur in den besseren Geschäften, blieb es sich wohl gleich. Wir aber in den kleineren Städten und kleineren Geschäften würden wohl gar keine mehr oder alle Jubeljahre einmal eine verkaufen. Daher wohl auch die grosse Antipathie gegen die gesetzliche Einführung des Gold gehaltsstempels 333 bei Uhren auf dem Verbandstage und in den Fachzeitungen? Ein werter Herr Kollege schreibt, es wäre dann den Täuschungen Tür und Tor geöffnet, und die gewissenlosen Uhren händler und Prämienverteiler würden sich freuen. Ich sage, bei den jetzigen Verhältnissen ist den Täuschungen erst recht Tür und Tor geöffnet, denn, was segelt jetzt bei den Uhren alles unter der Flagge „minderkarätig“. Darin liegt der Sch windel, die Täuschung. Haben wir Ursache, uns so dagegen zu sträuben? Finden wir nicht bei den Schmucksachen, z. B. Ringen, dass sich 8kar. Gold sehr gut bewährt? Hat sich doch erst letzthin der Vertreter der Deutschen Goldarbeiter sehr günstig über die Stempelung der 8 kar. Goldwaren ausgesprochen. Von einer Täuschung wird wohl niemand etwas merken, wohl aber, wenn es „ minderkarätige“ Ringe gäbe. Die 8 kar. Schmucksachen tragen sich doch wirklich gut. Ich habe schon viele 8 kar. Trauringe verkauft, habe aber, wenn ich sie nach längerem Tragen gesehen habe, nichts gemerkt, dass sie sich schlechter hielten, als 14kar. Dasselbe wäre doch auch bei 8kar. Uhrgehäusen der Fall, denn was für ein Werk darin steckt, dafür kann das Gehäuse doch nicht. Sind die Werke in 14 kar. Uhrgehäusen denn immer ff? Meiner festen und vollen Ueberzeugung nach bediene ich meine Kundschaft besser, wenn ich selbiger z. B. für 25 Mk. eine 8 kar. statt 14 kar. Damenuhr verkaufe Wir wollen doch froh sein, dass auch weniger Bemittelte stolz sind, wenn sie eine „goldene“ Uhr ihr eigen nennen können. Natürlich können diese weniger Bemittelten nicht so tief ins Portemonnaie greifen und kaufen zum weitaus grössten Teil „minderkarätige“ Uhren, wobei sie sehr leicht getäuscht und von gewissenlosen Uhren händlern 6 kar., ja womöglich noch nicht einmal 4kar. Uhren bekommen können. Bei der Stempelung 333 wäre das vollständig ausgeschlossen. Richtiger wäre es, wenn dahin gearbeitet würde, dass 8 kar. Schmucksachen auch als ungesetzlich erklärt würden. Aber die Herren Goldarbeiter würden sich das wohl nicht so leicht gefallen lassen. Deshalb: Weg mit der Antipathie gegen 8kar. Uhren. Was einem Gewerbe recht ist, ist dem anderen billig. Gleiches Recht für alle. Nun noch ein Beispiel an einem Vorkommnis, welches ich kurz vor Ostern vorigen Jahres in meinem Geschäft erlebt habe. Kommt da ein hiesiger Bürgersmann in mein Geschäft, um eine Damenuhr zu kaufen. Nach der üblichen Begrüssung frage ich : „ In welcher Preislage dürfte ich Ihnen Uhren vorlegen?“ Antwort: „25 bis 35 Mk.“ Ich lege 14kar. Uhren vor. Er wählt und prüft, scheint aber nichts Passendes zu finden. Nun zeige ich meinem werten Kunden andere Uhren, worunter auch „minder karätige“ sind. Zum Unglück wählt er eine solche zum Preise von 30 Mk. und fragt mich, ob es eine goldene und wieviel karätige ist. Meine Antwort war: „Als goldene Uhr darf ich sie nicht verkaufen, sie ist mir aber von der Firma unter Garantie als volle 8 kar. verkauft worden und wird es auch sein. Wir dürfen aber 8kar. Uhren nicht als goldene verkaufen, deshalb haben diese Uhren auch keinen Stempel.“ Der Herr sagt: „Sie wollen wohl mit mir scherzen? Meine Tochter hat zur Konfirmation eine Brosche und einen Ring, mit 333 gestempelt, bekommen und soll das massiv 8kar. Gold sein. Das ist aber auch in einem Uhrengeschäft gekauft worden.“ Nach längerer Debatte sagte der Herr beim Fortgehen: „Das mit den 8kar. Uhren ist mir sehr unklar, das verstehe wer wolle!“ Meine Antwort war: „Mir ebenfalls.“ H. Weise, Blankenhain i. Thür. »ssa« 99 Wie gehabt“. [Nachdruck verboton.J an sollte glauben, dass es eigentlich keine klarere und selbstverständlichere Ausdrucksweise gibt, als die Redewendung „wie gehabt“, deren sich der Besteller häufig zu bedienen pflegt, um zu erkennen zu geben, dass er eine Lieferung, wie die früher bereits an ihn ausgeführte, von dem Fabrikanten oder Grossisten begehre. Und doch, wieviel Zweifel hat die Praxis nicht in diese beiden Wörtchen hineingetragen, wieviel Streitigkeiten sind nicht aus ihnen hervorgegangen, weil der eine bald dies, der andere bald jenes aus ihnen herauszulesen sich bemühte oder darauf ausging, die Tragweite dieser Klausel zu beschränken. Wenn daher irgendwo im Verkehr sich Raum bietet für die Anwendung der in § 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches aufgestellten Regel, wonach Ver träge so auszulegen sind, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern, und wenn es irgendwo geboten erscheinen kann, dass der Richter den wahren Willen der Parteien zu erforschen habe, so ist es hier der Fall. Stellen wir uns einmal einen möglichst einfachen Tatbestand vor. Der Uhrmacher A. hat von dem Grossisten oder Fabri kanten B. vor einiger Zeit zwei goldene Uhren von bestimmter Qualität und Preislage bezogen und es war vereinbart worden, dass ihm ein Dreimonatsziel offenstehen solle. Diese beiden Uhren hat er verkauft, und da jetzt eine weitere Nachfrage vor liegt, so will er zwei ganz genau so beschaffene und ebenso teure Uhren von B. wiederum kaufen. Der Kürze wegen begnügt er sich damit, ihm zu schreiben: „Hierdurch ersuche ich Sie höflichst, mir zwei goldene Uhren wie gehabt zu übersenden“, oder, was ganz auf dasselbe hinauskommt, er bezeichnet die in dem Preiskataloge der Firma B. für diese Uhren benutzte Ziffer und formuliert seine Bestellung etwa folgendermassen: „Nach Ihrem Kataloge kaufte ich unlängst zwei Uhren von Nummer so und so, ich ersuche Sie heute, mir tunlichst umgehend zwei ebensolche zu senden.“ Denken wir uns die Sache nun so, dass ihm B. zwar Uhren von ganz derselben Beschaffenheit liefert, die in Ansehung ihrer Brauchbarkeit wie ihres Aeussern und in jeder sonstigen Beziehung genau so sind, wie das erste Mal, dass er aber nachträglich, wo es zur Abrechnung kommt, erklärt, mit den damals bewilligten Preisen könne er sich jetzt nicht mehr begnügen, das Rohmaterial, die einzelnen Bestandteile der Uhren
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